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Donnerstag, 28. August 2025

Übernahmeangebot für Aktien der Readcrest Capital AG

DIE IN DIESEM DOKUMENT ENTHALTENEN INFORMATIONEN SIND NICHT ZUR VOLLSTÄNDIGEN ODER TEILWEISEN VERÖFFENTLICHUNG, VERBREITUNG ODER WEITERGABE IN, INNERHALB ODER AUS LÄNDERN BESTIMMT, WO EINE SOLCHE VERÖFFENTLICHUNG, VERBREITUNG ODER WEITERGABE EINE VERLETZUNG DER RELEVANTEN RECHTLICHEN BESTIMMUNGEN DIESER LÄNDER DARSTELLEN WÜRDE.

Veröffentlichung der Entscheidung zur Abgabe eines freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots gemäß §§ 34, 10 Abs. 1 und 3 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG)

Bieterin:
Obotritia Capital KGaA
Marlene-Dietrich-Allee 12 b, 14482 Potsdam,
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Potsdam unter HRB 27672 P.

Zielgesellschaft:
Readcrest Capital AG
Schopenstehl 22, 20095 Hamburg,
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 148451.

Aktien der Readcrest Capital AG:
International Securities Identification Number (ISIN): DE000A1E89S5
Wertpapier-Kennnummer (WKN): A1E89S

Die Obotritia Capital KGaA (die „Bieterin“) hat am 28. August 2025 entschieden, den Aktionären (die „Readcrest-Aktionäre“) der Readcrest Capital AG mit Sitz in Hamburg (die „Zielgesellschaft”) anzubieten, ihre auf den Inhaber lautenden Stückaktien der Zielgesellschaft (die „Readcrest-Aktien“) mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von je EUR 1,00 je Readcrest-Aktie im Wege eines freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebotes gegen Zahlung einer Gegenleistung in bar sowie im Übrigen zu den in der Angebotsunterlage noch mitzuteilenden Bestimmungen und Bedingungen zu erwerben (das „Übernahmeangebot“).

Die Angebotsunterlage, welche die detaillierten Bestimmungen und Bedingungen des Übernahmeangebots enthält, sowie weitere damit im Zusammenhang stehende Informationen werden nach der Gestattung der Veröffentlichung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) von der Bieterin auf ihrer Internetseite https://www.obotritia-capital.com/ unter der Rubrik Investor Relations veröffentlicht. Zudem wird ein Hinweis auf die Veröffentlichung der Angebotsunterlage im Bundesanzeiger bekannt gemacht.

Wichtiger Hinweis:

Diese Bekanntmachung ist weder ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von Aktien der Zielgesellschaft. Inhabern von Aktien der Zielgesellschaft wird dringend empfohlen, die Angebotsunterlage sowie alle sonstigen im Zusammenhang mit dem Übernahmeangebot stehenden Dokumente zu lesen, sobald diese bekannt gemacht worden sind, da sie wichtige Informationen enthalten werden. Die Bieterin behält sich vor, in der Angebotsunterlage von den hier dargestellten Eckdaten abzuweichen, soweit dies rechtlich zulässig ist.

Das Übernahmeangebot wird ausschließlich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland, insbesondere nach dem WpÜG und der Verordnung über den Inhalt der Angebotsunterlage, die Gegenleistung bei Übernahmeangeboten und Pflichtangeboten und die Befreiung von der Verpflichtung zur Veröffentlichung und zur Abgabe eines Angebots (WpÜG-Angebotsverordnung) durchgeführt.

Soweit dies nach anwendbarem Recht zulässig ist und in Übereinstimmung mit deutscher Marktpraxis erfolgt, können die Bieterin oder für sie tätige Broker außerhalb des Übernahmeangebots vor, während oder nach Ablauf der Annahmefrist unmittelbar oder mittelbar Readcrest-Aktien erwerben bzw. entsprechende Vereinbarungen abschließen. Dies gilt in gleicher Weise für andere Wertpapiere, die ein unmittelbares Wandlungs- oder Umtauschrecht in bzw. ein Optionsrecht auf Readcrest-Aktien gewähren. Diese Erwerbe können über die Börse zu Marktpreisen oder außerhalb der Börse zu ausgehandelten Konditionen erfolgen. Alle Informationen über diese Erwerbe werden veröffentlicht, soweit dies nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland oder einer anderen einschlägigen Rechtsordnung erforderlich ist.

Potsdam, den 28. August 2025

Obotritia Capital KGaA

Studio Babelsberg AG: Ausgleichszahlung gemäß § 304 AktG

Studio Babelsberg AG
Potsdam

Bekanntmachung über die Ausgleichszahlung gemäß § 304 AktG

Aufgrund des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags zwischen der Kino BidCo GmbH, München, und der Studio Babelsberg AG, Potsdam, der mit Eintragung in das Handelsregister des Amtsgerichts Potsdam am 24. August 2023 wirksam geworden ist, erhalten die außenstehenden Aktionäre der Studio Babelsberg AG als angemessenen Ausgleich einen bestimmten jährlichen Gewinnanteil.

Der Ausgleich beträgt brutto EUR 0,23 je auf den Namen lautende Stückaktie („SB AG-Aktie“) für jedes volle Geschäftsjahr der Studio Babelsberg AG abzüglich von der Studio Babelsberg AG hierauf zu entrichtender Körperschaftsteuer in Höhe von 15% zuzüglich Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5%, woraus sich für das Geschäftsjahr 2024 eine Ausgleichszahlung in Höhe von insgesamt netto EUR 0,20 je SB AG-Aktie ergibt.

Die Ausgleichszahlung wird am 01. September 2025 über die Clearstream Banking AG durch die depotführenden Kreditinstitute ausgezahlt. Zahlstelle ist die Commerzbank AG.

Potsdam, im August 2025
Studio Babelsberg AG
Der Vorstand

Kino BidCo GmbH
Die Geschäftsführung

Quelle: Bundesanzeiger vom 25. August 2025

Endgültiges Ergebnis des freiwilligen öffentlichen Erwerbsangebots für die H&R GmbH & Co. KGaA: H&R Holding GmbH sichert sich 77,54 % der Aktien

Corporate News 28.08.2025

- Die Abwicklung des Erwerbsangebots wird am 4. September 2025 erwartet

- H&R Holding GmbH beabsichtigt, nach erfolgreichem Vollzug des Erwerbsangebots die Umsetzung eines Delisting-Angebots oder eines Squeeze-outs zu prüfen

Die H&R Holding GmbH (die „Bieterin“), eine von Nils Hansen beherrschte Gesellschaft, hat heute das endgültige Ergebnis des freiwilligen öffentlichen Erwerbsangebots für alle ausstehenden Aktien der H&R GmbH & Co. KGaA („H&R KGaA“, ISIN: DE000A2E4T77) bekanntgegeben.

Bis zum Ablauf der Annahmefrist am 25. August 2025 um 24:00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main) wurde das Erwerbsangebot für insgesamt 2.949.150 H&R-Aktien der H&R KGaA angenommen. Dies entspricht etwa 7,92 % der H&R KGaA-Aktien. Außerdem hat die Bieterin während der Annahmefrist 2,10 % der H&R KGaA-Aktien außerhalb des Erwerbsangebots über die Börse erworben. Der Bieterin werden damit nun 77,54 % aller ausstehenden Aktien der H&R KGaA zugerechnet, einschließlich des Anteils von 61,45 % der H&R KGaA-Aktien, die Nils Hansen bereits vor der Transaktion zugerechnet wurden, sowie 6,06 % der H&R KGaA-Aktien, die Wilhelm Scholten zugerechnet werden. Herr Scholten bleibt mittelbar im gleichen Anteil an der H&R KGaA beteiligt. Damit leisten die Aktionärinnen und Aktionäre der H&R KGaA einen bedeutenden Beitrag zur dringend notwendigen Transformation des Unternehmens.

Die Bieterin hat am 29. Juli 2025 bekannt gegeben, auf die auflösende Bedingung des Nichterreichens der Mindestannahmeschwelle von 85 % zu verzichten. Das Erwerbsangebot unterliegt keinen weiteren Bedingungen. Die Abwicklung des Erwerbsangebots wird am 4. September 2025 erwartet.

Nach erfolgreichem Vollzug des Erwerbsangebots beabsichtigt die Bieterin, die Umsetzung eines Delisting-Angebots oder eines Squeeze-outs zu prüfen, sofern dies zum jeweiligen Zeitpunkt wirtschaftlich und betrieblich zweckmäßig ist, um die notwendige Transformation der deutschen Raffineriestandorte der H&R KGaA potenziell abseits des Börsenumfelds voranzutreiben.

Über die H&R GmbH & Co. KGaA

Die im Prime Standard der Frankfurter Wertpapierbörse sowie an den Börsen Hamburg und Düsseldorf notierte H&R GmbH & Co. KGaA (ISIN DE000A2E4T77) ist als Unternehmen der Spezialchemie in der Entwicklung und Herstellung chemisch-pharmazeutischer Spezialprodukte auf Basis fossiler, biologischer, synthetischer und recycelter Kohlenwasserstoffe und in der Produktion von Präzisions-Kunststoffteilen tätig.

Weitere Informationen zur H&R KGaA finden Sie unter www.hur.com

Über die H&R Holding GmbH und Nils Hansen

Die H&R Holding GmbH ist eine von Nils Hansen beherrschte Gesellschaft, die zur Beteiligung an Gesellschaften gegründet wurde.

Nils Hansen ist der langjährige beherrschende Gesellschafter der H&R GmbH & Co. KGaA. Er übernahm im Jahr 1973 im Alter von 33 Jahren die alleinige Verantwortung für das traditionsreiche Hamburger Handelshaus Hansen & Rosenthal. In den frühen 1990er Jahren erfolgte unter seiner Federführung der Erwerb des Raffineriestandorts Salzbergen und die dortige Umstellung von der reinen Schmierstoff- zur diversifizierten Spezialitätenproduktion. Der Standort wurde im Jahr 2001 in die WASAG Chemie AG im Wege einer Verschmelzung eingebracht, hieraus entstand zunächst die H&R WASAG AG. Die Aktien der H&R WASAG AG wurden ab Juli 2002 an der Börse gehandelt. Später erfolgte die Umfirmierung in die H&R AG. Der Erwerb des Raffineriestandortes Ölwerke Schindler GmbH im Hamburger Hafen im Jahr 2004 beschleunigte die Entwicklung zu einem der führenden Produzenten von ölbasierten Spezialitäten weiter. 2015/16 erfolgte die mehrheitliche Einbringung des Chinageschäftes und die Umwandlung in die H&R KGaA. Nils Hansen ist seit der Verschmelzung im Jahr 2001 größter Gesellschafter der heutigen H&R KGaA. Er wird durch seine beiden Söhne Niels H. Hansen und Sven Hansen wesentlich in der Führung und Zukunftsgestaltung der H&R-Gruppe unterstützt.

