Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014
Erlangen, 22. Mai 2021 - Die HumanOptics Holding AG mit Sitz in Frankfurt am Main ("Holding") hat heute ihr Verlangen auf Durchführung eines verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out vom 21. Januar 2021, der HumanOptics AG (ISIN DE000A1MMCR6) zugegangen am gleichen Tag, gegenüber der HumanOptics AG bestätigt und dahingehend konkretisiert, dass sie die Barabfindung für die im Rahmen des verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out beabsichtigte Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der HumanOptics AG gemäß § 62 Abs. 1 und Abs. 5 UmwG in Verbindung mit §§ 327a ff. AktG auf EUR 8,71 je Aktie der HumanOptics AG festgelegt hat.
Die Hauptversammlung der Holding hat am 26. April 2021 beschlossen, den Sitz der Holding nach Erlangen zu verlegen. Bis zum heutigen Tag ist die Sitzverlegung noch nicht durch Eintragung in das am neuen Sitz in Erlangen zuständige Handelsregister des Amtsgerichts Fürth wirksam geworden. Die Holding geht davon aus, dass die Eintragung jedoch in Kürze erfolgen wird.
Der Abschluss und die notarielle Beurkundung des Verschmelzungsvertrags zwischen der HumanOptics AG und der Holding sind für den 25. Mai 2021 geplant. Der Übertragungsbeschluss soll auf einer außerordentlichen Hauptversammlung der HumanOptics AG am 6. Juli 2021 gefasst werden.
Das Wirksamwerden des verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out hängt noch von dem zustimmenden Beschluss der Hauptversammlung der HumanOptics AG und der Eintragung des Übertragungsbeschlusses und der Verschmelzung in das Handelsregister des Sitzes der HumanOptics AG bzw. der Holding ab.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen