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Dienstag, 7. Oktober 2025

Vereinfachte Kapitalherabsetzung bei der EV Digital Invest AG

EV Digital Invest AG
Berlin
- ISIN DE000A3DD6W5 -

Bekanntmachung über die vereinfachte Kapitalherabsetzung gemäß §§ 222 ff. AktG

Die Hauptversammlung unserer Gesellschaft hat am 11. Juni 2025 u.a. vorgesehen, dass das Grundkapital der Gesellschaft durch die Herabsetzung des Grundkapitals um 2,00 EUR auf 5.484.909,00 EUR durch Einziehung von 2 Aktien erfolgen soll. Anschließend wird das Grundkapital von EUR 5.484.909,00, eingeteilt in 5.484.909 auf den Inhaber lautende Stückaktien, um EUR 3.656.606,00 auf EUR 1.828.303,00, eingeteilt in 1.828.303 auf den Inhaber lautende Stückaktien (Stammaktien), herabgesetzt. Die Herabsetzung erfolgt nach den Vorschriften über die vereinfachte Kapitalherabsetzung (§§ 222 ff. AktG) im Verhältnis 3:1. Sie wird in der Weise durchgeführt, dass jeweils 3 auf den Inhaber lautende Stückaktien zu einer auf den Inhaber lautenden Stückaktie zusammengelegt werden.

Der rechtskräftige Beschluss der Hauptversammlung vom 11. Juni 2025 wurde am 04. Juli 2025 in das Handelsregister eingetragen und ist damit wirksam; seitdem ist das Grundkapital der Gesellschaft wirksam auf EUR 1.828.303,00 herabgesetzt. Die Satzung wurde entsprechend geändert.

Am 08. Oktober 2025 abends werden die 5.484.909 girosammelverwahrten Aktien durch die depotführenden Institute und die Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main, im Verhältnis 3:1 zusammengelegt. Für je drei alte Aktien mit der ISIN DE000A3DD6W5 erhalten die Aktionäre je eine neue konvertierte Aktie der ISIN DE000A40ZVZ1 mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 1,00. Soweit sich aufgrund des Zusammenlegungsverhältnisses Aktienspitzen (ISIN für Teilrechte: DE000A40ZVY4) ergeben, werden sich die depotführenden Institute auf Weisung ihrer Kunden um einen Spitzenausgleich bemühen. Ein börsenmäßiger Handel der Teilrechte in der ISIN DE000A40ZVY4 ist nicht beabsichtigt. Die Depotbanken werden gebeten etwaige Spitzen, die dadurch entstehen, dass ein Aktionär eine nicht im Zusammenlegungsverhältnis von 3 : 1 teilbare Anzahl von Stückaktien hält, zunächst untereinander und anschließend mit dem beauftragten Kreditinstitut der Kapitalherabsetzung, der mwb fairtrade Wertpapierhandelsbank AG, Gräfelfing, mit anderen Spitzen zusammenzulegen. Verbleibende Aktienspitzen werden durch Clearstream Banking nach dem 29. Oktober 2025 wertlos ausgebucht.

Der Anspruch der Aktionäre auf Einzelverbriefung ihrer Anteile ist satzungsgemäß ausgeschlossen. Das herabgesetzte Grundkapital wird in einer Globalurkunde verbrieft, die bei der Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main, hinterlegt ist. Der bisherige Anteil eines Aktionärs am Grundkapital der RIM AG bleibt durch die Hinzubuchung konvertierter Aktien und eventueller Teilrechte unverändert.

Die derzeit unter der ISIN DE000A3DD6W5 girosammelverwahrten Aktien erhalten nach der Kapitalherabsetzung die ISIN DE000A40ZVZ1 für „konvertierte“ Aktien.

Die derzeit unter der ISIN DE000A3DD6W5 girosammelverwahrten Aktien werden letztmalig am 06.10.2025 an der Börse gehandelt.

Die „konvertierten“ Aktien mit der ISIN DE000A40ZVZ1 werden erstmals am 07.10.2025 an der Börse gehandelt. 

Berlin, im September 2025

EV Digital Invest AG

Quelle: Bundesanzeiger vom 6. Oktober 2025 

Montag, 6. Oktober 2025

Readcrest Capital AG: Veröffentlichung gemäß § 111c AktG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

Geschäfte mit nahestehenden Personen gemäß § 111c Abs. 2 AktG

Hamburg – Der Aufsichtsrat der Readcrest Capital AG hat am 6. Oktober 2025 der Ausgabe einer Pflichtwandelanleihe gegen Sacheinlage sämtlicher Geschäftsanteile an der RC Stadtentwicklungs GmbH, Leipzig, und der Zulassung der Midgard Beteiligungsgesellschaft mbH, Rostock („Midgard“) zur Übernahme von Wandelschuldverschreibungen im Umfang von EUR 15.950.000,00 auf Grundlage eines entsprechenden Zeichnungsvertrags zwischen der Readcrest Capital AG als Emittentin und der Midgard als Anleihegläubigerin gemäß § 111b Abs. 1 AktG zugestimmt.

Der Zeichnungsvertrag wurde mit Datum vom 6. Oktober 2025 zwischen der Readcrest Capital AG und Midgard abgeschlossen.

Beherrschender Gesellschafter der Midgard ist Herr Rolf Elgeti, zugleich Vorstand der Readcrest Capital AG. Somit ist Midgard eine nahestehende Person im Sinne des § 111a Abs. 1 Satz 2 AktG.

Der Wandlungspreis der Pflichtwandelanleihe beträgt anfänglich EUR 1,20 und kann unter bestimmten Umständen angepasst werden. Die Pflichtwandelanleihe wird bei Eintritt bestimmter Bedingungen (u.a. Schaffung bedingter Kapitalia und Erteilung von Baugenehmigungen für Projektgrundstücke) in Aktien der Readcrest Capital AG nach näherer Maßgabe der Anleihebedingungen pflichtgewandelt. Midgard kann bis zu bis zu 13.291.667 Aktien durch die Pflichtwandlung erwerben. Eine Rückzahlung der Pflichtwandelanleihe in bar ist ausgeschlossen.

Der Vorstand

Shareholder Value Beteiligungen AG: Innerer Wert 30.9.2025

Der Innere Wert der Shareholder Value Beteiligungen AG belief sich zum 30. September 2025 auf 114,14€ je Aktie und lag damit 10,2 % über dem Jahresanfangswert von 103,54 €. Auf Basis des Xetra-Schlusskurses vom 30.09.2025 in Höhe von 89 € ergibt sich aktuell ein Abschlag von -22 % zum Inneren Wert.

Der Rückgang gegenüber September 2025 ist im Wesentlichen auf die negative Kursentwicklung von drei Titeln zurückzuführen. Die Aktie der Famicord AG gab ohne erkennbaren Nachrichtenfluss um rund 20 % nach. Auch AGFA-Gevaert N.V. verlor mit −13 %. Hier belasteten Ankündigungen weiterer Restrukturierungen im alten Kerngeschäft mit Radiologiefilmen. Zusätzlich drückte die schwache Entwicklung der Acceleratio Topco SCA (NielsenIQ/NIQ) auf die Gesamtperformance. Seit dem IPO zu 21 USD je Aktie hat der Kurs weiter nachgegeben und liegt inzwischen etwa 34 % unter unserem Einstand.

Auf der positiven Seite setzte MAHA Capital AB ihren Aufwärtstrend mit +40 % fort. Im Zuge der geplanten Verschmelzung mit KEO und dem Relisting an der NASDAQ wurden die beiden größten Öl- & Gasbeteiligungen bereits veräußert. Damit ist der Weg für die Kapitalerhöhung zu 16 SEK frei, gefolgt von einer weiteren Kapitalerhöhung zu 18 SEK im Rahmen des Dual-Listings.

Wie bereits in den vergangenen Monaten sichtbar wurde, herrscht insbesondere im Technologiesektor ungebrochener Optimismus. Getrieben durch die Erwartungen rund um Künstliche Intelligenz ist der US-Aktienmarkt seit 2022 um rund 21 Billionen USD gewachsen – mehr als die Hälfte dieses Zuwachses entfällt auf lediglich zehn Unternehmen.

Im Jahr 2025 sollen Investitionen in Rechenzentren für 92 % des gesamten US-BIP-Wachstums stehen. Diese Zahl ist weniger Ausdruck von Produktivität als ein Hinweis auf die Schwäche der übrigen Realwirtschaft.

Auch andere Indikatoren zeigen Anzeichen einer Blasenbildung: OpenAI gibt in diesem Jahr mehr Geld für Marketing und Mitarbeiteroptionen aus, als es an Umsatz erlöst. Gleichzeitig steigt der Anteil kreditfinanzierter Spekulation: Das Verhältnis von Lombardkrediten zum BIP hat sich um 33 % erhöht und erreicht damit den zweithöchsten Stand der Geschichte.

Wenn 92 % des US-BIP-Wachstums auf Datenzentren entfallen, bedeutet das im Umkehrschluss Stagnation im realwirtschaftlichen Kern. Vor den Risiken eines laxen Kreditumfelds und des schnell wachsenden Privatkreditmarkts haben wir mehrfach gewarnt. Nun sind mit Tricolor Holdings und First Brands Group die ersten zwei Automobilzulieferer in die Insolvenz gegangen – bemerkenswert vor allem, weil Tricolor kürzlich noch ein AAA-Rating erhielt und First Brands erst vor wenigen Monaten rund 10 Mrd. USD aufnehmen konnte.

