Das Landgericht Köln hat die bislang eingegangenen Spruchanträge zum Ausschluss der Minderheitsaktionäre bei der IVG Immobilien AG, Bonn, zu dem führenden Aktenzeichen 82 O 8/18 verbunden. Das Gericht hat Herrn Rechtsanwalt Dr. Rainer Klocke, Klocke & Linkens Rechtsanwälte GbR, zum gemeinsamen Vertreter bestellt.
Spruchanträge könne noch bis zum 19. März 2018 gestellt werden (da der 18. März 2018 ein Sonntag ist).
LG Köln, Az. 82 O 8/18
gemeinsamer Vertreter: RA Dr. Rainer Klocke, 50668 Köln
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen