Landgericht Nürnberg-Fürth
Bekanntmachung
1 HK O 405/22
Bei dem Landgericht Nürnberg-Fürth ist unter dem Aktenzeichen 1 HK O 405/22 ein gerichtliches Verfahren für die Bestimmung der Barabfindung der Minderheitsaktionäre wegen der in der Hauptversammlung der VEDES AG vom 22.09.2021 beschlossenen Übertragung ihrer Aktien auf die VEDES Vereinigung der Spielwaren-Fachgeschäfte eingetragene Genossenschaft als Hauptaktionärin anhängig. Zum gemeinsamen Vertreter der nicht selbst als Antragsteller am Verfahren beteiligten außenstehenden Aktionäre wurde bestellt:
Rechtsanwalt Markus Jaeckel, Spilhofstrasse 58, 81927 München
Walther, Vorsitzender Richter am Landgericht
Quelle: Bundesanzeiger vom 4. April 2022
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