In dem seit 2002 laufende Spruchverfahren zum Ausschluss der Minderheitsaktionäre der Dresdner Bank AG zugunsten der Allianz hatte das Landgericht Frankfurt am Main erstinstanzlich eine Erhöhung der Barabfindung abgelehnt, siehe http://spruchverfahren.blogspot.de/2013/09/kein-nachschlag-fur-dresdner-bank-lg.html .
Mehrere Antragsteller haben gegen den Beschluss des Landgerichts Beschwerde eingelegt, so dass das Spruchverfahren vor dem Oberlandesgericht Frankfurt in II. Instanz fortgeführt wird. U.a. hatte die Aktionärsvereinigung SdK mitgeteilt, Beschwerde eingelegt zu haben.
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