von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
In dem Spruchverfahren zu dem verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out bei der Allgemeinen Gold- und Silberscheideanstalt Aktiengesellschaft (Agosi) hat das Landgericht Mannheim die eingegangenen Spruchanträge zu dem führenden Verfahren mit dem Aktenzeichen 23 O 3/22 SpruchG verbunden. Das Gericht hat mit Beschluss vom 2. August 2022 Herrn Rechtsanwalt Dr. Oliver Jenal zum gemeinsamen Vertreter der nicht-antragstellenden ausgeschlossenen Minderheitsaktionäre bestellt. Der gemeinsame Vertreter und die Antragsteller können innerhalb von drei Monaten zu der Antragserwiderung Stellung nehmen.
Nach Maßgabe des Übertragungsbeschlusses erhielten die ausgeschiedenen Agosi-Minderheitsaktionäre eine von der Hauptaktionärin zu zahlende Barabfindung i.H. von EUR 127,91 je auf den Inhaber lautende Stückaktie der Agosi.
LG Mannheim, Az. 23 O 3/22 SpruchGJaeckel, U. u.a.. ./. Agosi AG (vormals: Umicore International AG)
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