01.10.2013 - Der Beschluss der Hauptversammlung der Computec Media AG vom 25. Juli 2013
über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der Computec Media
AG auf die Marquard Media International AG, Zug/Schweiz, Hauptaktionärin
gemäß §§ 327a ff. AktG, wurde heute in das Handelsregister der Gesellschaft
eingetragen.
Mit der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister sind alle Aktien der Minderheitsaktionäre auf die Marquard Media International AG übergegangen. Die Modalitäten der Auszahlung der festgesetzten Barabfindung in Höhe von 8,91 Euro je auf den Inhaber lautender Stückaktie werden in Kürze gesondert bekannt gegeben.
Die Börsennotierung der Aktien der Computec Media AG wird voraussichtlich in Kürze eingestellt. Ab der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister verbriefen die in den Depots von Minderheitsaktionären noch verbuchten Aktien der Computec Media AG lediglich die genannten Barabfindungsansprüche.
Der Vorstand
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