Herr Kurt Krieger hat dem Vorstand der Möbel Walther AG heute mitgeteilt, dass er Aktien der Möbel Walther AG in Höhe von 96,55% des Grundkapitals der Möbel Walther AG hält. Zugleich hat Herr Kurt Krieger dem Vorstand der Möbel Walther AG gemäß § 327 a AktG das Verlangen übermittelt, dass die Hauptversammlung der Möbel Walther AG die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) auf Herrn Kurt Krieger gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung beschließt (Squeeze-out).
Quelle: Ad-hoc-Meldung, Bundesanzeiger
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