Luxemburg, 22. Juni 2022 – Die Adler Group S.A. („Adler Group“) begrüßt die Prüfungsanordnung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („Bafin“) für den Konzernabschluss zum 31. Dezember 2021 und den zusammengefassten Lagebericht für das Geschäftsjahr 2021 ihrer Tochtergesellschaft, der ADLER Real Estate AG („ADLER Real Estate“). Eine entsprechende Anordnung zur Prüfung wurde ADLER Real Estate von der Bafin zugestellt.
Nach Angaben der Bafin erfolgt die Prüfungsanordnung vor dem Hintergrund, dass die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft als Abschlussprüfer der ADLER Real Estate den Bestätigungsvermerk bzgl. des Konzernabschlusses der ADLER Real Estate versagt hat. Als Grund hierfür gab der Abschlussprüfer an, dass nicht mit hinreichender Sicherheit hätten beurteilen werden können, ob Geschäfte mit weiteren nahestehenden Personen und Unternehmen stattgefunden hätten und ob diese Geschäfte vollständig und richtig erfasst worden seien. Damit bestehen nach Auffassung der Bafin konkrete Anhaltspunkte dafür, dass Beziehungen und Geschäftsvorfälle mit nahestehenden Personen oder Unternehmen entgegen International Accounting Standard (IAS) 24 in der Konzernrechnungslegung möglicherweise nicht vollständig und richtig erfasst und abgebildet worden seien.
Die Prüfung der Bafin und die zu erwartenden Abschlussergebnisse werden einen weiteren Beitrag zur Aufklärung der gegen die Adler Group und ihre Tochtergesellschaften vorgebrachten Anschuldigungen von Seiten eines Leerverkäufers leisten, wonach nahestehende Personen Einfluss auf Transaktionen und Geschäftsvorfälle genommen hätten.
Nach Bekanntwerden der Anschuldigungen und mit Beginn der Neuaufstellung durch die Übernahme des Verwaltungsratsvorsitzes der Adler Group durch Prof. Dr. A. Stefan Kirsten am 16. Februar 2022 wurde ein umfassendes Maßnahmenpaket zur Verbesserung der Transparenz und der Corporate Governance umgesetzt. Dazu zählten der Abschluss der Sonderuntersuchung durch KPMG Forensik mit der Maßgabe, geprüfte Konzernabschlüsse der Adler Group und der ADLER Real Estate für das Geschäftsjahr 2021 bis zum 30. April 2022 vorzulegen, die Offenlegung der Erkenntnisse aus der Sonderuntersuchung und ihre Verarbeitung in den Konzernabschlüssen sowie die umfassende Kommunikation der strukturellen und prozeduralen Maßnahmen zur Verbesserung der Transparenz und der Corporate Governance. Hierzu gehört auch die Besetzung des Finanzressorts der Adler Group mit dem Interim-CFO Thomas Echelmeyer (auf Basis eines Beratungsmandats), die personelle Verkleinerung und effektive Besetzung der Ausschüsse des Verwaltungsrats, die Stärkung der Compliance-Funktionen mit der Unterstützung eines externen Beratungsunternehmen sowie weitere Schritte zur Integration der Adler Group.
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