Aktuelle Informationen zu Spruchverfahren bei Squeeze-out-Fällen, Organverträgen und Fusionen sowie zu Übernahmeangeboten, StaRUG-Enteignungen und Delisting-Fällen
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Mittwoch, 23. Juli 2025
FutureSmart Holdings AG: Strategische Übernahme, Kooperation mit globaler Bildungsgruppe, neue Produktionsstätte, Start „Projekt 1.000“
Highlights der aktuellen Entwicklungen:
- Strategische Übernahme in Vorbereitung – voraussichtlicher Ergebnisbeitrag von 250.000 EUR p.a.
- Vorstand bekräftigt Kurspotential der Aktie – Ziel: Rückkehr zur Erstnotiz von 5,00 EUR
- „Projekt 1.000“ gestartet – Versand personalisierter cloudbasierter Werbemittel an 1.000 Entscheider
- Produktionskapazitäten deutlich ausgeweitet – neue Fertigung in Portugal eröffnet
- Verhandlungen mit globaler Bildungsgruppe – Ziel: Digitalisierung an 65 Privatschulen weltweit
- Hauptversammlungssaison gestartet – FutureSmart-Lösungen erstmals im großflächigen Einsatz
Strategische Übernahme zur Geschäftsfelderweiterung
Die FutureSmart Holdings AG (ISIN DE000A3DU5V8) befindet sich in fortgeschrittenen Gesprächen über den Erwerb einer Mehrheitsbeteiligung an einem Finanzdienstleister mit Fokus auf Aktionärsversammlungen und Investor Relations. Das Ziel der geplanten Transaktion ist die Ausweitung des Geschäftsbereichs HV-Dienstleistungen innerhalb der Unternehmensgruppe.
Im Fall einer erfolgreichen Übernahme rechnet der Vorstand mit einem zusätzlichen Jahresumsatz im niedrigen siebenstelligen Bereich sowie einem positiven Ergebnisbeitrag in Höhe von rund 250.000 EUR nach Steuern. Der Abschluss der Verhandlungen wird kurzfristig erwartet.
- Zielgesellschaft: Etablierter Anbieter von Investor Relations und HV-Dienstleistungen
- Erwarteter Umsatzbeitrag: niedriger siebenstelliger Bereich
- Voraussichtlicher Ergebniszuwachs: 250.000 EUR p.a.
- Abschluss der Verhandlungen: zeitnah erwartet
Kooperation mit Bildungsgruppe im K–12-Segment in Vorbereitung
In Zusammenarbeit mit einem weltweit aktiven Anbieter von Bildungseinrichtungen verhandelt die FutureSmart Gruppe aktuell über eine Kooperation mit dem Ziel, 65 Bildunseinrichtungen in 11 Ländern mit insgesamt knapp 50.000 Schülern mit den Cloud2Go Lösungen auszustatten. Der Abschluss der Gespräche ist für den Start des neuen Schuljahres geplant.
Alexander Coenen, Geschäftsführer der Cloud2Go GmbH kommentiert: „Diese Kooperation kann einen wichtigen Meilenstein in der Firmengeschichte markieren, denn wir würden damit nicht nur in das Bildssegment einsteigen – ein Bereich, der meiner Meinung nach sehr gut zu unseren Lösungen passt – wir würden darüber hinaus Zugang zu den Eltern der Schüler dieser Privatschulen erhalten, die gröβtenteils selbständige Unternehmer sind, und ebenfalls Bedarf an unseren Produkten haben. Das Umsatzpotential liegt somit im deutlich siebenstelligen Bereich.“
Cloud2Go startet „Projekt 1.000“ und adressiert starkes Marktvolumen
Laut dem Gesamtverband der Werbeartikel-Wirtschaft (GWW) lag der Umsatz der Werbeartikelbranche in Deutschland im vergangenen Jahr bei rund 3,33 Milliarden Euro.
Die gängisten Werbeartikel in Deutschland (und auch weltweit) sind sogenannte Streuartikel – also kleine, günstige Produkte, die in großen Mengen verteilt werden und oft mit dem Firmenlogo bedruckt sind.
USB-Sticks und Tech-Gadgets stehen dabei laut Lebensmittelpraxis.de mit einem geschätzten jährlichen Umsatz von 320 Mio. EUR an zweiter Stelle der Wunschliste bei Konsumenten.
Die Tochtergesellschaft Cloud2Go GmbH hat ihr neues Konzept zur digitalen Kundenakquise gestartet. Mit personalisierten cloudbasierten Smartcards sollen täglich neu gegründete Unternehmen erreicht werden – ein Markt mit rund 1.600 Neugründungen pro Tag in Deutschland.
- Umsatzpotenzial: rund 5 Mio. EUR p.a.
- Pilotlauf gestartet mit 1.000 Empfängern im aktuellen Quartal
- Smartcards bieten 3 Monate kostenlosen Cloudzugang, danach kostenpflichtige Freischaltung
Die neue Produktionsstätte in Portugal erhöht die monatliche Fertigungskapazität um bis zu 25.000 Karten und sichert langfristig skalierbares Wachstum.
Beginn der Hauptversammlungsaison
Der August ist traditionell der Monat in dem die Hauptversammlungen der meisten börsennotierten Gesellschaften stattfinden. So halten auch die ersten Kunden der FutureSmart Gruppe ihre Hauptversammlung im August ab. Um die innovativen Lösungen der FutureSmart Gruppe - mit NFC-basierten Stimmkarten, Echtzeit-Anzeige der Abstimmungsergebnisse, automatischer Präsenzerfassung von Zu- und Abgängen mittels NFC Check-in und Check-out und der umweltfreundlichen und nachhaltigen Weitergabe von Präsentationen und Geschäftsberichten über die eigene Cloud - weiter am Markt zu etablieren, werden die Hauptversammlungen dazu genutzt entsprechendes Film- und Videomaterial zu erstellen, das dann in einer zielgerichteten Werbeaktion potentiellen Kunden im Bereich der HV-Dienstleistungen vorgestellt werden soll. Auch aus dem Bereich der Dienstleistungen rund um die Hauptversammlung erwartet die FutureSmart Gruppe für das kommende Geschäftsjahr einen deutlichen Umsatz- und Ergebnisbeitrag.
Produkthighlights und Alleinstellungsmerkmale:
- NFC-Stimmkarten & automatischer Check-in/out
- Echtzeit-Abstimmungsergebnisse
- Cloudbasierte Bereitstellung aller Unterlagen
Signifikantes Erholungspotential der Aktie:
Andreas Franz, Vorstand der FutureSmart Holdings AG, erklärt:
„Dank einiger unserer Ankerinvestoren konnte der anfängliche Kursrückgang abgefedert werden – der Kurs hat einen Boden gebildet. Basierend auf der aktuellen Entwicklung und den immensen Zukunftspotentialen birgt das derzeitige Kursniveau meiner Meinung nach ebenfalls immenses Erholungspotential. Wir werden zumindest alle Hebel in Bewegung setzen, um das durch Gutachten gestützte Niveau der Erstnotiz bei 5,00 EUR wieder zu erreichen.“
Über FutureSmart Holdings AG
Die FutureSmart Holdings AG ist eine technologiegetriebene Beteiligungsgesellschaft mit Fokus auf digitale Infrastruktur, innovative Cloudlösungen und skalierbare Geschäftsmodelle. Ziel ist es, durch organisches Wachstum und strategische Mehrheitsbeteiligungen langfristig Wert für Aktionäre zu schaffen.
ams-OSRAM AG: ams OSRAM platziert €500 Mio. 2029er Anleihen, um ausstehende OSRAM-Aktien vorzufinanzieren und €150 Mio. der 2027er Wandelanleihe zurückzukaufen, und berichtet solide vorläufige Q2 Ergebnisse
- Privatplatzierung von weiteren vorrangigen Anleihen in Teilbeträgen von EUR 200 Mio. zu 10,5 % und USD 350 Mio. zu 12,25 % mit Fälligkeit 2029
- Ca. EUR 350 Mio. (äquivalent) der Gesamtsumme sind hauptsächlich für die vorzeitige langfristige Vorfinanzierung von in größerem Umfang erwarteten Andienungen von ausstehenden OSRAM-Aktien vorgesehen
- Ca. EUR 150 Mio. (äquivalent) der Gesamtsumme sind hauptsächlich für Teilrückkaufsangebote der ausstehenden Wandelanleihe mit Fälligkeit 2027 vorgesehen, abhängig vom Marktumfeld
- Q2/25 (vorläufig): Umsatz EUR 775 Mio. und 18,8 % ber. EBITDA-Marge, auf dem Mittelpunkt der Erwartungsspanne
- Q2/25 (vorläufig): FCF (einschließlich gezahlter Nettozinsen) leicht negativ mit minus EUR 14 Mio.
- H1/25: Neugeschäft (Design-Wins) im Halbleiterbereich voll im Plan mit rund EUR 2,5 Mrd. in H1/25
- Q3/25: Erwarteter Umsatz von EUR 790 – 890 Mio. bei einer EBITDA-Marge von 19,5 % +/-1,5 %, auf Basis eines EUR/USD Kurses von 1.16
- GJ25: Ausblick auf verbesserte Profitabilität und freien Cashflow (FCF, inkl. Nettozinsen) von mehr als EUR 100 Mio. bestätigt
Premstätten, Österreich, und München, Deutschland (23. Juli 2025) -- ams OSRAM platziert €500 Mio. 2029er Anleihen, um ausstehende OSRAM Aktien vorzufinanzieren und €150 Mio. der 2027er Wandelanleihe zurückzukaufen, und berichtet solide vorläufige Q2 Ergebnisse
„Unser Plan zur beschleunigten Entschuldung kommt gut voran. Aber wir denken bereits an die absehbare, letztinstanzliche Entscheidung im Spruchverfahren zum fairen Ausgleich für die OSRAM-Minderheitsaktionäre. Deshalb haben wir im Rahmen einer Privatplatzierung zusätzliche vorrangige EUR- und USD-Anleihen mit Fälligkeit 2029 begeben, um größere Andienungen ausstehender OSRAM-Minderheitsanteile vorzufinanzieren“, sagte Rainer Irle, CFO von ams OSRAM.
ams OSRAM hat erfolgreich vorrangige unbesicherte Euro- und US-Dollar-Anleihen im Gesamtgegenwert von rund EUR 500 Mio., mit Fälligkeit 2029 bei ausgewählten Investoren platziert.