Angesichts dieser Mischung aus Euphorie an den Märkten und Erosion in Teilen der Realwirtschaft hält die SVB weiterhin ein Liquiditätspolster von rund 13 %. Diese Reserve ist kein Ausdruck von Pessimismus, sondern von Disziplin – und schafft Handlungsspielraum, wenn die Preise an der Börse uns das Eingehen von Positionen erlaubt, die eine sehr hohe Rendite auf unsere eingesetztes Kapital erwarten lassen.

Operativ blickt das Management optimistisch nach vorne. Wir arbeiten kontinuierlich an neuen Beteiligungsgelegenheiten und nähern uns unserem Zielportfolio Schritt für Schritt: widerstandsfähige, cash-generative Unternehmen mit dauerhaften Wettbewerbsvorteilen und hohen Kapitalrenditen.

Wir danken unseren Aktionären für ihr langfristiges Vertrauen in die Shareholder Value Beteiligungen AG und unser Team. Geduld und Verlässlichkeit sind die Grundlage dafür, dauerhaft Wert zu schaffen.

Der Vorstand

Freitag, 3. Oktober 2025

Anstehende Spruchverfahren und Strukturmaßnahmen

Die Rechtsanwaltskanzlei ARENDTS ANWÄLTE vertritt und berät voraussichtlich Minderheitsaktionäre insbesondere bei folgenden anstehenden aktienrechtlichen Spruchverfahren bzw. Strukturmaßnahmen:

  • ABOUT YOU Holding SE: Unternehmenszusammenschluss mit der Zalando SE, erfolgreiches Übernahmeangebot, verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Zalando-Tochtergesellschaft ABYxZAL Holding AG zu EUR 6,50 je Aktie, (virtuelle) ao. Hauptversammlung am 22. September 2025
  • artnet AG: erfolgreiches Übernahme- und Delistingangebot der Leonardo Art Holdings GmbH (Beowolff Capital), nunmehr aktienrechtlicher Squeeze-out
  • APONTIS PHARMA AG: erfolgreiches Übernahmeangebot, verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Zentiva AG, Hauptversammlung am 29. Juli 2025
  • CECONOMY AG: Übernahmeangebot durch JD.com

  • Covestro AG: erfolgreiches Übernahmeangebot von XRG (bisher: Adnoc) zu EUR 62,- je Covestro-Aktie, aber Bedenken der Europäischen Kommission, eingehende Untersuchung

  • Deutsche Wohnen SE: BuG mit der Vonovia SE als herrschender Gesellschaft (Abfindung in Höhe von 0,7947 Aktien der Vonovia je Aktie der Deutsche Wohnen), Eintragung zunächst durch Anfechtungsklage verzögert, Eintragung im Handelsregister am 1. August 2025 (Fristende: 3. November 2025)
  • Encavis AG (früher: Capital Stage AG): verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Elbe BidCo AG (KKR, Viessmann u.a.) zu EUR 17,23, Eintragung im Handelsregister am 10. September 2025 (Fristende: 10. Dezember 2025)

  • Hamburger Hafen und Logistik AG (HHLA): erfolgreiches Übernahmeangebot der Port of Hamburg Beteiligungsgesellschaft SE, Tochtergesellschaft der MSC Mediterranean Shipping Company S.A., ggf. Squeeze-out
  • HORNBACH Baumarkt AG: Die HORNBACH Holding AG & Co. KGaA hat ihren Anteil auf 95,3 % erhöht, folgt Squeeze-out?

  • InVision AG: aktienrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Acme 42 GmbH zu EUR 5,63 je Aktie, Hauptversammlung am 28. August 2025

  • NanoFocus AG: aktienrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Carl Mahr Holding GmbH zu EUR 1,76 je Aktie, Hauptversammlung am 12. November 2025

  • New Work SE (früher: XING): Squeeze-out zugunsten der Burda Digital SE für EUR 105,65 je Aktie, Eintragung im Handelsregister am 5. August 2025 (Fristende: 5. November 2025)

  • Nexus AG: erfolgreiches Übernahmeangebot der Project Neptune Bidco GmbH (TA), nunmehr Squeeze-out zu EUR 70,- je Aktie, Hauptversammlung am 25. September 2025

  • OTRS AG: Squeeze-out zugunsten der Optimus BidCo AG, eine Akquisitionsgesellschaft der EasyVista SAS, Hauptversammlung am 12. November 2025
  • PharmaSGP Holding SE: Delisting-Vereinbarung mit FUTRUE GmbH, Delisting, am 24. Juli 2025 verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out gefordert, außerordentliche Hauptversammlung am 31. Oktober 2025

  • Pulsion Medical Systems SE: Squeeze-out zugunsten der MAQUET Medical Systems AG (Tochtergesellschaft der Getinge AB) zu EUR 20,57, Hauptversammlung am 17. Oktober 2025

  • SHS Viveon AG: Delisting, verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Sidetrade AG

  • SNP Schneider-Neureither & Partner SE: Investorenvereinbarung mit Carlyle, BuG mit der Succession German Bidco GmbH als herrschender Gesellschaft, virtuelle Hauptversammlung am 30. Juni 2025

  • Vivanco Gruppe AG: Rechtsformwechsel in eine GmbH, Hauptversammlung am 31. Juli 2025, Widerspruch zum Protokoll des Notars erforderlich
  • VOQUZ Labs AG: Squeeze-out zugunsten der Blitz 24-250 GmbH (Investmentgesellschaft Main Capital Partners), Barabfindung von ursprünglich EUR 10,57 auf EUR 11,08 je Aktie erhöht

(Angaben ohne Gewähr) 
 
Weitere Informationen: kanzlei@anlageanwalt.de

Donnerstag, 2. Oktober 2025

Neue Kapitalkostenempfehlungen des FAUB - Stand 22.09.2025

Der Fachausschuss für Unternehmensbewertung und Betriebswirtschaft (FAUB) des IDW hat seine Empfehlung für die Marktrisikoprämie angepasst.

Der FAUB beobachtet kontinuierlich die Entwicklung auf den Kapitalmärkten daraufhin, ob seine Kapitalkostenempfehlungen anzupassen sind. Dies ist dann der Fall, wenn die bisherigen Empfehlungen insgesamt zu Kapitalkosten führen, die nicht mehr zu den empirischen Beobachtungen am Kapitalmarkt passen.

Die Zinsstrukturkurve unter Verwendung der Svensson-Methode entsprechend der Methodik der Bundesbank – mittelbar abgeleitet aus den Kupon-Renditen deutscher Staatsanleihen – ergab vor wenigen Jahren auch unter Berücksichtigung längerfristiger Laufzeiten einen barwertäquivalenten Basiszinssatz von nahezu Null. Seit dem Jahr 2022 ist ein deutlicher Anstieg des barwertäquivalenten Basiszinssatzes bei einer teilweise inversen Zinsstruktur zu beobachten. Im Jahr 2025 hat sich das Zinsniveau nochmals erhöht – verbunden mit einer Normalisierung der Zinsstrukturkurve. Zudem haben sich insb. die impliziten Renditeerwartungen am Aktienmarkt im laufenden Jahr deutlich verringert, was ceteris paribus ebenfalls eine Reduktion der Marktrisikoprämie nahelegt.

Gemäß seinem verfolgten pluralistischen Ansatz hat der FAUB historisch gemessene nominale und reale Aktienrenditen, historisch gemessene Marktrisikoprämien sowie Ex-ante-Analysen impliziter Aktienrenditen gesamtheitlich betrachtet.

Eine unveränderte Anwendung der bisherigen Empfehlung vom 25.10.2019 für die Marktrisikoprämie vor persönlichen Steuern von 6 % bis 8 % würde im aktuellen Zinsumfeld bedeuten, dass im Bewertungskalkül rechnerisch von einer Gesamtrendite oberhalb der vom FAUB erwarteten Bandbreite ausgegangen wird. Ferner hat sich das Zinsniveau tendenziell wieder an historische Zinsniveaus angenähert, was auch eine Annäherung an historische durchschnittliche Marktrisikoprämien nahgelegt.

Entsprechend hat der FAUB in seiner Sitzung am 16.09.2025 beschlossen, seine Empfehlung für die Marktrisikoprämie vor persönlichen Steuern auf 5,25 % bis 6,75 % anzupassen.

Ausgehend von der Empfehlung vor persönlichen Steuern hat der FAUB vor dem Hintergrund des geltenden Abgeltungssteuersystems ergänzend eine Überleitung zur Marktrisikoprämie nach persönlichen Steuern vorgenommen. Dies führt zu einer entsprechenden Anpassung der Empfehlung für die Marktrisikoprämie nach persönlichen Steuern auf eine Bandbreite von nunmehr 4,5 % bis 5,75 %.

Quelle: IDW 

Kaufangebot für Aktien der RLG Systems AG (vormals CCR Logistics AG)

Aus der Veröffentlichung im Bundesanzeiger vom 29. September 2025:

Taunus Capital Management AG
Frankfurt am Main

Freiwilliges öffentliches Kaufangebot an die Aktionäre der RLG Systems AG
Wertpapierkennnummer A3MQD3, ISIN: DE000A3MQD38

Die Taunus Capital Management AG, Frankfurt am Main, bietet den Aktionären der RLG Systems AG an, deren Aktien (WKN A3MQD3, ISIN: DE000A3MQD38) zu einem Preis von 6,00 EUR je Aktie zu erwerben. Die Mindestabnahmemenge beträgt 50 Aktien. Das Angebot ist zunächst auf 20.000 Aktien begrenzt. Bei größeren Stückzahlen bitte anfragen. Im Übrigen erfolgt die Annahme in der Reihenfolge des Eingangs der Annahmeerklärungen. Das Angebot endet am 24.10.2025, 18:00 Uhr.