Pulsion Medical Systems SE: MAQUET Medical Systems AG übermittelt konkretisiertes Squeeze-out-Verlangen und legt Barabfindung für die Minderheitsaktionäre der Pulsion Medical Systems SE auf EUR 20,57 fest

Ad-Hoc-Meldung nach Art. 17 Abs. 1 Marktmissbrauchsverordnung (MAR)

Feldkirchen, 28. August 2025

Die MAQUET Medical Systems AG, Sitz: Rastatt, Kehler Straße 31, 76437 Rastatt (AG Mannheim HRB 719044), eine indirekte Tochtergesellschaft der Getinge AB, Schweden, hat am 28. August 2025 an die Pulsion Medical Systems SE, Sitz: Feldkirchen, Hans-Riedl-Str. 21, 5622 Feldkirchen (AG München HRB 192563), gemäß Art. 9 Abs. 1 lit. c) ii) der Verordnung über das Statut der Europäischen Gesellschaft (SE) i.V.m. § 327a Abs. 1 AktG das konkretisierte förmliche Verlangen übermittelt, dass die Hauptversammlung der Pulsion Medical Systems SE in einer außerordentlichen Hauptversammlung Beschluss über die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre der Gesellschaft (Minderheitsaktionäre) auf die MAQUET Medical Systems AG gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung (sog. „aktienrechtlicher Squeeze-out“) fassen soll. Die MAQUET Medical Systems AG hält nach eigenen Angaben nach Abzug der Anzahl der eigenen Aktien der Pulsion Medical Systems SE unmittelbar und mittelbar 95,69 % am Grundkapital der Pulsion Medical Systems SE. Sie ist damit Hauptaktionärin im Sinne des Art. 9 Abs. 1 lit. c) ii) der Verordnung über das Statut der Europäischen Gesellschaft (SE) i.V.m. § 327a Abs. 1 Satz 1 AktG.

Die MAQUET Medical Systems AG hat die Höhe der Barabfindung auf EUR 20,57 pro Aktie der Pulsion Medical Systems SE festgelegt. Der gerichtlich bestellte sachverständige Prüfer hat bereits in Aussicht gestellt, dass er nach derzeitigem Stand die Angemessenheit der festgelegten Barabfindung bestätigen wird.

Der aktienrechtliche Squeeze-out wird erst mit dem zustimmenden Hauptversammlungsbeschluss und der Eintragung des Übertragungsbeschlusses im Handelsregister des Sitzes der Pulsion Medical Systems SE wirksam. Die Pulsion Medical Systems SE wird die Einberufung einer außerordentlichen Hauptversammlung, die über den aktienrechtlichen Squeeze-out beschließen und voraussichtlich am 17. Oktober 2025 stattfinden soll, gesondert bekannt geben.

Allerthal-Werke AG: Halbjahresabschluss der Allerthal-Werke AG zum 30. Juni 2025

Corporate News

- Halbjahresüberschuss 3.896 TEUR (01-06/2024: -288 TEUR Halbjahresfehlbetrag)


Die Allerthal-Werke AG hat das erste Halbjahr 2025 mit einem erfreulichen Halbjahresüberschuss von 3.896 TEUR abgeschlossen (ungeprüft; 01-06/2024: -288 TEUR Halbjahresfehlbetrag).

Im Berichtszeitraum wurden Erträge aus Wertpapierverkäufen in Höhe von 2.770 TEUR realisiert (01-06/2024: 1.191 TEUR). Die Aufwendungen aus Wertpapierverkäufen lagen bei 120 TEUR (01-06/2024: 2 TEUR) und resultieren mit 116 TEUR weit überwiegend aus der Umsetzung des Squeeze Out bei der Alstria Office REIT AG.

Auf den Wertpapierbestand des Anlage- und Umlaufvermögens waren zum 30. Juni 2025 zudem Zuschreibungen entsprechend § 253 Abs. 5 HGB in Höhe von insgesamt 1.641 TEUR vorzunehmen (01-06/2024: 415 TEUR). Gegenläufig stehen dem Abschreibungen auf den Wertpapierbestand des Finanzanlagevermögens in Höhe von 643 TEUR gegenüber (01-06/2024: 1.914 TEUR). Dividendenerträge aus Wertpapieren des Anlagevermögens konnten im Berichtszeitraum in Höhe von 568 TEUR verbucht werden (01-06/2024: 406 TEUR).

Das wirtschaftliche Eigenkapital je Allerthal-Aktie (anteiliges handelsrechtliches Eigenkapital zzgl. Kursreserven im Wertpapierbestand des Anlage- und Umlaufvermögens) hat sich zum 30. Juni 2025 im Vergleich zum Jahresende 2024 um 22,6% auf 27,62 EUR/Aktie (ungeprüft) erhöht.

Das Andienungsvolumen, d.h. das gesamte Volumen von bereits erhaltenen Abfindungen, deren Höhe derzeit gerichtlich auf Angemessenheit überprüft wird, ist hierbei lediglich mit einem anteiligen Buchwert von 0,04 Euro je Allerthal-Aktie berücksichtigt. Das gesamte Andienungsvolumen zum 30. Juni 2025 hat sich mit knapp 27,9 Mio. EUR im Vergleich zum Jahresende 2024 nur moderat erhöht.

Zu einzelnen Veränderungen im Vergleich zum Jahresende 2024 kam es bei den größten Wertpapierpositionen im Anlagevermögen (ohne Berücksichtigung der Beteiligung von 89,7% an der Tochtergesellschaft Esterer AG). Zum 30. Juni 2025 waren die fünf größten Wertpapier-positionen nach Kurswert Aktien von Drägerwerk AG & Co. KGaA (StA), Alexanderwerk AG, KSB SE & Co. KGaA (Vz), Smartbroker Holding AG sowie Wacker Neuson SE.

Ausblick auf das 2. Halbjahr 2025

Den jüngsten Höhenflug der KSB-Vorzugsaktie haben wir genutzt, die Gewichtung der Position zu adjustieren. Aktuell ist KSB nicht mehr in den fünf größten Wertpapierpositionen vertreten, verbleibt aber noch innerhalb der Top 10. Im Vergleich zum 30. Juni 2025 zählt die Aktie der Masterflex SE nach einer zuletzt sehr erfreulichen Kursentwicklung dagegen neu zu den fünf größten Portfolio-Positionen. Die anderen Positionen innerhalb der Top 5 sind im Kern unverändert zum 30. Juni 2025 bei einer lediglich veränderten Rangierung.

Die Allerthal-Werke AG war bis zur Umsetzung des Squeeze Out im August 2025 Aktionärin der New Work SE. Auf der Hauptversammlung vom 23. Juni 2025 stimmten die Aktionäre der Übertragung der restlichen New Work-Aktien an die Hauptaktionärin Burda Digital SE gegen Zahlung einer Barabfindung von 105,65 EUR je Aktie zu. Die Allerthal-Werke AG hielt rund 6.000 Aktien der New Work SE, die das Volumen der Nachbesserungsrechte im 2. Halbjahr 2025 entsprechend der erhaltenen Barabfindung in Höhe von insgesamt gut 0,6 Mio. EUR erhöhen wird.

Das erfreuliche Halbjahresergebnis von fast +3,9 Mio. EUR bei einer Steigerung des wirtschaftlichen Eigenkapitals um +22,6% seit Jahresanfang auf 27,62 EUR sollte nicht darüber hinwegtäuschen, dass die Visibilität in den Märkten unverändert gering ist. Viele Unternehmen – gerade in der Industrie – fahren weiterhin „auf Sicht“ und kämpfen unverändert mit vielen Hürden. Stichworte sind u.a. Bürokratie und Überregulierung. Die ersten Monate der seit Mai 2025 amtierenden neuen deutschen Bundesregierung aus CDU/CSU und SPD lassen ebenfalls befürchten, dass auch von der Neuauflage der „GroKo“ keine (Wirtschafts-)Wunder zu erwarten sind. Zuletzt war im Markt eine Häufung von Umsatz- oder Gewinnwarnungen zu beobachten, die teilweise zu kräftigen Kursrückgängen geführt haben.

Immerhin: der ifo Geschäftsklimaindex stieg im Vergleich zum Jahresende 2024 von 84,8 Punkte auf zuletzt 89,0 Punkte im August 2025 an, positiv beeinflusst durch verbesserte Erwartungen der Unternehmen, während sich die tatsächliche Lage der Unternehmen im August 2025 mit 86,4 Punkten auf dem Niveau des Vorjahres (86,6 Punkte) und nur leicht über dem Stand zum Jahresende (85,0 Punkte) bewegte. In der aktuellen Lagebeurteilung schreibt das ifo Institut (Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung, Universität Hannover), dass die Erholung der deutschen Wirtschaft „schwach“ bleibt. Für die einzelnen Sektoren zeichnet der ifo-Index ein uneinheitliches Bild. Besonders auffällig ist dabei die Schwäche des stark von der Verbraucherstimmung beeinflussten Einzelhandels. Dort hat sich die Lage im Vergleich zum Jahresende 2024 sogar nochmals deutlich verschlechtert und auch die Erwartungen sind – von tiefer Basis aus – nur leicht angestiegen. Die prekäre Lage des Einzelhandels zeigt die Verletzlichkeit des nach wie vor sehr zarten Pflänzchens namens Wirtschaftsaufschwung.

Für das laufende Geschäftsjahr 2025 ist ungeachtet des positiven ersten Halbjahres eine konkrete Prognose aufgrund des Marktumfelds zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht möglich. Kurz vor Monatsultimo August liegt die Wertentwicklung des wirtschaftlichen Eigenkapitals im Vergleich zum Jahresanfang indikativ weiterhin oberhalb von +20%.

Der vollständige Halbjahresabschluss kann auf der Internetseite der Gesellschaft eingesehen und dort heruntergeladen werden.