Die zusätzlichen Euro-Anleihen im Umfang von EUR 200 Mio. haben einen Kupon von 10,5 % und wurden zu einem Preis von EUR 104,00 begeben. Die zusätzlichen US-Dollar-Anleihen im Umfang von
USD 350 Mio. haben einen Kupon von 12,25 % und wurden zu einem Preis von USD 104,75 begeben.
ams OSRAM beabsichtigt, ca. EUR 350 Mio. (äquivalent) der Gesamtsumme der Erlöse aus der Privatplatzierung dieser vorrangigen Anleihen primär zur Vorfinanzierung potenzieller umfangreicher Ausübungen der Put-Optionen der verbleibenden OSRAM-Minderheitsaktionäre zu nutzen und hat dabei von den derzeit günstigen Marktbedingungen profitiert. Die OSRAM-Put-Optionen verfallen zwei Monate nach Veröffentlichung der endgültigen Entscheidung im Spruchverfahren. Das Unternehmen geht davon aus, dass es nach der gerichtlichen Entscheidung zu umfangreichen Ausübungen dieser Put-Optionen kommen wird, wie es in solchen Situationen üblich ist. EUR 50 Mio. werden zur Rückzahlung einer temporären Ziehung der revolvierenden Kreditlinie (Revolving Credit Facility, RCF) verwendet, die im zweiten Quartal 2025 in Anspruch genommen wurde, um den größten Teil der im ersten Halbjahr 2025 ausgeübten OSRAM-Put-Optionen zu bedienen. Die RCF dient primär dazu, genau solche Put-Options-Ausübungen vorübergehend zu finanzieren. Die übrigen Erlöse von ca. EUR 150 Mio. (äquivalent) der Gesamtsumme aus der Platzierung der zusätzlichen vorrangigen Anleihen, die nicht zur Vorfinanzierung von OSRAM-Put-Optionen verwendet werden, sind potenziellen Teil-Rückkaufangeboten für die ausstehenden Wandelanleihen mit Fälligkeit 2027 vorbehalten – abhängig vom jeweiligen Marktumfeld.
Der Abschluss der Privatplatzierung und die Ausgabe der zusätzlichen vorrangigen Anleihen wird am oder um den 29. Juli 2025 erwartet, vorbehaltlich der für ähnliche Transaktionen üblichen aufschiebenden Bedingungen.
Vorläufige Ergebnisse 2. Quartal 2025
Im Zusammenhang mit der Privatplatzierung von vorrangigen Euro- und US-Dollar-Anleihen mit Fälligkeit 2029 gibt ams OSRAM auch vorläufige und ungeprüfte Ergebnisse für das zweite Quartal bekannt.
Konzernumsatz
Der Konzern erzielte im zweiten Quartal 2025 einen Umsatz von EUR 775 Mio. und liegt damit im mittleren Bereich der prognostizierten Spanne von EUR 725 bis 825 Mio. Der schwächere US-Dollar wirkte sich im Vergleich zum Vorquartal mit rund minus EUR 35 Mio. negativ auf den Umsatz aus.
Bereinigtes Konzernergebnis (EBITDA)
Das bereinigte EBITDA (Gewinn vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen, bereinigt um Sondereffekte) lag im zweiten Quartal 2025 bei EUR 145 Mio. Dies entspricht einer bereinigten EBITDA-Marge von 18,8 % und damit leicht über der Mitte der prognostizierten Spanne von 18,5 % +/- 1,5 %.
Free Cash Flow
Free Cash Flow – definiert als operativer Cashflow inklusive gezahlter Nettozinsen abzüglich des Cashflows aus Investitionstätigkeit (CAPEX) zuzüglich Erlösen aus Desinvestitionen – war im zweiten Quartal 2025 mit minus EUR 14 Mio. leicht negativ und verbesserte sich damit gegenüber dem ersten Quartal 2025.
Vorläufiger Ausblick 3. Quartal 2025
Konzernumsatz
Das Unternehmen erwartet für das dritte Quartal einen Konzernumsatz in einer Spanne von EUR 790 bis 890 Mio., ausgehend von einem EUR/USD-Wechselkurs von 1,16. Der Einfluss des schwächeren US-Dollars auf den Umsatz im Vergleich zum Jahresbeginn liegt dabei im mittleren zweistelligen Millionen-Euro-Bereich.
Bereinigtes Konzernergebnis (EBITDA)
Das Unternehmen erwartet, dass das bereinigte EBITDA im dritten Quartal 2025 gegenüber dem Vorquartal auf 19,5 % +/-1,5 % ansteigt. Grundlage hierfür sind steigende Umsätze sowie die reibungslose und schneller als geplante Umsetzung des strategischen Effizienzprogramms „Re-establish the Base“.
Free Cash Flow – GJ 2025
Für das gesamte Geschäftsjahr rechnet das Unternehmen weiterhin mit einem positiven Free Cash Flow (einschließlich gezahlter Nettozinsen) von mehr als EUR 100 Mio.
Wichtiger Hinweis:
Diese Pressemitteilung dient ausschließlich Informationszwecken und stellt weder ein Angebot zum Verkauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf der zusätzlichen 10,5 % vorrangigen Schuldverschreibungen über 200 Millionen Euro mit Fälligkeit 2029 und zusätzlichen 12,25 % vorrangigen Schuldverschreibungen über 350 Millionen US-Dollar mit Fälligkeit 2029 oder sonstiger Wertpapiere (zusammen die „Wertpapiere“) dar. Sie stellt auch kein Angebot, keine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf oder einen Verkauf in einer anderen Rechtsordnung dar, in der ein solches Angebot, eine solche Aufforderung oder ein solcher Verkauf rechtswidrig wäre. (...)
Dienstag, 22. Juli 2025
CPI Europe AG: Änderungen im Vorstand
Wien, 22. Juni 2025
Radka Doehring und der Aufsichtsrat der CPI Europe AG haben sich heute einvernehmlich darauf verständigt, dass Radka Doehring mit 31. Juli 2025 aus dem Vorstand ausscheiden wird.
Die Änderung erfolgt aus persönlichen Gründen und Radka Doehring wird weiterhin für die Gesellschaft tätig sein und die Funktion der Prokuristin übernehmen.
Die Vorstandsagenden von Radka Doehring werden bis auf Weiteres vom Vorstandsmitglied Pavel Měchura übernommen.
Der Aufsichtsrat hat die Suche nach potenziellen Vorstandskandidaten aufgenommen.
Leonardo Art Holdings GmbH: Beowolff Capital begrüßt Unterstützung des Vorstands und Aufsichtsrats von artnet für Übernahme- und Delisting-Angebot
Pressemitteilung
NICHT ZUR TEILWEISEN ODER VOLLSTÄNDIGEN VERÖFFENTLICHUNG ODER VERTEILUNG IN ODER AUS LÄNDERN, IN DENEN DIES GEGEN GESETZLICHE VORSCHRIFTEN VERSTOSSEN WÜRDE
- Vorstand und Aufsichtsrat von artnet haben heute ihre begründete Stellungnahme veröffentlicht und sprechen sich für das Übernahme- und Delisting-Angebot aus
- Beowolff Capital schätzt den konstruktiven Dialog mit dem Vorstand und Aufsichtsrat von artnet und begrüßt deren Unterstützung
- Beowolff Capital setzt weiterhin auf die langfristige Entwicklung von artnet in einem privaten Marktumfeld
- Aktionäre von artnet haben die Möglichkeit, ihre Aktien bis zum 5. August 2025 zu einem Barpreis von 11,25 € je Aktie anzudienen
London, Großbritannien – 22. Juli 2025: Leonardo Art Holdings GmbH (“Leonardo Art Holdings“), eine Investmentgesellschaft, die von Beowolff Capital Management Ltd. (zusammen, „Beowolff Capital”) beraten wird, begrüßt die von Vorstand und Aufsichtsrat der artnet AG („artnet“) veröffentlichte begründete Stellungnahme für das laufende freiwillige öffentliche Übernahme- und Delisting-Angebot von Beowolff Capital für artnet (das „Angebot“).
In ihrer Stellungnahme empfehlen Vorstand und Aufsichtsrat von artnet den Aktionären, das Angebot in Höhe von 11,25 € je artnet-Aktie (der „Angebotspreis“) anzunehmen. Sie begründen dies mit der überzeugenden strategischen Entscheidung, artnet in ein privat geführtes Unternehmen mit einem stabilen, langfristigen Aktionär zu überführen. Darüber hinaus verweisen sie auf die finanzielle Attraktivität des Angebots, einschließlich der signifikanten Prämie für die Aktionäre. Zudem sind Vorstand und Aufsichtsrat der Ansicht, dass artnet als privat geführtes Unternehmen seine Entwicklung und Wettbewerbsfähigkeit ohne den kurzfristigen Druck und die Kosten einer Börsennotierung fokussierter voranbringen kann.
Beowolff Capital begrüßt den konstruktiven Austausch mit Vorstand und Aufsichtsrat von artnet sowie deren deutliche Unterstützung des Angebots. Das Unternehmen schätzt das Vertrauen, das Vorstand und Aufsichtsrat von artnet dem Angebot sowie der langfristigen Vision von Beowolff Capital für die zukünftige Entwicklung von artnet entgegenbringen. Beowolff Capital bleibt entschlossen, die langfristige Entwicklung sowie die führende Rolle von artnet im globalen digitalen Kunstmarkt zu unterstützen.
Aktionäre von artnet haben die Möglichkeit, durch die Andienung ihrer Aktien im Rahmen des Angebots den Wert ihrer Beteiligung unmittelbar vor dem Delisting mit einer signifikanten Prämie von ca. 97 % auf den XETRA-Schlusskurs von artnet am 3. März 2025 zu realisieren. Die Annahmefrist läuft am Ende des 5. August 2025 aus, gefolgt von einer weiteren Annahmefrist. Das Delisting wird zum Ende der weiteren Annahmefrist am 22. August 2025 erwartet.
Beowolff Capital hat sich durch Aktienkäufe und verbindliche Vereinbarungen mit Aktionären bereits einen Anteil von mehr als 89 % an artnet gesichert.
Die Angebotsunterlage und andere Informationen im Zusammenhang mit dem Angebot sind auf der folgenden Website veröffentlicht: www.leonardo-offer.com.