Das öffentliche Kaufangebot sowie die auf dieser Basis abgeschlossenen Kaufverträge unterliegen deutschem Recht. Dieses Angebot richtet sich nicht an Anteilsinhaber in einer Jurisdiktion, in der dieses Angebot gegen die dort geltenden Gesetze verstößt.   (...)

______________

Anmerkung der Redaktion:

Die RLG-Systems-Aktien notieren bei Valora deutlich höher, siehe: https://veh.de/isin/de000a3mqd38
aktuell Geld: EUR 8,01 (10.000 Stück) und Brief EUR 10,89

SCI AG: Net Asset Value

Usingen (29.09.2025/20:00 UTC+2)

Der Net Asset Value (NAV) der SCI-Aktie – Nettowert aller Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten, ohne Wertbeitrag von möglichen Nachzahlungen aus laufenden Spruchverfahren – wurde aktuell mit 23,60 Euro ermittelt, und liegt damit 3,2 % niedriger als bei der letzten Bekanntgabe vor rd. 2 Monaten. Der DAX hat in diesem Zeitraum um 1,4 % nachgegeben. Bei unseren größten Beteiligungen gab es überwiegend negative Kursentwicklungen (LS Invest -6,4 %, Gesundheitswelt Chiemgau -12 %), lediglich Vilkyskiu pienine aus Litauen notierten 2,9 % höher.

Das Einreichungsvolumen (Aktien, die in Squeeze-Outs, Unternehmensverträgen u.ä. abgefunden wurden und für die in den noch anhängigen Spruch- und Überprüfungsverfahren eine Nachbesserung erfolgen kann) liegt unverändert bei 15,8 Mio. Euro.

Mittwoch, 1. Oktober 2025

Value Trust legt "DACH Capital Market Study" vor

Die Kapitalmarktstudie kann auf der Webseite von Value Trust heruntergeladen werden:

https://email.value-trust.com/hubfs/20250630_DACH%20Capital%20Market%20Study.pdf

Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der primion Technology AG ohne Erhöhung beendet

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

In dem Spruchverfahren zu dem 2017 beschlossenen Ausschluss der Minderheitsaktionäre bei der primion Technology AG, einem Entwickler und Hersteller von Soft- und Hardware für integrierte Sicherheitssysteme in den Bereichen Zutrittskontrolle, Zeiterfassung und Sicherheitstechnik, hatte das LG Stuttgart in der I. Instanz mit Beschluss vom 12. September 2022 die Spruchanträge zurückgewiesen.

Die dagegen von mehreren Antragsstellern eingelegten Beschwerden hat das OLG Stuttgart nunmehr mit Beschluss vom 29. September 2025 zurückgewiesen. Das Spruchverfahren ist damit ohne Erhöhung der angebotenen Barabfindung abgeschlossen.

OLG Stuttgart, Beschluss vom 29. September 2025, Az. 20 W 15/23
LG Stuttgart, Beschluss vom 12. September 2022, Az. 31 O 12/17 KfHSpruchG
Bäßler u.a. ./. Azkoyen S.A.
51 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: Rechtsanwalt Ulrich Wecker, 70182 Stuttgart
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin, Azkoyen S.A.:
Rechtsanwälte Oppenländer und Kollegen, 70174 Stuttgart

Hamburger Hafen und Logistik AG: Jeroen Eijsink ist CEO der HHLA

Corporate News

Hamburg, 1. Oktober 2025

Jeroen Eijsink hat am 1. Oktober 2025 den Vorstandsvorsitz der Hamburger Hafen und Logistik AG (HHLA) übernommen.

Jeroen Eijsink zu seinem Amtsantritt bei der HHLA: „Ich freue mich darauf, die HHLA in den kommenden Wochen kennenzulernen – insbesondere die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in ganz Europa. Gemeinsam mit ihnen möchte ich daran arbeiten, die HHLA nachhaltig weiterzuentwickeln. Unser Anspruch ist es, die Wettbewerbsfähigkeit der HHLA kontinuierlich zu stärken und unsere Position als verlässlicher Partner in der europäischen Logistik auszubauen.“

Jeroen Eijsink (52) verfügt über mehr als 25 Jahre internationale Erfahrung in der Logistik- und Transportbranche. Der gebürtige Niederländer startete seine Laufbahn bei Siemens in der damaligen Digitalisierungssparte und übernahm ab 2003 verschiedene Managementfunktionen bei Deutsche Post DHL, unter anderem als CEO DHL Freight Germany sowie CEO DHL Freight Benelux & UK. Im Jahr 2015 wechselte er zu C.H. Robinson, einem global agierenden Anbieter für Speditionsdienstleistungen, und trieb dort als Mitglied des Vorstands den Ausbau des europäischen Geschäfts voran. Im August 2023 wurde er CEO der Girteka Group, eines führenden europäischen Straßentransportunternehmens, wo er die strategische Neuausrichtung des Unternehmens leitete. Jeroen Eijsink hat Betriebswirtschaftslehre an der Erasmus-Universität Rotterdam studiert.

Neben dem Vorstandsvorsitz wird auch der Vorsitz des Aufsichtsrats neu besetzt. Marcus Vitt übernimmt im Oktober die Aufgaben des bisherigen Aufsichtsratsvorsitzenden, Prof. Dr. Rüdiger Grube. Marcus Vitt ist geschäftsführender Gesellschafter der Vitt4FUTURE GmbH in Hamburg. Von 2002 bis 2024 war er Vorstand – ab 2009 Vorstandssprecher – der Privatbank DONNER & REUSCHEL AG in Hamburg. Zudem ist Marcus Vitt seit 2022 Vorsitzender des Hamburger Börsenrates.

Dienstag, 30. September 2025

Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.: SdK erstreitet Grundsatzentscheidung bei Haftungsvergleichen im Fall Volkswagen AG

Großer Erfolg für den Aktionärsschutz, die Corporate Governance und die Aktienkultur

Der für das Gesellschaftsrecht zuständige II. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs („BGH“) hat auf die von der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. erhobene Anfechtungs-/Nichtigkeitsklage die Zustimmungsbeschlüsse zu den Haftungsvergleichen mit den ehemaligen Vorständen Winterkorn und Stadler aufgehoben und zur neuen Verhandlung an das OLG Celle zurückverwiesen und den Zustimmungsbeschluss zum Deckungsvergleich mit dem D&O-Versicherer für nichtig erklärt. Der BGH war der Auffassung, dass die Nichtbeantwortung der Frage nach den Vermögensverhältnissen möglicherweise das Informationsrecht der Aktionäre verletzt. Nach dem Bericht von Vorstand und Aufsichtsrat war Grund für den Abschluss der Vergleiche die mangelnde wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Herren Winterkorn und Stadler zum Ausgleich der diesen zurechenbaren Schäden selbst unter Berücksichtigung der Versicherungssumme. Auskünfte zu den Vermögensverhältnissen sind nach Auffassung des BGH für eine informierte Entscheidung der Aktionäre insoweit erforderlich, als es darum ging, diese Beurteilung von Vorstand und Aufsichtsrat nachzuvollziehen.

SdK-Vorstandsmitglied und Rechtsvorstand Kienle begrüßt diese Entscheidung. Die Kenntnis über die Vermögensverhältnisse ermögliche nach Auffassung von Kienle, den Aktionären erst eine ordnungsgemäße Beurteilung über die Beschlussfassung zu den Haftungsvergleichen. Dies sei – so Kienle – im vorliegenden Fall umso dringlicher, als die sog. Eigenbeiträge der betroffenen Vorstandsmitglieder zumindest teilweise durch Verzichte auf Gehaltsbestandteile erfolgen sollten, deren Bestehen in Anbetracht der Verstöße zweifelhaft sein dürften. Darüber hinaus machten die Eigenbeiträge nur einen verschwindend geringen Bruchteil des Schadens aus. Ohne diese Ermittlungen bleibe die Vorstandshaftung im deutschen Aktienrecht ein theoretisches Konstrukt, das sich in der Praxis als reine Farce darstelle. Das Informationsrecht der Aktionäre so Kienle weiter, stehe auch nicht zur Disposition einer wie auch immer gearteten Mehrheit.

Beim Vergleich mit den D&O-Versicherern (sog. Deckungsvergleich) bemängelte der BGH im Rahmen der Ladung zur Hauptversammlung die mangelnde Transparenz, da in der Ladung nicht angegeben worden ist, dass der Deckungsvergleich einen Verzicht auf Anspruchsdurchsetzung gegenüber einer Vielzahl – bis zu 170 Personen – von amtierenden und ehemaligen Organmitgliedern vorsehe. Der BGH stärkt mit der Entscheidung die Rechtstellung der Aktionäre, die nur anhand der Ladung und – gerade - der Tagesordnung erkennen und entscheiden können sollen, ob und wie sie an der Hauptversammlung teilnehmen möchten oder nicht.

SdK-Vorstandsmitglied Kienle begrüßt diese deutliche Klarstellung durch den BGH und die Positionierung für Transparenz durch den BGH. Dadurch – so Kienle – werde verhindert, dass Informationen über wesentliche Regelungen eines sehr umfangreichen und komplexen Vertragswerkes vorenthalten werden, die ein durchschnittlicher Aktionär nicht oder nur mühsam finden wird. Es wird schon – so Kienle weiter – einen Grund geben, warum VW diesen Verzicht in dem Deckungsvergleich nicht, wie in § 124 Abs. 2 Satz 3, Alt. 4 AktG vorgesehen, hinreichend transparent und damit prominent beim Tagesordnungspunkt „D&O-Deckungsvergleich“ angegeben hat. Es kann nicht (mehr) zweifelhaft sein, dass die Enthaftung einer Vielzahl amtierender und ehemaliger Organmitglieder ein wesentlicher Inhalt eines Deckungsvergleiches ist, schon weil eine derartig weitreichende Regelung in einem Deckungsvergleich gar nicht zu erwarten war. Transparenter – so Kienle – wäre es gewesen, eine solche Regelung in einen gesonderten Haftungsvergleich mit weiteren amtierenden und ehemaligen Organwaltern einzubetten.

