Die GoodMills Group GmbH hat der VK MÜHLEN AKTIENGESELLSCHAFT heute mitgeteilt, dass ihr Aktien der VK MÜHLEN AKTIENGESELLSCHAFT in Höhe von mehr als 95 % des Grundkapitals gehören. Die GoodMills Group GmbH hat gleichzeitig das Verlangen gestellt, dass die Hauptversammlung der VK MÜHLEN AKTIENGESELLSCHAFT gemäß § 327a Abs. 1 AktG die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) auf die GoodMills Group GmbH gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung beschließt. Die Beschlussfassung soll voraussichtlich im Rahmen der nächsten ordentlichen Hauptversammlung der VK MÜHLEN AKTIENGESELLSCHAFT erfolgen.
Hamburg, den 15.10.2013
Der Vorstand
VK MÜHLEN AKTIENGESELLSCHAFT
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