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Mittwoch, 3. Dezember 2025

Scout24 SE: Scout24 SE beschließt, neues Rückkaufprogramm im Volumen von bis zu 500 Millionen Euro aufzusetzen und Rückkaufphase des laufenden Aktienrückkaufprogramms zu verkürzen

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

München, 3. Dezember 2025

Der Vorstand der Scout24 SE hat mit Zustimmung des Aufsichtsrats heute beschlossen, ein neues Rückkaufprogramm aufzusetzen und eigene Aktien mit einem Kaufpreisvolumen von insgesamt bis zu 500 Millionen Euro in einer oder mehreren selbstständigen Tranchen über die Börse zurückzukaufen. Hierfür macht die Gesellschaft von der Ermächtigung Gebrauch, die die ordentliche Hauptversammlung 2025 erteilt hat. Der Aktienrückkauf soll voraussichtlich in den nächsten Wochen beginnen und bis spätestens im zweiten Quartal 2028 durchgeführt werden.

Der Vorstand der Scout24 SE hat in diesem Zusammenhang mit Zustimmung des Aufsichtsrats auch beschlossen, die am 3. April 2025 angekündigte weitere Tranche unter dem laufenden Aktienrückkaufprogramm durch Konzentration der Rückkaufphase durch Vorverlegung des spätestmöglichen Erwerbszeitpunkts auf den 23. Januar 2026 zu verkürzen. Das Rückkaufvolumen bleibt unverändert. Die Gesamtzahl der im Rahmen der zweiten Tranche des Aktienrückkaufprogramms im Zeitraum vom 7. April 2025 bis einschließlich 2. Dezember 2025 erworbenen Aktien beläuft sich auf 721.570 Stückaktien.

Weitere Einzelheiten werden im Verlauf der kommenden Wochen vor Beginn des Aktienrückkaufprogramms veröffentlicht. Die Scout24 SE behält sich das Recht vor, das Aktienrückkaufprogramm jederzeit zu modifizieren oder einzustellen.

Der Vorstand

JD.com sichert sich erfolgreich 59.8 % von CECONOMY als Endergebnis nach Ablauf der weiteren Annahmefrist

Pressemitteilung

- Gesamtbeteiligung von 85.2 % in Kombination mit der verbleibenden Beteiligung des zukünftigen Partners von JD.com, Convergenta, nach Vollzug des Angebots

- Der Vollzug des Angebots unterliegt weiterhin den üblichen regulatorischen Freigaben und wird in der ersten Hälfte des Jahres 2026 erwartet

- Gemeinsam mit Convergenta wollen JD.com und CECONOMY die weitere Transformation von CECONOMY beschleunigen und das langfristige Wachstum von CECONOMY als führender europäischer Omnichannel-Einzelhändler stärken

Beijing / Düsseldorf – 2. Dezember 2025: JINGDONG HOLDING GERMANY GMBH (die „Bieterin“), eine hundertprozentige, indirekte Tochtergesellschaft von JD.com, Inc. (zusammen mit der Bieterin und weiteren Gesellschaften der JD.com Gruppe „JD.com“), hat das Endergebnis ihres freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots (das „Angebot“) für alle Aktien der CECONOMY AG („CECONOMY“ oder das „Unternehmen“; die „CECONOMY-Aktien“, ISIN: DE0007257503) veröffentlicht. JD.com hat sich nach Ablauf der weiteren Annahmefrist erfolgreich 59.8 % des Grundkapitals und der Stimmrechte von CECONOMY gesichert. Zusammen mit der verbleibenden Beteiligung des zukünftigen Partners von JD.com, Convergenta, ergibt sich damit eine Gesamtbeteiligung von 85.2 % an CECONOMY.

Dieser Meilenstein spiegelt das langfristige Engagement von JD.com in Europa wider und unterstreicht das Vertrauen des Unternehmens in die starke Position von CECONOMY als ein europäischer Marktführer im Bereich Unterhaltungselektronik.

Der Vollzug des Angebots unterliegt weiterhin den üblichen regulatorischen Freigaben, einschließlich außenwirtschaftsrechtlicher und EU-subventionskontrollrechtlicher Freigaben, wie sie in den Angebotsunterlage dargelegt sind und soweit diese noch nicht erteilt wurden. Vorbehaltlich der Erfüllung dieser Bedingungen wird der Vollzug des Angebots in der ersten Jahreshälfte 2026 erwartet.

JD.com würde dann zum neuen Mehrheitsaktionär von CECONOMY werden. Ein Widerruf der Börsenzulassung (Delisting) könnte kurz nach Abschluss des Angebots erfolgen.

Gemeinsam mit Convergenta wollen JD.com und CECONOMY die weitere Transformation von CECONOMY durch JD.com‘s Technologie-, Omnichannel-Handel- und Logistik-Expertise beschleunigen und das langfristige Wachstum von CECONOMY als führender europäischer Omnichannel-Einzelhändler stärken. JD.com, bekannt für eine hervorragende Kundenerfahrung und branchenführende Service-Standards im Bereich E-Commerce-Logistik, wird seine fortschrittliche Technologie, seine führende Omnichannel-Handelsexpertise sowie seine Logistik- und Lagerkapazitäten sukzessive in die Partnerschaft einbringen. Dies wird die bestehenden Kompetenzen von CECONOMY stärken, das Kerngeschäft weiterentwickeln und den weiteren Ausbau der Marktposition unterstützen. Im Rahmen der strategischen Weiterentwicklung wird CECONOMY ein eigenständiges Unternehmen in Europa mit einer lokalen und unabhängigen Technologieplattform bleiben. Es sind keine Veränderungen bei Belegschaft, Arbeitsverträgen und Standorten geplant.

Die Angebotsunterlage und weitere das Angebot betreffende Informationen (jeweils in englischer und deutscher Sprache) sind unter www.green-offer.com verfügbar.

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Über JD.com

JD.com ist ein weltweit führender Anbieter von Technologie und Dienstleistungen in der Supply Chain. Die hochmoderne Einzelhandelsinfrastruktur des Unternehmens ermöglicht es Verbrauchern, jederzeit und überall zu kaufen, was sie möchten. Das Unternehmen stellt seine Technologie und Infrastruktur Partnern, Marken und andere Sektoren zur Verfügung, um im Rahmen seines „Retail as a Service“-Angebots Produktivität und Innovation in einer Vielzahl von Branchen voranzutreiben.

JD.com hat seine Geschäftstätigkeiten inzwischen auf die Bereiche Einzelhandel, Technologie, Logistik, Gesundheit, Immobilienentwicklung, Industrie, Handelsmarken, Versicherungen und internationales Geschäft ausgeweitet. JD.com rangiert auf Platz 44 der Fortune Global 500 und ist gemessen am Umsatz Chinas größter Einzelhändler. Das Unternehmen erzielte im Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2024 einen Umsatz von 158,8 Milliarden US-Dollar (152,8 Milliarden Euro). In den ersten neun Monaten des laufenden Geschäftsjahres, die am 30. September 2025 endeten, meldete JD.com einen Umsatz von 134,4 Milliarden US-Dollar (114,5 Milliarden Euro). JD.com ist seit 2014 an der NASDAQ und seit 2020 an der Hongkonger Börse notiert.

Pressebilder finden Sie unter www.jdcorporateblog.com/media-resources/.

Über CECONOMY

Die CECONOMY AG vereinfacht das Leben in der digitalen Welt. Die Gesellschaft ist führend für Konzepte und Marken wie MediaMarkt, MediaWorld und Saturn im Bereich Consumer Electronics in Europa. Die Unternehmen im CECONOMY-Portfolio haben Milliarden Verbraucherkontakte pro Jahr und bieten Produkte, Dienstleistungen und Lösungen, die das Leben in der digitalen Welt so einfach und angenehm wie möglich machen. MediaMarktSaturn ist eine führende Marke im Bereich Unterhaltungselektronik in Europa. So schaffen sie Mehrwert für Kunden ebenso wie für Investoren.

MAX Automation SE plant Wechsel in den General Standard zur effizienteren Kapitalmarktkommunikation und stärkeren Fokussierung auf das operative Geschäft

PRESSEMITTEILUNG

- Reduktion administrativer Anforderungen und damit verbundener Kosten

- Konzentration auf die operative Weiterentwicklung und strategische Wachstumsinitiativen

- Fortführung der quartalsweisen Kapitalmarktkommunikation

Hamburg, 1. Dezember 2025 – Die im Prime Standard der Frankfurter Wertpapierbörse notierte MAX Automation SE (ISIN DE000A2DA588) beabsichtigt, ihre Börsennotierung innerhalb des regulierten Marktes der Frankfurter Wertpapierbörse vom Prime Standard in den General Standard zu verlagern. Mit diesem Schritt verfolgt die Gesellschaft das Ziel, ihre Kapitalmarktpräsenz effizienter zu gestalten und gleichzeitig den hohen Anspruch an Transparenz und Kontinuität in der Kapitalmarktkommunikation beizubehalten. Die MAX Automation SE wird weiterhin freiwillig quartalsweise und im Hinblick auf ihre Aktionärsstruktur in deutscher Sprache über ihre Geschäftsentwicklung informieren.

Der geplante Wechsel in den General Standard soll die Kosten und den administrativen Aufwand reduzieren und damit Ressourcen freisetzen, die bislang durch die zusätzlichen Anforderungen des Prime Standard gebunden waren. Diese können künftig gezielt in die operative Weiterentwicklung der Unternehmensgruppe und strategische Wachstumsinitiativen einfließen.

Der Verwaltungsrat der MAX Automation SE wird in diesem Zusammenhang bei der Geschäftsführung der Frankfurter Wertpapierbörse den Antrag auf Widerruf der Zulassung der Aktien der Gesellschaft zum Teilbereich des regulierten Marktes mit weiteren Zulassungsfolgepflichten (Prime Standard) stellen. Die Zulassung der Aktien zum regulierten Markt (General Standard) bleibt dabei weiterhin bestehen.

