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Samstag, 22. Oktober 2022

Spruchverfahren zum Beherrschungsvertrag mit der GSW Immobilien AG: Stellungnahme des gerichtlichen Sachverständigen zur Nichtberücksichtigung der Mietpreisbremse

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

Das Landgericht Berlin hatte in dem Spruchverfahren zu dem Beherrschungsvertrag der Deutschen Wohnen AG (als herrschender Gesellschaft) mit der GSW Immobilien AG Herrn Dipl.-Kfm. WP StB Christoph Wollny mit der Erstellung eines schriftliches Sachverständigengutachtens beauftragt, siehe: https://spruchverfahren.blogspot.com/2017/01/spruchverfahren-zum-beherrschungsvertra.html. In dem 2019 vorgelegten, vier Bände umfassenden Gutachten kam der Sachverständige für den Stichtag 18. Juni 2014 zu einem Unternehmenswert in Höhe von EUR 59,27 je GSW-Aktie, siehe: https://spruchverfahren.blogspot.com/2019/07/spruchverfahren-zum-beherrschungsvertra.html.
Des Weiteren berechnete er eine jährlichen Bruttoausgleichszahlung ("Garantiedividende") in Höhe von EUR 2,58 je GSW-Aktie (S. 412) - deutlich mehr als der angebotene Betrag von EUR 1,66 brutto.

In seinem auf den 3. November 2020 datierten Ergänzungsgutachten verteidigte der Sachverständige sein Ergebnis trotz eines damals niedrigeren Börsenkurses als durchaus plausibel, siehe: https://spruchverfahren.blogspot.com/2020/12/spruchverfahren-zum-beherrschungsvertra.html.  
 
Das LG Berlin bat den Sachverständigen mit Schreiben vom 24. Februar 2022 um eine Stellungnahme zur Nichtberücksichtigung der "Mietpreisbremse". In seiner nunmehr vorgelegten Stellungnahme vom 31. August 2022 kommt Wollny ohne Berücksichtigung der Mietpreisbreme und bei teilweiser Nutzung der steuerlichen Verlustvorträge der GSW auf einen Wert von EUR 89,03 je GSW-Aktien und bei vollständiger Nutzung der Verlustvorträge auf EUR 90,99 je GSW-Aktie. Bei der Bruttoausgleichzahlung kommt er ohne Berücksichtigung der Mietpreisbreme auf EUR 3,80 bei teilweise Nutzung der Verlustvorträge und EUR 3,88 bei vollständiger Nutzung (deutlich mehr als bei seiner bisherigen Berechnung).
 
Nach einem Übernahmeangebot der Vovovia SE gibt es derzeit ein Delisting-Erwerbsangebot der (von der Vonovia SE übernommenen) Deutschen Wohnen AG für die wenigen verbliebenen freien GSW-Aktien: https://spruchverfahren.blogspot.com/2022/09/gsw-immobilien-ag-delisting-der-gsw.html

LG Berlin, Az. 102 O 49/14.SpruchG
Neugebauer u.a. ./. Deutsche Wohnen AG
67 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: RA Klaus Rotter, c/o Rotter Rechtsanwälte Partnerschaft mbH, 81379 München
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin, Deutsche Wohnen AG:
Rechtsanwälte Squire Patton Boggs (US) LLP, 10117 Berlin

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