Berater
Beowolff Capital wird von ParkView Partners als exklusivem Finanzberater und Kirkland & Ellis als Rechtsberater bei der Transaktion unterstützt.
artnet AG: Vorstand und Aufsichtsrat von artnet empfehlen die Annahme des freiwilligen öffentlichen Übernahme- und Delisting-Angebots der Leonardo Art Holdings GmbH
- Gemeinsame begründete Stellungnahme von Vorstand und Aufsichtsrat zu dem Übernahme- und Delisting-Angebot der Leonardo Art Holdings GmbH veröffentlicht
- Vorstand und Aufsichtsrat unterstützen das Angebot, das im besten Interesse von artnet und ihren Stakeholdern ist, und empfehlen den Aktionären von artnet die Annahme des Angebots
- Angebotspreis von EUR 11,25 je Aktie wird als angemessen bewertet
- Delisting mit Ablauf der weiteren Annahmefrist des Angebots
Berlin/New York, 22 Juli 2025 – Vorstand und Aufsichtsrat der artnet AG („artnet“ oder „Gesellschaft”) haben heute ihre gemeinsame begründete Stellungnahme gemäß § 27 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes („WpÜG“) zu dem freiwilligen öffentlichen Übernahme- und Delisting-Angebot der Leonardo Art Holdings GmbH („Bieterin“) an die Aktionäre von artnet („Angebot“) veröffentlicht („Begründete Stellungnahme“). Die Bieterin ist eine Holdinggesellschaft, welche durch die Beowolff Capital Management Ltd. („Beowolff Capital“) beraten wird.
Nach unabhängiger und sorgfältiger Prüfung und Bewertung der von der Bieterin veröffentlichten Angebotsunterlage zu dem Angebot unterstützen der Vorstand und der Aufsichtsrat das Angebot, das im besten Interesse von artnet und ihren Stakeholdern ist, und empfehlen allen Aktionären von artnet die Annahme des Angebots.
Vorstand und Aufsichtsrat begrüßen die wirtschaftlichen und strategischen Absichten der Bieterin, wie sie in der Angebotsunterlage dargelegt wurden. Die Bieterin hat darin ihre Absicht bekräftigt, eine langfristige und stabile Eigentümerstruktur für artnet zu etablieren. Diese soll es der Gesellschaft ermöglichen, ihren strategischen Fahrplan außerhalb der Beschränkungen des Kapitalmarkts wirksamer zu verfolgen, indem das Wachstum in allen Kernsegmenten durch die Expertise des artnet-Managements in Zusammenarbeit mit Beowolff Capital beschleunigt wird. Der hierfür erforderliche Widerruf der Zulassung der Aktien von artnet („artnet-Aktien“) zum Handel am regulierten Markt an der Frankfurter Wertpapierbörse („Delisting“) soll artnet zudem erhebliche Einsparung von Kosten im Zusammenhang mit der Börsenzulassung, die Senkung regulatorisch bedingter Ausgaben und das Freiwerden von durch die Börsenzulassung gebundenen Managementkapazitäten ermöglichen. Grundlage für das Angebot und das Delisting ist die zwischen artnet und der Bieterin bereits am 27. Mai 2025 abgeschlossene Investment- und Delisting-Vereinbarung, welche die wesentlichen Bestimmungen des Angebots unter besonderer Berücksichtigung des Delisting, sowie die gemeinsamen Absichten und das gemeinsame Verständnis in Bezug auf die künftige Zusammenarbeit und Strategie beinhaltet.
Darüber hinaus erachten Vorstand und Aufsichtsrat von artnet den Angebotspreis von EUR 11,25 je artnet-Aktie für angemessen. Bei der Beurteilung der finanziellen Angemessenheit des Angebotspreises wurden der Vorstand und der Aufsichtsrat von RSM Ebner Stolz beraten, die eine Fairness Opinion vorgelegt haben, welche die Angemessenheit des Angebotspreises aus finanzieller Sicht bestätigt und der Begründeten Stellungnahme beigefügt ist.
Die Bieterin hat sich durch Aktienkäufe und verbindliche Vereinbarungen mit Aktionären zusammen bereits einen Anteil von mehr als 89% der artnet-Aktien gesichert.
Die Annahmefrist für das Angebot hat mit der Veröffentlichung der Angebotsunterlage am 8. Juli 2025 begonnen und endet am 5. August 2025 um 24:00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main) / 18:00 Uhr (Ortszeit New York). Die Aktionäre von artnet können das Angebot über ihre Depotbank annehmen. Den Aktionären wird empfohlen, sich hierfür mit ihrer jeweiligen Depotbank in Verbindung zu setzen, um ihre artnet-Aktien anzudienen. Als Übernahme- und Delisting-Angebot unterliegt das Angebot keinen Angebotsbedingungen. Weitere Einzelheiten zu dem Angebot können der Angebotsunterlage der Bieterin entnommen werden, die auf der Internetseite www.leonardo-offer.com abrufbar ist.
Die Gesellschaft hat sich, vorbehaltlich der Treuepflichten des Vorstands, verpflichtet, den Antrag auf das Delisting nicht später als zwei Bankarbeitstage nach der Veröffentlichung der Bieterin gemäß § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpÜG bei der Frankfurter Wertpapierbörse zu stellen und diesen Antrag so zu stellen, dass das Delisting mit Ablauf der weiteren Annahmefrist des Angebots und im Einklang mit allen von der Frankfurter Wertpapierbörse auferlegten zeitlichen Anforderungen erfolgt. Darüber hinaus hat sich die Gesellschaft in der Investment- und Delisting-Vereinbarung verpflichtet, keine Anträge auf Zulassung der artnet-Aktien zu einem regulierten Markt einer Börse zu stellen oder Maßnahmen zu ergreifen, um die Einbeziehung der artnet-Aktien in den Freiverkehr einer Börse oder eines multilateralen Handelssystems oder eines organisierten Handelssystems im Sinne der Marktmissbrauchsverordnung zu veranlassen oder zu unterstützen.
Die Begründete Stellungnahme ist auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.artnet.com/investor-relations/ im Bereich "Übernahme- und Delisting-Angebot". Exemplare der Begründeten Stellungnahme sowie etwaiger Ergänzungen und/oder zusätzlicher Stellungnahmen zu möglichen Änderungen des Angebots werden zudem bei der Gesellschaft (artnet AG, Niebuhrstraße 78 10629 Berlin, Deutschland) zur kostenlosen Ausgabe bereitgehalten (Bestellung auch möglich unter der Telefonnummer +49 (0)30 209 178-0 oder per Fax an +49 (0)30 209 178-29 oder per E-Mail an ir@artnet.com, jeweils unter Angabe einer vollständigen Postadresse für den Postversand oder einer E-Mail Adresse).
Die Begründete Stellungnahme sowie etwaige Ergänzungen und/oder zusätzliche Aussagen zu möglichen Änderungen des Angebots werden in deutscher Sprache und in einer unverbindlichen englischen Übersetzung veröffentlicht. Maßgeblich sind ausschließlich die deutschen Fassungen.
Vorstand und Aufsichtsrat weisen darauf hin, dass allein die Begründete Stellungnahme maßgeblich ist. Die Informationen in dieser Pressemitteilung stellen keine Erläuterung oder Ergänzung zu den Inhalten der Begründeten Stellungnahme dar.
OHB SE sichert sich Finanzierung für die kommenden fünf Jahre mit Verlängerungsoptionen
Corporate News
Bremen, 22. Juli 2025. Die OHB SE (ISIN: DE0005936124, Prime
Standard) hat einen neuen Kreditrahmenvertrag abgeschlossen, der den
bereits bestehenden Vertrag vorzeitig ablöst. Im Zuge der Refinanzierung
wurde das Kreditvolumen von EUR 300 Mio. auf EUR 350 Mio. erhöht, die
Laufzeit beträgt fünf Jahre mit zwei Verlängerungsoptionen von jeweils
einem Jahr.
Das erhöhte Kreditvolumen und die verlängerte Laufzeit unterstützen die
strategische Ausrichtung und das weitere Wachstum der OHB SE.
Kurt Melching, CFO:
„Mit der neuen Finanzierung sichern wir uns attraktive Konditionen und
erweiterten finanziellen Spielraum. Gleichzeitig konnten wir zentrale
Vertragsinhalte optimieren. Die Unterzeichnung dieses Kreditvertrags
markiert für den OHB-Konzern einen wesentlichen Meilenstein zur
Sicherung des Wachstums. Ein großer Dank gilt den Bestandsbanken für die
langjährige positive Zusammenarbeit sowie auch den neuen Banken im
Konsortium für ihr Vertrauen und das Interesse an OHB.“
Die neue Kreditfazilität wird von einem Konsortium bestehend aus
Bayerische Landesbank, Commerzbank Aktiengesellschaft, Deutsche Bank
Luxembourg S.A., Landesbank Baden-Württemberg, Landesbank
Hessen-Thüringen Girozentrale, UniCredit Bank GmbH, ING Bank, eine
Zweigniederlassung der ING-DiBa AG und Norddeutsche Landesbank –
Girozentrale - bereitgestellt. Die OHB SE wurde bei der Refinanzierung
von der Finanzberatung Herter & Co. GmbH sowie der
Rechtsanwaltskanzlei Taylor Wessing beraten.
Spruchverfahren zum Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der früheren ADVA Optical Networking SE (jetzt: Adtran Networks SE): Alte Rechtslage vor SpruchG-Novelle anwendbar
von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L-HSG
In dem Spruchverfahren zu dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag (BuG) mit der früheren ADVA Optical Networking SE (jetzt: Adtran Networks SE) hatten mehrere Antragsteller beantragt, durch Zwischenentscheidung analog § 280 ZPO festzustellen, dass die neue Rechtslage (nach Änderungen durch das Gesetz zur Umsetzung der Umwandlungsrichtlinie und zur Änderung weiterer Gesetze) auf dieses Verfahren nicht anwendbar ist. Nach der neuen Rechtslage ist u.a. eine anwaltliche Vertretung verpflichtend und ein Mehrheitsvergleich möglich.
Dieses Gesetz war am 28. Februar 2023 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden. Der neu eingefügte Absatz 3 zu § 17 SpruchG sieht eine (nicht unproblematische) Rückwirkung deutlich vor der Bekanntmachung des Umsetzungsgesetzes am 28. Februar 2023 vor:
„Die Änderungen der §§ 1 bis 6c, 10a bis 13, 16 und 17 durch das Gesetz zur Umsetzung der Umwandlungsrichtlinie (…) sind erstmals auf Spruchverfahren anzuwenden, in denen ein Antrag auf gerichtliche Entscheidung ab dem 31. Januar 2023 gestellt wurde.“
Spruchanträge zu dem am 16. Januar 2023 eingetragenen BuG-Vertrag waren allerdings bereits im Januar 2023 und damit vor diesem Stichtag gestellt worden. Dennoch meinte die Antragsgegnerin in ihrer Antragserwiderung, dass bereits die neue Rechtslage anwendbar sei. Sie argumentiert damit, dass nach § 20 FamFG eine zwingende Verfahrensverbindung zu erfolgen habe, so dass der Anwaltszwang auch vor dem 31. Januar 2023 gestellte Anträge erfasse. Die nach dem 31. Januar 2023 ohne anwaltliche Vertretung gestellten Anträge seien ohnehin unzulässig.