Die Entscheidung des BGH ist ein guter Tag für den Aktionärsschutz, die Aktionärsrechte und die Aktionärskultur resümiert Kienle.

Für Fragen zum Verfahren steht Ihnen die SdK gerne unter info@sdk.org für Rückfragen zur Verfügung.

München, den 30. September 2025

SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

Bestätigung des Restrukturierungsplans in der Restrukturierungssache Accentro Real Estate AG

In der Restrukturierungssache
Accentro Real Estate AG,
Kantstraße 44/45, 10625 Berlin,

vertreten durch die Vorstände Dr. Gordon Geiser und Jörg Neuß,
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg HRB 103691
- Schuldnerin -

Geschäftszweig: Erwerb, Halten und Verwalten von Vermögen

Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Latham & Watkins LLP, Reuterweg 20, 60323 Frankfurt, Gz.: 072923-0001

Beschluss:


Der durch den Verfahrensbevollmächtigten der Schuldnerin am 25.07.2025 vorgelegte Restrukturierungsplan, der von den Beteiligten angenommen wurde, wird auf Antrag der Schuldnerin und nach Anhörung der Planbetroffenen gemäß § 60 Absatz 1 StaRUG gerichtlich bestätigt.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden (§ 40 Absatz 1 Satz 1 StaRUG).

Die sofortige Beschwerde ist gemäß § 66 Absatz 2 StaRUG nur dann zulässig, wenn der Beschwerdeführer

1) dem Plan im Abstimmungstermin widersprochen hat und

2) gegen den Plan gestimmt hat und

3) mit präsenten Beweismitteln glaubhaft macht, dass er durch den Plan wesentlich schlechter gestellt wird, als er ohne den Plan stünde, und dass dieser Nachteil nicht durch eine Zahlung aus den in § 64 Absatz 3 StaRUG genannten Mitteln ausgeglichen werden kann.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Charlottenburg
Amtsgerichtsplatz 1
14057 Berlin

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise in öffentlichen Restrukturierungssachen mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 86 StaRUG im Internet (www.restrukturierungsbekanntmachung.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn das Gesetz neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 86 Absatz 3 StaRUG. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 86 Absatz 1 Satz 2 StaRUG. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

-

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.

Elektronische Dokumente müssen

- mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder

- von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:

- auf einem sicheren Übermittlungsweg oder

- an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht Charlottenburg - Restrukturierungsgericht - 23.09.2025

Artnet AG: Ergebnisse der Hauptversammlung 2025 und neue Unternehmensführung

Corporate News

Berlin, 30. September 2025 – Artnet, der führende Anbieter von Marktdaten, Medien und Online-Transaktionen für den Kunstmarkt, hat ihre Hauptversammlung 2025 am 29. September 2025 in Berlin abgehalten. Den Aktionärinnen und Aktionären wurde ein Überblick über das Geschäftsjahr 2024 sowie ein Ausblick für den weiteren Jahresverlauf gegeben.

Schwerpunkte der Hauptversammlung:

- Artnet sieht erhebliches Potenzial für weiteres Wachstum und Innovation, insbesondere im Bereich der Künstlichen Intelligenz. Neue technologische Entwicklungen – etwa ein KI-gestützter Chatbot – eröffnen vielversprechende Perspektiven.

- In einem herausfordernden Marktumfeld konnte Artnet den Gesamtmarkt übertreffen und seine Position als führende digitale Plattform im Kunstmarkt weiter ausbauen.

-  Das Unternehmen setzt ein ambitioniertes Restrukturierungsprogramm um, das Kosteneinsparungen in Höhe von mehreren Millionen US-Dollar erbracht hat.

Im Rahmen der Hauptversammlung teilte der Aufsichtsrat mit, dass Jacob Pabst nach über 12 Jahren als Vorstand bei Artnet zurückgetreten ist und Andrew Wolff zum Interim-CEO ernannt wurde. Andrew ist Gründer und Vorstand von Beowolff Capital, das kürzlich den erfolgreichen Abschluss des freiwilligen Übernahme- und Delisting-Angebots für die Artnet AG bekanntgegeben hat.

Dr. Pascal Decker, Vorsitzender des Aufsichtsrats, erklärte: „Wir danken Jacob für seine langjährige Leitung von Artnet und heißen Andrew in seiner neuen Führungsrolle willkommen. Der Aufsichtsrat hat volles Vertrauen in die von Andrew Wolff vermittelte Vision, die sich auch im von uns unterstützten freiwilligen Übernahme- und Delisting-Angebot widerspiegelt, und sieht darin eine starke Chance, Artnets Entwicklung und Wachstumskurs zu beschleunigen. Andrew bringt eine außergewöhnliche Erfolgsbilanz in der Führung mit, und wir sind überzeugt, dass diese Ernennung Artnet für eine spannende neue Phase sehr gut positioniert.“

Andrew Wolff sagte: „Ich wünsche Jacob für seine zukünftigen Vorhaben alles Gute und danke ihm für seine jahrelange Führung und seinen Einsatz. Wir freuen uns auf das nächste Kapitel von Artnet. Wir beginnen mit der Entwicklung KI-nativer Produkte und Services der nächsten Generation, die die weitere Transformation der Branche vorantreiben und noch mehr Menschen ermöglichen werden, Kunst zu entdecken und zu schätzen.“

Jacob Pabst sagte: „Es war mir eine große Ehre, über 12 Jahre als CEO von Artnet zu wirken. Meiner tiefen Dankbarkeit gilt dem gesamten Artnet-Team, und ich bin stolz auf das, was wir gemeinsam erreicht haben. Ich blicke mit Zuversicht darauf, das weitere Gedeihen des Unternehmens in den kommenden Jahren mitzuerleben.“

Kapitalerhöhung beschlossen
: Die Hauptversammlung hat allen Tagesordnungspunkten zugestimmt, einschließlich der vorgeschlagenen Schaffung genehmigten Kapitals.

Entwicklung und Ausblick
: Seit der Gründung im Jahr 1989 hat Artnet die Art und Weise revolutioniert, wie Sammler, Fachleute und Kunstliebhaber Kunst entdecken, recherchieren und sammeln. Artnet verzeichnet jährlich über 60 Millionen eindeutige Nutzer und ist damit die weltweit größte Plattform für Kunst. Artnets Marktdaten sind eine wichtige Ressource für die Kunstbranche. Sie umfassen mehr als 18 Millionen Auktionsergebnisse sowie KI- und ML-gestützte Analysen, die ein beispielloses Maß an Transparenz und Einblick in den Kunstmarkt bieten.

Im Jahr 2025 wird Artnet weiterhin in Technologie und Produktentwicklung investieren. Ziel ist der Aufbau einer einheitlichen Plattform, die durch Synergien zwischen den Geschäftsbereichen Wachstum fördert. Eine verbesserte User Experience wird Reichweite, Bindung und Conversion sowohl auf dem Artnet-Marktplatz als auch bei den Abonnementprodukten steigern. Investitionen in Vertrieb und Marketing werden 2025 die Conversion-Raten und die Markenbekanntheit weiter erhöhen. Darüber hinaus beabsichtigt das Unternehmen, den Marktanteil der Artnet AG in den Branchen Kunst und Luxus auszubauen.

Über Andrew Wolff: Andrew Wolff ist Chief Executive Officer von Beowolff Capital. Er ist seit 30 Jahren als Private-Markets-Investor in den USA, Europa und Asien tätig. Den Großteil seiner Karriere verbrachte er bei Goldman Sachs, wo er zuletzt Global Co-Head der Merchant Banking Division sowie Global Co-Head des Corporate Equity Investing-Geschäfts war. Zudem fungierte er als Co-CIO der Flaggschiff-Private-Equity-Fonds von Goldman Sachs. Er wurde 2006 zum Partner ernannt. Andrew erwarb einen B.A. in Philosophie an der Yale University sowie einen J.D. und M.B.A. an der Harvard Law School bzw. der Harvard Business School.

Über Artnet: Artnet ist mit über 60 Millionen Nutzern pro Jahr die weltweit größte Plattform für Kunst. Artnet wurde 1989 von Hans Neuendorf gegründet und hat die Art und Weise, wie Menschen heute Kunst entdecken, recherchieren und sammeln, revolutioniert. Die Marktdaten von Artnet sind eine entscheidende Ressource für die Kunstbranche. Sie umfassen mehr als 18 Millionen Auktionsergebnisse und KI- und ML-gesteuerte Analysen, die ein beispielloses Maß an Transparenz sowie Einblick in den Kunstmarkt bieten. Der Marktplatz von Artnet verbindet führende Galerien und Auktionshäuser mit unseren weltweiten Nutzern und Kunden und bietet eine kuratierte Auswahl von über 290.000 Kunstwerken zum Verkauf an. Die Online-Kunstauktions-Plattform Artnet Auctions bietet Käufern und Verkäufern unvergleichbare Reichweite, Liquidität und Effizienz. Artnet News berichtet mit aktuellen Analysen und Expertenkommentaren über die Ereignisse, Trends und Menschen, die den globalen Kunstmarkt prägen. Artnet News ist die meistgelesene Nachrichtenpublikation der Kunstbranche. Die Synergien zwischen den Produkten der Artnet AG bilden ein umfassendes Ökosystem, das den modernen Kunstmarkt antreibt und informiert. Der Großteil der Geschäfte wird über die 1989 gegründete Artnet Worldwide Corporation, eine hundertprozentige Tochtergesellschaft mit Sitz in New York, abgewickelt. Artnet Worldwide Corp. besitzt eine in London ansässige Tochtergesellschaft, Artnet UK Ltd.

