Pressemitteilung der Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Düsseldorf – Durch einen am 9. September
rechtskräftig gewordenen Beschluss vom 27. Juli 2013 (I-26W 16/12 AktE) hat das
Oberlandesgericht Düsseldorf den angemessenen Ausgleich für außenstehende
Aktionäre der Gelsenwasser AG auf EUR 25,14 brutto je Stückaktie abzüglich
Körperschaftssteuer und Solidaritätszuschlag festgesetzt. Anlass war der 2004
geschlossene Gewinnabführungsvertrag mit der Wasser und Gas Westfalen GmbH
(Hauptaktionär) Die vom erstinstanzlichen Gericht (Landgericht Dortmund) als
angemessen festgesetzte Barabfindung in Höhe von EUR 399,27 je Stückaktie blieb
unverändert. In dem Spruchverfahren hatten 29 Aktionäre die gerichtliche
Festsetzung der angemessenen Barabfindung und des angemessenen Ausgleichs
beantragt. Vertreten wurde die Wasser und Gas Westfalen GmbH in dem acht Jahre
dauernden Verfahren durch die Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH.
„Für die Wasser und Gas Westfalen GmbH ist der Beschluss ein großer
Erfolg“, sagt Dr. Axel Zitzmann von der Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH;
„aber nicht nur für die Wasser und Gas Westfalen GmbH, sondern auch für andere
Unternehmen, die potentiell von Minderheitsaktionären in Anspruch genommen
werden, um erhöhte Abfindungen und Ausgleiche zu erzielen“.
Die antragstellenden Aktionäre und der Vertreter der außenstehenden
Aktionäre hatten die von der Wasser und Gas Westfalen GmbH aus Anlass des mit
der Gelsenwasser AG geschlossenen Gewinnabführungsvertrages angebotenen
Abfindungs- und Ausgleichsbeträge für zu niedrig bemessen gehalten und deshalb
die gerichtliche Festsetzung angemessener Beträge beantragt. Nachdem ein
Vergleichsvorschlag des Gerichts an dem Widerstand eines einzelnen Aktionärs
gescheitert war, hatte das Gericht schließlich durch Einholung eines
Sachverständigengutachtens Beweis erhoben.
Mit seiner Entscheidung folgt das Oberlandesgericht Düsseldorf, wie
schon in erster Instanz das Landgericht Dortmund dem Bewertungsgutachten des
gerichtlich bestellten Sachverständigen. Die festgesetzten Beträge liegen in der
Nähe der den Aktionären von der Wasser und Gas Westfalen GmbH seinerzeit
angebotenen Barabfindung (EUR 353,14 je Stückaktie) und Ausgleichszahlung (EUR
17,74 je Stückaktie).
Da der Börsenkurs der Gelsenwasser-Aktie in den letzten Jahren weit
über dem Abfindungsbetrag lag, ist allein der Ausgleichsbetrag von
wirtschaftlicher Bedeutung. Hier beträgt die Steigerung gegenüber dem Angebot im
Gewinnabführungsvertrag netto EUR 0,77 je Aktie für die Jahre 2004 bis 2007 und
aufgrund des veränderten Körperschaftssteuersatzes (15 % statt 25 %) EUR 3,42 je
Aktie für die Geschäftsjahre 2008 bis 2012.
Für die Wasser und Gas Westfalen GmbH
Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Düsseldorf: Dr. Axel Zitzmann
(Partner, Federführung), Dr. Hans-Peter Hufschlag (Prozessführung)
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