Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Artikel 17 MAR
09.02.2017 - Die Ilbau Liegenschaftsverwaltung AG, Hoppegarten ("Ilbau"), hat heute ihr Übertragungsverlangen vom 7. Oktober 2016 bestätigt und konkretisiert sowie der STRABAG AG, Köln, mitgeteilt, dass sie die Barabfindung für die beabsichtigte Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre der STRABAG AG (Minderheitsaktionäre) auf die Ilbau als Hauptaktionärin im Rahmen des umwandlungsrechtlichen Squeeze-out nach § 62 Abs. 1 und Abs. 5 des Umwandlungsgesetzes (UmwG) i.V.m. §§ 327a ff. des Aktiengesetzes (AktG) auf 300,00 EUR je auf den Namen lautender Stückaktie der STRABAG AG festgelegt hat.
Der Verschmelzungsvertrag zwischen der STRABAG AG (übertragender Rechtsträger) und der Ilbau (aufnehmender Rechtsträger) wurde am 30. Dezember 2016 beurkundet. Der Übertragungsbeschluss soll auf einer außerordentlichen Hauptversammlung der STRABAG AG gefasst werden, die für den 24. März 2017 geplant ist.
Der Vorstand
09.02.2017 - Die Ilbau Liegenschaftsverwaltung AG, Hoppegarten ("Ilbau"), hat heute ihr Übertragungsverlangen vom 7. Oktober 2016 bestätigt und konkretisiert sowie der STRABAG AG, Köln, mitgeteilt, dass sie die Barabfindung für die beabsichtigte Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre der STRABAG AG (Minderheitsaktionäre) auf die Ilbau als Hauptaktionärin im Rahmen des umwandlungsrechtlichen Squeeze-out nach § 62 Abs. 1 und Abs. 5 des Umwandlungsgesetzes (UmwG) i.V.m. §§ 327a ff. des Aktiengesetzes (AktG) auf 300,00 EUR je auf den Namen lautender Stückaktie der STRABAG AG festgelegt hat.
Der Verschmelzungsvertrag zwischen der STRABAG AG (übertragender Rechtsträger) und der Ilbau (aufnehmender Rechtsträger) wurde am 30. Dezember 2016 beurkundet. Der Übertragungsbeschluss soll auf einer außerordentlichen Hauptversammlung der STRABAG AG gefasst werden, die für den 24. März 2017 geplant ist.
Der Vorstand
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