Mitteilung der SdK
In der Ausgabe November/Dezember unserer Mitgliederzeitschrift "AktionärsReport" haben wir über das erfolgreich abgeschlossene Spruchverfahren in Sachen KOEPP AG berichtet.
Anspruchsberechtigte Aktionäre können Ihre der Höhe nach bezifferten Ansprüche (zzgl. Zinsen) bei der Kanzlei der Gegenseite,
Hengeler Müller, Postfach 17 04 18, 60078 Frankfurt am Main
(Spruchverfahren 20 W 233/93 ehemalige KOEPP AG)
anmelden. Bei der Ermittlung des Anspruchs ist die erhaltene Abfindung im Rahmen des Squeeze outs anzurechnen.
Zum Nachweis der Ansprüche müssen laut Angaben der Kanzlei folgende Unterlagen im Original oder als beglaubigte Kopie eingereicht werden:
- (soweit noch vorhanden) Aktienurkunden
- Quittungen über die Einziehung von Aktien im Rahmen der Auszahlung der Barabfindung aufgrund des Squeeze-out-Beschlusses vom 16. Mai 2002
oder
- Depotauszüge, aus denen der Aktienbestand zum maßgeblichen Zeitpunkt zweifelsfrei hervorgeht.
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