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Montag, 14. Februar 2022

Verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out bei der AKASOL AG eingetragen

Amtsgericht Darmstadt Aktenzeichen: HRB 97834   Bekannt gemacht am: 09.02.2022 23:01 Uhr

Veränderungen

09.02.2022

HRB 97834: AKASOL AG, Darmstadt, Kleyerstraße 20, 64295 Darmstadt. Die Hauptversammlung vom 17.12.2021 hat im Zusammenhang mit der Verschmelzung auf die ABBA BidCo AG, die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre auf den Hauptaktionär, nämlich die ABBA BidCo AG mit dem Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main, HRB 121819) gegen Barabfindung beschlossen. Die Übertragung wird erst wirksam, mit Wirksamwerden der Verschmelzung. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 01.11.2021 mit der ABBA BidCo AG mit Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main, HRB 121819) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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Die Eintragung bei der ABBA BidCo AG erfolgte am 10. Februar 2022 mit Bekanntmachung am gleichen Tag. Damit ist der verschmelzungsrechtliche Squeeze-out wirksam geworden. Die Übernehmerin firmierte noch am gleichen Tag in BorgWarner Akasol AG um.

Die Angemessenheit der den AKASOL-Minderheitsaktionären angebotenen Barabfindung wird in einem Spruchverfahren überprüft werden.

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