Die Rheinmetall Berlin Verwaltungsgesellschaft mbH, Berlin, hat an den Vorstand der Kolbenschmidt Pierburg AG heute gemäß § 327a AktG das Verlangen gerichtet, einen Beschluss der Hauptversammlung über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf die Rheinmetall Berlin Verwaltungsgesellschaft mbH gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung herbeizuführen.
Darüber hinaus hat die Rheinmetall Verwaltungsgesellschaft mbH, Düsseldorf, heute dem Vorstand der Kolbenschmidt Pierburg AG mitgeteilt, dass sie mit der Kolbenschmidt Pierburg AG Verhandlungen über den Abschluss eines Ergebnisabführungsvertrages aufnehmen möchte.
Die Rheinmetall Verwaltungsgesellschaft mbH, Düsseldorf, ist unmittelbar zu ca. 86,5% an der Kolbenschmidt Pierburg AG beteiligt. Sie ist eine 100%ige Tochter der Rheinmetall Berlin Verwaltungsgesellschaft mbH, Berlin, die ihrerseits unmittelbar und mittelbar insgesamt einen Anteil von rd. 97,6% der Aktien der Kolbenschmidt Pierburg AG hält.
Die genannten Maßnahmen unterliegen der Zustimmung der Hauptversammlung. Beide Beschlüsse sollen in 2007 in einer nach der ordentlichen Hauptversammlung stattfindenden außerordentlichen Hauptversammlung gefasst werden.
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