NICHT ZUR WEITERLEITUNG ODER VERBREITUNG, WEDER DIREKT NOCH INDIREKT, IN
ODER INNERHALB DER VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA, KANADA, AUSTRALIEN ODER
JAPAN ODER ANDEREN JURISDIKTIONEN, IN DENEN DIE WEITERLEITUNG ODER
VERBREITUNG RECHTSWIDRIG WÄRE. ES GELTEN WEITERE BESCHRÄNKUNGEN. BITTE
BEACHTEN SIE DIE WICHTIGEN HINWEISE AM ENDE DIESER AD-HOC MITTEILUNG.
Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Art. 17 MAR
Vorstand und Aufsichtsrat der a.a.a. aktiengesellschaft allgemeine
anlageverwaltung (die "Gesellschaft") haben heute beschlossen, den
Angebotspreis für den Rückerwerb eigener Aktien im Rahmen des am 13. Oktober
2022 ad hoc und gemäß § 10 WpÜG gemeldeten öffentlichen
Delisting-Rückerwerbsangebotes der Gesellschaft auf EUR 2,17 je Aktie der
Gesellschaft (der "Angebotspreis") festzulegen.
Der Angebotspreis entspricht damit dem gewichteten durchschnittlichen
inländischen Börsenkurs der Aktien der Gesellschaft während der letzten
sechs Monate gemäß § 39 Abs. 3 Satz 2 BörsG, wie er von der BaFin
festgestellt und der Gesellschaft heute mitgeteilt wurde.
Entgegen der ursprünglich von der Gesellschaft aufgrund der ihr vorliegenden
abweichenden Daten kommunizierten Einschätzung hat die BaFin festgestellt,
dass die Voraussetzungen von § 39 Abs. 3 Satz 4 BörsG nicht vorliegen und
damit die Gegenleistung in dem Angebot nicht dem durch eine Bewertung der
Gesellschaft ermittelten Wert des Unternehmens der Gesellschaft zu
entsprechen hat.
Wichtige Hinweise
Diese Bekanntmachung dient ausschließlich Informationszwecken und stellt
weder eine Aufforderung zum Verkauf noch ein Angebot zum Kauf von
Wertpapieren der Gesellschaft dar. Die endgültigen Bedingungen und weitere
das öffentliche Delisting-Rückerwerbsangebot betreffende Bestimmungen werden
in der Angebotsunterlage mitgeteilt werden, nachdem deren Veröffentlichung
durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht gestattet worden
ist. Investoren und Inhabern von Wertpapieren der Gesellschaft wird dringend
empfohlen, die Angebotsunterlage sowie alle sonstigen im Zusammenhang mit
dem öffentlichen Delisting-Rückerwerbsangebot stehenden Bekanntmachungen zu
lesen, sobald diese bekannt gemacht worden sind, da sie wichtige
Informationen enthalten werden.
Das Angebot wird ausschließlich auf Basis der anwendbaren Bestimmungen des
deutschen Rechts, insbesondere des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes
(WpÜG) und des Börsengesetzes durchgeführt. Das Angebot soll nicht nach den
rechtlichen Vorgaben anderer Rechtsordnungen als der Bundesrepublik
Deutschland durchgeführt werden. (...)
Soweit dies nach anwendbarem Recht zulässig ist und in Übereinstimmung mit
deutscher Marktpraxis erfolgt, können die Gesellschaft oder für sie tätige
Broker außerhalb des öffentlichen Delisting-Rückerwerbsangebots vor, während
oder nach Ablauf der Annahmefrist des Angebots unmittelbar oder mittelbar
Aktien erwerben bzw. entsprechende Vereinbarungen abschließen. Diese Erwerbe
können über die Börse zu Marktpreisen oder außerhalb der Börse in
ausgehandelten Transaktionen erfolgen. Alle Informationen über diese Erwerbe
werden veröffentlicht, soweit dies nach dem Recht der Bundesrepublik
Deutschland oder einer anderen einschlägigen Rechtsordnung erforderlich ist.
Soweit in diesem Dokument in die Zukunft gerichtete Aussagen enthalten sind,
stellen diese keine Tatsachen dar und sind durch die Worte "werden",
"erwarten", "glauben", "schätzen", "beabsichtigen", "anstreben", "davon
ausgehen" und ähnliche Wendungen gekennzeichnet. (...)
a.a.a. aktiengesellschaft allgemeine anlageverwaltung
Der Vorstand
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