Squeeze-out: UniCredit/Bank Austria

IVA-News Nr. 09 / September 2025

Nach 18 Jahren Verfahrensdauer kam das Handelsgericht Wien im Februar 2025 zu einer erstinstanzlichen Entscheidung im Bank-Austria Squeeze-out. Das Gericht hielt eine Nachzahlung von ca. 24,60 EUR je Aktie (Summe 154 EUR) für angemessen. Gegen diesen Beschluss wurde im Mai dieses Jahres Rekurs erhoben, in welchem die Rekurswerberin u.a. dem Erstgericht eine „nicht anerkannte Bewertungsmethode“ vorwarf und sich auf eine Rechtsprechung des (deutschen) BGH bezog. Die Rekursbeantwortung im Juni wies den Bezug des BGH zum vorliegenden Fall zurück. Fortsetzung folgt.

Montag, 29. September 2025

Ottobock SE & Co. KGaA: Ottobock legt Preisspanne für geplanten Börsengang fest

Corporate News

DIE IN DIESER BEKANNTMACHUNG ENTHALTENEN INFORMATIONEN SIND WEDER ZUR DIREKTEN ODER INDIREKTEN GANZ ODER TEILWEISEN VERÖFFENTLICHUNG NOCH ZUR WEITERGABE IN DIE BZW. INNERHALB DER VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA, AUSTRALIEN, KANADA ODER JAPAN ODER EINER ANDEREN JURISDIKTION, IN DER DIESE WEITERGABE ODER VERÖFFENTLICHUNG VERBOTEN IST, BESTIMMT.

Duderstadt, 29. September 2025

- Aktien der Ottobock SE & Co. KGaA sollen in einer Preisspanne von 62,00 EUR bis 66,00 EUR je Aktie angeboten werden.

- Die Preisspanne entspricht einer Marktkapitalisierung von ca. 4,0 Milliarden EUR bis ca. 4,2 Milliarden EUR.

- Ottobock strebt ein Angebotsvolumen von ca. 766 Millionen EUR bis ca. 808 Millionen EUR an.

- Der erwartete Streubesitz liegt bei rund 19 % bei Platzierung der maximalen Anzahl von rund 1,6 Millionen neu auszugebenden und rund 9,1 Millionen bestehenden Aktien am unteren Ende der Preisspanne und bei vollständiger Ausübung der Greenshoe-Option von rund 1,6 Millionen bestehenden Aktien.

- Die Kühne Holding AG und SMALLCAP World Fund Inc., ein Fonds der Capital Group, werden als Cornerstone-Investoren Aktien zeichnen.

- Angestrebte Bruttoerlöse von rund 100 Millionen EUR aus der Platzierung neuer Aktien im Rahmen einer Kapitalerhöhung sollen finanzielle Flexibilität und Wachstumspotenzial des Unternehmens stärken.

- Der Angebotszeitraum beginnt voraussichtlich am 30. September 2025 und endet voraussichtlich am 7. Oktober 2025; erster Handelstag an der Frankfurter Wertpapierbörse ist für den 9. Oktober 2025 geplant.

Ottobock SE & Co. KGaA („Unternehmen“) – der globale MedTech Champion für individuelle Orthesen und Prothesen (O&P) – hat heute die Preisspanne für den geplanten Börsengang („IPO“) und die Notierung seiner Aktien im regulierten Markt (Prime Standard) der Frankfurter Wertpapierbörse auf 62,00 EUR bis 66,00 EUR je Aktie festgelegt.

Das Angebot setzt sich aus rund 1,6 Millionen neu auszugebenden Inhaber-Stückaktien aus einer Barkapitalerhöhung zusammen, die voraussichtlich von einer außerordentlichen Hauptversammlung am oder um den 7. Oktober 2025 beschlossen wird. Hinzu kommen rund 9,1 Millionen bestehende Inhaber-Stückaktien, die aus dem Besitz der Näder Upside Vermögensverwaltungs GmbH (die „veräußernde Aktionärin“) angeboten werden. Darüber hinaus stellt die veräußernde Aktionärin rund 1,6 Millionen bestehende Aktien im Rahmen einer Wertpapierleihe für eine mögliche Mehrzuteilungsoption zur Verfügung („Greenshoe-Option“).

Die Kühne Holding AG („Kühne Holding“) hat sich vorbehaltlich bestimmter Kündigungsrechte verpflichtet, Aktien im Rahmen des Angebots bis zu einem Gesamtkaufpreis von maximal 125 Millionen EUR zum endgültigen Angebotspreis zu erwerben, wobei sich ihr daraus resultierender Anteil am Grundkapital der Gesellschaft auf maximal 2,99 % belaufen soll. SMALLCAP World Fund Inc., ein Fonds der Capital Group („Capital Group“), hat sich vorbehaltlich bestimmter Kündigungsrechte verpflichtet, Aktien im Rahmen des Angebots bis zu einem Gesamtkaufpreis von maximal 115 Millionen EUR zum endgültigen Angebotspreis zu erwerben. Die Anzahl der Aktien, zu deren Erwerb sich die Kühne Holding und die Capital Group verpflichten, wird auf der Grundlage des jeweiligen maximalen Gesamtkaufpreises geteilt durch den Angebotspreis berechnet.

Bei einer Platzierung sämtlicher Angebotsaktien, einschließlich 1.612.903 neu auszugebender Inhaber-Stückaktien aus einer Barkapitalerhöhung (Primary Shares), 9.125.000 bestehenden Inhaber-Stückaktien (Secondary Shares) sowie 1.610.685 Aktien im Rahmen einer möglichen Mehrzuteilungsoption (Over-Allotment), entspräche dies einem Angebotsvolumen zwischen ca. 766 Millionen EUR und ca. 808 Millionen EUR. Abhängig vom endgültigen Angebotspreis liegt die angestrebte Marktkapitalisierung bei der Platzierung aller Aktien zwischen ca. 4,0 Milliarden EUR und ca. 4,2 Milliarden EUR.

Oliver Jakobi, CEO von Ottobock: „Als ein seit über 100 Jahren in unserer Branche führendes Familienunternehmen verbinden wir Tradition und Innovation. Mit dem geplanten Börsengang wollen wir unsere ausgewiesene Innovationskraft weiter stärken und Technologien entwickeln, die Menschen helfen, ihre Bewegungsfreiheit zu erhalten oder wiederzuerlangen. Die Erlöse aus dem geplanten Börsengang verschaffen uns zusätzliche finanzielle Flexibilität, gezielt in neue Technologien zu investieren, weiterhin neue Maßstäbe in Human Bionics zu setzen und neue strategische Chancen zu nutzen.“

Die angestrebten Bruttoerlöse aus der Platzierung neuer Aktien im Rahmen einer Kapitalerhöhung sollen dem Unternehmen zusätzliche finanzielle Flexibilität verschaffen, um zukünftige Technologieinvestitionen (einschließlich Investitionen in Zukunftstechnologien) zu finanzieren und Chancen in den Bereichen Produkte & Komponenten (B2B) sowie Patientenversorgung (B2C) durch gezielte Übernahmen (M&A) zu verfolgen.

Weitere Details zum Angebot

Der Angebotszeitraum beginnt voraussichtlich am 30. September 2025 und endet voraussichtlich am 7. Oktober 2025. Der endgültige Angebotspreis sowie die endgültige Anzahl der zu platzierenden Aktien werden nach Abschluss des Bookbuilding-Verfahrens nach Ablauf der Angebotsfrist festgelegt und in einer separaten Veröffentlichung bekannt gegeben.

Die Sperrfrist (Lock-up) für die Gesellschaft, für die bestehenden Aktionäre und bestimmte Organmitglieder der Gesellschaft beträgt 180 Tage nach dem ersten Handelstag am regulierten Markt (Prime Standard) der Frankfurter Wertpapierbörse.

Der Wertpapierprospekt wird voraussichtlich auf der IR-Website von Ottobock veröffentlicht: https://investors.ottobock.com/de.

BNP PARIBAS, Deutsche Bank und Goldman Sachs agieren als Joint Global Coordinators und Joint Bookrunners. BofA Securities und UBS agieren als Senior Bookrunners und Jefferies und UniCredit agieren als weitere Joint Bookrunners. Die COMMERZBANK ist als Senior Co-Lead Manager mandatiert. DZ BANK und LBBW sind als Co-Lead Manager mandatiert. Lilja & Co. berät die Näder Holding und Ottobock als Finanzberater.

Weitere Informationen sind unter www.investors.ottobock.com verfügbar.

Über Ottobock

Der globale MedTech-Champion Ottobock vereint über 100-jährige Tradition mit herausragender Innovationskraft in den Bereichen Prothetik, Neuro-Orthetik und Exoskelette. Ottobock entwickelt innovative Versorgungslösungen für Menschen mit eingeschränkter Mobilität und treibt die Digitalisierung der Branche voran. Gegründet 1919 in Berlin, ist das Unternehmen mit fast 9.300 Mitarbeitenden (Vollzeitkräften) heute mit seinem Geschäft in 45 Ländern aktiv und betreibt das größte internationale Patientenversorgungsnetzwerk mit rund 400 Patientenversorgungszentren weltweit. Mit einer starken F&E-Quote im Produkt- und Komponentengeschäft und mehr als 2.600 Patenten und Patentanmeldungen prägt Ottobock die Human Bionics-Landschaft der Zukunft. Die Mission, die Bewegungsfreiheit, Lebensqualität und Unabhängigkeit von Menschen zu verbessern, ist tief in der DNA des Unternehmens verwurzelt – wie auch sein gesellschaftliches Engagement: Seit 1988 ist Ottobock Partner und Unterstützer der Paralympischen Spiele.

