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Donnerstag, 5. Mai 2022

Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der VEDES AG: LG Nürnberg-Fürth bestellt Rechtsanwalt Markus Jaeckel zum gemeinsamen Vertreter

Landgericht Nürnberg-Fürth

Bekanntmachung

1 HK O 405/22

Bei dem Landgericht Nürnberg-Fürth ist unter dem Aktenzeichen 1 HK O 405/22 ein gerichtliches Verfahren für die Bestimmung der Barabfindung der Minderheitsaktionäre wegen der in der Hauptversammlung der VEDES AG vom 22.09.2021 beschlossenen Übertragung ihrer Aktien auf die VEDES Vereinigung der Spielwaren-Fachgeschäfte eingetragene Genossenschaft als Hauptaktionärin anhängig. Zum gemeinsamen Vertreter der nicht selbst als Antragsteller am Verfahren beteiligten außenstehenden Aktionäre wurde bestellt:

Rechtsanwalt Markus Jaeckel, Spilhofstrasse 58, 81927 München 

Walther, Vorsitzender Richter am Landgericht

Quelle: Bundesanzeiger vom 4. April 2022

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