Köln, 28. August 2025

Der Vorstand

Mittwoch, 27. August 2025

Squeeze-out bei der Cumerius AG: Barabfindungsbetrag auf EUR 5,33 erhöht

Auf der Hauptversammlung der Cumerius AG am 26. August 2025 wurde die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf die Schüyolo GmbH beschlossen (sog. aktienrechtlicher Squeeze-out). Die Barabfindung wurde wegen der Zeitwertbetrachtung geringfügig auf 5,33 Euro je Cumerius-Aktie erhöht. Gegen die Beschlussfassung wurde kein Widerspruch eingelegt.

Bei Cumerius handelt es sich um eine eigentümergeführte Unternehmensgruppe, die seit einiger Zeit in Immobilienprojekte mit Schwerpunkt „Selfstorage“ investiert (nachdem das Geschäftsfeld Zweitmarkt für Versicherungspolicen aufgegeben wurde).

PPF IM LTD: PPF steigt aus ProSiebenSat.1 aus, nachdem es Verbesserung des MFE-Angebots für alle Aktionäre angestoßen hat

Corporate News

Prag  27. August 2025

PPF IM Ltd., eine mittelbare Tochtergesellschaft der Unternehmensgruppe PPF Group N.V. (zusammen „PPF“), gibt den Verkauf ihrer Anteile an der ProSiebenSat.1 Media SE („ProSiebenSat.1“) bekannt.

Nach Abwicklung des eigenen Angebots am 21. August 2025 hat PPF heute entschieden, ihre 36.539.628 Aktien – entsprechend rund 15,68 % des ausstehenden Grundkapitals von ProSiebenSat.1 – in das Angebot von MFE-MediaForEurope („MFE“) einzuliefern und die verbleibenden Finanzinstrumente in ProSiebenSat.1 abzuwickeln. Dieser Schritt folgt auf den Abschluss der anfänglichen Angebotsfrist der beiden konkurrierenden öffentlichen Angebote.

Obwohl das Angebot von MFE bislang nur begrenzte Akzeptanz gefunden hat, ist es PPF nicht gelungen, ausreichend Aktionäre zur Unterstützung der eigenen Ziele zu gewinnen. Mit bereits über 43 % der Stimmrechte verfügt MFE voraussichtlich über eine einfache Mehrheit auf den Hauptversammlungen von ProSiebenSat.1. Aufgrund der geringen Annahmequote ihres Angebots kann PPF ihre ursprüngliche Rolle als strategischer Investor mit dem Anspruch, auf Augenhöhe mit MFE zusammenzuarbeiten und ihre Expertise beim Aufbau digitaler Medienplattformen einzubringen, nicht fortführen.

Gleichzeitig hat PPF als Katalysator für eine wesentliche Verbesserung der Angebotsbedingungen von MFE gewirkt. Diese Anpassungen führten zu einer deutlich höheren Bewertung von ProSiebenSat.1 und damit zu einem spürbaren Mehrwert für alle Aktionäre.

Trotz des Rückzugs aus ProSiebenSat.1 bleibt der deutsche Markt für PPF von zentraler Bedeutung. Dies zeigt sich in PPFs Beteiligungen an Vitronic, einem führenden Anbieter industrieller Bildverarbeitung, sowie an Škoda Transportation, einem bedeutenden Lieferanten von Straßen- und Stadtbahnen für zahlreiche deutsche Städte. PPF ist vom wirtschaftlichen Potenzial Deutschlands überzeugt und wird sich weiterhin dafür einsetzen, Mehrwert für Stakeholder vor Ort zu schaffen sowie künftige Investitionsmöglichkeiten sorgfältig zu prüfen.

Hinweis für Redakteure:


PPF Group ist in 25 Ländern in Europa, Asien, Nordamerika und Südafrika in verschiedenen Sektoren tätig, darunter Medien, Telekommunikation, Finanzdienstleistungen, Immobilien, E-Commerce und Technik. PPF besitzt Vermögenswerte im Wert von EUR 41,7 Mrd. und beschäftigt weltweit 45.000 Mitarbeiter (31. Dezember 2024).

Leonardo Art Holdings GmbH Beowolff Capital schließt freiwilliges öffentliches Übernahme- und Delisting-Angebot für artnet erfolgreich ab und sichert sich 98,93% aller artnet-Aktien

Corporate News

NICHT ZUR TEILWEISEN ODER VOLLSTÄNDIGEN VERÖFFENTLICHUNG ODER VERTEILUNG IN ODER AUS LÄNDERN, IN DENEN DIES GEGEN GESETZLICHE VORSCHRIFTEN VERSTOSSEN WÜRDE

- Beowolff Capital hat sich nach erfolgreichem Abschluss des freiwilligen öffentlichen Übernahme- und Delisting-Angebots ca. 98,93 % des gesamten Grundkapitals der artnet AG gesichert

- Das Delisting der artnet-Aktien an der Frankfurter Wertpapierbörse wurde mit Ablauf des 22. August 2025 wirksam

- Die Transaktion etabliert Beowolff Capital als führende Investmentgesellschaft, um den Kunstmarkt sowohl für Käufer als auch für Verkäufer weiterzuentwickeln


London, Großbritannien – 27. August 2025: Leonardo Art Holdings GmbH, eine Investmentgesellschaft, die von Beowolff Capital Management Ltd. (zusammen, „Beowolff Capital”) beraten wird, hat heute den erfolgreichen Abschluss des freiwilligen öffentlichen Übernahme- und Delisting-Angebots (das „Angebot“) für die artnet AG („artnet“) bekannt gegeben.

Während der weiteren Annahmefrist, die am 22. August 2025 endete, wurden insgesamt 78.856 artnet-Aktien im Rahmen des Angebots angedient. Dies entspricht ca. 1,35% aller ausstehenden artnet-Aktien. Einschließlich Aktienkäufen und verbindlichen Vereinbarungen mit Aktionären hat sich Beowolff Capital damit einen Anteil von insgesamt ca. 98,93% an artnet gesichert.

Der Handel der artnet-Aktien im regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse endete mit Ablauf des 22. August 2025. Darüber hinaus hat Beowolff Capital am 19. August einen Antrag auf Durchführung eines Squeeze-outs der Minderheitsaktionäre von artnet gestellt.

Informationen im Zusammenhang mit dem Angebot sind auf der folgenden Website veröffentlicht: www.leonardo-offer.com.

Berater

Beowolff Capital wird von ParkView Partners als exklusivem Finanzberater und Kirkland & Ellis als Rechtsberater bei der Transaktion unterstützt.

Über das Führungsteam von Beowolff Capital

Andrew Wolff ist Chief Executive Officer von Beowolff Capital. Er ist seit 30 Jahren als Investor in privaten Märkten in den Vereinigten Staaten, Europa und Asien tätig. Den Großteil seiner Karriere verbrachte er bei Goldman Sachs, zuletzt als Global Co-Head der Merchant Banking Division und Global Co-Head des Corporate Equity Investing Business. Andrew war zudem Co-CIO der führenden Private-Equity-Fonds von Goldman Sachs. Im Jahr 2006 wurde er zum Partner ernannt. Andrew hat einen B.A. in Philosophie von der Yale University und einen J.D. und M.B.A. von der Harvard Law and Business School.

Jan Petzel ist Chief Investment Officer von Beowolff Capital und verfügt über 27 Jahre Erfahrung mit Investitionen und dem Aufbau von Unternehmen in Europa, den Vereinigten Staaten und Asien. Er begann seine Karriere bei McKinsey & Company, wo er Kunden bei Integrations- und Transformationsprojekten unterstützte. Im Jahr 2003 trat Jan in die Merchant Banking Division von Goldman Sachs ein, wo er 2011 zum Managing Director aufstieg, und später die Leitung des Bereichs Private Credit für Deutschland und Nordeuropa übernahm. Seit er Goldman Sachs verlassen hat, investiert er selbst und über Partner in die Bereiche Clean- und Fintech. Jan hat einen Master of Engineering der ETH Zürich, war Gastwissenschaftler am MIT und erwarb seinen M.B.A. an der Harvard Business School.

Weitere Informationen finden Sie unter: www.beowolff.com

Dienstag, 26. August 2025

The Platform Group AG: The Platform Group mit erfolgreicher Hauptversammlung und 99 % Zustimmung für Formwechsel

Corporate News

Düsseldorf, 26. August 2025. The Platform Group AG (ISIN DE000A2QEFA1, „TPG“), ein führendes Software-Unternehmen für Plattformlösungen, hat auf der gestrigen Hauptversammlung in Düsseldorf die Abstimmungen gemäß Tagesordnung vorgenommen. Auf der Hauptversammlung waren rund 14,61 Mio. Aktien vertreten, was einem Anteil von 71,25 % des eingetragenen Grundkapitals entspricht.

„Unsere diesjährige Hauptversammlung war für uns eine gute Gelegenheit, gemeinsam mit unseren Aktionärinnen und Aktionären auf das bisher erfolgreichste Jahr der Firmengeschichte zurückzublicken: Wir konnten Umsatz und Ergebnis auf einen Rekord steigern. Für 2025 haben wir uns deutlich ambitioniertere Ziele vorgenommen und bereits die Prognose erhöht. Unser Ziel ist es, die führende Plattformgruppe in Europa zu werden und hierfür in 35 Branchen bis im kommenden Jahr vertreten zu sein. Unsere Ertragskraft werden wir dabei steigern und die Zahl unserer Partner deutlich ausbauen“, sagte Dr. Dominik Benner, CEO der TPG.

Formwechsel mit 99 % Zustimmung beschlossen

Mit einer Mehrheit von 98,97 % haben die Aktionäre des Unternehmens einen Formwechsel in eine SE & Co. KGaA beschlossen.

„Ich freue mich, dass eine Mehrheit von 98,97 % der Anteilseigner heute dem Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat gefolgt ist und danke allen Aktionären für das Vertrauen. Wir werden unseren konsequenten Wachstumskurs der vergangenen Jahre weiterführen und die TPG auf eine andere Größenordnung skalieren“, so Dr. Benner.