Freitag, 26. September 2025

Funkwerk AG beschließt Antragstellung auf Beendigung der Aktiennotierung im Marktsegment m:access sowie auf Widerruf der Einbeziehung in den Freiverkehr der Börse München

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

Kölleda, 26. September 2025 – Die Funkwerk AG wird kurzfristig die Beendigung der Notierung der Funkwerk-Aktien im qualifizierten Freiverkehrssegment m:access und den Widerruf der Einbeziehung der Aktie in den Freiverkehr der Börse München beantragen. Der Zeitpunkt der Beendigung der Notiz hängt von der Entscheidung der Börse München hierzu ab.

Der Beschluss zum Delisting erfolgte nach Abwägung der damit verbundenen Vor- und Nachteile und soll vornehmlich die mit der Börsennotierung verbundenen Folgepflichten reduzieren. Neben dem Verwaltungsaufwand und den Kosten entfallen durch die Einstellung der Börsennotierung insbesondere Transparenzanforderungen. Durch die einschränkte Liquidität und das niedrige Handelsvolumen der Funkwerk-Aktie wird zudem das ohnehin niedrige Interesse institutioneller Investoren an deutschen Small-Cap-Aktien verstärkt, was mögliche Eigenkapitalmaßnahmen erschwert. Funkwerk hat seit mehr als 20 Jahren den Kapitalmarkt nicht in Anspruch genommen und plant dies auch im Rahmen der zukünftigen strategischen Überlegungen nicht zu tun. Potenzielle Finanzierungsmaßnahmen könnten bei Bedarf mit den bestehenden Geschäftsbanken sowie weiteren Finanzdienstleistern umgesetzt werden.

Die Funkwerk-Aktie (WKN: 575314; ISIN: DE0005753149) ist seit dem Kalenderjahr 2000 börsennotiert, seit 2013 im Freiverkehrs-Segment m:access der Börse München. Von den insgesamt 8.101.241 Aktien werden gemäß der letzten Mitteilung 6.306.209 Stück (77,84 %) von der Hörmann Industries GmbH, Kirchseeon, gehalten. 1.795.032 Aktien (22,16 %) befinden sich demnach im Streubesitz.


Die Funkwerk AG, Kölleda/Thüringen, ist als mittelständischer Technologiekonzern spezialisiert auf lösungsorientierte Kommunikations-, Informations- und Sicherheitssysteme für den Schienenverkehr, Infrastruktur, Behörden und Unternehmen sowie technische Dienstleistungen. Funkwerk-Produkte basieren auf modernsten Verfahren der Funk- und Kommunikationstechnik sowie der Datenverarbeitung und tragen zur Kostensenkung bei den Kunden bei.

Anstehende Spruchverfahren und Strukturmaßnahmen

Die Rechtsanwaltskanzlei ARENDTS ANWÄLTE vertritt und berät voraussichtlich Minderheitsaktionäre insbesondere bei folgenden anstehenden aktienrechtlichen Spruchverfahren bzw. Strukturmaßnahmen:

  • ABOUT YOU Holding SE: Unternehmenszusammenschluss mit der Zalando SE, erfolgreiches Übernahmeangebot, verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Zalando-Tochtergesellschaft ABYxZAL Holding AG zu EUR 6,50 je Aktie, (virtuelle) ao. Hauptversammlung am 22. September 2025
  • artnet AG: erfolgreiches Übernahme- und Delistingangebot der Leonardo Art Holdings GmbH (Beowolff Capital), nunmehr aktienrechtlicher Squeeze-out
  • APONTIS PHARMA AG: erfolgreiches Übernahmeangebot, verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Zentiva AG, Hauptversammlung am 29. Juli 2025
  • CECONOMY AG: Übernahmeangebot durch JD.com

  • Covestro AG: erfolgreiches Übernahmeangebot von XRG (bisher: Adnoc) zu EUR 62,- je Covestro-Aktie, aber Bedenken der Europäischen Kommission, eingehende Untersuchung

  • Deutsche Wohnen SE: BuG mit der Vonovia SE als herrschender Gesellschaft (Abfindung in Höhe von 0,7947 Aktien der Vonovia je Aktie der Deutsche Wohnen), Eintragung zunächst durch Anfechtungsklage verzögert, Eintragung im Handelsregister am 1. August 2025 (Fristende: 3. November 2025)
  • Encavis AG (früher: Capital Stage AG): verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Elbe BidCo AG (KKR, Viessmann u.a.) zu EUR 17,23, Eintragung im Handelsregister am 10. September 2025 (Fristende: 10. Dezember 2025)

  • Hamburger Hafen und Logistik AG (HHLA): erfolgreiches Übernahmeangebot der Port of Hamburg Beteiligungsgesellschaft SE, Tochtergesellschaft der MSC Mediterranean Shipping Company S.A., ggf. Squeeze-out
  • HORNBACH Baumarkt AG: Die HORNBACH Holding AG & Co. KGaA hat ihren Anteil auf 95,3 % erhöht, folgt Squeeze-out?

  • InVision AG: aktienrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Acme 42 GmbH zu EUR 5,63 je Aktie, Hauptversammlung am 28. August 2025

  • NanoFocus AG: aktienrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Carl Mahr Holding GmbH zu EUR 1,76 je Aktie, Hauptversammlung am 12. November 2025

  • New Work SE (früher: XING): Squeeze-out zugunsten der Burda Digital SE für EUR 105,65 je Aktie, Eintragung im Handelsregister am 5. August 2025 (Fristende: 5. November 2025)

  • Nexus AG: erfolgreiches Übernahmeangebot der Project Neptune Bidco GmbH (TA), nunmehr Squeeze-out zu EUR 70,- je Aktie, Hauptversammlung am 25. September 2025

  • OTRS AG: Squeeze-out zugunsten der Optimus BidCo AG, eine Akquisitionsgesellschaft der EasyVista SAS
  • PharmaSGP Holding SE: Delisting-Vereinbarung mit FUTRUE GmbH, Delisting, am 24. Juli 2025 verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out gefordert, außerordentliche Hauptversammlung am 31. Oktober 2025

  • Pulsion Medical Systems SE: Squeeze-out zugunsten der MAQUET Medical Systems AG (Tochtergesellschaft der Getinge AB) zu EUR 20,57, Hauptversammlung am 17. Oktober 2025

  • SHS Viveon AG: Delisting, verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Sidetrade AG

  • SNP Schneider-Neureither & Partner SE: Investorenvereinbarung mit Carlyle, BuG mit der Succession German Bidco GmbH als herrschender Gesellschaft, virtuelle Hauptversammlung am 30. Juni 2025

  • SYNLAB AG: Squeeze-out zugunsten der Ephios Bidco GmbH (Cinven u.a.), Eintragung im Handelsregister am 27. Juni 2025 (Fristende: 29. September 2025)

  • Telefónica Deutschland Holding AG: erfolgreiches Erwerbsangebot der Telefónica Local Services GmbH, Telefónica-Konzern hält fast 97 %, Squeeze-out vorerst zurückgestellt (dürfte aber über kurz oder lang kommen)

  • Vivanco Gruppe AG: Rechtsformwechsel in eine GmbH, Hauptversammlung am 31. Juli 2025, Widerspruch zum Protokoll des Notars erforderlich
  • VOQUZ Labs AG: Squeeze-out zugunsten der Blitz 24-250 GmbH (Investmentgesellschaft Main Capital Partners), Barabfindung von ursprünglich EUR 10,57 auf EUR 11,08 je Aktie erhöht

(Angaben ohne Gewähr) 
 
Weitere Informationen: kanzlei@anlageanwalt.de

Donnerstag, 25. September 2025

White & Case berät ABOUT YOU bei Squeeze-Out

Pressemitteilung von White & Case

Berlin 24. September 2025 – White & Case LLP hat ABOUT YOU in allen Aspekten eines verschmelzungsrechtlichen Squeeze-Outs nach der vorangegangenen öffentlichen Übernahme durch Zalando Anfang dieses Jahres beraten. 

Die außerordentliche Hauptversammlung von ABOUT YOU hat am 22. September 2025 die Übertragung aller Anteile der verbliebenen Minderheitsaktionäre an eine Zalando-Tochtergesellschaft gegen eine angemessene Barabfindung beschlossen. Die Anteile werden im Zusammenhang mit einer Verschmelzung von ABOUT YOU auf eine Zalando-Tochtergesellschaft übertragen.

Das White & Case Team, das bei der Transaktion beraten hat, wurde von Partner Alexander Kiefer (Corporate/M&A) und Local Partner Timo Lockemann (Capital Markets) geleitet und umfasste Partner Thilo Diehl (Capital Markets) und Associate Pia Berger (Corporate/M&A).

Mittwoch, 24. September 2025

GBC AG: Einladung zum 16. International Investment Forum (IIF) / ONLINE am 8. Oktober 2025

Die GBC AG und Apaton Finance GmbH freuen sich, Sie herzlich zur Online-Teilnahme am 16. International Investment Forum (IIF) am 8. Oktober 2025 ab 09:55 Uhr (MESZ) einzuladen.
Das International Investment Forum ist eine digitale Live-Investoren-Konferenz, die direkten Zugang zu börsennotierten Unternehmen aus Europa und Nordamerika bietet. Insgesamt präsentieren 20 internationale Unternehmen hier ihre Geschäftsmodelle, aktuelle Zahlen und ihren Zukunftsausblick. Die präsentierenden Gesellschaften sind in zukunftsweisenden Branchen tätig, darunter:

- Industrie und CleanTech
- Medizintechnik und Biotechnologie
- Rohstoffe und Energie
- Software und Künstliche Intelligenz
- Sicherheitsdienstleistungen
- Beteiligungen und Investments

Manuel Hölzle, CEO der GBC AG und Chefanalyst, erklärt zur Konferenz:
„Mit dem 16. IIF setzen wir unsere erfolgreiche Veranstaltungsreihe konsequent fort. 20 internationale Unternehmen aus Europa und Nordamerika präsentieren hier ihre Geschäftsmodelle, aktuelle Zahlen und ihren Zukunftsausblick – von Digitalisierung bis Rohstoffe. Damit schaffen wir erneut eine Brücke zwischen Investoren und spannenden börsennotierten Gesellschaften und unterstreichen die wachsende Bedeutung globaler Kapitalmarktkommunikation.“

Mario Hose, CEO der Apaton Finance GmbH, ergänzt:
„Das IIF steht für direkten und effizienten Dialog – unabhängig von Ort und Zeitzone. Auch die 16. Auflage bietet Investoren die Möglichkeit, sich live ein Bild von 20 hochkarätigen Unternehmen zu machen, die in Zukunftsmärkten wie Energie, Technologie oder Mining aktiv sind. Wir freuen uns, dieses starke internationale Line-up zu präsentieren und den Austausch weiter auszubauen.“

Durch das Programm führen die erfahrenen Moderatoren Lyndsay Malchuk, Matthias Greiffenberger und Julien Desrosiers.

Teilnehmende Unternehmen:

- Verve Group SE (ISIN: SE0018538068) – Deutschland
- Energy S.p.A (ISIN: IT0005500712) – Italien
- INDUS Holding AG (ISIN: DE0006200108) – Deutschland
- SDM SE (ISIN: DE000A3CM708) – Deutschland
- Naoo AG (ISIN: CH1323306329) – Deutschland
- Net Digital AG (ISIN: DE000A2BPK34) – Deutschland
- RATIONAL AG (ISIN: DE0007010803) – Deutschland
- Power Metallic Mines Inc. (ISIN: CA73929R1055) - Kanada
- Graphano Energy Ltd. (ISIN: CA38867G2053) – Kanada
- FINEXITY AG NA O.N. (ISIN: DE000A40ET88) – Deutschland
- dynaCERT Inc. (ISIN: CA26780A1084) – Kanada
- Globex Mining Enterprises Inc. (ISIN: CA3799005093) – Kanada
- Almonty Industries Inc. (ISIN: CA0203987072) – Kanada
- Pasinex Resources Limited (ISIN: CA70260R1082) – Kanada
- BioNxt Solutions Inc. (ISIN: CA0909741062) - Kanada
- First Nordic Metals Corp. (ISIN: CA33583M1077) - Kanada
- Desert Gold Inc. (ISIN: CA25039N4084) – Kanada
- Silver Viper Minerals Corp. (ISIN: CA8283344098) -Kanada
- Sranan Gold Corp. (ISIN: CA85238C1086) – Kanada
- Samara Asset Group plc (ISIN: MT0001770107) – Malta

Das vollständige Programm mit allen Präsentationszeiten zum 16. IIF finden Sie unter:
👉 https://ii-forum.com/timetable-16-iif/

👉 Hier kostenfrei registrieren und direkt anmelden:
https://us06web.zoom.us/webinar/register/WN_Bltxe4jfT-KvTa3VPCvapQ#/registration

Die Teilnahme ist kostenfrei und als Fachkonferenz MiFID II-compliant.

Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme.

Ihr Team der
GBC AG und Apaton Finance GmbH

clearvise AG: Umsetzung des Strategiewechsels: Vollständiges Outsourcing operativer Geschäftsbereiche an die Tion Renewables GmbH im Rahmen der Ausrichtung als YieldCo

AD-HOC-Mitteilung nach Art. 17 der EU-Marktmissbrauchsverordnung (MAR)

Frankfurt, 24. Sep. 2025. Die clearvise AG (WKN A1EWXA / ISIN DE000A1EWXA4) informiert, dass der Vorstand der Gesellschaft heute den Abschluss eines Vertrages über ein vollständiges Outsourcing aller operativen Geschäftsbereiche an die Tion Renewables GmbH beschlossen hat. Der Aufsichtsrat der Gesellschaft hat in seiner heutigen Aufsichtsratssitzung die erforderliche Zustimmung erteilt. Die Gesellschaft hat den entsprechenden Outsourcing-Vertrag unmittelbar nach der Beschlussfassung des Aufsichtsrates abgeschlossen.

Mit dem beschlossenen, vollständigen Outsourcing werden wesentliche Geschäftsaktivitäten und Mitarbeiter auf die Tion Renewables GmbH übertragen. Hieraus erwartet die Gesellschaft langfristig deutliche Kostenvorteile für die clearvise AG. Ziel ist eine klare Trennung zwischen operativem Geschäft bei der Tion Renewables GmbH und der Rolle der Gesellschaft als Ertragsvehikel (YieldCo) innerhalb der Unternehmensgruppe. Das operative Bestandsportfolio sowie die Projekte in Bau bzw. in Genehmigung verbleiben unverändert im Besitz der Gesellschaft. Damit fungiert die Gesellschaft künftig als Unternehmen mit stabilen, planbaren Ausschüttungen aus dem bestehenden Portfolio an europäischen Wind- und Solarparks mit dem Ziel einer optimierten Dividendenausschüttung an die Aktionäre.

Über clearvise

Die clearvise AG ist ein unabhängiger Stromproduzent aus erneuerbaren Energien mit einem diversifizierten, europäischen Beteiligungsportfolio aus onshore Wind- und Solarparks.

Auf Basis eines digitalisierten Assetmanagements und der drei-Säulen-Akquisitionsstrategie konzentriert sich die Gesellschaft darauf, ihr Portfolio profitabel auszubauen und schafft Mehrwert für alle Beteiligten. Die Aktie der clearvise AG (WKN A1EWXA / ISIN DE000A1EWXA4) ist seit 2011 börsennotiert und wird aktuell im Freiverkehr verschiedener deutscher Börsen sowie via XETRA gehandelt (www.clearvise.com).

Commerzbank Aktiengesellschaft: Commerzbank startet Aktienrückkauf über 1 Mrd. Euro

Corporate News, 24. September 2025

- Rückkauf startet am 25. September und soll spätestens bis 10. Februar 2026 abgeschlossen sein

- Vorstandsvorsitzende Bettina Orlopp: „Kapital an unsere Aktionärinnen und Aktionäre zurückzugeben, ist ein wesentlicher Bestandteil unserer Strategie zur Wertsteigerung.“

- Finanzvorstand Carsten Schmitt: „Wir sind entschlossen, unseren Investoren auch künftig eine äußerst attraktive Rendite zu bieten. Deshalb planen wir, die Kapitalrückgabe bis 2028 kontinuierlich zu erhöhen.“

- Zusätzlich beginnt Rückkauf eigener Aktien im Volumen von bis zu 15,5 Mio. Euro für geplantes Mitarbeiteraktienprogramm


Der Vorstand der Commerzbank AG hat heute den Start des Rückkaufs eigener Aktien beschlossen. Zuvor haben die Europäische Zentralbank (EZB) und die Finanzagentur den Antrag der Bank genehmigt. Es ist der fünfte Aktienrückkauf der Commerzbank seit dem Jahr 2023.

Die Bank plant, ab dem 25. September dieses Jahres Aktien im Volumen von bis zu 1 Mrd. Euro zurückzukaufen. Der Rückkauf soll spätestens bis zum 10. Februar 2026 abgeschlossen sein. Die erworbenen Aktien plant die Commerzbank zu einem späteren Zeitpunkt einzuziehen. Der Rückkauf ist Teil der Kapitalrückgabe für das Geschäftsjahr 2025, die aus dem Rückkauf eigener Aktien und einer auf der nächsten Hauptversammlung zu beschließenden Dividende bestehen wird.

„Kapital an unsere Aktionärinnen und Aktionäre zurückzugeben, ist ein wesentlicher Bestandteil unserer Strategie zur Wertsteigerung. Über die Aktienrückkäufe partizipieren sie direkt am Erfolg der Commerzbank“, sagte Bettina Orlopp, Vorstandsvorsitzende der Commerzbank. „Für das laufende Geschäftsjahr streben wir an, 100 % unseres Nettoergebnisses vor Restrukturierungsaufwendungen und nach Abzug von AT-1-Kuponzahlungen zurückzugeben.“ Finanzvorstand Carsten Schmitt ergänzte: „Wir sind entschlossen, unseren Investoren auch künftig eine äußerst attraktive Rendite zu bieten. Deshalb planen wir, die Kapitalrückgabe bis 2028 kontinuierlich zu erhöhen.“

Der Vorstand hat heute außerdem beschlossen, dass die Commerzbank eigene Aktien zu einem Gesamtkaufpreis von bis zu 15,5 Mio. Euro für das geplante Mitarbeiteraktienprogramm erwerben wird. Das Programm startet voraussichtlich diesen Herbst.

Den Fortschritt der Aktienrückkäufe wird die Commerzbank wie gewohnt wöchentlich auf ihrer Internetseite Aktienrückkäufe - Kapitalrückgabe – Commerzbank AG veröffentlichen.