Mit Beschluss vom 14. Juli 2025 stellt das LG Meiningen klar, dass vorliegend die alte Rechtslage maßgeblich ist (und somit auch ohne anwaltliche Vertretung gestellte Spruchanträge zulässig sind):
"Es wird festgestellt, dass die Änderungen der §§ 1 bis 6c, 10a bis 13, 16 und 17 SpruchG durch das Gesetz zur Umsetzung der Umwandlungsrichtlinie und zur Änderung weiterer Gesetze vom 22. Februar 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 51) auf das hier streitgegenständliche Spruchverfahren (HK 0 3/23) nicht anwendbar sind."
Nach Auffassung des Gericht komme es auf die Einleitung des Spruchverfahrens an. Entgegen der Ansicht der Antragsgegnerin sei das vorliegende Spruchverfahren nicht erst mit der Verbindung aller Verfahren, sondern mit der jeweiligen Antragstellung entstanden. Ob die einzelnen Spruchverfahren dann miteinander verbunden werden, entscheide gem. § 2 Abs. 2 Nr. 8 SpruchG der Vorsitzende der Kammer für Handelssachen. Der Zeitpunkt der Verbindung bestimme hierbei weder, welche Verfahrensordnung gilt, noch begründe dies erst das Vorliegen eines Spruchverfahrens.
Die alte Rechtslage sei auch für die nach dem 31. Januar 2023 gestellten Spruchanträge maßgeblich. Die mit gerichtlichem Beschluss vom 23. Mai 2023 erfolgte Verbindung habe letztlich ein einheitliches Verfahren geschaffen, wobei die nachfolgenden Verfahren mit dem vor dem 31. Januar 2023 eingeleiteten Verfahren zu dem Aktenzeichen HK O 3/23 verbunden wurden. Die Verfahren sind mithin zu dem noch nach altem Recht zu beurteilenden Verfahren hinzuverbunden worden, so dass auch für diese nunmehr einheitliche Verfahren das entsprechende Recht zugrunde zu legen sei.
LG Meiningen, Az. HK O 3/23
Langhorst, C. u.a. ./. Adtran Holdings, Inc.
62 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: RA Gerd Lenuzza, 99092 Erfurt
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin:
Rechtsanwälte Gleiss Lutz Gootz Hirsch PartmbB, 70173 Stuttgart (RA Dr. Dirk Wasmann)
Zu nunmehr verpflichtenden anwaltlichen Vertretung: https://spruchverfahren.blogspot.com/2023/07/anderungen-des-spruchverfahrens-teil-1.html
Squeeze-out bei der Cumerius AG
Die anstehende Hauptversammlung der Cumerius AG, Frankfurt am Main, am 26. August 2025 soll der Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf die Schüyolo GmbH beschließen. Die Barabfindung wurde auf 5,32 Euro je Cumerius-Aktie festgesetzt.
Aus der Einladung zur Hauptversammlung:Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, wie folgt zu beschließen:„Die auf den Inhaber lautenden, nennwertlosen Stückaktien der übrigen Aktionäre der Cumerius AG (Minderheitsaktionäre) werden gemäß des aktienrechtlichen Verfahrens zum Ausschluss von Minderheitsaktionären (§§ 327a ff. Aktiengesetz) gegen Gewährung einer von der Schüyolo GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Königstein im Taunus unter HRB 9239, als Hauptaktionärin zu zahlenden Barabfindung in Höhe von EUR 5,32 je Stückaktie der Cumerius AG auf die Schüyolo GmbH übertragen."
Bei Cumerius handelt es sich um eine eigentümergeführte Unternehmensgruppe, die in Immobilienprojekte mit Schwerpunkt „Selfstorage“ investiert (nachdem das Geschäftsfeld Zweitmarkt für Versicherungspolicen aufgegeben wurde).
Aktuelle Squeeze-out-Kandidaten
von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
- Dahlbusch AG: minimaler Streubesitz (knapp über 3.000 Aktien)
- DATAGROUP SE: Inestorenvereinbarung mit KKR, öffentliches Erwerbsangebot von KKR
- DEAG Deutsche Entertainment AG: Delisting
- Deutsche Real Estate AG (ehemals Geestemünder Verwaltungs- und Grundstücks AG): geringer Streubesitz
- Deutsche Wohnen SE: erfolgreiche Übernahme, Kursverfall, Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag angekündigt
- DMG MORI Aktiengesellschaft: Spruchverfahren zum BuG, geringer Streubesitz
- DVS Technology AG (früher: Diskus Werke AG): geringer Streubesitz, Kündigung der Einbeziehung in den Freiverkehr
- Gelsenwasser AG: Streubesitz < 10 %
- GSW Immobilien AG: geringer Streubesitz, Delisting-Erwerbsangebot
- H&R GmbH & Co. KGaA: Übernahmeangebot
- Hamburger Hafen und Logistik AG (HHLA): erfolgreiches Übernahmeangebot
- HanseYachts AG: Delisting
- HÖVELRAT Holding AG (früher NORDAKTIENBANK AG): geringer Streubesitz
- Katek SE: erfolgreiches Delisting-Erwerbsangebot der Kontron AG, Streubesitz < 13 %
- MeVis Medical Solutions AG: BuG
- MME MOVIEMENT AG: delistet, geringer Streubesitz
- Pilkington Deutschland AG: geringer Streubesitz
- Rocket Internet SE: Delisting, Übernahmeangebot
- SEVEN PRINCIPLES AG: Streubesitz 4 %
- Studio Babelsberg AG: Erwerb Mehrheitsbeteiligung, BuG
- STEICO SE: Mehrheitsbeteiligung der Kingspan Group PLC, Großaktionär Kingspan hat seinen Anteil von 51 % auf 61,1 % aufgestockt, Spekulation über Delisting
- STEMMER IMAGING AG: erfolgreiches Übernahmeangebot, Investorenvereinbarung mit der Ventrifossa BidCo AG/MiddleGround, nunmehr Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag
- Tele Columbus AG: sehr geringer Streubesitz, Kursverfall
- ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft: minimaler Streubesitz
- Westag AG (früher: WESTAG & GETALIT AG): geringer Streubesitz, Rückkaufangebot
- ZEAG Energy AG: sehr geringer Streubesitz
Die Liste ist nicht abschließend und beruht auf einer subjektiven Einschätzung. Über Anregungen und weitere "Nominierungen" freuen wir uns.
(unverbindlich, keine Anlage- oder Rechtsberatung)
Weitere Informationen: kanzlei@anlageanwalt.de
Savills Immobilien Beratungs-GmbH: Umdenken am Immobilienmarkt: Neues Umfeld stellt höhere Anforderungen an Eigentümer und Investoren
Der deutsche Immobilienmarkt durchlebt einen tiefgreifenden Wandel. Nach dem Ende des Nullzinsumfeldes beginnt zwar gerade ein neuer Marktzyklus, doch dieser unterscheidet sich fundamental von seinem Vorgänger. Das ist die Kernaussage der aktuellen Savills-Studie „Umdenken: Ein Ausblick für den deutschen Immobilienmarkt“, die zwei zentrale Thesen formuliert: Erstens wird es keinen neuen „Superzyklus“ geben. Zweitens beginnt der neue Zyklus in einer grundlegend veränderten gesellschaftlichen und technologischen Realität als der letzte, was völlig neue Anforderungen an die Immobilienmarktakteure mit sich bringt. Kein neuer Superzyklus in Sicht: Asset-Management rückt ins Zentrum Der letzte Immobilienmarktzyklus profitierte von einer einzigartigen Kombination aus starkem Bevölkerungswachstum, florierender Wirtschaft und fallenden Zinsen – und wurde so zum „Superzyklus“. Eine solche Konstellation wird sich nach Einschätzung der Savills-Experten auf absehbare Zeit nicht wiederholen. „Die für Immobilienmarktakteure goldene Nullzins-Ära hat nicht nur außergewöhnlich hohe Renditen ermöglicht, sondern auch viele strukturelle Risiken überdeckt. Diese Zeiten sind vorbei“, sagt Draženko Grahovac, CEO Germany und Head of Valuation Europe bei Savills. „Im neuen Zyklus werden die Mieterträge wieder entscheidend für die Performance von Immobilieninvestments sein – starke Zinsrückgänge als Renditetreiber gehören der Vergangenheit an. Das erhöht den Wert guten Asset-Managements.“ Performance-Unterschiede nehmen zu: Gezielte Kapitalallokation wird mit Überrenditen belohnt Das veränderte Umfeld erhöht nicht nur die Bedeutung der Miete, sondern wird auch die Unterschiede zwischen einzelnen Immobilienstandorten und -segmenten deutlich verstärken. Während sich die Renditen verschiedener Sektoren und Lagen im Nullzinsumfeld durch die Renditekompression stark angenähert haben, wird die Streuung künftig wieder größer ausfallen, so Savills. „Für Investoren bedeutet das: Es reicht nicht mehr, einfach nur im Markt investiert zu sein“, erklärt Karsten Nemecek, Deputy CEO Germany und verantwortlich für den Bereich Capital Markets bei Savills. „Die Gesamtrendite eines Investors hängt künftig wieder viel stärker von seinem Investmentansatz sowie der konkreten Zusammensetzung seines Portfolios ab. Investoren mit kluger Kapitalallokation werden mit entsprechend höheren Renditen belohnt.“ Neues gesellschaftlich-technologisches Umfeld polarisiert die Märkte Zudem startet der neue Zyklus in einem gesellschaftlich-technologischen Umfeld, das sich in den letzten eineinhalb Jahrzehnten rasant gewandelt hat. ESG-Anforderungen, Digitalisierung, Homeoffice, Online-Handel sowie der Einsatz von Künstlicher Intelligenz prägen die Immobilienmärkte zunehmend. „Technologische und gesellschaftliche Entwicklungen verändern Flächennachfrage und Nutzerbedürfnisse – und sie polarisieren die Märkte. Immer mehr Immobilien generieren überhaupt kein Einkommen mehr oder lassen sich nur schwer verkaufen, während die besten Objekte immer höhere Erträge abwerfen. Für Eigentümer und Investoren erhöht das die Anforderungen an die Marktanalyse, auf deren Basis sie dann geeignete Asset-Management- bzw. Investitionsentscheidungen treffen können“, erläutert Matthias Pink, Head of Research Germany bei Savills. Wandel von der Ware zur Dienstleistung birgt zusätzliches Ertragspotenzial Die steigenden Nutzeranforderungen lassen sich mit dem reinen Vermieten von Fläche immer weniger befriedigen. Stattdessen spielt Service eine zunehmend wichtige Rolle, wie der nutzungsartenübergreifende Vormarsch von Betreiberkonzepten in den letzten Jahren zeigt. „Immobilien wandeln sich von einer Ware zur Dienstleistung – und dieser Wandel birgt zusätzliches Ertragspotenzial für jene Eigentümer und Investoren, die ihren Nutzern entsprechende Angebote machen“, glaubt Pink. Generell steigen die Anforderungen an Eigentümer und Investoren: „Von der Marktanalyse bis zum Exit verlangt das neue Marktumfeld ein noch höheres Maß an Kompetenz als bisher, um auch künftig rentable Immobilieninvestitionen tätigen zu können“, so das Fazit der Savills-Studie. Alle Daten und Fakten in unsererm aktuellem Spotlight UMDƎNKƎN: Ein Ausblick für den deutschen Immobilienmarkt |
SYNLAB AG: Studienergebnisse zeigen: Darmmikrobiom kann frühzeitig Aufschluss über das Risiko einer späteren Demenz-Erkrankung geben
Corporate News
- Eine aktuell veröffentlichte Studie unter Beteiligung von Prof. Matthias Willmann, medizinischer Experte bei SYNLAB Deutschland legt nahe, dass die Gesamtheit der Darmbakterien, das Darmmikrobiom, ergänzend Aufschluss über das Risiko an einer Vorstufe der Demenz zu erkranken geben kann – bereits Jahre vor Auftreten der Symptome.