Stefan Schütze, Vorsitzender des Aufsichtsrates der TPG: „Mit der angestrebten Umwandlung in eine Rechtsform der SE & Co. KGaA sichern wir die langfristige Ausrichtung der TPG, schnelle Entscheidungsabläufe und stellen eine stabile Eigentümerstruktur auch in Zukunft sicher. Viele andere Unternehmen wie Fresenius, Ströer oder Bertelsmann haben diesen Schritt erfolgreich umgesetzt. Mit der Benner Holding als langfristigen Ankeraktionär werden wir so die kontinuierliche Entwicklung der TPG sicherstellen.“

Komplementärin der KGaA wird eine Europäische Gesellschaft – The Platform Group Management SE – sein, bei der die Benner Holding GmbH Alleingesellschafterin ist. Das Management der Komplementärin wird identisch mit dem Vorstand der The Platform Group SE sein und die Geschäftsführung der The Platform Group SE & Co. KGaA übernehmen. Durch den Formwechsel verändert sich der Anteil der Aktionäre an der Gesellschaft nicht. Sie werden dieselbe Anzahl an Aktien an der SE & Co. KGaA halten, wie sie vor dem Formwechsel halten. Die Gesamtzahl der ausgegebenen Aktien bleibt ebenfalls unverändert. Der Formwechsel wird mit der Eintragung ins Handelsregister wirksam.

Neuwahl in den Aufsichtsrat / Entlastung der Organe / Wahl des Abschlussprüfers

Der Aufsichtsrat der TPG wird aus vier Vertretern bestehen. Bis zur Eintragung des Formwechsels ins Handelsregister verbleibt der bisherige Aufsichtsrat der The Platform Group AG im Amt. Mit großer Mehrheit wählten die Aktionäre Herrn Marcel Roessner als neues Mitglied in den Aufsichtsrat. Herr Stefan Schütze soll als Vorsitzender an der Spitze des Aufsichtsrates verbleiben. Die weiteren Mitglieder des Aufsichtsrates, Herr Dr. Olaf Hoppelshäuser sowie Herr Florian Müller, wurden in der Wahl jeweils mit 99,40 % bestätigt. Die Aktionäre stimmten der Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat mit 94,66 % bzw. 99,97 % zu. Als neuer Konzern- und Jahresabschlussprüfer wurde die RR GmbH mit einer Zustimmung von 99,69 % gewählt.

The Platform Group AG:

The Platform Group AG ist ein Softwareunternehmen, welches durch eigene Plattformlösungen in 27 Branchen aktiv ist. Zu den Kunden gehören sowohl B2B- als auch B2C-Kunden, zu den Branchen gehören unter anderem Möbelhandel, Maschinenhandel, Dentaltechnik, Autoplattformen und Luxusmode. Die Gruppe hat europaweit 19 Standorte, Sitz des Unternehmens ist Düsseldorf. Im Jahr 2024 wurde ein Umsatz von 525 Mio. Euro bei einem operativen Ergebnis (EBITDA bereinigt) von 33 Mio. Euro realisiert.

Montag, 25. August 2025

Rostra AG: Kapitalerhöhung gegen Sacheinlagen

Rostra AG
Düsseldorf
 
ISIN DE000A3MQRK6
ISIN DE000A40UTR3
 
Bekanntmachung gemäß §§ 183a Abs. 2 Satz 1 AktG, 37a Abs. 1 und Abs. 2 AktG
 
1. Die ordentliche Hauptversammlung der Rostra AG, Düsseldorf („Gesellschaft“) hat am 20. August 2025 folgenden Beschluss über eine Kapitalerhöhung gegen Einlagen gefasst:
 
a) Das Grundkapital der Gesellschaft wird gegen Sacheinlagen um einen Betrag von Das Grundkapital der Gesellschaft wird gegen Einlagen um einen Betrag von bis zu EUR 4.793.724,00 erhöht durch Ausgabe von bis zu 4.793.724 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von EUR 1,00 je Aktie („Neue Aktien“). Der Ausgabebetrag der Neuen Aktien beträgt EUR 1,00 je Aktie, der Gesamtausgabebetrag mithin bis zu EUR 4.793.724,00. Die Neuen Aktien sind ab Beginn des Geschäftsjahres, in dem sie ausgegeben werden, gewinnberechtigt.
 
b) Den Aktionären wird das gesetzliche Bezugsrecht gewährt. Das Bezugsverhältnis beträgt für die Aktionäre 1: 2, d. h. für eine alte Aktie können zwei neue Aktien bezogen werden. Die Bezugsfrist wird mindestens zwei Wochen ab Bekanntmachung des Bezugsangebots betragen. Die Aktionäre erhalten ihr Bezugsrecht in Form des mittelbaren Bezugsrechts. Hierzu werden den Aktionären die Aktien gemäß den nachfolgenden Bestimmungen in lit. c) angeboten.
 
c) Zur Zeichnung der neuen Aktien wird ein Kreditinstitut, ein Wertpapierinstitut oder ein nach § 53 Abs. 1 Satz 1 oder § 53b Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 7 des Gesetzes über das Kreditwesen tätigen Unternehmen gegen Bareinlagen mit der Maßgabe zugelassen, die neuen Aktien den bisherigen Aktionären zum Bezugspreis zum Bezug anzubieten (mittelbares Bezugsrecht) und den Mehrerlös aus der Platzierung der Aktien an die Gesellschaft abzuführen. Der Bezugspreis beträgt EUR 2,00.
 
d) Nicht von den bisherigen Aktionären gezeichnete Neue Aktien können von der Gesellschaft frei verwertet werden. Ein Aktionär der Gesellschaft hat vorab erklärt auf 3.833.510 Bezugsrechte aus 1.916.755 alten Aktien zu verzichten. Vor diesem Hintergrund werden die nachstehend unter (i) bis (iii) aufgeführten Gesellschafter der DIVCORP INVESTMENTS LTD, Nikosia, Zypern, eingetragen im Handelsregister von Zypern (Companies House) unter der Company Number C407583 (die „Zielgesellschaft“; deren Gesellschafter zusammen die „DIVCORP-Aktionäre“) als Sacheinleger zur Zeichnung von insgesamt 3.773.510 Neuen Aktien zugelassen. Den DIVCORP-Aktionären wird nachgelassen, die Einlage für die jeweils nachstehend genannte Anzahl neuer Aktien als Sacheinlage durch Einbringung der jeweils genannten Anzahl von Aktien (gemeinsam die „DIVCORP-Aktien“) an der Zielgesellschaft zu erbringen, die eine Beteiligung von 91,8 % am statuarischen Kapital der Zielgesellschaft vermitteln (1.836 DIVCORP-Aktien (von insgesamt 2.000 DIVCORP-Aktien im Gesamtnennbetrag von USD 2.000,00) mit einem Nennbetrag von jeweils USD 1,00 und Gesamtnennbetrag von USD 1.836,00). Die DIVCORP-Aktionäre werden im Einzelnen wie folgt zur Zeichnung gegen Sacheinlage zugelassen:
 
(i) Zur Zeichnung und Übernahme von 1.257.837 Neuen Aktien wird die HZ Services Limited, Hong Kong, registriert unter 75003211 im Handelsregister (Business Registration) Hong Kong, mit der Maßgabe zugelassen, ihre Einlage als Sacheinlage im Wege der Einbringung von 612 DIVCORP-Aktien im Nennbetrag von jeweils USD 1,00 und Gesamtnennbetrag von USD 612,00 zu erbringen.
 
(ii) Zur Zeichnung und Übernahme von 1.479.808 Neuen Aktien wird die Rostra Holdings PTE. LTD., Singapur, registriert bei der nationalen Regulierungsbehörde für Unternehmen des Staates Singapur (Accounting and Corporate Regulatory Authority of Singapore (ACRA)) mit der Gesellschaftsnummer (unique entity no.) 201824790K, mit der Maßgabe zugelassen, ihre Einlage als Sacheinlage im Wege der Einbringung von 720 DIVCORP-Aktien im Nennbetrag von jeweils USD 1,00 und Gesamtnennbetrag von USD 720,00 zu erbringen.
 
(iii) Zur Zeichnung und Übernahme von 1.035.865 Neuen Aktien wird die MHMK Fund Holdings (One) Proprietary Limited, Gaborone, Botswana, registriert unter BW00000876775 bei der Behörde für Unternehmen und geistiges Eigentum (Companies and Intellectual Property Authority (CIPA)) in Botswana, mit der Maßgabe zugelassen, ihre Einlage als Sacheinlage im Wege der Einbringung von 504 DIVCORP-Aktien im Nennbetrag von jeweils USD 1,00 und Gesamtnennbetrag von USD 504,00 zu erbringen.
 
e) Die Einbringung sämtlicher DIVCORP-Aktien soll mit wirtschaftlicher Wirkung zum 1. Juli 2025 erfolgen. Ein etwaiger über den Ausgabebetrag der Neuen Aktien hinausgehender handelsrechtlicher Einbringungswert sämtlicher DIVCORP-Aktien soll in die sogenannte freie Kapitalrücklage gemäß § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB gebucht werden.
 
f) Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung, insbesondere die weiteren Bedingungen für die Ausgabe der Neuen Aktien, festzusetzen.
 
g) Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die Fassung der Satzung in Bezug auf die Kapitalverhältnisse und die Zahl der Aktien mit Durchführung der Kapitalerhöhung anzupassen.
 
h) Der Beschluss über die Erhöhung des Grundkapitals wird unwirksam, wenn nicht innerhalb von sechs Monaten nach dem Tag dieser Hauptversammlung oder, sofern Anfechtungsklagen gegen den Hauptversammlungsbeschluss erhoben werden, innerhalb von sechs Monaten nachdem die entsprechenden Gerichtsverfahren rechtskräftig beendet wurden bzw., sofern ein Freigabebeschluss nach § 246a AktG ergeht, innerhalb von sechs Monaten nach diesem Beschluss 3.773.510 Neue Aktien gezeichnet sind und die Kapitalerhöhung insoweit durchgeführt wurde. Eine Durchführung der Kapitalerhöhung nach dem in dem vorangehenden Satz bezeichneten Zeitraum ist nicht zulässig. Der Vorstand soll alle notwendigen Maßnahmen ergreifen, damit diese Fristen eingehalten werden können.
 
i) Die Durchführung der Kapitalerhöhung kann auch in mehreren Tranchen zum Handelsregister angemeldet werden, insbesondere können auch die Aktien, die gegen Sacheinlagen gezeichnet werden, getrennt von den Aktien, die gegen Bareinlagen gezeichnet werden, zur Eintragung angemeldet werden.
 
j) Sofern und soweit ein Gericht nach den Vorschriften des Spruchverfahrensgesetzes gemäß § 255 Abs. 7 AktG i.V.m. § 10a SpruchG bestimmt, dass der auf eine Aktie entfallende Wert der Einlage unangemessen niedrig ist, werden den anspruchsberechtigten Aktionären, soweit das gesetzlich zulässig ist, zusätzliche Aktien der Gesellschaft nach Maßgabe des § 255a Aktiengesetz anstelle der baren Ausgleichszahlung i.S.d. § 255 Abs. 4 Aktiengesetzes gewährt.
 
