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Sonntag, 4. März 2018

Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der Bau-Verein zu Hamburg AG ohne Erhöhung der Barabfindung beendet

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

Das Spruchverfahren zum Ausschluss der Minderheitsaktionäre bei der Bau-Verein zu Hamburg AG zugunsten der TAG Immobilien AG wurde nunmehr ohne eine Erhöhung des Barabfindungsbetrags beendet. Das Landgericht hatte die Spruchanträge mit Beschluss vom 29. Juni 2015 zurückgewiesen. Die dagegen von sieben Antragstellern eingelegten Beschwerden hat das Hanseatische Oberlandesgericht (OLG Hamburg) nunmehr mit Beschluss vom 23. Februar 2018 zurückgewiesen. Die Unternehmensplanung sei nicht zu beanstanden. Die Kontrolldichte sei auch nicht mit Hinsicht darauf zu erhöhen, dass die Vorstände der betroffenen Gesellschaft und der Antragsgegnerin personenidentisch sind bzw. waren (S. 12). Auch die Planung der Mieteinnahmen sei hinreichend plausibel.

OLG Hamburg, Beschluss vom 23. Februar 2018, Az. 13 W 73/15
LG Hamburg, Beschluss vom 29. Juni 2015, Az. 412 HKO 178/12
Zürn, T. u.a. ./. TAG Immobilien AG
65 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: RA Dr. Dirk Unrau, c/o Causaconcilio, 24114 Kiel
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin, TAG Immobilien AG:
Rechtsanwälte Noerr LLP, 80333 München

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