- Bei Demenzen wie der Alzheimer-Demenz ist eine frühzeitige Erkennung entscheidend, da die derzeitigen Behandlungsmethoden umso wirksamer sind, je früher sie eingesetzt werden.
- Die Forschungsergebnisse im Anfangsstadium könnten zu Screening-Instrumenten für die Routinediagnostik führen, aus denen Therapien und Maßnahmen abgeleitet werden können.
Eine Studie unter Beteiligung von Prof. Matthias Willmann, Facharzt für Mikrobiologie, Virologie und Infektionsepidemiologie sowie ärztliche Leitung des Labors Dr. Bayer bei SYNLAB in Leinfelden-Echterdingen legt nahe, dass das Darmmikrobiom Aufschluss über das Risiko an einer Demenz zu erkranken geben kann. Dies ist bereits viele Jahre vor Auftreten der Symptome erkennbar.
Das Darmmikrobiom – die Gesamtheit der Bakterien, die im menschlichen Verdauungssystem existieren – wird mit vielen Aspekten der Gesundheit in Verbindung gebracht, so auch mit der Gehirnfunktion. Die Forschenden beobachteten in dieser Studie 100 gesunde Personen über einen Zeitraum von vier Jahren und stellten fest, dass Veränderungen in der Darmbakterienaktivität im Vorfeld aufzeigten, wer später eine sogenannte leichte kognitive Beeinträchtigung (Mild Cognitive Impairment, kurz MCI) entwickelt, ein mögliches Frühstadium der Alzheimer-Krankheit.
Im Zustand einer MCI haben Menschen spürbare Gedächtnis- oder Denkprobleme, die jedoch nicht so schwerwiegend sind, dass sie das tägliche Leben erheblich beeinträchtigen. MCI kann zwar ein Frühwarnzeichen für Alzheimer sein, aber nicht jede Person mit MCI entwickelt später auch eine Demenz.
Interessanterweise war in dieser Studie nicht die Art der Bakterien entscheidend, sondern deren Funktion. Die genauesten Vorhersagen ergaben sich aus der Analyse der mikrobiellen Funktionen, beispielsweise welche Gene aktiv waren und welche Substanzen die Bakterien produzierten. Anhand dieser Funktionsdaten erstellte das Team ein statistisches Modell, mit dem sich MCI mit einer Genauigkeit von bis zu 84 % vorhersagen ließ – basierend auf Darmmikrobiomdaten, die Jahre zuvor erhoben worden waren. Dies deutet darauf hin, dass Veränderungen der Darmbakterienaktivität lange vor den ersten erkennbaren kognitiven Symptomen auftreten können.
„Bei Alzheimer ist eine frühzeitige Erkennung – idealerweise im präklinischen Stadium – entscheidend, da sowohl medikamentöse als auch nicht-medikamentöse Behandlungsstrategien im frühen Verlauf deutlich wirksamer sind. Wenn eine Darmmikrobiomanalyse Risikopersonen zuverlässig identifizieren kann, könnte dies den Weg für frühzeitigere Interventionen ebnen – möglicherweise sogar bevor Gedächtnisprobleme auftreten“, so Prof. Willmann, SYNLAB-Experte und Mitautor der Studie. Die Forschungsergebnisse unterstreichen das Potenzial von Darmmikrobiomtests als ergänzendes, nicht-invasives Instrument zur Früherkennung kognitiver Einschränkungen.
„Zwar befindet sich die Forschung auf diesem Gebiet noch in einem frühen Stadium, doch könnte sie in Zukunft die Etablierung neuer Screening-Instrumente für die Routinediagnostik ermöglichen. Auf dieser Grundlage wiederum besteht die Option Therapien und Maßnahmen abzuleiten, die das Leben von Betroffenen deutlich verbessern können“, ergänzt Dr. Martin Roskos, Chief Medical Officer bei SYNLAB Deutschland.
Weitere Informationen zur Studie sowie Studienleitung, -Konzeption und allen Beteiligten finden Sie unter: https://pubmed.ncbi.nlm.nih.gov/40429881/.
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Anmerkung der Redaktion:
Der Squeeze-out bei der SYNLAB AG wurde am 27. Juni 2025 eingetragen. Die Angemessenheit der angebotenen Barabfindung wird in einem Spruchverfahren überprüft.
Montag, 21. Juli 2025
Deutsche Konsum REIT-AG erwartet einen Abwertungsbedarf für ihr Immobilienportfolio und den Verlust der Steuerbefreiung als REIT
Potsdam, Deutschland, 21. Juli 2025 – Die Deutsche Konsum REIT-AG („Gesellschaft“) (ISIN: DE000A14KRD3 | WKN: A14KRD | Börsenkürzel: DKG) hat heute ein vorläufiges Ergebnis für die zum Stichtag 30. Juni 2025 im Auftrag gegebenen gutachterliche Bewertung ihres Immobilienbestandes erhalten. Die Neubewertung des Portfolios liegt mit voraussichtlich ca. EUR 794 Mio. etwa 4,9 % (like-for-like) unter dem Niveau zum 30. September 2024. Daraus resultiert ein nicht liquiditätswirksamer Abwertungsbedarf in Höhe von voraussichtlich ca. EUR 41 Mio., der das Ergebnis zum Ende des dritten Quartals des Geschäftsjahrs 2024/2025 negativ beeinflussen wird.
Vor dem Hintergrund wird die Gesellschaft die Eigenkapitalanforderung nach dem REIT-Gesetz von mindestens 45 % voraussichtlich zum Ende des Geschäftsjahr 2024/2025, d.h. zum 30. September 2025, nicht einhalten. Da die Gesellschaft diese Anforderung bereits zum 30. September 2023 und zum 30. September 2024 nicht erfüllt hat, wird die Steuerbefreiung als REIT voraussichtlich am 30. September 2025 enden. Die daraus resultierenden Effekte wurden bereits vorsorglich im Entwurf der gegenwärtigen Sanierungsplanung berücksichtigt.
Im Übrigen befindet sich die Gesellschaft mit ihren Gläubigern weiterhin in Sanierungsverhandlungen. Die mit Mitteilung vom 29. Mai 2025 bekannt gegebene Sanierungskapitalerhöhung soll nunmehr voraussichtlich durch eine außerordentliche Hauptversammlung im Herbst 2025 beschlossen werden. Die gegenwärtige Sanierungsplanung sieht Objektveräußerungen mit Verkaufserlösen im Volumen von EUR 300 bis 350 Mio. bis Ende 2027 vor. Die Gesellschaft strebt weiterhin an, die Sanierungsverhandlungen bis Ende August 2025 abzuschließen.
Falkenstein Nebenwerte AG: Börsentechnische Umsetzung der Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln
Die ordentliche Hauptversammlung der Falkenstein Nebenwerte AG hat am 15. Mai 2025 u.a. beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft im Rahmen einer Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln von EUR 500.000,00 um EUR 500.000,00 auf EUR 1.000.000,00 durch Ausgabe von 500.000 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von je EUR 1,00 durch Umwandlung eines in der Kapitalrücklage ausgewiesenen Betrags in Höhe von EUR 500.000,00 zu erhöhen.
Die Kapitalerhöhung wird durchgeführt durch Ausgabe von insgesamt 500.000 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien, die an die Aktionäre der Gesellschaft im Verhältnis 1:1 ausgegeben werden, so dass die Aktionäre für jeweils eine bestehende Aktie eine Berichtigungsaktie erhalten. Die Zuteilung der Berichtigungsaktien erfolgt für die berechtigten Aktionäre aufgrund ihrer Bestände an Altaktien nach dem Stand vom 21. Juli 2025 nach Börsenschluss mittels Depotgutschrift. Die neuen Stückaktien erhalten die gleichen ISIN / WKN wie die alten Stückaktien. Die neuen Aktien werden nach dem 21. Juli 2025 von den Börsen Hamburg und Berlin in die Notierung der alten Stückaktien einbezogen. Vom 22. Juli 2025 an erfolgt die Notierung der Stückaktien der Gesellschaft in Ex-Berichtigungsaktien.
Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der Diebold Nixdorf AG: "Ausscheidensprämie" für die Barabfindung wählende Minderheitsaktionäre?
von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
Zur Beendigung der Anfechtungs- bzw. Nichtigkeitsklagen gegen den in der außerordentlichen Hauptversammlung der Diebold Nixdorf Aktiengesellschaft (vormals Wincor Nixdorf Aktiengesellschaft) vom 26. September 2016 gefassten Beschluss über die Zustimmung zum Abschluss eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages (BuG) wurde mit den klagenden außenstehenden Aktionären ein 2017 im Bundesanzeiger veröffentlichter Vergleich geschlossen, damit der BuG zeitnah eingetragen werden konnte. Der in dem Vergleich vorgesehene Fall, dass es in dem Spruchverfahren zum BuG keine Erhöhung gibt, ist nunmehr eingetreten: https://spruchverfahren.blogspot.com/2025/06/spruchverfahren-zum-beherrschungs-und.html
Die Hauptaktionärin Diebold Holding hatte sich in dem Vergleich aus dem Jahr 2017 für diesen Fall verpflichtet, den die Barabfindung aus dem BuG wählenden und deswegen ausscheidenden Minderheitsaktionären eine sog. pauschale „Ausscheidensprämie“in Höhe von EUR 0,48 je Aktie zu zahlen. Damit sollte offenbar gefördert werden, dass möglichst viele Minderheitsaktionäre ausscheiden (für die Hauptaktionärin vorteilhaft für den kurz danach 2019 durchgeführten Squeeze-out). Diese Prämie ist bislang nicht gezahlt worden.
