Die Hauptversammlung der Diebold Nixdorf AG (vormals: Wincor Nixdorf AG) hatte am 26. September 2016 dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der zum Diebold-Konzern gehörenden Diebold Holding Germany Inc. & Co. KGaA als herrschende Gesellschaft zugestimmt. Die umgehende Eintragung des Unternehmensvertrags war zunächst durch Klagen verhindert worden. Die Eintragung und die Bekanntmachung erfolgten nunmehr am 14. Februar 2017. Die Angemessenheit von Ausgleich und Abfindung wird in einem Spruchverfahren überprüft werden.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen