Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014
Berlin, 23. Juni 2022. Die ADLER Group S.A., Luxembourg (Großherzogtum
Luxemburg), hat der ADLER Real Estate Aktiengesellschaft (WKN 500800 / ISIN
DE0005008007) heute das förmliche Verlangen gemäß § 327a Abs. 1 Satz 1 AktG
übermittelt, wonach die Hauptversammlung der ADLER Real Estate
Aktiengesellschaft über die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre
(Minderheitsaktionäre) auf die ADLER Group S.A. gegen Zahlung einer
angemessenen Barabfindung beschließen soll (sog. aktienrechtlicher
Squeeze-Out).
Die ADLER Group S.A. hält nach eigenen Angaben 105.826.586 Aktien der ADLER
Real Estate Aktiengesellschaft. Dies entspricht einem Anteil von rund 96,72
% am Grundkapital der ADLER Real Estate Aktiengesellschaft. Die ADLER Group
S.A. ist damit Hauptaktionärin im Sinne des § 327a Abs. 1 Satz 1 AktG. Der
Übertragungsbeschluss soll in einer Hauptversammlung der ADLER Real Estate
Aktiengesellschaft gefasst werden.
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