Bei der ERLUS Aktiengesellschaft, die Ende 2015 ein Delisting beschlossen hatte, folgt nunmehr ein Squeeze-out. Dieser soll auf der Hauptversammlung am 25. Juni 2021 unter TOP 6 beschlossen werden. Der vorgeschlagene Beschluss lautet:
„Die auf den Inhaber lautenden Stückaktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) der ERLUS Aktiengesellschaft werden gemäß §§ 327a ff. Aktiengesetz gegen Gewährung einer von der Girnghuber GmbH mit Sitz in Marklkofen (Hauptaktionärin) zu zahlenden angemessenen Barabfindung in Höhe von 96,99 Euro je auf den Inhaber lautender Stückaktie der ERLUS Aktiengesellschaft auf die Girnghuber GmbH (Hauptaktionärin) übertragen.‟
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen