von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
Auf der Hauptversammlung der nicht mehr börsennotierten mediantis AG, Tutzing, am 22. März 2017 soll unter TOP 6 der Beschluss zur Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf den Hauptaktionär, Herrn Richard K. Freiherr von Rheinbaben, gefasst werden. Der Hauptaktionär hat die Barabfindung auf EUR 136,00 je mediantis-Aktie festgelegt. Die früher als buecher.de AG firmierende (und damals am Neuen Markt notierte) mediantis AG ist im Wesentlichen nur noch vermögensverwaltend tätig. Die Aktie wurde bis zum 30. Juni 2016 im Freiverkehr gehandelt.
Auf der Hauptversammlung der nicht mehr börsennotierten mediantis AG, Tutzing, am 22. März 2017 soll unter TOP 6 der Beschluss zur Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf den Hauptaktionär, Herrn Richard K. Freiherr von Rheinbaben, gefasst werden. Der Hauptaktionär hat die Barabfindung auf EUR 136,00 je mediantis-Aktie festgelegt. Die früher als buecher.de AG firmierende (und damals am Neuen Markt notierte) mediantis AG ist im Wesentlichen nur noch vermögensverwaltend tätig. Die Aktie wurde bis zum 30. Juni 2016 im Freiverkehr gehandelt.
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