Wir informierten Sie bereits über das unten stehende Abfindungsangebot der ams Offer GmbH aufgrund des geschlossenen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages.
Außenstehende Aktionäre der OSRAM Licht AG haben inzwischen beantragt, den angemessenen Ausgleich und die angemessene Abfindung gerichtlich zu bestimmen. Daher endet die Annahmefrist für das Abfindungsangebot aufgrund des Beherrschungs-und Gewinnabführungsvertrages an die außenstehenden Aktionäre der OSRAM Licht AG, nicht wie zunächst vorgesehen am 31. Mai 2021, sondern frühestens zwei Monate nach dem Tag, an dem die Entscheidung über den zuletzt beschiedenen Antrag im Bundesanzeiger bekanntgemacht worden ist. Weiterhin gibt die ams Offer GmbH bekannt, dass die Barabfindung bereits ab dem 04. November 2020 verzinst wird. (...)
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