Über die Commerzbank


Mit ihren beiden Geschäftssegmenten – Firmenkunden sowie Privat- und Unternehmerkunden – bietet die Commerzbank als Universalbank ein umfassendes Portfolio an Finanzdienstleistungen. Sie ist die führende Bank im Firmenkundengeschäft in Deutschland und für den deutschen Mittelstand sowie starke Partnerin von rund 24.000 Firmenkundenverbünden. Rund 30 % der Finanzierung des deutschen Außenhandels werden von der Commerzbank abgewickelt. Mit einer Präsenz in mehr als 40 Ländern ist die Commerzbank überall dort vertreten, wo ihre Mittelstandskunden, Großunternehmen sowie institutionelle Kunden sie benötigen. Zudem begleitet die Commerzbank internationale Kunden mit einem Geschäftsbezug zu Deutschland, Österreich oder der Schweiz sowie Unternehmen aus ausgewählten Zukunftsbranchen. Mit einem angelegten Vermögen von mehr als 400 Mrd. Euro ist die Commerzbank zugleich eine der führenden Banken für Privat- und Unternehmerkunden in Deutschland. Unter der Marke Commerzbank bietet sie mit ihrem Omnikanalansatz ein umfangreiches Leistungs- und Serviceangebot: online und mobil, telefonisch und per Video im Beratungscenter sowie persönlich in ihren rund 400 Filialen. Unter der Marke comdirect bietet sie als digitale Hauptbank rund um die Uhr alle Kernleistungen und als Leistungsbroker Lösungen für das Sparen, Anlegen und Handeln mit Wertpapieren. Die polnische Tochtergesellschaft mBank S.A. ist eine innovative Digitalbank und betreut rund 5,8 Millionen Privat- und Firmenkunden überwiegend in Polen sowie in der Tschechischen Republik und der Slowakei.

Disclaimer

Diese Mitteilung enthält in die Zukunft gerichtete Aussagen. Dabei handelt es sich um Aussagen, die keine Tatsachen der Vergangenheit beschreiben. Solche Aussagen in dieser Mitteilung betreffen unter anderem die erwartete zukünftige Geschäftsentwicklung der Commerzbank, erwartete Effizienzgewinne und Synergien, erwartete Wachstumsperspektiven und sonstige Chancen für eine Wertsteigerung der Commerzbank sowie die erwarteten zukünftigen finanziellen Ergebnisse, Restrukturierungsaufwendungen und sonstige Finanzentwicklungen und -angaben. Diese in die Zukunft gerichteten Aussagen basieren auf aktuellen Planungen, Erwartungen, Schätzungen und Prognosen des Vorstands. Sie sind von einer Reihe von Annahmen abhängig und unterliegen bekannten und unbekannten Risiken, Unsicherheiten und anderen Faktoren, die dazu führen können, dass die tatsächlichen Ergebnisse oder Entwicklungen wesentlich von jenen abweichen, die durch diese in die Zukunft gerichteten Aussagen ausgedrückt oder impliziert werden. Solche Faktoren sind unter anderem die Verfassung der Finanzmärkte in Deutschland, Europa, den USA und in anderen Regionen, in denen die Commerzbank einen erheblichen Teil ihrer Erträge erzielt und einen erheblichen Teil ihrer Vermögenswerte hält, die Preisentwicklung von Vermögenswerten und Entwicklung von Marktvolatilitäten, insbesondere aufgrund der andauernden europäischen Schuldenkrise, der mögliche Ausfall von Kreditnehmern oder Kontrahenten von Handelsgeschäften, die Umsetzung ihrer strategischen Initiativen zur Verbesserung des Geschäftsmodells, die Verlässlichkeit ihrer Grundsätze, Verfahren und Methoden zum Risikomanagement, Risiken aufgrund regulatorischer Änderungen sowie andere Risiken. In die Zukunft gerichtete Aussagen gelten deshalb nur an dem Tag, an dem sie gemacht werden. Die Commerzbank ist nicht verpflichtet, die in dieser Mitteilung enthaltenen, in die Zukunft gerichteten Aussagen auf den neuesten Stand zu bringen oder abzuändern, um Ereignisse oder Umstände zu reflektieren, die nach dem Datum dieser Mitteilung eintreten.

NanoFocus AG: Carl Mahr Holding GmbH übermittelt konkretisiertes Squeeze-out-Verlangen und legt Barabfindung für die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der NanoFocus AG auf EUR 1,76 je Aktie fest

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

Oberhausen, 24. September 2025 – Die Carl Mahr Holding GmbH mit Sitz in Göttingen, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Göttingen unter HRB 2398, hat heute gegenüber dem Vorstand der NanoFocus AG (ISIN: DE000A40ESC1 / WKN A40ESC) gemäß § 327a Abs. 1 Satz 1 AktG das konkretisierte förmliche Verlangen übermittelt, eine Hauptversammlung der NanoFocus AG einzuberufen, in der ein Beschluss über die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre der Gesellschaft (Minderheitsaktionäre) auf die Carl Mahr Holding GmbH gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung (sog. aktienrechtlicher Squeeze-out) gefasst werden soll, und hierbei die von ihr festgelegte Barabfindung je Aktie mitgeteilt.

Die Carl Mahr Holding GmbH hat mitgeteilt, dass sie eine Beteiligung von unmittelbar 96,8575 % am Grundkapital der NanoFocus AG hält. Sie ist damit Hauptaktionärin im Sinne des § 327a Abs. 1 Satz 1 AktG.

Weiter hat die Carl Mahr Holding GmbH mitgeteilt, dass sie die Höhe der Barabfindung für die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der NanoFocus AG auf EUR 1,76 je Aktie der NanoFocus AG festgelegt hat. Der gerichtlich bestellte sachverständige Prüfer hat nach Auskunft der Carl Mahr Holding GmbH in Aussicht gestellt, dass er nach derzeitigem Stand die Angemessenheit der festgelegten Barabfindung bestätigen wird.

Der aktienrechtliche Squeeze-out wird erst mit der Eintragung des Übertragungsbeschlusses im Handelsregister des Sitzes der NanoFocus AG wirksam. Die NanoFocus AG wird die Einberufung einer außerordentlichen Hauptversammlung, die über den aktienrechtlichen Squeeze-out beschließen und voraussichtlich am 12. November 2025 stattfinden soll, gesondert bekannt geben.

Dienstag, 23. September 2025

BayWa AG: Geänderte US-Regulatorik führt eventuell zu reduzierter Ertragserwartungen im US-Geschäft der BayWa r.e. AG und erfordert möglicherweise Anpassung der Sanierungsplanung der BayWa AG

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

München, 23. September 2025: Die BayWa AG wurde von der BayWa r.e. AG darüber informiert, dass die BayWa r.e. AG aufgrund der sich weiter verschärfenden regulatorischen Rahmenbedingungen infolge des sogenannten „One Big Beautiful Bill Act“, wonach die Förderung erneuerbarer Energien signifikant eingeschränkt werden soll, die langfristige Unternehmensplanung und Ertragserwartung erneut prüft und gegebenenfalls negativ korrigieren könnte. Die Prüfung des genauen Umfangs der möglichen Auswirkungen sowie der Möglichkeit, diese durch Gegenmaßnahmen zu beschränken, wird voraussichtlich mehrere Wochen dauern.

Sollte die Prüfung ergeben, dass die zu erwartenden Erträge der BayWa r.e. AG deutlich geringer ausfallen als bisher geplant, müsste die BayWa AG ebenfalls mit eigenen Gegenmaßnahmen reagieren, um das Sanierungskonzept abzusichern. Der Vorstand der BayWa AG ist aus heutiger Sicht zuversichtlich, die Sanierung mit Hilfe entsprechender Gegenmaßnahmen im Sanierungszeitraum bis Ende 2028 erfolgreich abschließen zu können.

Montag, 22. September 2025

Generalanwalt des EuGH äußert sich zur Angemessenheit der den Minderheitsaktionären angebotenen Gegenleistung bei übernahmerechtlichem Squeeze-out

Zu dem Beitrag auf der Webseite der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Kleeberg: 

https://www.kleeberg.de/2025/09/11/generalanwalt-des-eugh-aeussert-sich-zur-angemessenheit-der-den-minderheitsaktionaeren-angebotenen-gegenleistung-bei-uebernahmerechtlichem-squeeze-out/

Die Autoren Christian Zwirner und Sebastian Schöffel kommen zu dem Fazit:

"Der Generalanwalt kommt zu dem Schluss, dass u.a. aufgrund des Schutzes der Minderheitsaktionäre die Angemessenheit einer Abfindung im Rahmen von Squeeze-outs auch bei einem Pflichtangebot nach Art. 15 Abs. 5 Unterabschnitt 3 der Richtlinie 2004/25/EG widerlegbar sein muss.

Er schlägt dem EuGH vor, dem slowenischen Gericht zu antworten, dass auch bei einem Pflichtangebot die Angemessenheit unter Beachtung von Artikel 5 Abs. 4 Unterabschnitt 2 zu prüfen ist. Dieser sieht unter anderem Korrekturen bei der angebotenen Abfindung vor, wenn die Marktpreise der betreffenden Wertpapiere manipuliert wurden.

Die gerichtliche Überprüfbarkeit der Angemessenheit der Höhe der Abfindung von Minderheitsaktionäre im Rahmen von Squeeze-outs soll somit laut Generalanwalt auch bei einem Pflichtangebot bestehen."

MFE hält nunmehr mehr als 75 % an ProSiebenSat.1 Media SE

Nach dem Vollzug des Übernahmeangebots der MFE-MEDIAFOREUROPE N.V. hält diese nunmehr 75,61 % der Stimmrechte an der ProSiebenSat.1 Media SE. Mitteilungspflichtige sind Frau Marina Elvira Berlusconi und Herr Pier Silvio Berlusconi.