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Dienstag, 15. Oktober 2013

DSW: MAN-Abfindung wird gerichtlich überprüft

Pressemitteilung der DSW vom 14. Oktober 2013
 
Nur noch sehr wenig Zeit bleibt MAN-Aktionären, um die von Volkswagen für ihre Anteilsscheine gebotene Abfindungshöhe gerichtlich überprüfen zu lassen. Der Wolfsburger Autokonzern, dem rund 75 Prozent von MAN gehören, hatte nach Abschluss eines sogenannten „Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages“ den restlichen Aktionäre des LKW-Bauers ein Abfindungsangebot in Höhe von 80,89 Euro je MAN-Aktie gemacht. „Unserer Ansicht nach, ist das Angebot zu niedrig“, stellt Marc Tüngler, Hauptgeschäftsführer der DSW (Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz), fest. „Wir werden ein Spruchverfahren zur Überprüfung einleiten“, kündigt der DSW-Mann an. Für Anleger die sich beteiligen wollen, ist allerdings Eile geboten. „Die Anträge müssen bis kommenden Mittwoch 24:00 Uhr beim Landgericht München I sein. Danach ist die Frist abgelaufen. Nur Anleger, die sich umgehend bei uns melden, haben also noch eine Chance“, so Tüngler.
 
Gründe für eine Höherbewertung von MAN gibt es genug. „Bei der technischen Bewertung wurde der Basiszins unserer Ansicht nach nicht korrekt angesetzt. Zudem ist das zu erwartende Wachstum vor dem Hintergrund der positiven weltwirtschaftlichen Signale, die aktuell auch zu sehen sind, zu niedrig ausgefallen. Als Folge fällt die MAN- Ergebnisplanung zu schlecht aus“, erklärt Tüngler.
Interessierte Anleger können sich unter der Telefonnummer 0211/6697-53 (Christin Losch) bei der DSW anmelden.

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Anmerkung: Die Antragsfrist läuft am Donnerstag, den 17. Oktober 2013, aus (drei Monate nach Veröffentlichung im Gemeinsamen Registerportal vom 17. Juli 2013 gem. § 10 HGB).
Zahlreiche Minderheitsaktionäre haben bereits Spruchanträge gestellt.

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