2. Von einer externen Prüfung der Sacheinlage in Form der Einbringung von 91,8 % des statuarischen Kapitals der Zielgesellschaft wurde gemäß §§ 183a Abs. 1 Satz 1 AktG in Verbindung mit § 33a Abs. 1 Nr. 2 AktG abgesehen.
 
3. Der Wert der Sacheinlage erreicht den geringsten Ausgabebetrag der dafür zu gewährenden neuen Aktien in Höhe von insgesamt EUR 3.773.510,00.
 
Die MSW GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Berlin („MSW“), hat als neutraler Dritter (unabhängiger Sachverständiger i.S.d. § 33a Abs. 1 Nr. 2 AktG) im Auftrag der Gesellschaft zwecks Ableitung eines angemessenen Austauschverhältnisses eine gutachterliche Stellungnahme (indikative Wertabschätzung i.S.v. technischer Wertuntergrenze) zum Wert der Aktien an der Gesellschaft einerseits und der Einbringungsanteile andererseits („Bewertungsgutachten“) erstellt. Bei der Auftragsdurchführung hat MSW den Standard IDW S1 in der Fassung vom 2. April 2008 mit Stand vom 04. Juli 2016 zugrunde gelegt und war im Sinne des IDW S1 in der Rolle des neutralen Gutachters tätig. Der Unternehmenswert der Zielgesellschaft wurde nach dem in der Rechtsprechung und in der Betriebswirtschaftslehre anerkannten Ertragswertverfahren ermittelt. Gemäß dem Bewertungsergebnis wurde für die Sacheinlage (91,8 % des statuarischen Kapitals der Zielgesellschaft) am Bewertungsstichtag 30. Juni 2025 eine technische Wertuntergrenze in Höhe von rund EUR 37,01 Mio. (EUR 40.314.289,00 für 100% des statuarischen Kapitals der Zielgesellschaft) ermittelt.
 
Für die Aktien der Rostra AG wurde mittels des Ertragswertverfahrens eine technische Wertuntergrenze von EUR 1,26 je Rostra-Aktie ermittelt. Für Zwecke der Festlegung des Umtauschverhältnisses hat der Vorstand allerdings einen Mindestwert der Neuen Aktien von EUR 2,00 je Aktie und damit einen Unternehmenswert der Gesellschaft von EUR 4.793.724,00 zugrunde gelegt. Der für die Neuen Aktien zu Grunde gelegte Mindestwert von EUR 2,00 liegt im Übrigen wesentlich über dem volumengewichteten Dreimonatsdurchschnittskurs der Aktien der Gesellschaft vor dem Bewertungsstichtag von EUR 1,237.
 
Die insgesamt 2.000 DIVCORP-Aktien haben auf Basis des Gesamteigenkapitalwerts der Zielgesellschaft von EUR 40.314.289,00 einen anteiligen Wert in Höhe von rd. EUR 20.157,14 je DIVCORP-Aktie. Die von den DIVCORP-Aktionären eingebrachten 1.836 DIVCORP-Aktien haben entsprechend einen Gesamteinbringungswert von rd. EUR 37.008.517,30 (EUR 40.314.289,00 / EUR 2.000,00 * 1.836).
 
Für jede der im Gegenzug gewährten 3.773.510 Neuen Aktien wird somit ein Einbringungswert von rd. EUR 9,81 (EUR 37.008.517,30 / 3.773.510) erbracht, welcher sowohl erheblich über dem Liquidationswert der Neuen Aktien von EUR 1,26 als auch erheblich über dem für Zwecke der Transaktion festgelegten Mindestwert der Neuen Aktien von EUR 2,00 liegt.
 
Die Bewertung der Zielgesellschaft erfolgte nach mit der Geschäftsführung der Zielgesellschaft geführten Gesprächen nach Prüfung diverser Unterlagen der Zielgesellschaft, u.a.
 
― Divcorp Investments Ltd Planung für 2025-2030,
 
― Geprüfte Einzelabschlüsse zum 31. Dezember 2020, 2021, 2022, 2023 und der Konzernabschluss zum 31.12.2024 für die Divcorp Investments Ltd.,
 
― Allgemeine Bescheinigungen von Divcorp Investments Ltd.,
 
― Allgemeine Dokumentation der Aktionäre von Divcorp Investments Ltd.,
 
― Divcorp Investments Ltd Organigramm.
 
4. Der Vorstand der Gesellschaft erklärt, dass ihm Umstände, die darauf hindeuten, dass der beizulegende Zeitwert der Vermögensgegenstände (91,8 % des statuarischen Kapitals der Zielgesellschaft) am Tag ihrer tatsächlichen Einbringung aufgrund neuer oder neu bekannt gewordener Umstände erheblich niedriger ist als der von dem Sachverständigen aufgenommene Wert, nicht bekannt geworden sind.

Düsseldorf, den 25. August 2025
Rostra AG
Der Vorstand

Quelle. Bundesanzeiger vom 25. August 2025

Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der Diebold Nixdorf AG: Frist für Annahme des Barabfindungsangebot, um "Ausscheidensprämie" zu erhalten

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

Zur Beendigung der Anfechtungs- bzw. Nichtigkeitsklagen gegen den in der außerordentlichen Hauptversammlung der Diebold Nixdorf Aktiengesellschaft (vormals Wincor Nixdorf Aktiengesellschaft) vom 26. September 2016 gefassten Beschluss über die Zustimmung zum Abschluss eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages (BuG bzw. BGAV) wurde mit den klagenden außenstehenden Aktionären ein 2017 im Bundesanzeiger veröffentlichter Vergleich geschlossen, damit der BuG zeitnah eingetragen werden konnte. Der in dem Vergleich vorgesehene Fall, dass es in dem Spruchverfahren zum BuG keine Erhöhung gibt, ist nunmehr eingetreten: https://spruchverfahren.blogspot.com/2025/06/spruchverfahren-zum-beherrschungs-und.html 

Die Hauptaktionärin Diebold Holding hatte sich in dem Vergleich aus dem Jahr 2017 für diesen Fall verpflichtet, den die Barabfindung aus dem BuG wählenden und deswegen ausscheidenden Minderheitsaktionären eine sog. pauschale „Ausscheidensprämie“in Höhe von EUR 0,48 je Aktie zu zahlen. Damit sollte offenbar gefördert werden, dass möglichst viele Minderheitsaktionäre ausscheiden (für die Hauptaktionärin vorteilhaft für den kurz danach im Jahr 2019 durchgeführten Squeeze-out).

Die Diebold Nixdorf Holding Germany hat nunmehr auf Anfrage mitgeteilt, wie das Verfahren für das "Top-up Payment" läuft. So muss der ausgeschiedene Aktionär ein 13-seitiges Formular ausfüllen und einreichen: https://spruchverfahren.blogspot.com/2025/08/beherrschungs-und-gewinnabfuhrungsvertr.html

Um die "Prämie" zu erhalten, muss der Minderheitsaktionär laut dem Formular entweder das "Barabfindungsangebot unter dem BGAV" vor dem Squeeze-out angenommen haben. Ansonsten ist eine Annahme auch derzeit noch möglich, allerdings fristgebunden (zwei Monate ab Veröffentlichung im Bundesanzeiger). Der Antragsteller muss nachweisen,  

"zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens des Squeeze-out der Diebold Nixdorf AG durch die Diebold Nixdorf Inc. & Co. KGaA am 10. Mai 2019 Aktien der Diebold Nixdorf AG gehalten (zu) haben und bis zwei Monate nach Veröffentlichung des Beschlusses des OLG Düsseldorf im Spruchverfahren betreffend den BGAV (I-26 W 7/22 [AktE]) im Bundesanzeiger das Barabfindungsangebot unter dem BGAV angenommen (zu) haben.

Spruchverfahren zu dem verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out bei der Nikon SLM Solutions AG geht in die Verlängerung

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

In dem Spruchverfahren zu dem verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out bei der Nikon SLM Solutions AG (vormals: SLM Solutions Group AG) hatte das LG Lübeck mit Beschluss vom 22. Juli 2025 die Spruchanträge zurückgewiesen, nachdem eine umfassende vergleichsweise Beilegung entsprechend dem gerichtlichen Vorschlag (Anhebung der Barabfindung auf EUR 20,- je Aktie) nicht zustande kam.

Mehrere Antragsteller haben gegen die erstinstanzliche Entscheidung (vom Landgericht ausdrücklich zugelassene) Beschwerden einzulegen. Über diese entscheidet das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht in Schleswig. Nach der neuen Rechtslage (mit Änderung des SpruchG) gibt es kein Abhilfeverfahren mehr.

LG Lübeck, Beschluss vom 22. Juli 2025, Az. 13 HKO 44/23
Jaeckel, J. u.a. ./. Nikon SLM Solutions AG (vormals: Nikon AM. AG)
28 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: RA Dr. Peter Dreier, 40213 Düsseldorf
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin:
Rechtsanwälte Morrison & Foerster LLP, 10785 Berlin
(RA´in Dr. Juli Schwalm)

Samstag, 23. August 2025

Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der Allgemeinen Gold- und Silberscheideanstalt Aktiengesellschaft (Agosi) geht in die Verlängerung

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

In dem Spruchverfahren zu dem verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out bei der früheren Allgemeinen Gold- und Silberscheideanstalt Aktiengesellschaft (Agosi) zugunsten des Umicore-Konzerns hatte das Landgericht Mannheim nach einer Verhandlung am 7. März 2024 mit Beschluss vom 22. Juli 2025 die Spruchanträge zurückgewiesen. Die Barabfindung sei nicht über den angebotenen Betrag i.H. von EUR 127,91 je Stückaktie der Agosi zu erhöhen. Das Gericht stellt hierbei maßgeblich auf den Börsenkurs ab.