Die Zahlung dieser „Ausscheidensprämie“ ist in Ziff. III des Vergleich wie folgt umfassend geregelt (Bekanntmachung im Bundesanzeiger vom 9. Februar 2017):
"1. Für den Fall, dass nach Wirksamwerden des BGAV ein oder mehrere Aktionäre der Beklagten ein Verfahren nach dem Spruchverfahrensgesetz zur gerichtlichen Bestimmung der unter dem BGAV an die außenstehenden Aktionäre geschuldeten Gegenleistung einleitet und das Spruchverfahren beendet wird, ohne dass durch rechtskräftigen Beschluss oder Vergleich die den außenstehenden Aktionären geschuldete Abfindung erhöht wird, verpflichtet sich die Diebold Holding zur Zahlung eines Pauschalbetrags von EUR 0,48 je Aktie der Beklagten (die „Ausscheidensprämie“) an diejenigen außenstehenden Aktionäre der Beklagten, die das Angebot der Diebold Holding nach § 5 Abs. 1 des BGAV, Zug-um-Zug gegen Übertragung ihrer Aktien an der Beklagten auf die Diebold Holding (und Zahlung einer Barabfindung von EUR 55,02 je Aktie) aus der Beklagten auszuscheiden, berechtigterweise annehmen (die „Prämienberechtigten Aktionäre“). Sofern in einem Spruchverfahren gemäß § 1 Nr. 1 des Spruchverfahrensgesetzes rechtskräftig eine Barabfindung für außenstehende Aktionäre festgesetzt oder wenn zur Beendigung des Spruchverfahrens eine höhere Barabfindung für außenstehende Aktionäre vereinbart wird, welche jeweils die im Zustimmungsbeschluss festgesetzte Barabfindung von EUR 55,02 je Aktie der Beklagten für außenstehende Aktionäre um höchstens EUR 0,48 je Aktie überschreitet (der „Gerichtliche Erhöhungsbetrag“), so verpflichtet sich die Diebold Holding zur Zahlung einer reduzierten Ausscheidensprämie an die Prämienberechtigten Aktionäre in Höhe der Differenz zwischen dem Gerichtlichen Erhöhungsbetrag und der Ausscheidensprämie (die „Reduzierte Ausscheidensprämie“ und zusammen mit der Ausscheidensprämie die „Prämien“) zusätzlich zu dem geschuldeten Barabfindungsbetrag (d.h. der Barabfindung in Höhe der ursprünglich vertraglich festgesetzten EUR 55,02 je Aktie zuzüglich des Gerichtlichen Erhöhungsbetrags) Zug-um-Zug gegen Übertragung ihrer Aktien an der Beklagten auf die Diebold Holding (Beispiel: im Falle einer Festsetzung einer Barabfindung von z.B. EUR 55,15 je Aktie würde die Diebold Holding eine reduzierte Ausscheidensprämie von EUR 0,35 je Aktie der Beklagten an die Prämienberechtigten Aktionäre zahlen). Die Diebold Holding zahlt keine Prämie, wenn im Rahmen eines Spruchverfahrens eine Barabfindung von EUR 55,50 oder mehr je Aktie der Beklagen rechtskräftig festgesetzt werden sollte.
2. Die Diebold Holding ist berechtigt, das Verfahren zur Auszahlung und Abwicklung der Prämien nach Ziffer III.1 dieses Vergleichs nach freiem Ermessen festzusetzen und auszugestalten.
3. Die Prämien nach Ziffer III.1 dieses Vergleichs werden jeweils mit Übertragung der Aktien an der Beklagten durch den Prämienberechtigten Aktionär an die Diebold Holding fällig. Eine Verzinsung der Prämien findet nicht statt. Die Prämien unterliegen einem Abtretungs- und Aufrechnungsverbot und begründen kein Zurückbehaltungsrecht.
4. Die Parteien betonen, dass den nach Ziffer III.1 dieses Vergleichs zu zahlenden Prämien keine Aussage über die Angemessenheit der unter dem BGAV geschuldeten Gegenleistung an die außenstehenden Aktionäre zu entnehmen ist. Stattdessen reflektieren die Prämien den Umstand, dass die Streitgenossen sich tendenziell dahingehend positionieren, nicht mehr Aktionäre einer von der Diebold Holding unternehmensvertraglich beherrschten Aktiengesellschaft zu bleiben und zur Rücknahme der Klagen und Eingehung dieses Vergleichs nur bereit waren, wenn auch den anderen außenstehenden Aktionären, die mit Eintragung des BGAV Aktionäre eines beherrschten Unternehmens sein werden, das Ausscheiden aus der Gesellschaft finanziell erleichtert wird.
5. Für den Fall der Zuwiderhandlung eines Streitgenossen gegen die Bestimmungen dieses Vergleichs entfällt die Verpflichtung der Diebold Holding nach Ziffer III.1 dieses Vergleichs."
Freitag, 18. Juli 2025
Freiwilliges Erwerbsangebot für Aktien der Francotyp-Postalia Holding AG
Veröffentlichung gemäß § 10 Abs. 1 und 3 WpÜG
der Entscheidung zur Abgabe eines Angebots an die Aktionäre der Francotyp-Postalia Holding AG gemäß § 10 Abs. 1 und Abs. 3 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG)
Bieter:
SALTARAX GmbH
Morsum, Uasterhörn 12, 25980 Sylt
Deutschland
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Flensburg HRB 12040 FL
und
Hans-Herbert Döbert
Schafrainweg 9
CH-3612 Steffisurg
Schweiz
Zielgesellschaft:
Francotyp-Postalia Holding AG
Prenzlauer Promenade 28
13089 Berlin
Deutschland
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter HRB 169096 B
Aktien der Francotyp-Postalia Holding AG:
International Securities Identification Number (ISIN): DE000FPH9000
Wertpapier-Kennnummer (WKN): FPH900
Entscheidung zur Abgabe eines freiwilliges öffentliches Erwerbsangebot in Form eines Teilangebots:
Die SALTARAX GmbH mit Sitz in Sylt und Herr Hans-Herbert Döbert, wohnhaft in Steffisurg, Schweiz (zusammen die „Bieter”) haben am 18. Juli 2025 entschieden, ein freiwilliges öffentliches Erwerbsangebot in Form eines Teilangebots (das „Angebot“) an die Aktionäre der Francotyp-Postalia Holding AG mit Sitz in Berlin, Deutschland (die „Gesellschaft”), zum Erwerb von bis zu 2.420.000 nicht bereits unmittelbar von den Bietern gehaltenen auf den Inhaber lautenden Stückaktien der Gesellschaft, entsprechend einem Anteil von ca. 14,85 % des Grundkapitals, jeweils mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 1,00 (die „FP-Aktien“) abzugeben. Ein Erwerb der Kontrolle über die Gesellschaft ist nicht beabsichtigt.
Durch das Erwerbsangebot soll erreicht werden, dass die Gesellschaft künftig im Sinne der Aktionäre und Mitarbeiter geführt wird und der Fokus der Geschäftspolitik auf der Fortführung und dem weiteren Ausbau des bisherigen Geschäftsmodells liegt. Aktionäre sollen künftig über eine nachhaltige Dividende am Unternehmenserfolg partizipieren.
Diese Veröffentlichung gemäß § 10 Abs. 1, 3 WpÜG erfolgt im Namen beider Bieter.
Veröffentlichung der Angebotsunterlage:
Die Angebotsunterlage wird von den Bietern gemäß § 14 Abs. 3 Satz 1 WpÜG nach der Gestattung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht im Internet unter https://saltarax.wpueg.de/ veröffentlicht. Zudem wird ein Hinweis auf die Veröffentlichung der Angebotsunterlage im Bundesanzeiger bekannt gemacht.
Wichtiger Hinweis:
Diese Bekanntmachung ist weder ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von Aktien der Zielgesellschaft. Inhabern von Aktien der Zielgesellschaft wird dringend empfohlen, die Angebotsunterlage sowie alle sonstigen im Zusammenhang mit dem Erwerbsangebot stehenden Dokumente zu lesen, sobald diese bekannt gemacht worden sind, da sie wichtige Informationen enthalten werden.
Das Erwerbsangebot wird ausschließlich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland, insbesondere nach dem WpÜG und der Verordnung über den Inhalt der Angebotsunterlage, die Gegenleistung bei Übernahmeangeboten und Erwerbsangeboten und die Befreiung von der Verpflichtung zur Veröffentlichung und zur Abgabe eines Angebots (WpÜG-Angebotsverordnung) durchgeführt.
Sylt / Steffisurg, den 18. Juli 2025
SALTARAX GmbH / Hans-Herbert Döbert.
Anstehende Spruchverfahren und Strukturmaßnahmen
Die Rechtsanwaltskanzlei ARENDTS ANWÄLTE vertritt und berät voraussichtlich Minderheitsaktionäre insbesondere bei folgenden anstehenden aktienrechtlichen Spruchverfahren bzw. Strukturmaßnahmen:
- ABOUT YOU Holding SE: Unternehmenszusammenschluss mit der Zalando SE, Übernahmeangebot, fusionskontrollrechtliche Freigabe erfolgt, Squeeze-out soll folgen
- alstria office REIT-AG: Squeeze-out zugunsten der BPG Holdings Bermuda Limited (Tochtergesellschaft der Brookfield Corporation), Eintragung im Handelsregister am 23. Mai 2025 (Fristende: 24. August 2025)
- artnet AG: öffentliches Übernahme- und Delistingangebot der Leonardo Art Holdings GmbH
- APONTIS PHARMA AG: Investorenvereinbarung, erfolgreiches Übernahmeangebot, verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Zentiva AG, Hauptversammlung am 29. Juli 2025
- Beta Systems Software AG: Verschmelzung auf die SPARTA AG, Hauptversammlungen am 18. März (SPARTA) bzw. 20. März 2025 (Beta Systems), maßgebliche Handelsregistereintragung am 16. Juni 2025 (Fristende: 16. September 2025)
- Biotest AG: Delisting-Erwerbsangebot für Stamm- und Vorzugsaktien
- Cliq Digital AG: “Potenzielles Teilrückkaufangebot“, Überlegungen zu einem Delisting
- CompuGROUP Medical SE & Co. KGaA: erfolgreiches Übernahmeangebot von CVC, Delisting-Angebot der Caesar BidCo GmbH (CVC), nunmehr Delisting zum Ablauf des 24. Juni 2025
- Covestro AG: erfolgreiches Übernahmeangebot von XRG (bisher: Adnoc) zu EUR 62,- je Covestro-Aktie, folgt Squeeze-out?
