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Dienstag, 18. Oktober 2022

Squeeze-out bei der Tin International AG zum Liquidationswert

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

Auf der außerordentlichen Hauptversammlung der Tin International AG, Leipzig, am 28. November 2022 soll unter dem einzigen Tagesordnungspunkt die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf deren Hauptaktionärin, die Deutsche Rohstoff AG, Mannheim, beschlossen werden (aktienrechtlicher Squeeze-out). 

Die Hauptaktionärin hat die Barabfindung auf EUR 5,60 je auf den Namen lautende Stückaktie der Tin International AG festgesetzt. Hierbei wurde maßgeblich auf den Liquidationswert abgestellt ("Gewichtung von 100% zu Gunsten des Liquidationswertverfahrens") und der so ermittelte Wert um 7 Cent aufgerundet. Der Ertragswert sei nicht brauchbar, da nach dem Verkauf der Anteile an der  First Tin Plc "für die Zukunft keine ausreichenden finanziellen Überschüsse aus der Fortführung des Unternehmens zu erwarten" seien. Die steuerlichen Verlustvorträge seien aufgrund der Einstellung des Geschäftsbetriebs nicht mehr nutzbar und könnten auch bei einem Weiterverkauf der Gesellschaft oder einer Verschmelzung nicht genutzt werden.

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