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Montag, 14. Oktober 2013

Hansen Sicherheitstechnik AG: Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister

Der Beschluss der Hauptversammlung der Hansen Sicherheitstechnik AG vom 06. August 2013 über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der Hansen Sicherheitstechnik AG auf die Kopex S.A. als Hauptaktionärin gemäß §§ 327a ff. AktG gegen Gewährung einer Barabfindung von EUR 46,92 je auf den Inhaber lautende Stückaktie wurde am 07. Oktober 2013 in das Handelsregister der Gesellschaft eingetragen.

Mit der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister der Gesellschaft sind kraft Gesetzes alle Aktien der Minderheitsaktionäre der Hansen Sicherheitstechnik AG auf die Kopex S.A. übergegangen.

Wir dürfen in diesem Zusammenhang für die rechtliche Unterschtützung der Rechtsanwaltskanzlei Dr. Jacek Franek danken, die uns in den schwierigen Zeiten des Ausschlusses der Minderheitsaktionäre mit Rat und Tat zur Seite gestanden und die Gesellschaft sicher durch dieses Verfahren begleitet hat.

Die Modalitäten der Auszahlung der festgelegten Barabfindung wird die Kopex S.A. gesondert im Bundesanzeiger veröffentlichen.

Pressemitteilung vom 7. Oktober 2013

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Anmerkung: Die Angemessenheit des angebotenen Barabfindungsbetrags wird in einem aktienrechtlichen Spruchverfahren überprüft werden.

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