- DATAGOUP SE: öffentliches Erwerbsangebot durch KKR
- Deutsche Wohnen SE: BuG mit der Vonovia SE als herrschender Gesellschaft (Abfindung in Höhe von 0,7947 Aktien der Vonovia je Aktie der Deutsche Wohnen), Eintragung zunächst durch Anfechtungsklage verzögert, nunmehr vergleichsweise beigelegt
- DFV Deutsche Familienversicherung AG: Delisting-Vereinbarung mit der Haron Holding S.A., erfolgreiches Übernahmeangebot
- Encavis AG (früher: Capital Stage AG): verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Elbe BidCo AG (KKR, Viessmann u.a.) zu EUR 17,23, Hauptversammlung am 16. Juli 2025
- GK Software SE: Squeeze-out zugunsten der Fujitsu ND Solutions AG, Eintragung des Beschlusses am 13. Mai 2025 (Fristende: 13. August 2025)
- Hamburger Hafen und Logistik AG (HHLA): erfolgreiches Übernahmeangebot der Port of Hamburg Beteiligungsgesellschaft SE, Tochtergesellschaft der MSC Mediterranean Shipping Company S.A., ggf. Squeeze-out
- HORNBACH Baumarkt AG: Die HORNBACH Holding AG & Co. KGaA hat ihren Anteil auf 95,3 % erhöht, folgt Squeeze-out?
- InVision AG: aktienrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Acme 42 GmbH zu EUR 5,63 je Aktie, Hauptversammlung am 28. August 2025
- Metro AG: Delisting-Erwerbsangebot der EP Global Commerce GmbH (Daniel Křetínský) in Höhe von EUR 5,33 je METRO-Aktie, jetzt neues Erwerbsangebot
- NanoFocus AG: aktienrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Carl Mahr Holding GmbH
- New Work SE: Squeeze-out zugunsten der Burda Digital SE für EUR 105,65 je Aktie, Hauptversammlung am 23. Juni 2025
- Nexus AG: erfolgreiches Übernahmeangebot der Project Neptune Bidco GmbH (TA), nunmehr Squeeze-out
- niiio finance group AG: Delisting
- OTRS AG: Squeeze-out zugunsten der Optimus BidCo AG, eine Akquisitionsgesellschaft der EasyVista SAS
PharmaSGP Holding SE: Delisting-Vereinbarung mit FUTRUE GmbH, Delisting-Erwerbsangebot, verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out angekündigt
Pulsion Medical Systems SE: Squeeze-out zugunsten der MAQUET Medical Systems AG (Tochtergesellschaft der Getinge AB), Hauptversammlung voraussichtlich im 4. Quartal 2025
Salzgitter AG: mögliches Übernahmeangebot durch die GP Günter Papenburg Aktiengesellschaft
- SHS Viveon AG: Delisting, verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Sidetrade AG
- SNP Schneider-Neureither & Partner SE: Investorenvereinbarung mit Carlyle, BuG mit der Succession German Bidco GmbH als herrschender Gesellschaft, virtuelle Hauptversammlung am 30. Juni 2025
- STEMMER IMAGING AG: Übernahmeangebot erfolgreich, Delisting mit Ablauf des 27. Dezember 2024, Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag, Eintragung im Handelsregister am 23. Mai 2025 (Fristende: 24. August 2025)
- SYNLAB AG: Squeeze-out zugunsten der Ephios Bidco GmbH (Cinven u.a.), Eintragung im Handelsregister am 27. Juni 2025 (Fristende: 29. September 2025)
- Telefónica Deutschland Holding AG: erfolgreiches Erwerbsangebot der Telefónica Local Services GmbH, Telefónica-Konzern hält fast 97 %, Squeeze-out vorerst zurückgestellt (dürfte aber über kurz oder lang kommen)
- Vectron Systems AG: öffentliches Erwerbsangebot und Business Combination Agreement, Delisting, nunmehr Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag, Abfindung in Höhe von EUR 10,93 bzw. Ausgleichszahlung in Höhe von EUR 0,47 brutto/EUR 0,40 netto, Eintragung und Bekanntmachung am 23. Juni 2025 (Fristende: 23. September 2025)
- Vivanco Gruppe AG: Rechtsformwechsel in eine GmbH, Hauptversammlung am 31. Juli 2025, Widerspruch zum Protokoll des Notars erforderlich
- VOQUZ Labs AG: Squeeze-out zugunsten der Blitz 24-250 GmbH (Investmentgesellschaft Main Capital Partners) zu EUR 10,57 je Aktie
- Westag AG: Delisting-Erwerbsangebot der Broadview Industries AG
Freshfields berät ENCAVIS zum verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out
Pressemitteilung der Kanzlei Freshfields
Die globale Wirtschaftskanzlei Freshfields hat die ENCAVIS AG, einen führenden deutschen Wind- und Solarparkbetreiber, umfassend zum verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out der mehrheitlich von der internationalen Investmentgesellschaft Kohlberg Kravis Roberts & Co. L.P. (KKR) gehaltenen Hauptaktionärin Elbe BidCo AG beraten. Die Elbe BidCo AG hält derzeit ca. 94,15 % der ENCAVIS-Aktien.
Die ordentliche Hauptversammlung der ENCAVIS hat am 16. Juli 2025 mit einer Mehrheit von 99,39 % einen Beschluss gemäß § 327a Absatz 1 Satz 1 AktG über die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) auf die Hauptaktionärin gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gefasst (sog. verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out). Als Gegenleistung für die Übertragung der Aktien erhalten die Minderheitsaktionäre eine von der Elbe BidCo AG festgelegte Barabfindung in Höhe von EUR 17,23 je auf den Inhaber lautende Stückaktie von ENCAVIS. Das Transaktionsvolumen beträgt damit etwa EUR 165 Millionen.
Zuvor hatte die Elbe BidCo AG als Hauptaktionärin der ENCAVIS erstmals mit Schreiben vom 31. Januar 2025 dem Vorstand von ENCAVIS mitgeteilt, dass sie die Durchführung eines verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out der Minderheitsaktionäre von ENCAVIS auf sie beabsichtigt und hat das entsprechende Verlangen gestellt. Am 3. Juni 2025 haben die Elbe BidCo AG und ENCAVIS einen notariell beurkundeten Verschmelzungsvertrag geschlossen, nach dem ENCAVIS ihr Vermögen als Ganzes mit allen Rechten und Pflichten unter Auflösung ohne Abwicklung auf die Elbe BidCo AG überträgt. Die Wirksamkeit des verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out hängt noch von der Eintragung in das Handelsregister ab.
Freshfields beriet ENCAVIS umfassend zu sämtlichen Aspekten des verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out-Verfahrens, der hiermit verbundenen Hauptversammlung und zur Kommunikationsstrategie. Teams um den Freshfields-Partner Prof. Dr. Christoph H. Seibt berieten ENCAVIS bereits zu dem vorangegangenen freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebot (2024) und dem sich daran anschließenden öffentlichen Delisting-Erwerbsangebot von KKR und dem seltenen Fall eines Doppel-Delisting an den Börsen Frankfurt und Hamburg (2024/2025).
Das für den Squeeze-out und die ordentliche Hauptversammlung beratende Freshfields-Team wurde von Partner Prof. Dr. Christoph H. Seibt sowie Principal Associate Dr. Jean Mohamed geleitet und umfasste zudem Associates Sean Tries und Dr. Christoph Beckmann (alle Corporate/M&A, Hamburg).
Inhouse wurde der verschmelzungsrechtliche Squeeze-out rechtlich von Natalie Grüber, Head of Legal/Director, betreut.
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Anmerkung der Redaktion:
Die Angemessenheit der den ENCAVIS-Minderheitsaktionären für den Squeeze-out angebotenen Barabfindung wird in einem Spruchverfahren überprüft werden.
PharmaSGP Holding SE: Annahmefrist für das öffentliche Delisting-Erwerbsangebot der FUTRUE GmbH läuft
Gräfelfing, 18. Juli 2025 – Die PharmaSGP Holding SE (ISIN: DE000A2P4LJ5 WKN: A2P4LJ) informiert darüber, dass das öffentliche Delisting-Erwerbsangebot der FUTRUE GmbH an die Aktionäre der PharmaSGP zur Annahme steht.
Aktionäre der PharmaSGP können ihre Aktien im Rahmen des Delisting-Erwerbsangebots gegen Zahlung einer Geldleistung in Höhe von 28,00 EUR je PharmaSGP-Aktie bis zum 11. August 2025 um 24:00 Uhr (MESZ) andienen.
Die Angebotsunterlage sowie eine unverbindliche englische Übersetzung der Angebotsunterlage sind im Internet unter https://www.futrue-offer.com abrufbar.
Donnerstag, 17. Juli 2025
GIEAG Immobilien AG fasst Beschluss zur Einleitung eines Delistings
Der Beschluss zum Delisting erfolgte, da der wirtschaftliche Nutzen der Einbeziehung der Aktien der Gesellschaft in den Börsenhandel den damit verbundenen Aufwand nicht mehr rechtfertigt. Mit dem Delisting ist eine Reduzierung des künftigen Verwaltungs- und Kostenaufwands der Gesellschaft zu erwarten.
Der Zeitpunkt der Beendigung der Notiz im Marktsegment m:access und der Einbeziehung im allgemeinen Freiverkehr hängt von der Entscheidung der Börse München hierzu ab.
Über die GIEAG Immobilien AG:
In den vergangenen 25 Jahren entwickelte und optimierte die GIEAG Immobilien AG eine Vielzahl von Immobilienprojekten. Diese umfassen Flächen von bis zu 145.000 Quadratmetern mit Einzelinvestitionssummen zwischen 15 und 150 Millionen Euro. Partnerschaftlichkeit, Transaktionssicherheit, Beharrlichkeit und Schnelligkeit bilden die Grundlage für die nachhaltige Wertentwicklung bei der GIEAG.
CENTROTEC SE: Aktienrückkauf (Verlängerung)
CENTROTEC SE, Brilon
Bekanntmachung nach Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 der Kommission zur Verordnung EU Nr. 596/2014 (MAR)
Erwerb eigener Aktien
Brilon, den 17. Juli 2025
Der Verwaltungsrat der CENTROTEC SE hat am 17. Juli 2025 eine weitere Anpassung des laufenden Aktienrückkaufprogramms, aufgrund dessen die Gesellschaft bis einschließlich 26. Juli 2025 insgesamt 110.000 eigene Aktien über die Börse erwerben kann, beschlossen.