Guido Mundt, Verwaltungsratsvorsitzender der MAX Automation SE: „Mit dem geplanten Wechsel schaffen wir eine ausgewogene Balance zwischen operativer Effizienz und Anforderung des gewählten Börsensegments. Wir konzentrieren uns stärker auf die operative Weiterentwicklung unserer Unternehmensgruppe und gewährleisten gleichzeitig eine verlässliche und kontinuierliche Kommunikation gegenüber dem Kapitalmarkt.“

Dienstag, 2. Dezember 2025

RWE Aktiengesellschaft: Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit. a) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052

Die RWE Aktiengesellschaft hat mit Ad-hoc-Mitteilung vom 12. November 2024 ein Aktienrückkaufprogramm im Volumen von bis zu 1,5 Mrd. EUR angekündigt, das innerhalb von 18 Monaten abgeschlossen werden soll. Das Aktienrückkaufprogramm dient ausschließlich dem Zweck, das Kapital der RWE Aktiengesellschaft zu reduzieren. Die zurückerworbenen Aktien sollen daher eingezogen werden. Die erste Tranche des Rückkaufprogramms über 500 Mio. EUR wurde bereits am 28. Mai 2025 abgeschlossen. Am 2. Dezember 2025 wurde auch die zweite Tranche des Rückkaufprogramms planmäßig abgeschlossen. Im Rahmen der zweiten Tranche wurden 12.918.709 Aktien zu einem Gesamtkaufpreis von 500 Mio. EUR zurückgekauft.

Hinsichtlich der Durchführung der dritten Tranche wird Folgendes bekanntgemacht:

Der Rückkauf der dritten Tranche beginnt am 3. Dezember 2025. Im Zeitraum bis spätestens zum 3. Juni 2026 sollen Aktien der Gesellschaft für bis zu 500.000.000,00 EUR (ohne Erwerbsnebenkosten), maximal jedoch 45.629.815 Aktien, über den elektronischen Handel der Frankfurter Wertpapierbörse (Xetra) und über ausgewählte multilaterale Handelssysteme innerhalb der Europäischen Union zurückgekauft werden.

Der Rückkauf wird auf Grundlage und im Einklang mit der von der Hauptversammlung der RWE Aktiengesellschaft am 30. April 2025 beschlossenen Ermächtigung durchgeführt. Danach ist die Gesellschaft gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 des Aktiengesetzes ermächtigt, eigene Aktien im Umfang von bis zu 10 % des Grundkapitals im Zeitpunkt der Beschlussfassung über die Ermächtigung oder – falls dieser Wert geringer ist – im Zeitpunkt der Ausübung der Ermächtigung zu erwerben. Der von der Gesellschaft im Rahmen des vorliegenden Rückkaufprogramms gezahlte Erwerbspreis je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) darf den arithmetischen Mittelwert der Schlussauktionspreise der RWE-Aktie im Xetra-Handel (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) an den letzten drei Börsenhandelstagen an der Frankfurter Wertpapierbörse vor dem Erwerb oder – falls dieser Zeitpunkt früher liegt – der Eingehung der Verpflichtung zum Erwerb um nicht mehr als 10 % über- oder unterschreiten.

Der Rückkauf erfolgt in Einklang mit Art. 5 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 sowie der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission vom 8. März 2016. Demnach werden die Aktien nicht zu einem Kurs erworben, der über dem des letzten unabhängig getätigten Abschlusses oder (sollte dieser höher sein) über dem des derzeit höchsten unabhängigen Angebots auf dem Handelsplatz, auf dem der Kauf stattfindet, liegt. An einem Handelstag werden nicht mehr als 25 % des durchschnittlichen täglichen Aktienumsatzes auf dem Handelsplatz, auf dem der jeweilige Kauf erfolgt, erworben. Der durchschnittliche Tagesumsatz beruht auf dem durchschnittlichen täglichen Handelsvolumen der 20 Börsentage vor dem jeweiligen Kauftermin.

Die RWE Aktiengesellschaft hat ein Kreditinstitut mit der Führung des Rückkaufprogramms beauftragt, das an die vorgenannten Regelungen gebunden ist. Das Kreditinstitut trifft seine Entscheidungen über den Zeitpunkt des Erwerbs von Aktien unabhängig von der RWE Aktiengesellschaft. Das Recht der RWE Aktiengesellschaft, das Mandat in Einklang mit den insiderrechtlichen Vorgaben der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 vorzeitig zu beenden und/oder den Auftrag auf ein oder mehrere andere Kreditinstitute zu übertragen, bleibt unberührt.

Das Rückkaufprogramm kann – soweit erforderlich und rechtlich zulässig – jederzeit gestoppt, unterbrochen und fortgesetzt werden.

Informationen zu den mit dem Rückkaufprogramm zusammenhängenden Geschäften werden entsprechend der geltenden rechtlichen Vorschriften bekannt gegeben; über die Fortschritte des Rückkaufsprogramms wird die Gesellschaft regelmäßig unter www.rwe.com/aktienrueckkauf informieren.

Essen, im Dezember 2025

RWE Aktiengesellschaft
Der Vorstand

Wacker Neuson SE bestätigt Gespräche zu Mehrheitserwerb und Übernahme durch Doosan Bobcat Inc.

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

München, 02.12.2025

Vor dem Hintergrund aktueller Presseberichterstattung bestätigt die Wacker Neuson SE („Wacker Neuson“), dass sich der Vorstand in fortgeschrittenen Gesprächen mit Doosan Bobcat Inc. („Doosan Bobcat“) über den möglichen Erwerb einer Mehrheitsbeteiligung an Wacker Neuson sowie eine öffentliche Übernahme von Wacker Neuson durch Doosan Bobcat befindet.

Doosan Bobcat erwägt, Aktien im Umfang von ca. 63 % des Grundkapitals von Großaktionären der Wacker Neuson zu erwerben und ein öffentliches Übernahmeangebot in Form eines Barangebots an alle außenstehenden Aktionäre von Wacker Neuson abzugeben.

Ob es tatsächlich zu einem Verkauf der Aktien der Großaktionäre und zu einem öffentlichen Übernahmeangebot kommt, ist für Wacker Neuson derzeit nicht abzusehen.

Wacker Neuson wird den Kapitalmarkt und die Öffentlichkeit über den Fortgang entsprechend den rechtlichen Anforderungen informieren.

Montag, 1. Dezember 2025

Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der EQS Group AG: Entscheidungsverkündung erst am 13. Februar 2026

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

In dem Spruchverfahren zum Squeeze-out  bei der EQS Group AG zugunsten der Pineapple German Bidco GmbH (ein Transaktionsvehikel der IT-Investmentfirma Thoma Bravo, L.P.) hatte das LG München I die Sache am 24. Juli 2025 verhandelt und dabei die Abfindungsprüfer, Herr WP Andreas Creutzmann und Herr WP Dr. Jörn Stellbrink, IVA Valuation & Advisory AG, angehört. Der ursprünglich auf den 28. November 2025 angesetzte Termin zu Verkündung einer Entscheidung wurde nunmehr aus dienstlichen Gründen auf Freitag, den 13. Februar 2026, 10:00 Uhr, verlegt. 

LG München I, Az. 5 HK O 14435/24
Schädl, M. u.a. ./. Pineapple German Bidco GmbH
34 Antragsteller
gemeinsame Vertreterin: RA´in Daniela Bergdolt
Verfahrenbevollmächtigte der Antragsgegnerin: Rechtsanwälte Gleiss Lutz, 70173 Stuttgart

Sonntag, 30. November 2025

Börsen-Zeitung: "Entwurf des Standortfördergesetzes - Zukunftsfinanzierungsgesetz II im neuen Gewand"

https://www.boersen-zeitung.de/recht-kapitalmarkt/zukunftsfinanzierungsgesetz-ii-im-neuen-gewand

"Weitreichende Änderungen sieht der Gesetzesentwurf auch beim Delisting aus dem regulierten Markt vor. Nun soll es eine Unternehmensbewertung zur Festlegung des Angebotspreises für ein Delisting-Angebot an die außenstehenden Aktionäre erforderlich sein, wenn der Börsenkurs im Sechsmonatszeitraum vor Angebotsankündigung für die Preisbestimmung unangemessen niedrig ist, da er durch „besondere Umstände“ beeinflusst wurde."

"Zudem soll es nach einem Delisting-Angebot möglich sein, die Angemessenheit des Angebotspreises in einem Spruchverfahren überprüfen zu lassen. Spruchverfahren sind jedoch oftmals langwierig und teuer. Deshalb wäre es sinnvoll gewesen, zunächst die bestehenden Forderungen für eine Reform des Spruchverfahrensgesetzes aufzugreifen, bevor dessen Anwendungsbereich ausgeweitet wird. So könnte die vorgeschlagene Neuerung eher zu erheblichen Unsicherheiten bei der Durchführung von Delistings führen, was für den Finanzstandort Deutschland hinderlich wäre."

Samstag, 29. November 2025

Scherzer & Co. AG: Net Asset Value zum 28.11.2025

Tageswert der Portfoliopositionen der Scherzer & Co. AG zum 28.11.2025

Der Tageswert der Portfoliopositionen der Scherzer & Co. AG beträgt unter Berücksichtigung der Verbindlichkeiten der Gesellschaft per 28.11.2025 3,29 Euro je Aktie. Auf Basis eines Kursniveaus von 2,30 Euro notiert die Scherzer & Co. AG damit etwa 30,09 % unter dem Inventarwert vom 28.11.2025. Es wird darauf hingewiesen, dass der hier ermittelte Wert nicht auf geprüften Abschlusszahlen basiert. Nachbesserungsrechte und eventuell anfallende Steuern werden in der Portfoliobewertung nicht berücksichtigt.

Zum Portfolio:

Die zehn größten Aktienpositionen der Gesellschaft zum 28. November 2025 sind (geordnet nach Positionsgröße auf Basis der aktuellen Kurse):

1&1 AG,
Weleda AG PS,
Allerthal-Werke AG,
Rocket Internet SE,
Horus AG,
RM Rheiner Management AG,
Data Modul AG,
K+S AG,
AG für Erstellung billiger Wohnhäuser in Winterthur,
Clearvise AG.

1&1 AG I: Die Mehrheitsaktionärin United Internet AG verkauft die 1&1 Versatel GmbH an die 1&1 AG und bündelt damit ihre Aktivitäten im Telekommunikationsgeschäft unter dem Dach der 1&1 AG. Der Kaufpreis beträgt 1,3 Mrd. Euro.

1&1 AG II: Das Bundesverwaltungsgericht stärkte die Unabhängigkeit der Bundesnetzagentur und bestätigte damit, dass die Auflagen zur Netzabdeckung durch politische Einflussnahme rechtswidrig erarbeitet worden waren. Da Bußgeldverfahren gegen 1&1 wegen Verfehlung dieser Ausbauziele wird nicht weiterverfolgt.

