UNTERNEHMENSMITTEILUNG
Berlin, 10. Mai 2022 - Die SPARTA AG ("SPARTA") hatte am 16. Februar 2022 per Ad-Hoc Meldung mitgeteilt, dass die Deutsche Balaton AG ("Deutsche Balaton") der SPARTA am selbigen Tag ein Angebot unterbreitet hat, bis zu 2.707.517 von der Deutsche Balaton gehaltene Aktien der Beta Systems Software AG ("Beta Systems", BSS, ISIN DE000A2BPP88) zu übernehmen. Zur Umsetzung der Transaktion hatte die Deutsche Balaton die Einbringung der Beta Systems Aktien in die SPARTA in Form einer gemischten Sach- und Barkapitalerhöhung unter Wahrung des Bezugsrechts der weiteren Aktionäre der SPARTA vorgeschlagen.
In diesem Zusammenhang haben der Vorstand der SPARTA und der Deutsche
Balaton den Vorstand der Beta Systems im März 2022 darüber informiert, dass
sie beabsichtigen, die Rödl & Partner GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft, Berlin, ("Rödl & Partner") mit der Durchführung
einer Unternehmensbewertung der Beta Systems nach dem Standard des Instituts
der Wirtschaftsprüfer (IDW) gemäß IDW S1 zu beauftragen. Für die
Durchführung einer objektivierten Unternehmensbewertung war es erforderlich,
Rödl & Partner interne Planungsunterlagen, die nicht zum Zwecke der
Kapitalmarktkommunikation, sondern rein zur internen Steuerung der
Gesellschaft erstellt worden waren, zur Verfügung zu stellen. Um eine
Weitergabe von vertraulichen Informationen zu vermeiden, haben die im Rahmen
der Unternehmensbewertung involvierten Parteien (Beta Systems, SPARTA,
Deutsche Balaton, Rödl & Partner) mit Datum vom 28. März 2022 eine
"Clean-Team-Vereinbarung" getroffen. Hierin vereinbart wurde insbesondere,
dass lediglich Rödl & Partner Zugriff auf sensible und vertrauliche
Informationen für den Zweck der Erstellung des Bewertungsgutachtens erhält,
während in dem Bewertungsgutachten selbst lediglich aggregierte
Informationen (öffentlich verfügbare Informationen sowie aggregierte
Analysen der Planungsrechnungen) dargestellt und den Auftraggebern
zugänglich gemacht werden.
Im Sinne der Gleichbehandlung aller Aktionäre weist der Vorstand der Beta
Systems darauf hin, dass das vollständige Bewertungsgutachten der Beta
Systems seit dem 10. Mai 2022 auf der Internetseite der SPARTA unter
https://sparta.de/spv2/investoren/hauptversammlung/ abrufbar ist. Der
Vorstand der Beta Systems weist außerdem darauf hin, dass den in dem
Bewertungsgutachten dargestellten Zahlen keine Prognosen des Vorstands
zugrunde liegen, sondern mehrjährige interne Planungsrechnungen, die rein
zum Zwecke der mittel- und langfristigen Steuerung der Gesellschaft erstellt
wurden.
Gemäß der Ad-hoc Meldung der SPARTA vom 5. Mai 2022 haben Vorstand und Aufsichtsrat der SPARTA beschlossen, der für den 1. Juni 2022 vorgesehenen ordentlichen Hauptversammlung der SPARTA einen Beschlussvorschlag für eine Kapitalerhöhung von derzeit 27.853.742,00 Euro um bis zu 83.561.226,00 Euro auf bis zu 111.414.968,00 Euro durch Ausgabe von bis zu 5.968.659 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem jeweiligen Betrag am Grundkapital von 14,00 Euro zur Abstimmung vorzulegen. Die Deutsche Balaton ist dabei berechtigt, entsprechend ihrem Bezugsrecht bis zu 3.342.306 Neue Aktien ganz oder teilweise gegen Sacheinlagen zu beziehen. Die Sacheinlage besteht aus bis zu 2.707.517 auf den Inhaber lautende Aktien der Beta Systems. Dabei darf die Deutsche Balaton für jede von ihr gezeichnete Neue Aktie der SPARTA 0,81007454 Aktien der Beta Systems an die SPARTA übertragen. Dem Einbringungsverhältnis liegt ein Wert von 45,07 Euro je Aktie der Beta Systems zugrunde, der sich im Rahmen der durch Rödl & Partner durchgeführten Unternehmensbewertung ergeben hat.
Der Vorstand der Beta Systems erwartet aus der möglichen Übertragung der Beta Systems Aktien von der Deutsche Balaton an die SPARTA keine wesentlichen Auswirkungen auf die Geschäftstätigkeit der Beta Systems.
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