von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
Die GAG Immobilien AG, Köln, wird auf der für den 23. Februar 2022 anberaumten außerordentlichen Hauptversammlung den Sonderprüfungsbericht des gerichtlich bestellten Sonderprüfers, Herrn WP/StB Dipl.-Kfm Michael Wahlscheidt (c/o Baker Tilly Wirtschaftsprüfungsgesellschaft), vorlegen. Eine qualifizierte Minderheit von GAG-Aktionären hatte die Bestellung eines Sonderprüfer beantragt. Diesem Antrag folgte das LG Köln mit Beschluss vom 11. Juli 2018 (Az. 82 O 96/17).
Die Sonderprüfung betrifft Fragen zum Erwerb von Wohnungen in Köln-Chorweiler durch die Gesellschaft (nachteilige Rechtgeschäfte, Nachteilsausgleich, Bedingungen angemessen/Drittvergleich, Nachteile im Zusammenhang mit dem Belegungsrechtsvertrag/Drittvergleich, ausgleichspflichtige Maßnahmen etc.).
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen