von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
Die Spruchanträge zu dem verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out bei der Allgemeinen Gold- und Silberscheideanstalt Aktiengesellschaft (Agosi) sind beim Landgericht Mannheim zunächst bei unterschiedlichen Kammern "gelandet" und sollen nunmehr laut einem Präsidiumsbeschluss alle an die 23. Zivilkammer übertragen werden, sofern sie dort noch nicht anhängig sind.
Der Antragsgegnerin wurde eine Fristverlängerung bis zum 1. Mai 2022 gewährt.
Nach Maßgabe des Übertragungsbeschlusses erhielten die ausgeschiedenen Agosi-Minderheitsaktionäre eine von der Hauptaktionärin zu zahlende Barabfindung i.H. von EUR 127,91 je auf den Inhaber lautende Stückaktie der Agosi.
LG Mannheim, Az. 23 O 8/22SCI AG u.a.. ./. Agosi AG (vormals: Umicore International AG)
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