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Mittwoch, 26. Juni 2013

Rücker AG: Bestätigung und Konkretisierung des Übertragungsverlangens; Abschluss eines Verschmelzungsvertrages; Festsetzung der Barabfindung

Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG

Die ATON Engineering AG mit Sitz in Hallbergmoos hat mit heutigem Schreiben an die Rücker Aktiengesellschaft mit Sitz in Wiesbaden (ISIN DE0007041105) ihr am 3. Mai 2013 gestelltes Verlangen gemäß § 327a Abs. 1 Satz 1 AktG i.V.m. § 62 Abs. 1 und Abs. 5 UmwG bestätigt, die Hauptversammlung der Rücker Aktiengesellschaft über die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre auf die ATON Engineering AG gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung beschließen zu lassen. Sie hat weiterhin ihre Absicht zum Abschluss eines Verschmelzungsvertrages, mit der die Rücker Aktiengesellschaft auf die ATON Engineering AG verschmolzen werden soll und in deren Zusammenhang der Ausschluss der Minderheitsaktionäre erfolgen soll, bestätigt. Die ATON Engineering AG hält weiterhin mehr als 90% des Grundkapitals der Rücker Aktiengesellschaft.

Die ATON Engineering AG hat mitgeteilt, dass sie die an die auszuschließenden Minderheitsaktionäre zu gewährende angemessene Barabfindung gemäß § 327a Abs. 1 Satz 1 AktG i.V.m. § 62 Abs. 1 und Abs. 5 UmwG auf EUR 16,23 je Stückaktie der Rücker Aktiengesellschaft festlegt.

Der Vorstand der Rücker Aktiengesellschaft beabsichtigt, den Verschmelzungsvertrag zwischen der ATON Engineering AG und der Rücker Aktiengesellschaft am 28. Juni 2013 abzuschließen. Die Hauptversammlung der Rücker Aktiengesellschaft zur Fassung des Übertragungsbeschlusses soll voraussichtlich am 23. August 2013 stattfinden.

Wiesbaden, den 26. Juni 2013

Rücker Aktiengesellschaft
DerVorstand
 

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