Clearvise AG: Der Stromproduzent aus erneuerbaren Energien meldete nach neun Monaten 2025 einen stabilen Umsatz bei leicht erhöhter Profitabilität. Nach dem Strategiewechsel hin zu einer „YieldCo“ plant das Unternehmen eine verlässliche Ausschüttungspolitik mit sukzessiv steigenden Dividenden.

Allerthal-Werke AG: Die Kölner Beteiligungsgesellschaft veröffentlichte zum 30.09.2025 ein wirtschaftliches Eigenkapital je Aktie von 26,65 Euro, was einem Anstieg seit Jahresbeginn von 18,3% entspricht.

ZEAL Network SE: Das Unternehmen meldete nach neun Monaten 2025 deutliche Steigerungen bei Umsatz und Ergebnis. Die im September angehobene Prognose für das Gesamtjahr 2025 wurde bestätigt.

Siltronic AG: Die Scherzer & Co. AG profitierte über Stillhaltergeschäfte von der Volatilität in der Siltronic-Aktie.

Tele Columbus AG: Die Hauptaktionärin Kublai GmbH, die mit ca. 97,7 % beteiligt ist, hat am 27.11.2025 mitgeteilt, dass sie einen aktienrechtlichen Squeeze-out bei der Tele Columbus AG durchführen möchte.

Die aktuelle Unternehmenspräsentation steht auf unserer Homepage www.scherzer-ag.de zum Download bereit.

Der Vorstand

Freitag, 28. November 2025

PSI Software SE: Vorstand und Aufsichtsrat der PSI Software SE empfehlen die Annahme des freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots von Warburg Pincus

Corporate News

- Gemeinsame begründete Stellungnahme von Vorstand und Aufsichtsrat veröffentlicht

- Angebotspreis von 45,00 EUR je PSI-Aktie als fair, angemessen und attraktiv bewertet

- Vorstand und Aufsichtsrat unterstützen die strategische Partnerschaft und empfehlen den Aktionären, das Angebot anzunehmen


Berlin, 28. November 2025 – Der Vorstand und der Aufsichtsrat der PSI Software SE („PSI“ oder die „Gesellschaft“) haben ihre gemeinsame begründete Stellungnahme gemäß § 27 Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz („WpÜG“) zum freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebot der Zest Bidco GmbH (die „Bieterin“), einer Holdinggesellschaft, die indirekt von Fonds kontrolliert wird, die von Warburg Pincus LLC (zusammen „Warburg Pincus“) verwaltet werden, an die Aktionäre der PSI veröffentlicht.

Nach sorgfältiger und unabhängiger Prüfung der am 17. November 2025 von Warburg Pincus veröffentlichten Angebotsunterlage bekräftigen Vorstand und Aufsichtsrat ihre Unterstützung für das Angebot und empfehlen den Aktionären der PSI, das freiwillige öffentliche Übernahmeangebot anzunehmen.

Vorstand und Aufsichtsrat begrüßen die in der Angebotsunterlage beschriebenen Ziele und Absichten der Bieterin für die weitere strategische Entwicklung der PSI sowie den Umstand, dass im Investment Agreement wichtige Interessen der PSI und ihrer wesentlichen Stakeholder gesichert sind.

Auf Grundlage ihrer unabhängigen Beurteilung und unter Berücksichtigung der Strategie und Finanzplanung von PSI sowie des hochkompetitiven Bieterprozesses, aus dem das Angebot von Warburg Pincus hervorgegangen ist, sind Vorstand und Aufsichtsrat der Auffassung, dass der Angebotspreis von 45,00 EUR je PSI-Aktie aus finanzieller Sicht fair, angemessen und attraktiv ist.

Der Angebotspreis beinhaltet eine attraktive Prämie von rund 84 Prozent auf den XETRA-Schlusskurs der PSI-Aktien am 8. Oktober 2025, dem letzten Börsenschlusskurs, der nicht durch Presseberichte zu Übernahmespekulationen von PSI vom 9. Oktober 2025 beeinflusst war, und von rund 63 Prozent auf den unbeeinflussten Drei-Monats-Durchschnittskurs vor diesem Datum.

Nach Auffassung von Vorstand und Aufsichtsrat ist der Angebotspreis im Vergleich zu den historischen Börsenkursen der PSI-Aktie höchst attraktiv und ermöglicht den Aktionären, sofort und im Voraus einen wesentlichen Teil des zukünftigen Wertpotentials außerhalb des Kapitalmarkts zu sichern, ohne das Umsetzungsrisiko und die damit verbundenen temporären Auswirkungen auf die Ertragslage von PSI tragen zu müssen. Zur Beurteilung der finanziellen Angemessenheit des Angebotspreises haben Vorstand und Aufsichtsrat Goldman Sachs Bank Europe SE als Finanzberater mandatiert. Goldman Sachs hat eine schriftliche Stellungnahme zum Angebotspreis aus finanzieller Sicht (sog. Fairness Opinion) erstellt, welche die Angemessenheit des Angebotspreises bestätigt und welche der gemeinsamen begründeten Stellungnahme beigefügt ist.

Robert Klaffus, Vorstandsvorsitzender der PSI, sagte: „Die Partnerschaft mit Warburg Pincus markiert einen entscheidenden Moment in unserer Wachstumsgeschichte. Gemeinsam beschleunigen wir unsere Transformation zu einem führenden Anbieter von Software-as-a-Service- und Cloud-gestützten Lösungen und industrieller KI. Das Angebot zeugt von starkem Vertrauen in unsere Strategie und unsere Zukunft und liegt im besten Interesse unserer Aktionäre, Mitarbeitenden, Kunden und aller Stakeholder.“

Uwe Hack, Vorsitzender des Aufsichtsrats der PSI Software SE, ergänzte: „Nach umfassender Prüfung der strategischen und finanziellen Aspekte sind wir überzeugt, dass dieses Angebot eine hervorragende Gelegenheit für PSI und ihre Aktionäre darstellt. Der vorgeschlagene Preis spiegelt den Wert und das Potenzial der PSI attraktiv wider.“

Vorstand und Aufsichtsrat weisen darauf hin, dass unabhängig von dieser Empfehlung jeder PSI-Aktionär unter Würdigung der Gesamtumstände, seiner individuellen Verhältnisse und seiner persönlichen Einschätzung über die mögliche künftige Entwicklung des Wertes der PSI und des Börsenkurses der PSI-Aktie seine eigene Entscheidung darüber treffen muss, ob und gegebenenfalls für wie viele PSI-Aktien er das Angebot annimmt oder nicht.

Die Frist für die Annahme des Angebots (Annahmefrist) begann mit der Veröffentlichung der Angebotsunterlage am 17. November 2025 und endet am 15. Dezember 2025 um 24:00 Uhr MEZ. PSI-Aktionäre können das Angebot der Bieterin über ihre jeweilige depotführende Bank annehmen. Die detaillierten Bestimmungen und Bedingungen des Angebots sind in der Angebotsunterlage beschrieben, welche unter www.offer-power.com abrufbar ist.

Das Angebot unterliegt einer Mindestannahmeschwelle von 50 Prozent plus einer Aktie zum Ablauf der Annahmefrist, welche die Bieterin bereits erreicht hat. Der Vollzug des Angebots unterliegt außerdem den Angebotsbedingungen – der Erteilung fusionskontrollrechtlicher und investitionskontrollrechtlicher Freigaben. Der Abschluss der Transaktion wird für das erste Quartal 2026 erwartet.

Warburg Pincus beabsichtigt nach dem Vollzug des Angebots ein Delisting der PSI-Aktien. Der Vorstand unterstützt ein solches Delisting vorbehaltlich seiner Prüfung entsprechend den gesetzlichen Pflichten. Ein Delisting könnte es verbleibenden Aktionären erschweren, ihre Aktien zukünftig zu verkaufen. Darüber hinaus haben die Parteien vereinbart, nach Abwicklung des Angebots für zwei Jahre keinen Beherrschungs- und/oder Gewinnabführungsvertrag abzuschließen.

Die vollständige gemeinsame begründete Stellungnahme des Vorstands und des Aufsichtsrats der PSI ist kostenfrei erhältlich bei der PSI Software SE, Investor Relations, Dircksenstraße 42-44, 10178 Berlin, oder per E-Mail an kpierschke@psi.de. Sie wurde außerdem auf der PSI-Website veröffentlicht unter www.psi.de/uebernahmeangebot-warburg-pincus.

Bitte beachten Sie, dass ausschließlich die gemeinsame begründete Stellungnahme von Vorstand und Aufsichtsrat maßgeblich ist. Diese Pressemitteilung stellt keine Erläuterung oder Ergänzung zum Inhalt der gemeinsamen begründeten Stellungnahme dar.

Über PSI

Der PSI-Konzern entwickelt Softwareprodukte zur Optimierung des Energie- und Materialflusses bei Versorgern und Industrie. Als unabhängiger Softwarehersteller mit über 2.300 Beschäftigten ist PSI seit 1969 Technologieführer für Prozesssteuerungssysteme, die durch die Kombination von KI-Methoden mit industriell bewährten Optimierungsverfahren für eine nachhaltige Energieversorgung, Produktion und Logistik sorgen. Die innovativen Branchenprodukte können vom Kunden selbst oder in der Cloud betrieben werden. www.psi.de

Über Warburg Pincus

Warburg Pincus LLC ist der Pionier im Bereich globaler Wachstumsinvestitionen. Das Unternehmen besteht seit 1966 als Partnerschaft und verfügt über die Flexibilität und Erfahrung, um Investoren und Managementteams über Marktzyklen hinweg nachhaltig zum Erfolg zu führen. Aktuell verwaltet das Unternehmen mehr als 85 Milliarden US-Dollar und hat über 215 Unternehmen im Portfolio, die über unterschiedliche Entwicklungsphasen, Branchen und Regionen verteilt sind. Seit Gründung hat Warburg Pincus im Rahmen seiner Private Equity-, Immobilien- und Kapitallösungsstrategien in mehr als 1.000 Unternehmen investiert. Warburg Pincus hat seinen Hauptsitz in New York und unterhält 15 Büros weltweit. Weitere Informationen finden Sie unter www.warburgpincus.com oder folgen Sie uns auf LinkedIn.

