Die bei der früheren SinnerSchrader Aktiengesellschaft am 23. Mai 2022 eingetragene Verschmelzung ist nunmehr auch am 31. Mai 2022 bei der übernehmenden Accenture Digital Holdings Aktiengesellschaft eingetragen worden. Diese hat gleichzeitig die Firmierung SinnerSchrader Aktiengesellschaft übernommen.
Mit der nunmehrigen Eintragung der Verschmelzung sind die Aktien der Minderheitsaktionäre der früheren SinnerSchrader Aktiengesellschaft per Gesetz übergegangen. Die Angemessenheit der dafür angebotenen Barabfindung wird in einem Spruchverfahren überprüft werden.
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