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Donnerstag, 8. Januar 2026

Rechtsformwechsel der Biotest AG in eine KGaA beschlossen

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG 

Auf der außerordentlichen Hauptversammlung der Biotest AG am 17. Dezember 2025 wurde ein Formwechsel der AG in die Rechtsform einer Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) mit der Firma Biotest GmbH & Co. KGaA beschlossen. Dabei ist vorgesehen, dass die Biotest Management GmbH, an der Grifols S.A. indirekt sämtliche Anteile hält, die Position der persönlich haftenden Gesellschafterin übernimmt. Damit hat Grifols deutlich stärkere Einflussmöglichkeiten, ohne dass den Minderheitsaktionären eine Abfindung angeboten wird. Der weiterhin aus sechs Mitgliedern bestehende Aufsichtsrat hat dagegen zukünftig weniger zu sagen.

Die Inhaberaktien sollen in Namensaktien umgestellt werden. Die Aktionäre werden damit zukünftig im Aktienbuch eingetragen.

Es befinden sich nur noch 149.371 Biotest-Stammaktien im Streubesitz. Das Verfahren zum übernahmerechtlichen Squeeze-out der Stammaktien ist nach unserer Kenntnis noch beim BGH anhängig. Grifols hält bereits derzeit 19.636.355 Stamnmaktien, entsprechend 99,245 % der Stammaktien.

Die von dem Aktionär Westbourne River Event Master Fund gestellten Sonderprüfungsanträge (TOP 2 und 3) wurden auf der ao. Hauptversammlung abgelehnt. 

Gegen den Beschluss zum Rechtsformwechsel wurden mehrere Widerprüche zum Protokoll des Notars erklärt. Es bleibt daher abzuwarten, ob Klagen eingereicht und damit die Eintragung verzögert wird. 

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Ankündigung der ao. Hauptversammlung: https://spruchverfahren.blogspot.com/2025/11/biotest-ag-erneute-einberufung-einer.html

https://spruchverfahren.blogspot.com/2025/11/auerordentliche-hauptversammlung-der.html

Absage der zunächst angesetzten ao. Hauptversammlung: https://spruchverfahren.blogspot.com/2025/10/biotest-ag-absage-der-auerordentlichen.html

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