Anstehende Spruchverfahren und Strukturmaßnahmen

Die Rechtsanwaltskanzlei ARENDTS ANWÄLTE vertritt und berät voraussichtlich Minderheitsaktionäre insbesondere bei folgenden anstehenden aktienrechtlichen Spruchverfahren bzw. Strukturmaßnahmen:

  • ABOUT YOU Holding SE: Unternehmenszusammenschluss mit der Zalando SE, erfolgreiches Übernahmeangebot, verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Zalando-Tochtergesellschaft ABYxZAL Holding AG zu EUR 6,50 je Aktie, (virtuelle) ao. Hauptversammlung am 22. September 2025, Eintragung am 6. November 2025 (Fristende: 6. Februar 2025)
  • artnet AG: erfolgreiches Übernahme- und Delistingangebot der Leonardo Art Holdings GmbH (Beowolff Capital), nunmehr aktienrechtlicher Squeeze-out zu EUR 11,16 je Aktie, Hauptversammlung am 20. November 2025
  • APONTIS PHARMA AG: erfolgreiches Übernahmeangebot, verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Zentiva AG, Hauptversammlung am 29. Juli 2025, Eintragung durch Anfechtungsklage verzögert, am 13. November 2025 in das Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft eingetragen (Fristende: 13. Februar 2026)

  • Covestro AG: erfolgreiches Übernahmeangebot von XRG (bisher: Adnoc) zu EUR 62,- je Covestro-Aktie, aber zunächst Bedenken der Europäischen Kommission, eingehende Untersuchung, folgt Squeeze-out?
  • Cumerius AG: Squeeze-out zugunsten der Schüyolo GmbH für eine Barabfindung in Höhe von EUR 5,32 je Aktie, Eintragung am 4. November 2025 (Fristende: 4. Februar 2025)

  • Encavis AG (früher: Capital Stage AG): verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Elbe BidCo AG (KKR, Viessmann u.a.) zu EUR 17,23, Eintragung im Handelsregister am 10. September 2025 (Fristende: 10. Dezember 2025)

  • Hamburger Hafen und Logistik AG (HHLA): erfolgreiches Übernahmeangebot der Port of Hamburg Beteiligungsgesellschaft SE, Tochtergesellschaft der MSC Mediterranean Shipping Company S.A., ggf. Squeeze-out
  • HORNBACH Baumarkt AG: Die HORNBACH Holding AG & Co. KGaA hat ihren Anteil auf 95,3 % erhöht, folgt Squeeze-out?

  • InVision AG: aktienrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Acme 42 GmbH zu EUR 5,63 je Aktie, Eintragung im Handelsregister am 8. Oktober 2025 (Fristende: 8. Januar 2026)

  • KATEK SE: Squeeze-out zugunsten der Kontron Acquisition GmbH zu EUR 18,12 je Aktie

  • NanoFocus AG: aktienrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Carl Mahr Holding GmbH zu EUR 1,76 je Aktie, Hauptversammlung am 12. November 2025

  • Nexus AG: erfolgreiches Übernahmeangebot der Project Neptune Bidco GmbH (TA), nunmehr Squeeze-out zu EUR 70,- je Aktie, Eintragung im Handelsregister am 24. November 2025

  • OTRS AG: Squeeze-out zugunsten der Optimus BidCo AG, eine Akquisitionsgesellschaft der EasyVista SAS, Hauptversammlung am 12. November 2025
  • PharmaSGP Holding SE: Delisting-Vereinbarung mit FUTRUE GmbH, Delisting, am 24. Juli 2025 verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out gefordert, außerordentliche Hauptversammlung am 31. Oktober 2025

  • Pulsion Medical Systems SE: Squeeze-out zugunsten der MAQUET Medical Systems AG (Tochtergesellschaft der Getinge AB) zu EUR 20,57, Hauptversammlung am 17. Oktober 2025, Eintragung im Handelsregister am 19. November 2025

  • SHS VIVEON AG: Delisting, verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Sidetrade AG, Hauptversammlung am 27. August 2025, maßgebliche Eintragung im Handelsregister am 28. Oktober 2025 (Fristende: 28. Januar 2026) 

  • SNP Schneider-Neureither & Partner SE: Investorenvereinbarung mit Carlyle, BuG mit der Succession German Bidco GmbH als herrschender Gesellschaft, virtuelle Hauptversammlung am 30. Juni 2025, Eintragung im Handelsregister am 22. Oktober 2025 (Fristende: 22. Januar 2026)

  • Tele Columbus AG: Squeeze-out zugunsten der Kublai GmbH 
  • VIB Vermögen AG: Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen der DIC Real Estate Investments GmbH & Co. Kommanditgesellschaft auf Aktien als herrschendem und der VIB als beherrschtem Unternehmen angekündigt
  • Vivanco Gruppe AG: Rechtsformwechsel in eine GmbH, Hauptversammlung am 31. Juli 2025, Widerspruch zum Protokoll des Notars erforderlich, Eintragung im Handelsregister am 9. Oktober 2025, nunmehr Insolvenzantrag der GmbH
  • VOQUZ Labs AG: Squeeze-out zugunsten der Blitz 24-250 GmbH (Investmentgesellschaft Main Capital Partners), Barabfindung von ursprünglich EUR 10,57 auf EUR 11,08 je Aktie erhöht, Eintragung des Squeeze-out-Beschlusses am 23. Oktober 2025 (Fristende: 23. Januar 2026)

(Angaben ohne Gewähr) 
 
Weitere Informationen: kanzlei@anlageanwalt.de

Tele Columbus AG: Kublai GmbH übermittelt Squeeze-Out Verlangen / GmbH-Formwechsel

Pressemitteilung

Berlin, 27. November 2025. Die Kublai GmbH hat der Tele Columbus AG („Gesellschaft“) mitgeteilt, dass sie als Hauptaktionärin der Gesellschaft mit einer Beteiligung von ca. 97,67% des Grundkapitals einen aktienrechtlichen Squeeze-Out nach §§ 327a ff. AktG durchführen möchte und dementsprechend verlangt, dass die Hauptversammlung der Gesellschaft über die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) auf die Kublai GmbH gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung beschließen soll.

Nach Abschluss der derzeit erfolgenden Bewertungsarbeiten wird die Kublai GmbH im Rahmen eines konkretisierenden zweiten Squeeze-Out Verlangens die angemessene Barabfindung mitteilen.

Die Gesellschaft wird entsprechend den gesetzlichen Vorgaben über den Zeitpunkt der Hauptversammlung, in der ein entsprechender Übertragungsbeschluss gefasst werden soll, informieren und diese einberufen.

Zusätzlich hat uns die Kublai GmbH mitgeteilt, dass sie im Anschluss an die Durchführung des Squeeze-Out einen Formwechsel der Gesellschaft in eine GmbH plant. 

Über Tele Columbus

Die Tele Columbus AG ist einer der führenden Glasfasernetzbetreiber in Deutschland mit einer Reichweite von rund drei Millionen Haushalten. Unter der Marke PΫUR bietet das Unternehmen Highspeed-Internet, Telefon und mehr als 200 TV-Programme sowie die Entertainment-Plattform PŸUR TV HD. Auf Basis von Open-Access-Modellen realisiert die Tele Columbus Gruppe gemeinsam mit Wohnungswirtschaft und Kommunen maßgeschneiderte Kooperationsmodelle für eine leistungsfähige Versorgung mit Gigabit-Bandbreiten, insbesondere via Glasfaser bis in die Wohnungen (FTTH). Für Geschäftskunden werden unter der Marke PŸUR Business zudem Lösungen für Cloud, Cyber-Security und Data Center erbracht sowie das eigene Glasfasernetz und die eigenen Rechenzentren betrieben. Das Tochterunternehmen RFC leistet bundesweit vorrangig Service, Wartung und Montage in den Netzebenen 2, 3 und 4. Die Regionalgesellschaft MDCC versorgt Magdeburg mit Sprach-, Daten- und Multimediadienstleistungen für Geschäfts- und Privatkunden. Das gesamte Netz der Tele Columbus Gruppe wird vollständig mit Ökostrom versorgt. Die Tele Columbus AG hat ihren Hauptsitz in Berlin sowie Niederlassungen in Leipzig, Unterföhring, Hamburg, Ratingen und Chemnitz.

Donnerstag, 27. November 2025

Bekanntmachung zum Squeeze-out bei der Nexus AG

Project Neptune Bidco GmbH
München

Bekanntmachung über die Abfindung der ausgeschlossenen Minderheitsaktionäre
der Nexus AG
Donaueschingen
- ISIN DE0005220909 / WKN 522090 -

Die außerordentliche Hauptversammlung der Nexus AG mit Sitz in Donaueschingen, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Freiburg unter HRB 602434 („Nexus AG“), vom 25. September 2025 hat die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der Nexus AG auf die Hauptaktionärin, die Project Neptune Bidco GmbH mit Sitz in München, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 296422 („Project Neptune Bidco GmbH“), die unmittelbar über 95 % der Aktien der Nexus AG hält, gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß §§ 327a ff. AktG beschlossen („Übertragungsbeschluss“).

Der Übertragungsbeschluss wurde am 24. November 2025 in das Handelsregister der Nexus AG eingetragen. Dadurch sind kraft Gesetzes alle Aktien der Minderheitsaktionäre der Nexus AG in das Eigentum der Project Neptune Bidco GmbH übergegangen.

Gemäß Übertragungsbeschluss erhalten die Minderheitsaktionäre eine von der Project Neptune Bidco GmbH zu zahlende Barabfindung i.H. von EUR 70,00 je auf den Inhaber lautende Stückaktie der Nexus AG. Die Angemessenheit der Barabfindung wurde durch die RSM Ebner Stolz GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Stuttgart, als dem vom Landgericht Mannheim ausgewählten und bestellten sachverständigen Prüfer geprüft und bestätigt.

Die Barabfindung ist von der Bekanntmachung der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister der Nexus AG an mit jährlich fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz gemäß § 247 BGB zu verzinsen. Die Eintragung des Übertragungsbeschlusses am 24. November 2025 in das Handelsregister der Nexus AG ist ebenfalls am 24. November 2025 durch die erstmalige Abrufbarkeit im Handelsregister bekannt gemacht worden.

Die wertpapiertechnische Abwicklung und die Auszahlung der Barabfindung sind bei der

Deutsche Bank AG

zentralisiert. Die Auszahlung der Barabfindung (zzgl. angefallener Zinsen) an die Minderheitsaktionäre erfolgt Zug um Zug gegen Ausbuchung ihrer Aktien über Clearstream Europe AG an die jeweilige Depotbank, die für die Weiterleitung der Barabfindung (zzgl. angefallener Zinsen) an die jeweiligen Minderheitsaktionäre verantwortlich ist. Von den Minderheitsaktionären ist hinsichtlich der Ausbuchung der Aktien und der Entgegennahme der Barabfindung, die provisions- und spesenfrei erfolgen, nichts zu veranlassen.

Falls in einem gerichtlichen Spruchverfahren gemäß § 327f AktG, §§ 1 ff. SpruchG rechtskräftig eine höhere als die festgelegte Barabfindung festgesetzt wird, wird diese höhere Barabfindung allen Minderheitsaktionären der Nexus AG gewährt werden. 

München, im November 2025

Project Neptune Bidco GmbH

Quelle: Bundesanzeiger vom 27. November 2025

Die Angemessenheit der angebotenen Barabfindung wird in einem Spruchverfahren überprüft werden. Weitere Informationen: kanzlei@anlageanwalt.de

PlanetHome Investment AG: Anfechtungsklagen gegen Hauptversammlungsbeschluss vom 26.09.2025 erhoben

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

Berlin, 27.11.2025

Das Landgericht Berlin II hat der PlanetHome Investment AG (Stammaktien: ISIN DE000A1A60A2, Inhaber-Vorzugsaktien: ISIN DE000A1A60B0) mitgeteilt, dass gegen den auf der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft am 26. September 2025 gefassten Beschluss zu Tagesordnungspunkt 6 (Beschlussfassung über die Erhöhung des Grundkapitals der Gesellschaft sowie Beschlussfassung über entsprechende Anpassung von § 5 der Satzung) zwei Anfechtungsklagen erhoben worden sind. Gegen die übrigen Tagesordnungspunkte liegen bislang keine Anfechtungsklagen vor.

Übernahmeangebot für Aktien der PSI Software SE: Eintritt einer Angebotsbedingung

Zest Bidco GmbH
München

Bekanntmachung über den Eintritt von Angebotsbedingungen

Zest Bidco GmbH, mit Geschäftsanschrift c/o Katharina Klein, An der Rödlerwies 4, 66740 Saarlouis, Deutschland, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 304333 ("Bieterin"), hat am 17. November 2025 die Angebotsunterlage ("Angebotsunterlage") für ihr freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot an die Aktionäre der PSI Software SE, mit der Geschäftsanschrift Dircksenstraße 42-44, 10178 Berlin, Deutschland, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter HRB 255242 B ("Gesellschaft"), zum Erwerb sämtlicher von der Bieterin nicht unmittelbar gehaltenen nennwertlosen auf den Namen lautenden Stückaktien der Gesellschaft (ISIN DE000A0Z1JH9) mit einem rechnerisch anteiligen Betrag am Grundkapital der Gesellschaft von EUR 2,56 je Aktie ("PSI-Aktien") gegen Zahlung einer Geldleistung in Höhe von EUR 45,00 je PSI-Aktie veröffentlicht ("Angebot").

Die Frist für die Annahme des Angebots endet am 15. Dezember 2025, 24:00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main) / 18:00 Uhr (Ortszeit New York), sofern sie nicht nach den Bestimmungen des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetztes (WpÜG) verlängert wird.

Wie in Ziffer 12.1 der Angebotsunterlage beschrieben, stehen das Angebot und die durch seine Annahme zustande gekommenen Verträge unter den in Ziffer 12.1.1 (Regulatorische Freigaben) und Ziffer 12.1.2 (Mindestannahmeschwelle) der Angebotsunterlage beschriebenen Bedingungen ("Angebotsbedingungen").

1. Am 26. November 2025 hat die australische Wettbewerbs- und Verbraucherschutzbehörde (Australian Competition and Consumer Commission) als zuständige Behörde in Australien die fusionskontrollrechtliche Freigabe für die Transaktion (wie in Ziffer 11.1 der Angebotsunterlage definiert) erteilt. Dadurch ist die in Ziffer 12.1.1(a) der Angebotsunterlage beschriebene Angebotsbedingung der fusionskontrollrechtlichen Freigabe für die Transaktion durch die australische Wettbewerbs- und Verbraucherschutzbehörde in Australien eingetreten.

2. Das Angebot wird nach Eintritt aller in Ziffer 12.1.1 (Regulatorische Freigaben) und Ziffer 12.1.2 (Mindestannahmeschwelle) der Angebotsunterlage beschriebenen Angebotsbedingungen für die im Rahmen der Annahmefrist und der weiteren Annahmefrist zum Verkauf eingereichten PSI-Aktien entsprechend den Bedingungen der Angebotsunterlage abgewickelt.

München, 27. November 2025

Zest Bidco GmbH

Wichtiger Hinweis

Diese Bekanntmachung stellt weder ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von Aktien der Gesellschaft dar. Die Bedingungen des Angebots und weitere das Angebote betreffende Bestimmungen sind in der von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht zur Veröffentlichung gestatteten Angebotsunterlage enthalten. Anlegern und Inhabern von PSI-Aktien wird dringend empfohlen, die Angebotsunterlage und alle anderen relevanten Unterlagen zu dem Angebot sorgfältig zu lesen, da sie wichtige Informationen enthalten werden.

Das Angebot unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland und bestimmten anwendbaren Bestimmungen des Wertpapierrechts der Vereinigten Staaten von Amerika. Jeder Vertrag, der infolge der Annahme des Angebots geschlossen wird, unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland und ist in Übereinstimmung mit diesem Recht auszulegen.

Die Veröffentlichung steht zur Verfügung
im Internet unter: https://offer-power.com/
im Internet am: 27. November 2025 

München, den 27. November 2025
Zest Bidco GmbH

Quelle: Bundesanzeiger vom 27. November 2025

Adler Group S.A. gibt die Ergebnisse für 9M 2025 bekannt und verzeichnet eine starke Performance im Vermietungsgeschäft sowie Fortschritte bei der Veräußerung von Projektentwicklungen

Corporate News

- Berliner Mietportfolio mit einem flächenbereinigten Mietwachstum von 3,2 % und einer Leerstandsquote von 1,6 %

- Prognose für die Nettomieteinnahmen 2025 bestätigt

- Weitere Fortschritte bei Veräußerungen und Rückführung von Verbindlichkeiten

- Keine wesentliche Kapitalmarktverbindlichkeiten mit Fälligkeit vor Ende 2028


Luxemburg, 27. November 2025 – Die Adler Group S.A. („Adler Group“) gibt heute ihre Ergebnisse für den Neunmonatszeitraum bis September 2025 bekannt.

Projektentwicklungen – Fortschritte bei Veräußerungen

Um die strategische Fokussierung auf das Mietportfolio in Berlin zu gewährleisten, hat die Veräußerung aller Upfront Sale-Entwicklungsprojekte sowie die Fertigstellung und Übergabe der wenigen verbliebenen Forward Sale-Projekte, jeweils bis Ende 2026, weiterhin höchste Priorität.

Die Veräußerungen der Projektentwicklungen ‚Cologneo III‘ in Köln und ‚The Wilhelm‘ in Berlin wurden im dritten Quartal 2025 unterzeichnet und abgeschlossen. Nach dem Bilanzstichtag des dritten Quartals wurden die Veräußerungen des ‚Holsten Quartiers‘ in Hamburg, ‚Benrather Gärten‘ in Düsseldorf und ‚Quartier Kaiserlei‘ in Offenbach erfolgreich notariell beurkundet. Der Abschluss dieser Transaktionen wird in den nächsten Monaten erwartet.

Die Nettoerlöse aus diesen Projektentwicklungsverkäufen wird zur weiteren Reduzierung der Verschuldung durch Teilrückzahlungen der 1L Ney Money Facility verwendet.

Vermietungsgeschäft – starke Performance in Q3 2025

Nach den erfolgreichen Verkäufen der 62,8 %-Beteiligung an Brack Capital Properties N.V. (BCP) und des NRW-Portfolios, die beide Anfang 2025 abgeschlossen wurden, liegt der Fokus des Unternehmens auf dem Wohnungsmietportfolio in Berlin, einem attraktiven Markt mit starken Fundamentaldaten und erheblichem Potential.

Unter Berücksichtigung der Auswirkungen dieser beiden Portfolioveräußerungen sanken die Nettomieteinnahmen in den ersten neun Monaten 2025 von 155 Mio. EUR im Vorjahr auf 101 Mio. EUR. Der Rückgang wurde teilweise durch Mietsteigerungen bei den verbleibenden Objekten kompensiert. Die Adler Group bestätigt ihre Prognose für die Nettomieteinnahmen 2025 in einer Bandbreite von 127 bis 135 Mio. EUR.

Zum 30. September 2025 umfasst das Mietportfolio 17.695 Einheiten, davon 17.578 Einheiten im Raum Berlin. Der Wert des Mietportfolios beträgt 3,5 Mrd. EUR.

Die durchschnittliche Wohnungsmiete stieg deutlich von 7,71 EUR/qm/Monat im September 2024 auf 8,52 EUR/qm/Monat im September 2025, was vor allem auf die allgemeine Qualitätsverbesserung des Portfolios nach der Veräußerung des NRW-Portfolios zurückzuführen ist. Das flächenbereinigte Mietwachstum belief sich auf 3,2 % und entsprach damit den Erwartungen. Die operative Leerstandsquote blieb mit 1,6 % auf einem sehr niedrigen Niveau.

Ertragssituation – geringere Mieteinnahmen und Erträge aufgrund eines kleineren Portfolios


Das Ergebnis aus operativer Tätigkeit belief sich in den ersten neun Monaten 2025 auf minus 238 Mio. EUR (Vorjahr: minus 348 Mio. EUR), da es durch das Ergebnis aus dem Projektentwicklungsgeschäft einschließlich der Neubewertung der Projektentwicklungen im Neunmonatszeitraum 2025 negativ beeinflusst wurde. Das Adj. EBITDA aus Vermietungsaktivitäten belief sich auf 58 Mio. EUR und lag damit aufgrund der Verkäufe von BCP und des NRW-Portfolios unter dem Vorjahreswert von 86 Mio. EUR.

Das Nettoergebnis von minus 496 Mio. EUR (Vorjahr: plus 1.451 Mio. EUR) wurde durch Zinsaufwendungen und Einmaleffekte wie die Refinanzierung der 1L- und 1,5L-Fazilitäten Anfang 2025 negativ beeinflusst. Das Vorjahresergebnis war maßgeblich durch die im September 2024 abgeschlossene Rekapitalisierung mit der Umwandlung bestimmter Finanzinstrumente in Eigenkapital beeinflusst, wodurch ein positives außerordentliches Finanzergebnis von rund 1,8 Mrd. EUR resultierte.

