Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014
München, 3. Mai 2021
Der Vorstand der OSRAM Licht AG ("OSRAM") wurde heute von ihrer Mehrheitsaktionärin ams Offer GmbH, eine 100%ige Tochtergesellschaft der ams AG, ("ams") darüber informiert, dass ams entschieden hat, OSRAM zu einem Delisting zu veranlassen und ein entsprechendes Delisting-Erwerbsangebot an die OSRAM-Aktionäre abzugeben. OSRAM wird angewiesen, den Prozess betreffend den Widerruf der Zulassung der Aktien von OSRAM zum Handel im regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse (FWB) und im regulierten Markt der Münchner Wertpapierbörse (MWB) gemäß § 39 Absatz 2 Satz 3 Nr. 1, Absatz 3 BörsG einzuleiten und eine Einbeziehung in den Freiverkehr einer Wertpapierbörse zu beenden, soweit diese Einbeziehung ursprünglich von OSRAM veranlasst wurde (Delisting).
ams wird den Aktionären von OSRAM anbieten, ihre sämtlichen Aktien gegen eine Geldleistung in Höhe von EUR 52,30 zu erwerben. Dies übertrifft angabegemäß den gewichteten durchschnittlichen Börsenkurs der Aktien von OSRAM während der letzten sechs Monate vor der Bekanntmachung der Entscheidung der ams, das Angebot abzugeben.
Der Vorstand von OSRAM kann im Lichte des seit dem Wirksamwerden des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags mit ams fortschreitenden Integrationsprozesses das Vorhaben nachvollziehen und wird ams bei diesem Verfahren im Sinne des Unternehmensinteresses unterstützen.
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