Mehrere Antragsteller haben wie angekündigt gegen diese erstinstanzliche Entscheidung Beschwerden eingelegt. Über diese wird das OLG Karlsruhe entscheiden. Die Beschwerdeführer verweisen u.a. auf die deutlich zu negativen Planzahlen (angeblich deutlicher Rückgang des Goldpreises statt dem tatsächlich bereits damals allgemein angenommenen Anstieg) und die nicht berücksichtigten erheblichen stillen Reserven bei dem Vorratsvermögen.

LG Mannheim, Beschluss vom 22. Juli 2025, Az. 23 O 3/22 SpruchG
Jaeckel, U. u.a.. ./. Agosi AG (vormals: Umicore International AG)
gemeinsamer Vertreter: RA Dr. Oliver Jenal, Peritus Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, 68161 Mannheim
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin: Rechtsanwälte Freshfields Bruckhaus Deringer, 40545 Düsseldorf

Freitag, 22. August 2025

Artnet AG präsentiert Halbjahreszahlen 2025: Stabilisierung in einem herausfordernden Marktumfeld

Corporate News

Berlin, 22. August 2025 – Artnet AG, die führende digitale Plattform für Daten, Marktplatz und Medien im globalen Kunstmarkt, hat heute ihren Halbjahresbericht 2025 veröffentlicht. Trotz eines anhaltend schwierigen wirtschaftlichen Umfelds konnte das Unternehmen seine Position als unverzichtbare Infrastruktur für Sammler, Galerien und Institutionen behaupten und wichtige strategische Fortschritte erzielen.

Im ersten Halbjahr 2025 erzielte Artnet einen Umsatz von 9,84 Mio. EUR, was einem Rückgang von 12 Prozent gegenüber dem Vorjahreszeitraum entspricht. Das operative Ergebnis (EBIT) belief sich auf –1,3 Mio. EUR nach –0,73 Mio. EUR im Vorjahr. Positiv entwickelte sich der operative Cashflow, der deutlich auf 1,30 Mio. EUR anstieg (H1 2024: 0,21 Mio. EUR). Zum Stichtag 30. Juni 2025 verfügte das Unternehmen über eine Liquidität von 0,07 USD je Aktie.

Segmententwicklung

Das Marktplatzgeschäft erwies sich trotz des schwachen Marktumfelds als stabilisierender Faktor. Der Umsatz lag bei 3,90 Mio. EUR, lediglich 2,8 Prozent unter Vorjahr. Besonders dynamisch entwickelte sich das Geschäft mit Private Sales, das um 78 Prozent zulegte. Unter den erfolgreich versteigerten Werken ragten Sam Francis (400.000 USD), Cindy Sherman (250.000 USD) und Keith Haring (212.000 USD) hervor.

Das Datensegment verzeichnete einen Umsatz von 2,92 Mio. EUR, rund zehn Prozent weniger als im Vorjahr. Hintergrund waren technische Probleme bei wiederkehrenden Zahlungssystemen, die mittlerweile behoben sind. Das Mediensegment spürte die schwache Konsumstimmung am deutlichsten: Hier sank der Umsatz um 24 Prozent auf 3,03 Mio. EUR. Dennoch bleibt Artnet News mit über 25 Millionen Seitenaufrufen die reichweitenstärkste Publikation der Kunstwelt und konnte mit Luxusmarken wie Chanel, Cartier und Range Rover langfristige Partnerschaften festigen.

Strategische Highlights

Artnet verzeichnete in der ersten Jahreshälfte über 13 Millionen neue Nutzer, vor allem in den Kernmärkten USA, Großbritannien, Deutschland, Kanada und Frankreich. Technologisch setzte das Unternehmen wichtige Impulse: Mit der neuen Discovery Page wurde die Suche im Marktplatz und in der Preisdatenbank deutlich verbessert, während die Entwicklung des KI-gestützten Art Advisor voranschreitet, dessen Einführung für das zweite Halbjahr 2025 geplant ist. Zudem wurde die globale Zahlungsabwicklung erfolgreich auf Stripe umgestellt.

Prognose

Das Management bestätigt die Umsatzprognose für das Gesamtjahr 2025 von 20 bis 24 Mio. EUR und rechnet mit einem operativen Ergebnis von rund –1,3 Mio. EUR. „Wir sind überzeugt, dass unser diversifiziertes Geschäftsmodell und unsere konsequente Fokussierung auf Technologie, Innovation und Effizienz die Grundlage für nachhaltiges Wachstum bilden“, erklärte CEO Jacob Pabst.

Nachtragsbericht


Nach dem Stichtag veröffentlichte die Leonardo Art Holdings GmbH am 8. Juli 2025 ein freiwilliges Übernahme- und Delisting-Angebot in Höhe von 11,25 EUR je Aktie. Zum Ende der Annahmefrist am 5. August 2025 hält die Leonardo Art Holdings GmbH ca. 97,17 % des gesamten Grundkapitals der artnet AG. Weiterhin hat die Frankfurter Wertpapierbörse das Delisting von artnet zum 22. August 2025 bestätigt. Aktionäre der artnet AG können das Übernahme- und Delisting-Angebot noch bis zum 22. August 2025 um 24:00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main) annehmen. Zur weiteren Stärkung der Liquidität nahm Artnet am 16. Juli zudem ein Darlehen über 2 Mio. USD auf.

CLIQ Digital AG: Dylan Media wird gegen vorgeschlagenen Aktienrückkauf stimmen und CLIQ Digital erwägt derzeit kein Delisting mehr

Veröffentlichung einer Insiderinformationen gemäß Artikel 17 Abs. 1 derVerordnung (EU) Nr. 596/2014 über Marktmissbrauch (Marktmissbrauchsverordnung)

Düsseldorf, 6. August 2025 - Die CLIQ Digital AG ("CLIQ Digital" oder die "Gesellschaft") gibt bekannt, dass sie heute von ihrem größten Aktionär Dylan Media B.V. (?Dylan Media") darüber informiert wurde, dass er auf der kommenden ordentlichen Hauptversammlung am 21. August 2025 gegen den unter Tagesordnungspunkt 7 angekündigten Beschlussvorschlag stimmen wird. Dieser (ursprünglich von Dylan Media selbst verlangte) Tagesordnungspunkt betrifft ein öffentliches Teilrückkaufangebot für Aktien und eine Kapitalherabsetzung durch Einziehung der zurückgekauften Aktien. 

Die Entscheidung von Dylan Media folgt auf die gestrige Veröffentlichung von CLIQ Digital. Darin wurde bekannt gegeben, dass die Fähigkeit der Gesellschaft, Zahlungen von einem Teil seiner bestehenden Kunden abzuwickeln und neue Kunden zu akquirieren, aufgrund signifikanter Entwicklungen im globalen Ökosystem des digitalen Zahlungsverkehrs beeinträchtigt ist, was letztlich zur Rücknahme der Prognose der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2025 führte. In Anbetracht dieser Entwicklungen hat Dylan Media die Ansicht geäußert, dass die Liquiditätssicherung im aktuellen Umfeld die vernünftigste kurzfristige Strategie darstellt, und Dylan Media derzeit daher ein öffentliches Teilrückkaufangebot der Gesellschaft nicht mehr unterstütze. 

Vor diesem Hintergrund und in Anbetracht des aktuellen Geschäftsumfelds hat der Vorstand heute beschlossen, derzeit kein Delisting von der Börse mehr zu erwägen.

Anstehende Spruchverfahren und Strukturmaßnahmen

Die Rechtsanwaltskanzlei ARENDTS ANWÄLTE vertritt und berät voraussichtlich Minderheitsaktionäre insbesondere bei folgenden anstehenden aktienrechtlichen Spruchverfahren bzw. Strukturmaßnahmen:

  • ABOUT YOU Holding SE: Unternehmenszusammenschluss mit der Zalando SE, erfolgreiches Übernahmeangebot, verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Zalando-Tochtergesellschaft ABYxZAL Holding AG zu EUR 6,50 je Aktie, (virtuelle) ao. Hauptversammlung am 22. September 2025
  • alstria office REIT-AG: Squeeze-out zugunsten der BPG Holdings Bermuda Limited (Tochtergesellschaft der Brookfield Corporation), Eintragung im Handelsregister am 23. Mai 2025 (Fristende: 25. August 2025)
  • artnet AG: erfolgreiches Übernahme- und Delistingangebot der Leonardo Art Holdings GmbH (Beowolff Capital), nunmehr aktienrechtlicher Squeeze-out
  • APONTIS PHARMA AG: erfolgreiches Übernahmeangebot, verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Zentiva AG, Hauptversammlung am 29. Juli 2025
  • Beta Systems Software AG: Verschmelzung auf die SPARTA AG, Hauptversammlungen am 18. März (SPARTA) bzw. 20. März 2025 (Beta Systems), maßgebliche Handelsregistereintragung am 16. Juni 2025 (Fristende: 16. September 2025)
  • Biotest AG: Delisting-Erwerbsangebot für Stamm- und Vorzugsaktien
  • CECONOMY AG: Übernahmeangebot durch JD.com

  • CompuGROUP Medical SE & Co. KGaA: erfolgreiches Übernahmeangebot von CVC, Delisting-Angebot der Caesar BidCo GmbH (CVC), nunmehr Delisting zum Ablauf des 24. Juni 2025
  • Covestro AG: erfolgreiches Übernahmeangebot von XRG (bisher: Adnoc) zu EUR 62,- je Covestro-Aktie, aber Bedenken der Europäischen Kommission, eingehende Untersuchung

  • DATAGOUP SE: öffentliches Erwerbsangebot durch KKR
  • Deutsche Wohnen SE: BuG mit der Vonovia SE als herrschender Gesellschaft (Abfindung in Höhe von 0,7947 Aktien der Vonovia je Aktie der Deutsche Wohnen), Eintragung zunächst durch Anfechtungsklage verzögert, Eintragung im Handelsregister am 1. August 2025
  • Encavis AG (früher: Capital Stage AG): verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Elbe BidCo AG (KKR, Viessmann u.a.) zu EUR 17,23, Hauptversammlung am 16. Juli 2025

  • Hamburger Hafen und Logistik AG (HHLA): erfolgreiches Übernahmeangebot der Port of Hamburg Beteiligungsgesellschaft SE, Tochtergesellschaft der MSC Mediterranean Shipping Company S.A., ggf. Squeeze-out
  • HORNBACH Baumarkt AG: Die HORNBACH Holding AG & Co. KGaA hat ihren Anteil auf 95,3 % erhöht, folgt Squeeze-out?

