AD-HOC MITTEILUNG
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Berlin, Deutschland, 26. September 2022 - Der Vorstand der GSW Immobilien AG
(die "Gesellschaft") (ISIN DE000GSW1111 / WKN GSW111) hat heute mit
Zustimmung des Aufsichtsrates beschlossen, in Abstimmung mit der Deutsche
Wohnen SE ("Deutsche Wohnen"), die ca. 94,02 % der Aktien der Gesellschaft
("GSW-Aktien") hält, ein Delisting der GSW-Aktien durchzuführen und hierzu
zu gegebener Zeit nach Veröffentlichung eines öffentlichen
Delisting-Erwerbsangebots durch die Deutsche Wohnen einen Antrag auf
Widerruf der Zulassung der Aktien der Gesellschaft zum Handel im Regulierten
Markt der Frankfurter Wertpapierbörse zu stellen. Zu diesem Zweck hat die
GSW heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats mit Deutsche Wohnen eine
Delisting-Vereinbarung abgeschlossen. Im Rahmen der Delisting-Vereinbarung
hat sich Deutsche Wohnen verpflichtet, den Aktionären der GSW anzubieten,
ihre Aktien gegen eine Barzahlung zum gesetzlichen Mindestpreis zu erwerben.
Der Angebotspreis wird infolge einer Unternehmensbewertung durch die Ebner
Stolz GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft mit Sitz in Stuttgart ("Ebner Stolz"), die als
neutrale Gutachterin von der Bieterin beauftragt ist, eine Bewertung des
Unternehmenswertes der Gesellschaft gemäß § 5 Abs. 4 WpÜG-Angebotsverordnung
(die "Unternehmensbewertung") durchzuführen, ermittelt.
Vorstand und Aufsichtsrat sind bei einer Abwägung der Gesamtumstände der
Auffassung, dass der Abschluss der Delisting-Vereinbarung im Interesse des
Unternehmens liegt. Dies beruht darauf, dass seit dem vollzogenen
Zusammenschluss der Deutsche Wohnen mit der Vonovia SE ("Vonovia") im
Oktober 2021 für die GSW als Teilkonzern des Vonovia Konzerns der
öffentliche Aktienmarkt als Finanzierungsoption noch weiter an Bedeutung
verloren hat. Zudem hat sich der Streubesitz an Aktien der GSW infolge des
freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots der Vonovia an die Aktionäre der
Gesellschaft vom 21. September 2021 auf ca. 0,087 % weiter reduziert und es
findet kein nennenswerter Handel in der Aktie mehr statt. Vor diesem
Hintergrund hat sich die Gesellschaft verpflichtet - vorbehaltlich einer
genauen Prüfung der Angebotsunterlage und im Rahmen der gesetzlichen
Pflichten - das Delisting-Erwerbsangebot zu unterstützen. Vorstand und
Aufsichtsrat werden zum Delisting-Erwerbsangebot der Deutsche Wohnen eine
begründete Stellungnahme gemäß § 27 WpÜG abgeben.
Über den Antrag auf Widerruf der Zulassung der Aktien wird die
Geschäftsführung der Frankfurter Wertpapierbörse entscheiden. Der Vorstand
rechnet damit, dass der Widerruf gemäß den Bestimmungen der Börsenordnung
der Frankfurter Wertpapierbörse drei Börsentage nach der Veröffentlichung
des Widerrufs, die unverzüglich nach der Entscheidung der Frankfurter
Wertpapierbörse erfolgen soll, wirksam werden wird. Nach Wirksamwerden des
Widerrufs werden die GSW-Aktien nicht mehr an einem inländischen regulierten
Markt oder einem vergleichbaren Markt im Ausland zum Handel zugelassen sein
und gehandelt werden.
Aktuelle Informationen zu Spruchverfahren bei Squeeze-out-Fällen, Organverträgen und Fusionen sowie zu Übernahmeangeboten, StaRUG-Enteignungen und Delisting-Fällen
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