Kapitalstruktur – solide Basis nach den jüngsten Maßnahmen

Die Adler Group hat bis Ende 2028 keine wesentlichen Verbindlichkeiten auf dem Kapitalmarkt mehr. 97 % der gesamten Finanzverbindlichkeiten werden im Jahr 2028 oder später fällig. Der Loan-to-Value (LTV) des Unternehmens lag im September 2025 bei 73,5 %. Zum Ende des dritten Quartals 2025 verfügte die Adler Group über liquide Mittel in Höhe von 241 Mio. EUR.

Definitionen der Alternative Performance Measures finden Sie im entsprechenden Abschnitt auf den Seiten 12–13 und 15–18 des Finanzberichts für die ersten neun Monate 2025, der auf der Website des Unternehmens verfügbar ist:
https://www.adler-group.com/investors/veroeffentlichungen/finanzergebnisse

Webcast


Ein Webcast für Analysten und Investoren findet heute, am 27. November 2025, um 10:00 Uhr MEZ / 09:00 Uhr GMT statt. Der Webcast ist unter dem folgenden Link verfügbar:
https://event.choruscall.com/mediaframe/webcast.html?webcastid=EeaWd4ws

____________________

Anmerkung der Redaktion:

Die Adler Group S.A. ist Antragsgegnerin in den Squeeze-out-Fällen Consus Real Estate AG und
ADLER Real Estate AG. Die Tochtergesellschaft ADLER Real Estate Aktiengesellschaft ist Antragsgegnerin in dem Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der WESTGRUND AG.

Mittwoch, 26. November 2025

Spruchverfahren zum verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out bei der innogy SE: LG Dortmund bestellt neuen Sachverständigen

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

In dem Spruchverfahren zu dem verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out bei der innogy SE ist der gerichtlich bestellte Sachverständige Wolf Achim Tönnes von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft HLB Schumacher leider Ende August verstorben. Mit Beschluss vom 26. November 2025 hat das Landgericht nunmehr seinen Mitarbeiter Aydin Celik mit der weiteren Begutachtung beauftragt:

"Mit der Erstellung der Liquiditätsanalyse gemäß Verfügung vom 13.08.2025 wird nach Anhörung der Beteiligten der Mitarbeiter des verstorbenen Sachverständigen Tönnes Herr Aydin Celik beauftragt."

Die Liquiditätsanalyse soll zur Überprüfung dienen, ob der Börsenkurs als Bewertungsmethode geeignet ist.

LG Dortmund, Az. 18 O 25/20 AktE
Coriolix Capital GmbH u.a.. ./. innogy SE (jetzt: E.ON Verwaltungs GmbH)
111 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: RA Dr. Martin Weimann, 10405 Berlin
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin:
Rechtsanwälte Linklaters LLP, 40212 Düsseldorf

Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der hotel.de AG: Nichtabhilfebeschluss des Landgerichts Nürnberg-Fürth

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L-HSG

In dem Spruchverfahren zu dem im Oktober 2013 eingetragenen Ausschluss der Minderheitsaktionäre bei der hotel.de AG, Nürnberg, zugunsten der Hauptaktionärin, der Hotel Reservation Service Ragge GmbH (HRS), Köln, hatte das Landgericht Nürnberg-Fürth mit Beschluss vom 5. März 2020 die Spruchanträge zurückgewiesen. Insgesamt 19 Antragsteller haben im Jahr 2020 fristgerecht gegen diese erstinstanzliche Entscheidung Beschwerden eingelegt. 

Nur wenige Jahre später hat das Landgericht nunmehr mit Beschluss vom 20. November 2025 den Beschwerden nicht abgeholfen und die Akten dem Bayerischen Obersten Landesgericht als zuständigem Beschwerdegericht vorgelegt. Gleichzeitig hat das Gericht die Zurückweisung des Antrags mehrerer Antragsteller, Jahresabschlüsse der Gesellschaft für die Jahre 2013 bis 2019 (d.h. nach dem Squeeze-out) vorzulegen, bestätigt. 
  
Landgericht Nürnberg-Fürth, Beschluss vom 5. März 2020, Az. 1 HK O 8584/13 
Zürn, T. u.a. ./. Hotel Reservation Service Ragge GmbH
62 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: Rechtsanwältin Daniele Bergdolt, München (zuvor: RA Dr. Hahn)
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin, Hotel Reservation Service Ragge GmbH:
BDO Legal Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, 40474 Düsseldorf (Rechtsanwalt Lorenz Witte)

Dienstag, 25. November 2025

Nexus AG: Eintragung des Squeeze-out-Beschlusses in das Handelsregister

Donaueschingen (24.11.2025/11:20 UTC+1)

Der Beschluss der Hauptversammlung der Nexus AG (Symbol: NXU; ISIN: DE 000522909) vom 25. September 2025 über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der Nexus AG auf die Hauptaktionärin Project Neptune Bidco GmbH, einer Holdinggesellschaft, die von Investmentfonds kontrolliert wird, die von verbundenen Unternehmen der TA Associates Management, L.P. beraten und verwaltet werden, gegen Gewährung einer Barabfindung in Höhe von EUR 70,00 je eine auf den Inhaber lautende Stückaktie gemäß §§ 327a ff. AktG ("Squeeze-out-Beschluss") wurde am heutigen 24. November 2025 in das Handelsregister der Gesellschaft eingetragen.

Mit der Eintragung des Squeeze-out-Beschlusses in das Handelsregister sind kraft Gesetzes alle Aktien der Minderheitsaktionäre der Nexus AG auf die Project Neptune Bidco GmbH übergegangen. Die Börsennotierung der Aktien der Nexus AG wird voraussichtlich in Kürze eingestellt werden. Der bis dahin noch stattfindende Börsenhandel ist nur ein Handel mit Barabfindungsansprüchen der Minderheitsaktionäre. Die Modalitäten der Auszahlung der festgelegten Barabfindung werden von der Project Neptune Bidco GmbH gesondert veröffentlicht.

Donaueschingen, den 24.11.2025

Der Vorstand

Montag, 24. November 2025

Bekanntmachung zum Squeeze-out bei der Pulsion Medical Systems SE

MAQUET Medical Systems AG
Rastatt

Bekanntmachung über die Abfindung der ausgeschlossenen Minderheitsaktionäre
der Pulsion Medical Systems SE, Feldkirchen
ISIN DE0005487904 /WKN 548790

Die außerordentliche Hauptversammlung der Pulsion Medical Systems SE, Feldkirchen, (AG München HRB 192563) vom 17. Oktober 2025 hat die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf die Hauptaktionärin, die MAQUET Medical Systems AG, Rastatt, (AG Mannheim HRB 719044), gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß §§ 327a ff. AktG beschlossen („Übertragungsbeschluss“).

Der Übertragungsbeschluss ist am 19.11.2025 in das Handelsregister der Pulsion Medical Systems SE beim Amtsgericht München (HRB 192563) eingetragen worden. Mit der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister sind kraft Gesetzes alle Aktien der Minderheitsaktionäre der Pulsion Medical Systems SE auf die MAQUET Medical Systems AG übergegangen.

Gemäß Übertragungsbeschluss erhalten die ausgeschlossenen Minderheitsaktionäre der Pulsion Medical Systems SE eine von der MAQUET Medical Systems AG zu zahlende Barabfindung in Höhe von EUR 20,67 je Stückaktie der Pulsion Medical Systems SE. Die Angemessenheit der Barabfindung wurde durch den gemäß 327c Abs. 2 Satz 3 AktG vom Landgericht München I ausgewählten und bestellten sachverständigen Prüfer, die ADKL AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, geprüft und bestätigt.

Die Barabfindung ist von der gerichtlichen Bekanntmachung der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister der Pulsion Medical Systems SE an mit jährlich fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz gemäß § 247 BGB zu verzinsen. Die Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister der Pulsion Medical Systems SE ist ebenfalls am 19.11.2025 durch die erstmalige Abrufbarkeit im Handelsregister bekannt gemacht worden.

Für den Fall, dass in einem gerichtlichen Spruchverfahren gemäß § 327f AktG, §§ 1 ff. SpruchG rechtskräftig eine höhere als die festgelegte Barabfindung festgesetzt wird, wird diese höhere Barabfindung allen gemäß §§ 327a ff. AktG ausgeschlossenen Minderheitsaktionären der Pulsion Medical Systems SE gewährt werden.

Die wertpapiertechnische Abwicklung sowie die Auszahlung der Barabfindung zusammen mit den hierauf aufgelaufenen Zinsen sind bei der

Commerzbank Aktiengesellschaft

zentralisiert. Die Auszahlung der Barabfindung (und der gesetzlichen Zinsen) an die Minderheitsaktionäre erfolgt ab sofort an die aufgrund der Eintragung des Übertragungsbeschlusses ausgeschlossenen Aktionäre durch Überweisung auf das Konto des jeweiligen depotführenden Instituts. Dies geschieht Zug um Zug gegen Übertragung des dem jeweiligen Minderheitsaktionär zustehenden Miteigentumsanteils an der bei der Clearstream Banking AG hinterlegten Globalurkunde durch Ausbuchung der Aktien aus dem jeweiligen Depot des Minderheitsaktionärs. Die Aktionäre werden hierüber von ihren Depotbanken gesondert informiert und müssen grundsätzlich von sich aus nicht tätig werden.

Die wertpapiertechnische Umsetzung des Übertragungsbeschlusses erfolgt für die ausgeschiedenen Aktionäre der Pulsion Medical Systems SE provisions- und spesenfrei. 

Rastatt, im November 2025
MAQUET Medical Systems AG
Der Vorstand

Quelle: Bundesanzeiger vom 24. November 2025 

Die Angemessenheit der angebotenen Barabfindung wird in einem Spruchverfahren überprüft werden. Weitere Informationen: kanzlei@anlageanwalt.de

Zest Bidco GmbH: Wasserstandsmeldung zum Übernahmeangebot für Aktien der PSI Software SE

Zest Bidco GmbH
München

Bekanntmachung gemäß § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpÜG

Zest Bidco GmbH, mit Geschäftsanschrift c/o Katharina Klein, An der Rödlerwies 4, 66740 Saarloius, Deutschland, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 304333 ("Bieterin"), hat am 17. November 2025 die Angebotsunterlage ("Angebotsunterlage") für ihr freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot an die Aktionäre der PSI Software SE, mit der Geschäftsanschrift Dircksenstraße 42-44, 10178 Berlin, Deutschland, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter HRB 255242 B ("Gesellschaft"), zum Erwerb sämtlicher von der Bieterin nicht unmittelbar gehaltenen nennwertlosen auf den Namen lautenden Stückaktien der Gesellschaft (ISIN DE000A0Z1JH9) mit einem rechnerisch anteiligen Betrag am Grundkapital der Gesellschaft von EUR 2,56 je Aktie ("PSI-Aktien") gegen Zahlung einer Geldleistung in Höhe von EUR 45,00 je PSI-Aktie veröffentlicht ("Angebot").

Zum heutigen Tag beträgt das Grundkapital der Gesellschaft EUR 40.185.256,96 und ist in 15.697.366 auf den Namen lautende Stückaktien eingeteilt.

Die Frist für die Annahme des Angebots endet am 15. Dezember 2025, 24:00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main) / 18:00 Uhr (Ortszeit New York), sofern sie nicht nach den Bestimmungen des WpÜG verlängert wird.

1. Bis zum 24. November 2025, 14:00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main) / 8:00 Uhr (Ortszeit New York) ("Meldestichtag"), ist das Angebot für insgesamt 929.359 PSI-Aktien angenommen worden. Dies entspricht einem Anteil von rund 5,92 % des Grundkapitals und der Stimmrechte der Gesellschaft.

2. Am Meldestichtag hält die Bieterin unmittelbar 1.544.029 PSI-Aktien, was einem Anteil von rund 9,84 % des Grundkapitals und der Stimmrechte der Gesellschaft entspricht. Die Stimmrechte aus diesen PSI-Aktien sind den Bieter-Mutterunternehmen (wie in Ziffer 6.2 der Angebotsunterlage definiert) nach § 30 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und Satz 3 WpÜG zuzurechnen.

3. Die Bieterin hat einen Aktienkaufvertrag (wie in Ziffer 6.6.2 der Angebotsunterlage definiert) über den Erwerb von 3.622.653 PSI-Aktien sowie eine Unwiderrufliche Annahmeverpflichtung (wie in Ziffer 6.7 der Angebotsunterlage definiert) hinsichtlich 854.252 PSI-Aktien abgeschlossen. Darüber hinaus hat die Bieterin zum Meldestichtag Total Return Swaps unter der TRS-Vereinbarung (wie in Ziffer 6.5.2 der Angebotsunterlage definiert) bezogen auf insgesamt 784.868 Stimmrechte der PSI abgeschlossen. Dies entspricht insgesamt einem Anteil von rund 33,52 % des Grundkapitals und der Stimmrechte der Gesellschaft. Die Verpflichtung aus der Unwiderruflichen Annahmeverpflichtung wurden zum Meldestichtag vollständig erfüllt. Der Aktienkaufvertrag und die Total Return Swaps unter der TRS-Vereinbarung stellen Finanzinstrumente nach § 38 Abs. 1 WpHG dar und werden von den Bieter-Mutterunternehmen mittelbar gehalten.

4. Am Meldestichtag hält die E.ON Verwaltungs GmbH, eine mit der Bieterin gemeinsam handelnde Person im Sinne von § 2 Abs. 5 Satz 1 WpÜG (wie in Ziffer 6.4 der Angebotsunterlage beschrieben) unmittelbar 2.789.999 PSI-Aktien und damit rund 17,77 % des Grundkapitals und der Stimmrechte der Gesellschaft. Die Stimmrechte aus diesen PSI-Aktien sind der E.ON Beteiligungen GmbH und der E.ON SE (welche weitere mit der Bieterin gemeinsam handelnde Personen im Sinne von § 2 Abs. 5 Satz 1 WpÜG sind) jeweils gemäß § 30 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und Satz 3 WpÜG zugerechnet.

5. Die Gesamtzahl der PSI-Aktien, für die das Angebot am Meldestichtag angenommen wurde, zuzüglich der PSI-Aktien, die von der Bieterin sowie von mit der Bieterin gemeinsam handelnden Personen im Sinne von § 2 Abs. 5 WpÜG unmittelbar oder über Finanzinstrumente gehalten werden, beläuft sich am Meldestichtag demnach auf 9.670.908 PSI-Aktien. Dies entspricht einem Anteil von rund 61,61 % des Grundkapitals und der Stimmrechte der Gesellschaft.

6. Am Meldestichtag halten weder die Bieterin noch mit der Bieterin gemeinsam handelnde Personen im Sinne von § 2 Abs. 5 WpÜG noch deren Tochterunternehmen weitere PSI-Aktien oder darauf bezogene Instrumente nach §§ 38, 39 WpHG. Weder der Bieterin noch mit der Bieterin gemeinsam handelnden Personen im Sinne von § 2 Abs. 5 WpÜG noch deren Tochterunternehmen sind am Meldestichtag weitere Stimmrechte aus PSI-Aktien nach § 30 WpÜG zuzurechnen.

7. Die Bieterin hat den Vollzug des Angebots unter anderem unter die Bedingung des Erreichens einer Mindestannahmeschwelle von 50 % und einer Aktie aller im Zeitpunkt des Ablaufs der Annahmefrist ausgegebenen PSI-Aktien (wie in Ziffer 12.1.2 der Angebotsunterlage näher beschrieben) gestellt. Für die Zwecke dieser Bedingung wurde zum Meldestichtag eine Gesamtzahl von 8.886.040 PSI-Aktien, was einem Anteil von rund 56,61 % entspricht, erreicht.

München, 24. November 2025

Zest Bidco GmbH

Wichtiger Hinweis

Diese Bekanntmachung stellt weder ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von Aktien der Gesellschaft dar. Die Bedingungen des Angebots und weitere das Angebote betreffende Bestimmungen sind in der von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht zur Veröffentlichung gestatteten Angebotsunterlage enthalten. Anlegern und Inhabern von PSI-Aktien wird dringend empfohlen, die Angebotsunterlage und alle anderen relevanten Unterlagen zu dem Angebot sorgfältig zu lesen, da sie wichtige Informationen enthalten werden.

Das Angebot unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland und bestimmten anwendbaren Bestimmungen des Wertpapierrechts der Vereinigten Staaten von Amerika. Jeder Vertrag, der infolge der Annahme des Angebots geschlossen wird, unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland und ist in Übereinstimmung mit

Die Veröffentlichung steht zur Verfügung
im Internet unter: https://www.offer-power.com
im Internet am: 24. November 2025 

München, den 24. November 2025
Zest Bidco GmbH

Quelle: Bundesanzeiger vom 24. November 2025

mVISE AG: Bekanntmachung über eine Kapitalherabsetzung

Bekanntmachung über eine Kapitalherabsetzung nach den Vorschriften über die ordentliche Kapitalherabsetzung nach §§ 222 ff. AktG durch Zusammenlegung von Aktien

WKN 620458 / ISIN DE0006204589

nach Zusammenlegung:

WKN A0KE04 / ISIN DE000A0KE043 („konvertierte Stückaktien“)


Der Vorstand der mVISE AG („Gesellschaft“) hat am 28. Juli 2025 mit Zustimmung des Aufsichtsrats vom selben Tage beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft gemäß § 4 Abs. 8 der Satzung von EUR 21.283.619,00 um EUR 1,00 auf EUR 21.283.620,00 gegen Bareinlage durch Ausgabe einer neuen, auf den Inhaber lautenden Stammaktie ohne Nennbetrag (Stückaktien) zum Ausgabebetrag von EUR 1,00 unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre zu erhöhen. Diese Kapitalerhöhung dient dem Zweck, die Voraussetzungen für eine Kapitalherabsetzung im Verhältnis 10:1 zu schaffen. Die Durchführung dieser Kapitalerhöhung ist am 20. Oktober 2025 in das Handelsregister der Gesellschaft eingetragen worden.

Die außerordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft am 16. September 2025 hat beschlossen, das infolge der Eintragung der Durchführung der Kapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital von EUR 21.283.619,00 um EUR 1,00 erhöhte Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von EUR 21.283.620,00, eingeteilt in 21.283.620 auf den Inhaber lautende Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 1,00 je Stückaktie, nach den Vorschriften über die ordentliche Kapitalherabsetzung (§§ 222 ff. AktG) zum Zwecke des Ausgleichs von Wertminderungen und sonstigen Verlusten und der Einstellung eines etwaigen überschießenden Betrags in die Kapitalrücklage der Gesellschaft um EUR 19.155.258,00 auf EUR 2.128.362,00 herabzusetzen.

Mit der Eintragung dieses Hauptversammlungsbeschlusses in das Handelsregister des Amts-gerichts Düsseldorf unter HRB 76863 am 10. November 2025 sind die ordentliche Kapitalherabsetzung und die entsprechende Satzungsänderung wirksam geworden.

Die Herabsetzung erfolgt durch Zusammenlegung von Aktien. Die Kapitalherabsetzung wird im Verhältnis zehn zu eins durchgeführt, sodass jeweils zehn (10) auf den Inhaber lautende Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von jeweils EUR 1,00 zu einer (1) auf den Inhaber lautende Stückaktie mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 1,00 zusammengelegt werden (konvertierte Stückaktie). Bezüglich etwaiger Spitzen, die dadurch entstehen, dass ein Aktionär eine nicht im Zusammenlegungsverhältnis von zehn zu eins teilbare Anzahl von Aktien hält, werden in Abstimmung mit den Depotbanken Vorkehrungen getroffen, um diese mit anderen Spitzen zusammenzulegen und für Rechnung der Beteiligten zu verwerten.

Die konvertierten Stückaktien der mVISE AG sind in einer Globalurkunde verbrieft, die bei der Clearstream Europe AG, Frankfurt a.M., hinterlegt ist. Der Anspruch der Aktionäre auf Verbriefung ihrer Anteile ist satzungsgemäß ausgeschlossen. Demgemäß werden die Aktionäre der mVISE AG an dem von der Clearstream Europe AG gehaltenen Sammelbestand an konvertierten Stückaktien entsprechend ihrem Anteil als Miteigentümer mit einer entsprechen-den Depotgutschrift beteiligt.

Zur Durchführung der Kapitalherabsetzung werden die Depotbanken die Depotbestände an Stückaktien der mVISE AG nach dem Stand vom 27. November 2025 (Record Date), abends, im Verhältnis 10 : 1 umbuchen. An die Stelle von je zehn (10) Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 1,00 (ISIN DE0006204589) tritt eine (1) konvertierte Stückaktie mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 1,00 (WKN A0KE04 / ISIN DE000A0KE043).

Soweit ein Aktionär einen nicht durch 10 teilbaren Bestand an Stückaktien hält, werden ihm Aktienspitzen (WKN A0KEWX / ISIN DE000A0KEWX5) eingebucht. Die Aktionäre der mVISE AG werden zur Durchführung einer erforderlichen Spitzenregulierung gebeten, ihrer jeweiligen Depotbank möglichst umgehend, spätestens jedoch bis zum 11. Dezember 2025 wegen der Behandlung der Aktienspitzen, insbesondere des Verkaufs der Aktienspitzen oder des Zukaufs weiterer Aktienspitzen zwecks Arrondierung zu einer Aktie, einen entsprechenden Auftrag zu erteilen. Die Depotbanken werden sich entsprechend der Weisung ihrer Kunden um einen Ausgleich der Aktienspitzen (WKN A0KEWX / ISIN DE000A0KEWX5) bemühen. Verbleibende Aktienspitzen, die von den Depotbanken nicht ausgeglichen werden können, werden von der BankM AG, Frankfurt am Main, mit anderen Aktienspitzen zusammengelegt und als Vollrechte für Rechnung der Depotbanken verwertet. Ein Teilrechtehandel ist nicht vorgesehen. Die Vergütung der verbliebenen Teilrechte erfolgt nach Verwertung durch die BankM AG über die Clearstream Europe AG. Erstattungen von Seiten der Gesellschaft für von Depotbanken etwaig erhobene Gebühren sind nicht vorgesehen.

Mit der Kapitalherabsetzung ist auch eine Umstellung der Börsennotierung der Aktien der Gesellschaft verbunden. Mit Wirkung zum 26. November 2025 erfolgt die Umstellung der Notierung der Aktien der mVISE AG im Verhältnis 10:1 im Freiverkehr an der Frankfurter Wertpapierbörse (Segment Scale). Vorliegende, noch nicht ausgeführte Börsenaufträge erlöschen mit Ablauf des 25. November 2025.

Die Preisfeststellung der konvertierten Stückaktien (WKN A0KE04 / ISIN DE000A0KE043) im Scale Segment des Freiverkehrs an der Frankfurter Wertpapierbörse ist für den 26. November 2025 (Ex-Tag) vorgesehen. Ab diesem Zeitpunkt sind nur noch die konvertierten Aktien börsenmäßig lieferbar.

Düsseldorf, im November 2025

mVISE AG
Der Vorstand

Außerordentliche Hauptversammlung der KATEK SE zum Squeeze-out am 30. Dezember 2025

Die außerordentliche Hauptversammlung der KATEK SE am 30. Dezember 2025 soll über den von der von der Hauptaktionärin verlangten Beschluss über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der KATEK SE auf die zum Kontron-Konzern gehörende Kontron Acquisition GmbH abstimmen. Als Barabfindung werden EUR 18,12 je auf den Namen lautende Stückaktie der KATEK SE geboten.

Aus der Einladung zur ao. Hauptversammlung:

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, auf Verlangen der Hauptaktionärin wie folgt zu beschließen:

„Die auf den Namen lautenden Stückaktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) der KATEK SE mit Sitz in Ismaning werden gemäß Art. 9 Abs. 1 lit. c) ii) der Verordnung (EG) Nr. 2157/2001 des Rates vom 8. Oktober 2001 über das Statut der Europäischen Gesellschaft (SE) i.V.m. §§ 327a ff. Aktiengesetz gegen Gewährung einer von der Kontron Acquisition GmbH mit Sitz in Ismaning, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 288950 (Hauptaktionärin) zu zahlenden Barabfindung in Höhe von EUR 18,12 für je eine auf den Namen lautende Stückaktie der KATEK SE-Aktie auf die Kontron Acquisition GmbH übertragen.“

The Payments Group Holding GmbH & Co. KGaA: The Payments Group Holding verhandelt über wesentliche Änderungen der Bedingungen der Akquisition der The Payments Group

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

- Ziel: Wegfall der Barkomponente

- Keine Durchführung des am 21. November angekündigten öffentlichen Bezugsangebots


Frankfurt am Main, 24. November 2025 – Die The Payments Group Holding (PGH), eine in 2012 gegründete und im August 2024 umfirmierte Holdinggesellschaft mit Sitz in Frankfurt am Main, ist mit Gesellschaftern der Unternehmen der The Payments Group (TPG) in Verhandlungen über eine Änderung des am 13. August 2024 geschlossenen Kaufvertrags über die Akquisition der TPG und der am 31. März 2025 geschlossenen Nachtragsvereinbarung eingetreten. Dabei geht es insbesondere um den Wegfall der Barkomponente der vereinbarten Kompensation, um die seit Kaufvertragsschluss bestehende Transaktionsunsicherheit vollständig zu beseitigen und ein Closing der Akquisition gegen Übertragung von PGH-Aktien ohne Barkomponente noch in 2025 zu ermöglichen.

Wegen der laufenden Verhandlungen zieht die PGH ihre Ankündigung der Durchführung eines öffentlichen Aktienbezugsangebots an ihre Aktionäre vom 21. November 2025 zurück und wird das in Aussicht gestellte Angebot nicht umsetzen.

Über The Payments Group Holding

Die The Payments Group Holding (PGH) ist eine 2012 gegründete und im August 2024 umfirmierte Holdinggesellschaft und ein Venture Capital-Anbieter mit Sitz in Frankfurt am Main.

Im August 2024 hat die PGH einen Kaufvertrag über den Erwerb von vier PayTech-Unternehmen unterzeichnet, dessen Closing nach dem Eintreten bestimmter aufschiebender Bedingungen im Sommer 2025 erwartet wird. Nach Vollzug der Transaktion wird die PGH eine Gruppe aus vier operativen PayTech-Unternehmen bilden:

Funanga AG, Campamocha Ltd. mit ihren 100%igen Tochtergesellschaften TBWS Ltd. und Calida Financial Ltd. sowie Surfer Rosa Ltd. bilden eine wachstumsstarke, vertikal integrierte eMoney-PayTech-Unternehmensgruppe – The Payments Group (TPG). TPG bietet eigene geschlossene und offene (Marken- und White-Label-)Prepaid-Zahlungsdienste für Hunderte von Online-Händlern weltweit an. Die Synergie zwischen diesen Unternehmen positioniert die TPG als künftigen Marktführer in den Bereichen Embedded Financial Products und Prepaidlösungen. Die Calida Financial Ltd. ist das regulierte Unternehmen innerhalb der TPG, nachdem sie im August 2024 eine E-Geld-Lizenz von der maltesischen Finanzaufsicht (MFSA) erhalten hat. Diese Lizenz erlaubt es Calida Financial Ltd. innovative E-Geld-Dienstleistungen und -Produkte in ganz Europa anzubieten.

TPG beschäftigt über 50 Mitarbeiter und ist global tätig. Kunden von TPG nutzen die mehr als 550.000 POS-Bargeldzahlstellen sowie das globale Online-Prepaid-Kartennetzwerk zur Abwicklung von Bargeld- und bargeldlosen Online-Zahlungen.

Des Weiteren betreibt die PGH mit ihrer künftig 25%igen Beteiligung German AI Projects GmbH gemeinsam mit AI-Experten einen auf AI fokussierten Company Builder namens ‚Softmax AI‘. Daneben hält die PGH aus ihrer Historie als ein führender deutscher Venture Capital-Anbieter unter der Marke German Startups Group ein Heritage VC-Portfolio an Minderheitsbeteiligungen an teils aussichtsreichen deutschen Startups über ihre 100%ige Tochtergesellschaft German Startups Group VC GmbH.

Weitere Informationen: www.tpgholding.com.

Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der home24 SE

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

Das LG Berlin II hat die eingegangenen Spruchanträge zum Squeeze-out bei der home24 SE zugunsten der RAS Beteiligungs GmbH (XXXLutz-Konzern) mit Beschluss vom 10. Oktober 2025 verbunden. Das Gericht hat der Antragsgegnerin mit Beschluss vom 28. Oktober 2025 aufgegeben, bis zum 31. Januar 2026 zu den Spruchanträgen schriftsätzlich Stellung zu nehmen. Zum gemeinsamen Vertreter wurde Herr Rechtsanwalt Dr. Johannes Deiß, c/o NEUWERK Partnerschaft von Rechtsanwält:innen mbB, bestellt.

LG Berlin II, Az. 102 O 23/25 SpruchG
SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. u.a. ./. RAS Beteiligungs GmbH
40 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: Rechtsanwalt Dr. Johannes Deiß, c/o NEUWERK Partnerschaft von Rechtsanwält:innen mbB, 20354 Hamburg
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin: Oppenländer Rechtsanwälte, 70174 Stuttgart

Voxeljet AG: Mehrheitsbeteiligung an der Gesellschaft

Voxeljet AG
Augsburg

Bekanntmachung gemäß § 20 Abs. 6 AktG

Die ExOne Global Holdings (ehemals: Anzu Special Acquisition Corp II), George Town, Kaimaninseln, hat uns gemäß § 20 Abs. 1, 3 und 4 AktG mitgeteilt, dass ihr ohne Hinzurechnung von Aktien nach § 20 Abs. 2 AktG unmittelbar mehr als der vierte Teil der Aktien und zugleich unmittelbar eine Mehrheitsbeteiligung an der voxeljet AG gehören.

Die Anzu Ventures II LLC, Odessa, Florida, Vereinigte Staaten von Amerika, hat uns gemäß § 20 Abs. 1, 3 und 4 AktG mitgeteilt, dass ihr ohne Hinzurechnung von Aktien nach § 20 Abs. 2 AktG mittelbar mehr als der vierte Teil der Aktien und zugleich mittelbar eine Mehrheitsbeteiligung an der voxeljet AG gehören.

Die Anzu Industrial Capital Partners III GP LLC, Tampa, Florida, Vereinigte Staaten von Amerika, hat uns gemäß § 20 Abs. 1, 3 und 4 AktG mitgeteilt, dass ihr ohne Hinzurechnung von Aktien nach § 20 Abs. 2 AktG mittelbar mehr als der vierte Teil der Aktien und zugleich mittelbar eine Mehrheitsbeteiligung an der voxeljet AG gehören.

Augsburg, im November 2025
voxeljet AG
Der Vorstand

Quelle: Bundesanzeiger vom 14.November 2025

Anmerkung der Redaktion:

Die bisherigen voxeljet-Aktionäre sind kürzlich aufgrund eines im Oktober rechtskräftig gewordenen StaRUG-Plans aus der Gesellschaft ausgeschieden ("vereinfachte Herabsetzung des Grundkapitals der voxeljet AG auf null Euro").