  • InVision AG: aktienrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Acme 42 GmbH zu EUR 5,63 je Aktie, Hauptversammlung am 28. August 2025

  • Metro AG: Delisting-Erwerbsangebot der EP Global Commerce GmbH (Daniel Křetínský) in Höhe von EUR 5,33 je METRO-Aktie, jetzt neues Erwerbsangebot
  • NanoFocus AG: aktienrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Carl Mahr Holding GmbH 

  • New Work SE: Squeeze-out zugunsten der Burda Digital SE für EUR 105,65 je Aktie, Eintragung im Handelsregister am 5. August 2025 (Fristende: 5. November 2025)

  • Nexus AG: erfolgreiches Übernahmeangebot der Project Neptune Bidco GmbH (TA), nunmehr Squeeze-out zu EUR 70,- je Aktie, Hauptversammlung am 25. September 2025
  • niiio finance group AG: Delisting

  • OTRS AG: Squeeze-out zugunsten der Optimus BidCo AG, eine Akquisitionsgesellschaft der EasyVista SAS
  • PharmaSGP Holding SE: Delisting-Vereinbarung mit FUTRUE GmbH, Delisting, am 24. Juli 2025 verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out gefordert

  • Pulsion Medical Systems SE: Squeeze-out zugunsten der MAQUET Medical Systems AG (Tochtergesellschaft der Getinge AB), Hauptversammlung voraussichtlich im 4. Quartal 2025

  • SHS Viveon AG: Delisting, verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Sidetrade AG

  • SNP Schneider-Neureither & Partner SE: Investorenvereinbarung mit Carlyle, BuG mit der Succession German Bidco GmbH als herrschender Gesellschaft, virtuelle Hauptversammlung am 30. Juni 2025

  • STEMMER IMAGING AG: Übernahmeangebot erfolgreich, Delisting mit Ablauf des 27. Dezember 2024, Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag, Eintragung im Handelsregister am 23. Mai 2025 (Fristende: 25. August 2025)

  • SYNLAB AG: Squeeze-out zugunsten der Ephios Bidco GmbH (Cinven u.a.), Eintragung im Handelsregister am 27. Juni 2025 (Fristende: 29. September 2025)

  • Telefónica Deutschland Holding AG: erfolgreiches Erwerbsangebot der Telefónica Local Services GmbH, Telefónica-Konzern hält fast 97 %, Squeeze-out vorerst zurückgestellt (dürfte aber über kurz oder lang kommen)

  • Vectron Systems AG: Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag, Abfindung in Höhe von EUR 10,93 bzw. Ausgleichszahlung in Höhe von EUR 0,47 brutto/EUR 0,40 netto, Eintragung und Bekanntmachung am 23. Juni 2025 (Fristende: 23. September 2025) 
  • Vivanco Gruppe AG: Rechtsformwechsel in eine GmbH, Hauptversammlung am 31. Juli 2025, Widerspruch zum Protokoll des Notars erforderlich
  • VOQUZ Labs AG: Squeeze-out zugunsten der Blitz 24-250 GmbH (Investmentgesellschaft Main Capital Partners), Barabfindung von ursprünglich EUR 10,57 auf EUR 11,08 je Aktie erhöht

(Angaben ohne Gewähr) 
 
Weitere Informationen: kanzlei@anlageanwalt.de

Deutsche Wohnen SE: Veröffentlichung gemäß § 40 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung

Am 30. Juli 2025 hat die WGP Legal Holdings Limited* der Deutsche Wohnen SE gemäß §§ 33, 34 WpHG mitgeteilt, dass (1.) WGP Legal Holdings Limited, (2.) Walkers Professional Services Limited, (3.) Walkers Fiduciary Limited, (4.) AP HGA Manager LLC, (5.) AP Dolphin (Luxembourg) S.à r.l. (die unter 2. bis 5. Genannten, die „Weiteren Walkers-Gesellschaften“) am 29. Juli 2025 die Schwellen von 3 %, 5 %, 10 %, 15 % der Stimmrechte aus Aktien der Deutsche Wohnen SE überschritten haben.

Die betreffenden Stimmrechte werden unmittelbar von der Delphinus SubCo GmbH gehalten und  WGP Legal Holdings Limited, den Weiteren Walkers-Gesellschaften sowie der Delphinus TargetCo GmbH und der Delphinus HoldCo GmbH (Delphinus TargetCo GmbH, Delphinus HoldCo GmbH und Delphinus SubCo GmbH zusammen die „Delphinus-Gesellschaften“) gemäß § 34 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 WpHG zugerechnet (WGP Legal Holdings Limited, die Weiteren Walkers-Gesellschaften und die Delphinus-Gesellschaften zusammen die „Meldepflichtigen“).

Gemäß § 43 Abs. 1 WpHG teilt die WGP Legal Holdings Limited – in entsprechender Anwendung des § 37 WpHG auch für die Weiteren Walkers-Gesellschaften und die Delphinus-Gesellschaften – die mit dem Erwerb der Stimmrechte verfolgten Ziele und die Herkunft der für den Erwerb verwendeten Mittel wie folgt mit:

1. Mit dem Stimmrechtserwerb verfolgte Ziele (§ 43 Abs. 1 S. 3 WpHG)

1.1 Die Investition dient der Erzielung von Handelsgewinnen.

1.2 Die Meldepflichtigen haben keine Absicht, innerhalb der nächsten zwölf Monate weitere Stimmrechte an der Deutsche Wohnen SE durch Erwerb oder auf sonstige Weise zu erlangen.

1.3 Die Meldepflichtigen haben keine Absicht, Einfluss auf die Besetzung von Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorganen der Deutsche Wohnen SE zu nehmen.

1.4 Die Meldepflichtigen streben keine wesentliche Änderung der Kapitalstruktur der Deutsche Wohnen SE an, insbesondere nicht im Hinblick auf das Verhältnis von Eigen- und Fremdfinanzierung und die Dividendenpolitik.

2. Herkunft der verwendeten Mittel (§ 43 Abs. 1 S. 4 WpHG)

Bei den für den (mittelbaren) Erwerb der Stimmrechte durch die WGP Legal Holdings Limited  und die Weiteren Walkers-Gesellschaften verwendeten Mitteln handelte es sich zu 100 % um Fremdmittel. Die Delphinus-Gesellschaften hatten die Stimmrechte ursprünglich ohne Verwendung von Eigen- oder Fremdmitteln im Wege der Einbringung erworben.

*Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass die WGP Legal Holdings Limited in den Stimmrechtsmitteilungen vom 1. Oktober 2024 und 30. Juli 2025 versehentlich als „WPG Legal Holdings Limited“ bezeichnet wird.

Donnerstag, 21. August 2025

UMT United Mobility Technology AG: Kapitalherabsetzung im Verhältnis 10 : 1

UMT United Mobility Technology AG
München

Bekanntmachung über eine Kapitalherabsetzung im Wege der Einziehung von sechs Aktien
und über eine Kapitalherabsetzung nach den Vorschriften über die ordentliche Kapitalherabsetzung nach §§ 222 ff. AktG durch Zusammenlegung von Aktien

WKN A2YN70 / ISIN DE000A2YN702
nach Zusammenlegung:
WKN A40ZVU / ISIN: DE000A40ZVU2 („konvertierte Stückaktien“)

Die Hauptversammlung der UMT United Mobility Technology AG („Gesellschaft“) hat am 30. Juni 2025 beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von EUR 5.290.856,00, eingeteilt in 5.290.856, nennwertlose, auf den Inhaber lautende Stückaktien, um EUR 6,00 auf EUR 5.290.850,00, eingeteilt in 5.290.850 auf den Inhaber lautende Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 1,00 je Aktie, nach § 237 Abs. 1 Satz 1 Fall 2 i.V.m. Abs. 3 Nr. 1 AktG durch Einziehung von Aktien herabzusetzen. Die Kapitalherabsetzung wird vorgenommen durch die Einziehung von sechs Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital der Gesellschaft von EUR 1,00 je Aktie (insgesamt somit EUR 6,00), auf die der Ausgabebetrag voll geleistet ist und die der Gesellschaft von dem Aktionär Erik Nagel unentgeltlich zur Verfügung gestellt und damit erworben werden. Der auf die eingezogenen Aktien entfallende Betrag des Grundkapitals von insgesamt EUR 6,00 wird gemäß § 237 Abs. 5 AktG in die Kapitalrücklage der Gesellschaft eingestellt. Die Kapitalherabsetzung dient ausschließlich dem Zweck, bei der anschließenden vereinfachten Kapitalherabsetzung ein glattes Zusammenlegungsverhältnis zu erreichen. Mit der Eintragung im Handelsregister der Gesellschaft beim Amtsgericht München unter HRB 167884 am 29. Juli 2025 sind die Kapitalherabsetzung durch Einziehung und die entsprechende Satzungsänderung wirksam geworden.

Die Hauptversammlung der Gesellschaft hat am 30. Juni 2025 außerdem beschlossen, das nach Wirksamwerden der oben beschriebenen Kapitalherabsetzung durch Einziehung bestehende Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von EUR 5.290.850,00 eingeteilt in 5.290.850 auf den Inhaber lautende Stückaktien, nach den Vorschriften über die ordentliche Kapitalherabsetzung (§§ 222 ff. AktG) zum Zwecke der Schaffung einer freien Kapitalrücklage um EUR 4.761.765,00 auf EUR 529.085,00, eingeteilt in 529.085 auf den Inhaber lautende Stückaktien, herabzusetzen. Die Herabsetzung erfolgt nach den Vorschriften über die ordentliche Kapitalherabsetzung (§§ 222 ff. AktG).

Mit der Eintragung dieses Hauptversammlungsbeschlusses in das Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 167884 am 5. August 2025 sind die ordentliche Kapitalherabsetzung und die entsprechende Satzungsänderung wirksam geworden.

Die ordentliche Kapitalherabsetzung wird in der Weise durchgeführt, dass jeweils zehn (10) auf den Inhaber lautende Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von jeweils EUR 1,00 zu einer (1) auf den Inhaber lautende Stückaktie mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 1,00 zusammengelegt werden (konvertierte Stückaktie). Bezüglich etwaiger Spitzen, die dadurch entstehen, dass ein Aktionär eine nicht im Zusammenlegungsverhältnis von zehn zu eins teilbaren Anzahl von Stückaktien hält, werden in Abstimmung mit den Depotbanken Vorkehrungen getroffen, um diese mit anderen Spitzen zusammenzulegen und für Rechnung der Beteiligten zu verwerten. Die Verwertung der Aktienspitzen erfolgt durch Aufrundung auf die nächste volle Anzahl von Aktien.

Die konvertierten Stückaktien der UMT United Mobility Technology AG sind in einer Globalurkunde verbrieft, die bei der Clearstream Banking AG, Frankfurt a.M., hinterlegt ist. Der Anspruch der Aktionäre auf Verbriefung ihrer Anteile ist satzungsgemäß ausgeschlossen. Demgemäß werden die Aktionäre der UMT United Mobility Technology AG an dem von der Clearstream Banking AG gehaltenen Sammelbestand an konvertierten Stückaktien entsprechend ihrem Anteil als Miteigentümer mit einer entsprechenden Depotgutschrift beteiligt.

Zur Durchführung der Kapitalherabsetzung werden die Depotbanken die Depotbestände an Stückaktien der UMT United Mobility Technology AG nach dem Stand vom 26.08.2025 (Record Date), abends, im Verhältnis 10:1 umbuchen. An die Stelle von je zehn (10) Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 1,00 (ISIN DE000A2YN702) tritt eine (1) konvertierte Stückaktie mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 1,00 (WKN A40ZVU / ISIN DE000A40ZVU2).

Soweit ein Aktionär einen nicht durch 10 teilbaren Bestand an Stückaktien hält, werden ihm Aktienspitzen (WKN A40ZVT / ISIN DE000A40ZVT4) eingebucht. Die Aktionäre der UMT United Mobility Technology AG werden zur Durchführung einer erforderlichen Spitzenregulierung gebeten, ihrer jeweiligen Depotbank möglichst umgehend, spätestens jedoch bis zum 09.09.2025 wegen der Behandlung der Aktienspitzen, insbesondere des Verkaufs der Aktienspitzen oder des Zukaufs weiterer Aktienspitzen zwecks Arrondierung zu einer Aktie, einen entsprechenden Auftrag zu erteilen. Die Depotbanken werden sich entsprechend der Weisung ihrer Kunden um einen Ausgleich der Aktienspitzen (WKN A40ZVT / ISIN DE000A40ZVT4) bemühen. Verbleibende Aktienspitzen, die von den Depotbanken nicht ausgeglichen werden können, werden von der BankM AG, Frankfurt am Main, mit anderen Aktienspitzen zusammengelegt und als Vollrechte für Rechnung der Depotbanken verwertet. Ein Teilrechtehandel ist nicht vorgesehen.

Mit der Kapitalherabsetzung ist auch eine Umstellung der Börsennotierung der Aktien der Gesellschaft verbunden. Mit Wirkung zum 25.08.2025 erfolgt die Umstellung der Notierung der Aktien der UMT United Mobility Technology AG im Verhältnis 10:1 im Freiverkehr an der Frankfurter Wertpapierbörse (Basic Board). Vorliegende, noch nicht ausgeführte Börsenaufträge erlöschen mit Ablauf des 22.08.2025.

Erstattungen von Seiten der Gesellschaft für von Depotbanken etwaig erhobene Gebühren sind nicht vorgesehen.

Die Preisfeststellung der konvertierten Stückaktien (WKN A40ZVU / ISIN DE000A40ZVU2) im Freiverkehr an der Frankfurter Wertpapierbörse (Basic Board) ist für den 25.08.2025 (Ex-Tag) vorgesehen. Ab diesem Zeitpunkt sind nur noch die konvertierten Aktien börsenmäßig lieferbar. 

München, im August 2025

UMT United Mobility Technology AG
Der Vorstand

Quelle: Bundesanzeiger vom 21. August 2025

Mittwoch, 20. August 2025

LS INVEST AG: Anfechtungsklage gegen Zustimmungsbeschluss zum Vergleich

LS INVEST AG
Duisburg

Bekanntmachung nach § 246 Abs. 4 AktG

Gemäß § 246 Abs. 4 AktG gibt der Vorstand der LS INVEST AG bekannt, dass von drei Aktionärinnen eine Nichtigkeits- und Anfechtungsklage erhoben worden ist, die unter dem Aktenzeichen 39 O 75/25 beim Landgericht Düsseldorf anhängig ist. Die Klage ist bisher nur dem Vorstand zugestellt worden.

Die Klägerinnen beantragen mit ihrer Klage, die in der ordentlichen Hauptversammlung der Beklagten vom 11. Juni 2025 gefassten Beschlüsse zu TOP 1 (Beschlussfassung über den Abschluss einer Vergleichsvereinbarung mit der Lopesan Touristik S.A.U. als Aktionärin der Gesellschaft, den Verzicht auf eventuell bestehende Schadensersatzansprüche und die Abberufung des besonderen Vertreters) für nichtig zu erklären.

Güte- und Verhandlungstermin wurden noch nicht angesetzt. 

Duisburg, im August 2025
LS INVEST AG
Der Vorstand

Quelle: Bundesanzeiger vom 14. August 2025

APONTIS PHARMA AG: Veränderungen im Vorstand

Corporate News

Monheim am Rhein, 20. August 2025. Der Vorstandsvorsitzende der APONTIS PHARMA AG (Ticker APPH / ISIN DE000A3CMGM5), einem führenden Pharmaunternehmen für Single Pill-Kombinationen in Deutschland, wird das Unternehmen nach Ablauf seines Vertrages Ende August 2025 verlassen. Bruno Wohlschlegel wird bis Ende September in beratender Funktion für das Unternehmen tätig sein, um den Übergang zur neuen Führung zu begleiten. Ein Nachfolger wird zu gegebener Zeit bekannt gegeben.

Wohlschlegel wurde im September 2023 zum Vorstandsvorsitzenden von APONTIS PHARMA berufen, um die Restrukturierung des Unternehmens umzusetzen und eine Rückkehr in die Profitabilität auf Basis einer langfristigen Wachstumsstrategie zu erreichen. Nach der Umsetzung eines erfolgreichen Performance- und Effizienzsteigerungsprogramm mit Kostensenkungen, einer Neuaufstellung des Vertriebs und einem neuen Go-to-Market-Ansatz konnte das Unternehmen bereits im Frühjahr 2024 zahlreiche Fortschritte erzielen und im Geschäftsjahr 2024 wieder zu Wachstum und Profitabilität zurückkehren.

Im Herbst 2024 kündigte der Pharmakonzern Zentiva eine Erwerbsangebot für die Aktien der APONTIS PHARMA AG an. Auf der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft am 29. Juli 2025 stimmten die Aktionäre dem Antrag von Zentiva auf Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre gegen eine Barabfindung in Höhe von EUR 10,40 zu. Mit Eintragung des Verschmelzungsbeschlusses in das Handelsregister geht APONTIS PHARMA in der Zentiva AG auf. Die derzeitige Zulassung der APONTIS PHARMA-Aktien zum Handel an der Börse wird voraussichtlich kurz nach Wirksamwerden des Verschmelzungsausschlusses enden.

„Mit dem Beschluss der Hauptversammlung über die Barabfindung wird APONTIS PHARMA Teil der Zentiva Gruppe. Meine Aufgabe, das Unternehmen neu aufzustellen, die Profitabilität wieder herzustellen und eine langfristige Strategie zu entwickeln, ist damit vorzeitig erfolgreich abgeschlossen. Bereits nach wenigen Monaten konnten wir die ersten positiven Ergebnisse unseres Restrukturierungsprogramm vorweisen. Die Co-Marketing-Vereinbarung mit Novartis, die erfolgreiche Entwicklung der Single-Pill-Kombinationen und explizit auch das Erwerbsangebot durch Zentiva sind Belege dafür. Das gesamte Team aus Vorstand, Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern von APONTIS PHARMA hat eine großartige Arbeit geleistet. Ich freue mich, dass ich ein hervorragend aufgestelltes Unternehmen mit einer motivierten Mannschaft an die neuen Eigentümer übergeben kann“, so Bruno Wohlschlegel, CEO von APONTIS PHARMA.

„Bruno Wohlschlegel hat in den vergangenen zwei Jahren einen herausragenden Beitrag zur Sanierung und Neuaufstellung von APONTIS PHARMA geleistet. Nachdem das Unternehmen im Sommer 2023 vor erheblichen Herausforderungen stand, hat er mit seinem Team ein tiefgreifendes Performance- und Effizienzsteigerungsprogramm entwickelt und erfolgreich umgesetzt. Schneller als erwartet hat er das Unternehmen wieder in die Profitabilität geführt und die Marktpräsenz von Single Pill-Kombinationen erhöht. Der Aufsichtsrat schätzte den Austausch, das Know-how und seine Erfahrung. Für seine künftigen Pläne wünschen wir ihm alles Gute und freuen uns, dass er dem Unternehmen in der Übergangszeit mit seiner Erfahrung weiter zur Seite steht“, sagt Matthias Wiedenfels, Aufsichtsratsvorsitzender von APONTIS PHARMA.

Über APONTIS PHARMA:


Die APONTIS PHARMA AG ist ein führendes Pharmaunternehmen in Deutschland, das sich auf Single Pill-Kombinationen spezialisiert hat. Single Pill-Kombinationen vereinen zwei bis drei patentfreie Wirkstoffe in einem Kombinationspräparat, das einmal am Tag eingenommen wird. Single Pill-Therapien verbessern wissenschaftlich gestützt signifikant die Behandlungsprognose und Lebensqualität der Patient:innen, während Komplikationen, Sterblichkeit und Behandlungskosten sinken. Daher sind Single Pill-Kombinationen in zahlreichen internationalen Behandlungsleitlinien die zu bevorzugende Therapieoption, darunter in der EU und in Deutschland. APONTIS PHARMA entwickelt, vermarktet und vertreibt seit 2013 ein breites Portfolio an Single Pill-Kombinationen und anderen Arzneimitteln, mit besonderem Fokus auf Herz-Kreislauf-Erkrankungen wie Hypertonie, Hyperlipidämie und Sekundärprävention. Weitere Informationen über APONTIS PHARMA finden sich unter www.apontis-pharma.de.