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Dienstag, 8. Oktober 2013

Luther vertritt die Wasser und Gas Westfalen GmbH in Spruchverfahren von Kleinaktionären der Gelsenwasser AG

Pressemitteilung der Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Düsseldorf – Durch einen am 9. September rechtskräftig gewordenen Beschluss vom 27. Juli 2013 (I-26W 16/12 AktE) hat das Oberlandesgericht Düsseldorf den angemessenen Ausgleich für außenstehende Aktionäre der Gelsenwasser AG auf EUR 25,14 brutto je Stückaktie abzüglich Körperschaftssteuer und Solidaritätszuschlag festgesetzt. Anlass war der 2004 geschlossene Gewinnabführungsvertrag mit der Wasser und Gas Westfalen GmbH (Hauptaktionär) Die vom erstinstanzlichen Gericht (Landgericht Dortmund) als angemessen festgesetzte Barabfindung in Höhe von EUR 399,27 je Stückaktie blieb unverändert. In dem Spruchverfahren hatten 29 Aktionäre die gerichtliche Festsetzung der angemessenen Barabfindung und des angemessenen Ausgleichs beantragt. Vertreten wurde die Wasser und Gas Westfalen GmbH in dem acht Jahre dauernden Verfahren durch die Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH.

„Für die Wasser und Gas Westfalen GmbH ist der Beschluss ein großer Erfolg“, sagt Dr. Axel Zitzmann von der Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH; „aber nicht nur für die Wasser und Gas Westfalen GmbH, sondern auch für andere Unternehmen, die potentiell von Minderheitsaktionären in Anspruch genommen werden, um erhöhte Abfindungen und Ausgleiche zu erzielen“.

Die antragstellenden Aktionäre und der Vertreter der außenstehenden Aktionäre hatten die von der Wasser und Gas Westfalen GmbH aus Anlass des mit der Gelsenwasser AG geschlossenen Gewinnabführungsvertrages angebotenen Abfindungs- und Ausgleichsbeträge für zu niedrig bemessen gehalten und deshalb die gerichtliche Festsetzung angemessener Beträge beantragt. Nachdem ein Vergleichsvorschlag des Gerichts an dem Widerstand eines einzelnen Aktionärs gescheitert war, hatte das Gericht schließlich durch Einholung eines Sachverständigengutachtens Beweis erhoben.

Mit seiner Entscheidung folgt das Oberlandesgericht Düsseldorf, wie schon in erster Instanz das Landgericht Dortmund dem Bewertungsgutachten des gerichtlich bestellten Sachverständigen. Die festgesetzten Beträge liegen in der Nähe der den Aktionären von der Wasser und Gas Westfalen GmbH seinerzeit angebotenen Barabfindung (EUR 353,14 je Stückaktie) und Ausgleichszahlung (EUR 17,74 je Stückaktie).

Da der Börsenkurs der Gelsenwasser-Aktie in den letzten Jahren weit über dem Abfindungsbetrag lag, ist allein der Ausgleichsbetrag von wirtschaftlicher Bedeutung. Hier beträgt die Steigerung gegenüber dem Angebot im Gewinnabführungsvertrag netto EUR 0,77 je Aktie für die Jahre 2004 bis 2007 und aufgrund des veränderten Körperschaftssteuersatzes (15 % statt 25 %) EUR 3,42 je Aktie für die Geschäftsjahre 2008 bis 2012.

Für die Wasser und Gas Westfalen GmbH

Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Düsseldorf: Dr. Axel Zitzmann (Partner, Federführung), Dr. Hans-Peter Hufschlag (Prozessführung)

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