von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
Zu dem am 17. Dezember 2021 geschlossenen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag (BuG) der Voltage BidCo GmbH mit der Schaltbau Holding AG, München, als beherrschter Gesellschaft haben mehrere außenstehende Aktionäre beim LG München I die gerichtliche Überprüfung der angebotenen Ausgleichs- bzw. Abfindungszahlungen beantragt. Die ao. Hauptversammlung am 3. Februar 2022 hatte diesem Vertrag zugestimmt. Die Eintragung im Handelsregister war zunächst durch Anfechtungs- und Nichtigkeitsklagen verzögert worden. Die Eintragung erfolgte schließlich am 13. Juli 2022, die Bekanntmachung am 14. Juli 2022.Spruchanträge können noch bis Freitag, den 14. Oktober 2022, gestellt werden.
Die herrschende Gesellschaft Voltage BidCo GmbH ist ein Investitionsvehikel des Privat-Equity-Investors Carlyle. Carlyle hatte im letzten Jahr die Aktienmehrheit an Schaltbau übernommen und eine Delisting-Angebot in Höhe von von 53,50 EUR abgegeben. Im Rahmen des BuG wird ein vertraglicher Ausgleich gem. § 304 AktG von EUR 2,16 brutto je auf den Namen lautende Stückaktie der Gesellschaft (Ziffer 4 des BuG) und die gem. § 305 AktG auf EUR 50,33 je Stückaktie festgelegte Abfindung angeboten.
LG München I, führendes Az. noch unbekannt
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