Das Aktienrückkaufprogramm wird bis einschließlich 08. August 2025, also um zwei Wochen gegenüber dem ursprünglichen Enddatum vom 26. Juli 2025, verlängert.
Das Volumen der im Rahmen des laufenden Aktienrückkaufprogramms zu erwerbenden Aktien wird auf 95.000 Stück Aktien reduziert (bisher 110.000 Stück Aktien), wobei die bisher seit dem 4. Dezember 2024 erworbenen rund 87.000 Aktien abzusetzen sind.
Der Betrag der Anschaffungskosten (ohne Erwerbsnebenkosten) beträgt unverändert EUR 10.000.000,00.
Die übrigen Eckpunkte des laufenden Aktienrückkaufprogramms bleiben unberührt.
Der Verwaltungsrat der CENTROTEC SE hatte ursprünglich am 4. Dezember 2024 ein Aktienrückkaufprogramm zunächst befristet auf einen Zeitraum bis zum 30. April 2025 beschlossen und diese Befristung durch Beschluss vom 26. März 2025 auf die Zeit bis zum 26. Juni 2025 verlängert. Durch Beschluss vom 13. Juni 2025 wurde die Laufzeit dann, mit einer Unterbrechung während der Zeit der Hauptversammlung, bis einschließlich 26. Juli 2025 verlängert. Mit Beschluss vom 13. Juni 2025 wurde dabei gleichzeitig das maximale Erwerbsvolumen auf 110.000 Stück reduziert (vormals 200.000 Stück) und der Betrag der Anschaffungskosten (ohne Erwerbsnebenkosten) wurde auf EUR 10.000.000,00 (vormals EUR 14.000.000,00) reduziert.Der Rückkauf erfolgt ausschließlich im Freiverkehr der Hanseatischen Wertpapierbörse Hamburg nach Maßgabe der durch die ordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft vom 24. Juni 2024 erteilten Ermächtigung.
Mit der Abwicklung des Aktienrückkaufprogramms hat die Gesellschaft ein auf den börslichen Handel spezialisiertes Kredit- oder Wertpapierinstitut beauftragt. Dieses Kredit- oder Wertpapierinstitut wird das Aktienrückkaufprogramm an den Vorgaben des Art. 5 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 über Marktmissbrauch vom 16. April 2014 (MAR) und der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 ausrichten.
Die bis zum Ende des Aktienrückkaufprogramms geschlossenen Transaktionen werden weiterhin in einer den Anforderungen des Art. 2 Abs. 3 DelVO entsprechenden Weise in detaillierter sowie in aggregierter Form spätestens am Ende des siebten Handelstages nach Ausführung bekannt gegeben. Ferner wird die CENTROTEC SE die Geschäfte auf ihrer Website unter
veröffentlichen und dafür sorgen, dass die Informationen ab dem Tag der Bekanntgabe mindestens fünf Jahre öffentlich zugänglich bleiben.
Brilon, den 17. Juli 2025CENTROTEC SE
Der Verwaltungsrat
Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der Aareal Bank AG: LG Frankfurt am Main bestellt gemeinsamen Vertreter
von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
Mittwoch, 16. Juli 2025
Gerresheimer AG: Gerresheimer beendet Gespräche mit Private Equity Investoren über ein potenzielles Übernahmeangebot
- Fortführung der Gespräche nicht im besten Interesse des Unternehmens und seiner Stakeholder
- Fokus auf Umsetzung der Wachstumsstrategie
- Strategische Überprüfung Moulded Glass wird beschleunigt
- Capital Market Day mit Strategie-Update im Oktober
Düsseldorf, 16. Juli 2025. Gerresheimer, innovativer System- und Lösungsanbieter und globaler Partner für die Pharma-, Biotech- und Kosmetikbranche, hat die seit Anfang 2025 andauernden Gespräche mit Private Equity Investoren über ein potenzielles Übernahmeangebot beendet. Nach eingehender Analyse des aktuellen Diskussionsstandes ist nach Einschätzung von Gerresheimer eine Fortführung der Gespräche nicht im besten Interesse des Unternehmens und seiner Stakeholder. Gerresheimer wird sich unabhängig von der Beendigung der Gespräche weiterhin auf die strategische Ausrichtung des Unternehmens und die Implementierung von globalen Wachstumsprojekten fokussieren. Das Unternehmen wird auf einem Capital Market Day am 15. Oktober 2025 ein Strategie-Update geben. Vorgestellt werden sollen unter anderem die Ergebnisse der strategischen Überprüfung des Moulded Glass Geschäfts sowie eine neue Segmentierung zur Verbesserung der Transparenz gegenüber dem Kapitalmarkt. Die Wachstumsaussichten der Gerresheimer sind positiv. Mittelfristig erwartet das Unternehmen ein organisches Umsatzwachstum von 6-9 % und eine organische Adjusted EBITDA-Marge von 23-25%.
„Wir sind zum Schluss gekommen, dass eine Fortsetzung der Gespräche nicht im besten Interesse unseres Unternehmens und seiner Stakeholder ist“, so Dietmar Siemssen, CEO der Gerresheimer AG. „Unser Fokus liegt weiterhin klar auf dem operativen Geschäft und der konsequenten Umsetzung unserer Unternehmensstrategie, um das Unternehmen auf einen nachhaltig profitablen Wachstumskurs zu führen.“
Strategische Überprüfung Moulded Glass wird beschleunigt
Die Akquisition von Bormioli Pharma hat das Produktportfolio der Gerresheimer Gruppe um weitere Primärverpackungen aus Glas und Kunststoff sowie um Verschlusslösungen, Zubehör und Dosiersysteme ergänzt. Das kombinierte Portfolio bietet neue Möglichkeiten der Systemintegration für High-Value-Kunststoff-Lösungen. Darüber hinaus ist mit der Akquisition eine starke, unabhängige und global tätigen Moulded-Glass-Einheit entstanden, die über ein diversifiziertes Produktportfolio für Primärverpackungen aus Glas für die Pharma-, Kosmetik- sowie Lebensmittel- und Getränkeindustrie verfügt. Gerresheimer hatte bereits angekündigt, neue Optionen zur strategischen Ausrichtung des kombinierten Moulded-Glass-Geschäfts zu evaluieren.
Strategie-Update im Oktober 2025
Das Ergebnis der Evaluation wird Gerresheimer spätestens auf einem Capital Market Day am 15. Oktober 2025 als Bestandteil eines Strategie-Updates für das kombinierte Unternehmen vorstellen. Darüber hinaus wird das Unternehmen auf dem CMD eine neue Segmentierung der Geschäftsbereiche vorstellen mit dem Ziel, eine höhere Transparenz in der Finanz-Berichterstattung über die operative Performance bestimmter Teilbereiche des Unternehmens herzustellen. Zudem wird das Unternehmen Einblicke in wachstumsstarke Bereiche des Geschäfts geben, darunter zum Beispiel Systeme und Lösungen für Biopharmazeutika und andere High Value Solutions.
Positive mittel- und langfristigen Aussichten
Die mittel- und langfristigen Wachstumsaussichten von Gerresheimer sind positiv. Die Unternehmensgruppe verfügt über ein breites Portfolio von Systemen und Lösungen für die Pharma- und Biotechbranche mit einem steigenden Anteil von spezifischen Lösungen für Biopharmazeutika und anderen High Value Solutions. Die Akquisition von Bormioli Pharma hat darüber hinaus das Portfolio nochmals erweitert und neue Möglichkeiten der Systemintegration eröffnet.
Das Unternehmen geht mittelfristig von einem organischem Umsatzwachstum von 6 – 9 % und einer organischen Adjusted EBITDA-Marge von 23 – 25 % aus.
Über Gerresheimer
Gerresheimer ist als innovativer System- und Lösungsanbieter der globale Partner für die Pharma-, Biotech- und Kosmetikbranche. Die Gruppe bietet ein umfassendes Portfolio an Drug-Containment-Lösungen inklusive Verschlüsse und Zubehör, sowie Drug-Delivery-Systemen, Medizinprodukten und Lösungen für die Gesundheitsbranche an. Das Leistungsspektrum umfasst unter anderem digitale Lösungen für die Therapiebegleitung, Medikamentenpumpen, Spritzen, Pens, Autoinjektoren und Inhalatoren sowie Injektionsfläschchen, Karpulen, Ampullen, Tablettenbehälter, Infusions-, Tropf- und Sirupflaschen. Gerresheimer sorgt dafür, dass Medikamente sicher zum Patienten gelangen und zuverlässig verabreicht werden können. Gerresheimer unterstützt seine Kunden mit umfassenden Dienstleistungen entlang der Wertschöpfungskette und der Adressierung der wachsenden Nachfrage nach mehr Nachhaltigkeit. Mit über 40 Produktionsstandorten in 16 Ländern in Europa, Amerika und Asien ist Gerresheimer weltweit präsent und produziert vor Ort für die regionalen Märkte. Die Gruppe erwirtschaftete zusammen mit Bormioli Pharma 2024 einen Umsatz von rund 2,4 Mrd. Euro und beschäftigt aktuell rund 13.600 Mitarbeitende. Die Gerresheimer AG notiert im MDAX an der Frankfurter Wertpapierbörse (ISIN: DE000A0LD6E6).
www.gerresheimer.com
Gerresheimer AG: Gespräche über ein potenzielles Übernahmeangebot beendet
Der Vorstand der Gerresheimer AG (ISIN: DE000A0LD6E6, „Gerresheimer“) hat entschieden, die Gespräche mit Private Equity Investoren über ein potenzielles Übernahmeangebot zu beenden.
Nach eingehender Analyse des aktuellen Diskussionsstandes ist nach Einschätzung der Gesellschaft eine Fortführung der Gespräche nicht im besten Interesse des Unternehmens und seiner Stakeholder.
Gerresheimer wird unabhängig von der Beendigung der Gespräche die strategische Ausrichtung und die Implementierung von globalen Wachstumsprojekten insbesondere im Bereich Systeme und Lösungen für Biopharmazeutika konsequent weiterverfolgen.
Dienstag, 15. Juli 2025
Mehrheitsbeteiligung des Grifols-Konzerns an der Biotest AG
Dreieich
Bekanntmachung gemäß § 20 Abs. 6 AktG
Die Grifols Biotest Holdings GmbH mit Sitz in Frankfurt am Main, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter HRB 128108, hat uns gemäß § 20 Abs. 1, Abs. 4 AktG mitgeteilt, dass ihr sowohl mehr als der vierte Teil der Aktien als auch eine Mehrheitsbeteiligung im Hinblick auf die Kapitalmehrheit sowie die Stimmenmehrheit an der Biotest Aktiengesellschaft gehört.