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Samstag, 8. Mai 2021

Odeon Film AG: LEONINE Licensing AG legt Barabfindung für verschmelzungsrechtlichen Squeeze-Out auf EUR 1,57 je Odeon-Aktie fest

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

München, 7. Mai 2021 - Die LEONINE Licensing AG, München, hat heute ihr Übertragungsverlangen gemäß § 62 Abs. 1 und 5 UmwG i.V.m. § 327a Abs. 1 AktG vom 9. Februar 2021 gegenüber dem Vorstand der Odeon Film AG bestätigt und dahingehend konkretisiert, dass sie die Barabfindung für die im Rahmen des verschmelzungsrechtlichen Squeeze-Out beabsichtigte Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der Odeon Film AG auf die LEONINE Licensing AG gemäß § 62 Abs. 1 und Abs. 5 UmwG i.V.m. § 327b AktG auf EUR 1,57 je auf den Inhaber lautender Stückaktie der Odeon Film AG festgelegt hat.

Über den verschmelzungsrechtlichen Squeeze-Out soll auf der ordentlichen Hauptversammlung der Odeon Film AG, die für den 29. Juni 2021 geplant ist, Beschluss gefasst werden.

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