Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG
Der Gesellschaft ist am 23. Oktober 2013 die Anfechtungsklage eines
Aktionärs zugestellt worden, mit der dieser die Erklärung der Nichtigkeit
des auf der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft am 29. August
2013 gefassten Beschluss zu Tagesordnungspunkt 7 (Ausschluss von
Minderheitsaktionären - Squeeze Out) begehrt.
Im Übrigen wird auf die Bekanntmachung nach § 246 Abs. 4 AktG verwiesen.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen