Aktuelle Informationen zu Spruchverfahren bei Squeeze-out-Fällen, Organverträgen und Fusionen sowie zu Übernahmeangeboten, StaRUG-Enteignungen und Delisting-Fällen
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Die beiden Blogs "SpruchZ: Spruchverfahren Recht & Praxis" und "SpruchZ: Shareholders in Germany" (ausgewählte Beitr...
Freitag, 19. Juli 2024
SCI AG: Net Asset Value
Usingen (/18.07.2024/21:00) - Im Hinblick auf unsere an kommenden Montag stattfindende Hauptversammlung haben wir die turnusmäßige Ermittlung des NAV um einige Tage vorgezogen.
Der Net Asset Value (NAV) der SCI-Aktie - Nettowert aller Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten, ohne Wertbeitrag von möglichen Nachzahlungen aus laufenden Spruchverfahren - liegt aktuell bei 25,00 Euro; gegenüber der letzten Ermittlung ergibt sich somit ein Anstieg um 6,6 %. Dieser Zuwachs resultiert zum größten Teil aus dem deutlichen Kursanstieg (+53 %) unserer größten Depotposition LS Invest. Von unseren weiteren größeren Depotpositionen entwickelten sich auch Gesundheitswelt Chiemgau mit +5,4 % und Latvijas Balzams mit +4,9 % positiv, während Innotec 12,7 % niedriger notierten (hier ist allerdings der Dividendenabschlag zu berücksichtigen).
Das Einreichungsvolumen (Aktien, die in Squeeze-Outs, Unternehmensverträgen u.ä. abgefunden wurden und für die in den noch anhängigen Spruch- und Überprüfungsverfahren eine Nachbesserung erfolgen kann) liegt bei 15,6 Mio. Euro, die Erhöhung gegenüber der letzten Ermittlung ergibt sich aus dem Squeeze-Out bei Uponor (Finnland).
Anstehende Spruchverfahren und Strukturmaßnahmen
Die Rechtsanwaltskanzlei ARENDTS ANWÄLTE vertritt und berät voraussichtlich Minderheitsaktionäre insbesondere bei folgenden anstehenden aktienrechtlichen Spruchverfahren bzw. Strukturmaßnahmen:
- Aareal Bank AG:
aktienrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Atlantic BidCo GmbH zu EUR
33,20 je Aktie, (virtuelle) Hauptversammlung am 3. Mai 2024 hat
zugestimmt, Eintragung durch Anfechtungsklage verzögert
- BASTFASERKONTOR Aktiengesellschaft: Squeeze-out zugunsten der AGIB Real Estate S.A. zu EUR 8.760,- je Aktie, Hauptversammlung am 15. Juli 2024
- BBI Bürgerliches Brauhaus Immobilien Aktiengesellschaft: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der VIB Vermögen AG für eine Abfindung in Höhe von EUR 14,86 je BBI-Aktie, Hauptversammlung am 13. August 2024
- C. Bechstein Pianoforte AG: Squeeze-out, Eintragung im Handelsregister am 26. Juni 2024 (Fristende für Spruchanträge: 26. September 2024)
- Beta Systems Software AG: geplante Verschmelzung auf die SPARTA AG
- Consus Real Estate AG: Squeeze-out zugunsten der Adler Group S.A., Hauptversammlung am 11. Juni 2024
- DISO Verwaltungs AG (zuvor:
Matica Technologies AG, früher: Digital Identification Solutions AG):
Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der Matica Technologies
Group SA, Hauptversammlung am 26. Januar 2024, Eintragung durch
Anfechtungsklage verzögert
- Encavis AG: erfolgreiches Übernahmeangebot, Delisting geplant
- Endor AG: StaRUG-Verfahren beantragt
- EQS Group AG: Squeeze-out zugunsten der Pineapple German Bidco GmbH (Thoma Bravo, L.P.) zu EUR 40,- je Aktie
- Halloren Schokoladenfabrik AG: Rechtsformwechsel in GmbH angekündigt
- HanseYachts AG: Delisting-Erwerbsangebot der HY Beteiligungs GmbH (100%-ige Tochtergesellschaft der AURELIUS Equity Opportunities SE & Co. KGaA), Delisting von der Frankfurter Wertpapierbörse mit Ablauf des 17. Mai 2024
- Instapro II AG (MyHammer Holding AG wurde 2022 verschmolzen, Spruchverfahren läuft noch): verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Instapro I AG (IAC/ InterActiveCorp) für EUR 20,63 je Instapro-II-Aktie, Hauptversammlung am 26. Juni 2024
- KATEK SE: Delisting-Erwerbsangebot, Delisting von der Frankfurter Wertpapierbörse zum Ablauf des 17. Mai 2024
- Lotto24 AG: Squeeze-out zugunsten der ZEAL Network SE zu EUR 479,25 je Stückaktie, Hauptversammlung am 27. August 2024
- MEDION AG: Squeeze-out zugunsten der Lenovo Germany Holding GmbH
- MorphoSys AG: erfolgreiches Übernahmeangebot durch den Novartis-Konzern, öffentliches Delisting-Erwerbsangebot, verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Novartis BidCo Germany AG
- New Work SE (früher: Xing SE): Delisting-Erwerbsangebot der Burda Digital SE
- S IMMO AG: Squeeze-out zugunsten der IMMOFINANZ AG, Hauptversammlung im Herbst 2024
- Schumag Aktiengesellschaft: Squeeze-out in Aussicht gestellt
- Software AG: erfolgreiches Übernahmeangebot der Mosel Bidco SE/Silver Lake, verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out, Hauptversammlung am 24. Mai 2024
- SYNLAB AG: Übernahmeangebot zu EUR 10,-, Paul E. Singer/Elliott hält inzwischen 6,5 % an der SYNLAB AG, nunmehr Delisting-Vereinbarung mit der Ephios Bidco GmbH, Delisting-Erwerbsangebot
- Telefónica Deutschland Holding AG:
erfolgreiches Erwerbsangebot der Telefónica Local Services GmbH,
Telefónica-Konzern hält fast 97 %, Squeeze-out vorerst zurückgestellt
(dürfte aber über kurz oder lang kommen), Delisting-Erwerbsangebot
- Tion Renewables AG (zuvor: Pacifico Renewables Yield AG): Squeeze-out zugunsten der Hopper BidCo GmbH (EQT) zu EUR 30,33 (zuvor: EUR 29,19) je Aktie, Eintragung im Handelsregister am 15. April 2024 (Fristende: 15. Juli 2024)
- USU Software AG: Delisting-Erwerbsangebot, Delisting von der Frankfurter Wertpapierbörse mit Ablauf des 2. Juli 2024
- Vectron Systems AG: öffentliches Erwerbsangebot und Business Combination Agreement
- Vitesco Technologies Group AG: erfolgreiches Übernahmeangebot der Schaeffler AG, Verschmelzung auf den Hauptversammlungen am 24. und 25. April 2024 beschlossen
- Zapf Creation AG:
verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der MGAE Deutschland
Holding AG (MGA/The Amended and Restated Larian Living Trust) zu EUR
30,23 je Aktie, verschmelzungsrechtliche Squeeze-out am 10. Juni 2024
wirksam geworden (Fristende: 10. September 2024)
Weitere Informationen: kanzlei@anlageanwalt.de
Donnerstag, 18. Juli 2024
RheinErden AG: Erstnotierung Rheinerden AG im Freiverkehr der Börse Düsseldorf
Corporate News
Ruggell, 18.07.24, Seit heute notiert die Rheinerden AG (ISIN:
LI1317196916, WKN:A3EHT3) im allgemeinen Freiverkehr der Börse
Düsseldorf.
Die Rheinerden AG ist eine operative Management- und
Beteiligungsgesellschaft mit Sitz in Ruggell, Liechtenstein, die sich
auf die strategische Führung, Steuerung und Koordination von
Tochtergesellschaften im Rahmen einer geschäftsleitenden Holding
spezialisiert. Darüber hinaus berät die RheinErden Portfoliounternehmen
und externe Gesellschaften und stellt dabei bei der EAMD AG und der
Rheingold Minen AG als Interimsmanagement Personal zur Verfügung. Neben
dem Erwerb, Halten und Verwalten von Beteiligungen wird auch die
Weiterentwicklung, Restrukturierung und die Sanierung von
Portfoliounternehmen und externen Gesellschaften angeboten. Die
RheinErden investiert im Gegensatz zu ihren Wettbewerbern, gezielt in
nicht gelistete Zielunternehmen (Minderheitsbeteiligungen), die in
Zukunft ein Listing anstreben. Ein erfolgreiches Listing eines
Portfoliounternehmens an der Düsseldorfer Börse im Freiverkehr konnte im
Dezember 2021 mit der EAMD AG bereits durchgeführt werden.
MorphoSys AG: Veröffentlichung gemäß § 40 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung
Mitteilung gemäß § 43 Abs. 1 WpHG
Am 20. Juni 2024 hat die Novartis AG der MorphoSys AG gemäß §§ 33 Abs.
1, 37 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass der von ihnen gehaltene
Stimmrechtsanteil an der MorphoSys AG, Semmelweisstraße 7, 82152 Planegg
am 19. Juni 2024 die Schwelle von 75 % überschritten hat und sie
unmittelbar 34.447.809 MorphoSys-Aktien, entsprechend rund 91,04 % (nach
Abzug der Anzahl der eigenen Aktien rund 91,17 %) des Grundkapitals der
MorphoSys AG halten.
1. Mit dem Erwerb verfolgte Ziele:
(a) Der Erwerb von Stimmrechten an der MorphoSys AG dient der Umsetzung strategischer Ziele.
(b) Es besteht die Absicht seitens der Novartis BidCo Germany AG,
innerhalb der nächsten zwölf Monate weitere Stimmrechte der MorphoSys AG
durch Erwerb oder auf sonstige Weise zu erlangen.
(c) Die Novartis BidCo Germany AG strebt die Einflussnahme auf die
Besetzung von Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorganen der MorphoSys
AG an.
(d) Die Novartis BidCo Germany AG strebt keine wesentliche Änderung der
Kapitalstruktur der MorphoSys AG, insbesondere im Hinblick auf das
Verhältnis von Eigen- und Fremdfinanzierung sowie die Dividendenpolitik
an.
2. Herkunft der für den Erwerb verwendeten Mittel:
Die Novartis BidCo Germany AG hat die Stimmrechte an der MorphoSys AG
unentgeltlich im Wege der Einbringung in die Kapitalrücklage im Sinne
von § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB durch ihre alleinige Aktionärin, die Novartis
BidCo AG, erworben. Hinsichtlich des Erwerbs von Stimmrechten der
MorphoSys AG wurden von der Novartis BidCo Germany AG direkt weder
Fremd- noch Eigenmittel aufgewendet.
Highlight Communications AG nimmt Stellung zu irreführenden und falschen Schreiben einzelner deutscher Depotbanken; Meldung an die BaFin
Pratteln, 18. Juli 2024
Die an der Frankfurter Börse notierte schweizerische Highlight Communications AG (HLG; WKN 920 299) mit Sitz in Pratteln ("HLC") nimmt Stellung zu in letzter Zeit wiederholt verbreiteten, irreführenden und falschen Schreiben von einzelnen deutschen Banken, welche einzelne Aktionäre von HLC erhalten haben. In diesen Schreiben wird suggeriert, dass Inhaberaktien in der Schweiz nicht mehr zulässig seien und Aktionäre werden aufgefordert, zu prüfen, ob gerichtliche Schritte zur Wahrung ihrer Rechte im Hinblick auf ihre Bestände von Inhaberaktien der HLC unternommen werden müssen.
HLC stellt hiermit klar, dass seitens ihrer Aktionäre keinerlei Handlungsbedarf besteht oder bestand und die Inhaberaktien der HLC, die börsennotiert sind, nach anwendbarem schweizerischem Recht ohne Einschränkung nach wie vor erlaubt sind. Es gibt namentlich weder einen Bedarf noch eine rechtliche Möglichkeit von Aktionären, in der Schweiz diesbezügliche gerichtliche Schritte einzuleiten. Einzelne an Aktionäre verschickte Schreiben sind nicht nur irreführend, sondern enthalten auch falsche Aussagen zur Rechtslage in der Schweiz. HLC hat diese Vorgänge bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) gemeldet.
Weitere Informationen:
Highlight Communications AG
Investor Relations
Netzibodenstrasse 23b
CH-4133 Pratteln BL
Telefon: +41 (0)61 816 96 91
E-Mail: ir@hlcom.ch
Gleiss Lutz berät SYNLAB AG im Zusammenhang mit dem Delisting sowie dem Delisting-Erwerbsangebot von Cinven
Ein Gleiss Lutz-Team hat die börsennotierte SYNLAB AG („SYNLAB“) beim Delisting vom Regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse sowie im Zusammenhang mit dem öffentlichen Delisting-Erwerbsangebot von Cinven beraten. Das Delisting wurde auf Antrag von SYNLAB am 12. Juli 2024 mit dem Ablauf der Annahmefrist des Delisting-Erwerbsangebots wirksam.
SYNLAB und der Private Equity-Investor Cinven hatten Ende Mai 2024 eine Delisting-Vereinbarung abgeschlossen, in der sich SYNLAB unter anderem dazu verpflichtete, einen Antrag auf Widerruf der Zulassung der Aktien von SYNLAB zum Regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse zu stellen.
Das Delisting-Erwerbsangebot sah einen Angebotspreis von EUR 11,09 je SYNLAB-Aktie vor, woraus sich eine Marktkapitalisierung von SYNLAB von ca. EUR 2,5 Milliarden ergibt. Die Aktien von SYNLAB wurden bislang im Regulierten Markt (Prime Standard) der Frankfurter Wertpapierbörse gehandelt und waren im SDAX notiert. Die SYNLAB-Gruppe beschäftigt über 23.000 Mitarbeiter in 33 Ländern und erwirtschaftete im Geschäftsjahr 2023 einen Jahresumsatz von mehr als EUR 2,6 Milliarden. Damit ist SYNLAB Europas führender Anbieter für medizinische Diagnostik.
Cinven ist eine global tätige Investmentgesellschaft mit einem verwalteten Vermögen von über EUR 39 Milliarden. Die Portfoliogesellschaften von Cinven erwirtschafteten zusammen einen Gesamtumsatz von mehr als EUR 44 Milliarden.
Bei SYNLAB hat Dr. Fabian Walla (Group General Counsel) die Delisting-Transaktion betreut.
Das folgende Gleiss Lutz-Team war für SYNLAB tätig und hat zu der Delisting-Transaktion beraten: Steffen Carl (Partner, Gesellschaftsrecht, München), Dr. Christian Cascante (Partner, Frankfurt), Dr. Markus Martin (Counsel) und Dr. Julius-Vincent Ritz (alle M&A, beide Stuttgart).
Gleiss Lutz hat umfassende Expertise bei der Beratung öffentlicher Übernahmen und Delistings und ist regelmäßig an hochkarätigen Transaktionen (sowohl freundlich als auch feindlich) beteiligt – sei es für den Erwerber, Vorstand oder Aufsichtsrat der Zielgesellschaft oder für Investmentbanken. Zuletzt beriet ein Gleiss Lutz Team beispielsweise die Telefónica S.A. bei einem öffentlichen Erwerbsangebot sowie einem Delisting-Erwerbsangebot an die Aktionäre der Telefónica Holding Deutschland AG und die Burda Digital SE beim Delisting-Erwerbsangebot an die Aktionäre der New Work SE, die das Business Netzwerk XING betreibt.
Mittwoch, 17. Juli 2024
ZEAL Network SE: ZEAL übermittelt konkretisiertes Squeeze-out Verlangen an die LOTTO24 AG
Corporate News
- Hauptversammlung der Tochtergesellschaft LOTTO24 AG am 27. August 2024 einberufen – Beschluss über Squeeze-out
- Höhe der Barabfindung der Aktien der Minderheitsaktionäre festgelegt
Hamburg, 17. Juli 2024. ZEAL Network SE, Muttergesellschaft und Hauptaktionärin der LOTTO24 AG, hat ihr Übertragungsverlangen an die LOTTO24 AG vom März 2024 konkretisiert. Der Beschluss über den Squeeze-out soll im Rahmen der ordentlichen Hauptversammlung der LOTTO24 AG am 27. August gefasst werden.
ZEAL Network SE hat dem Vorstand der LOTTO24 AG mitgeteilt, dass sie die Barabfindung für die beabsichtigte Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der LOTTO24 AG auf € 479,25 je Stückaktie festgelegt hat. Die Höhe der Barabfindung wurde von der ZEAL Network SE auf Grundlage einer Unternehmensbewertung festgelegt, die von der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft durchgeführt wurde. Die Angemessenheit der Barabfindung wurde durch den gerichtlich bestellten sachverständigen Prüfer ADKL AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft bestätigt. Die Hauptaktionärin hält rund 95,45 Prozent am Grundkapital und den Stimmrechten der LOTTO24 AG. Beim Preis von € 479,25 je Stückaktie wird die ZEAL Network SE insgesamt etwa € 36,3 Mio. für die Übernahme der restlichen Aktien an der LOTTO24 AG bezahlen. Die ZEAL Network SE wird den Erwerb der restlichen Aktien vollständig über den Abruf von Krediten finanzieren. Entsprechende Kreditverträge hat die ZEAL Network SE bereits unterzeichnet.
Über ZEAL
ZEAL Network ist eine E-Commerce-Unternehmensgruppe mit Sitz in Hamburg und der Marktführer für Online-Lotterien in Deutschland. 1999 gegründet, haben wir das Lottospiel ins Internet gebracht. Heute hat die Unternehmensgruppe rund eine Million aktive Kund:innen und mehr als 200 Mitarbeiter:innen an drei Standorten. ZEAL ermöglicht über die Marken LOTTO24 und Tipp24 die Teilnahme an staatlich lizensierten Lotterien und bietet zusätzlich auch eigene Lotterieprodukte an. Zu ZEAL gehören zudem die Marken ZEAL Instant Games, ZEAL Ventures und ZEAL Iberia. In 2024 feiert die ZEAL-Gruppe ihr 25-jähriges Bestehen. Seit unserer Gründung stehen wir für Wachstum, Innovation und Erfolg.
LOTTO24 AG erreicht in 2023 zweistelliges Umsatzwachstum aus Lotterien
- Kerngeschäft und Kundenstamm ausgebaut, Marktanteile erhöht
- Umsatzerlöse aus Lotterien um fast elf Prozent gestiegen
- Transaktionsvolumen und EBITDA steigen um fast 17 bzw. 29 Prozent
- Hauptversammlung am 27. August einberufen – Beschluss über Squeeze-out
Hamburg, 17. Juli 2024. Die LOTTO24 AG, ein Tochterunternehmen der ZEAL Network SE und deutscher Marktführer von Online-Lotterien, hat heute ihren Geschäftsbericht für das Jahr 2023 veröffentlicht. Das Unternehmen blickt auf eine starke Umsatz- und Ergebnisentwicklung. So hat das Unternehmen im vergangenen Geschäftsjahr sein Transaktionsvolumen um 16,7 Prozent auf € 885,0 Millionen gesteigert (2022: € 758,4 Millionen). Auch die Umsatzerlöse aus Lotterien stiegen um 10,8 Prozent auf € 115,4 Millionen (2022: € 104,2 Millionen). Darüber hinaus konnte die LOTTO24 AG mit dem Start des Angebots virtueller Automatenspiele einen wichtigen Meilenstein in der Geschäftsentwicklung erreichen und so einen bedeutenden nächsten Schritt für die Ausweitung der Marktführerschaft tun.
„Im Jahr 2023 haben wir unsere Position als Marktführer und unsere Markenbekanntheit weiter ausgebaut. Wir sind stolz darauf, dass sich vor allem die Marke LOTTO24 zur wahren Gewinnerschmiede entwickelt hat, die im vergangenen Jahr mehr Rekord-Gewinner hervorgebracht hat als jeder andere Lotterieanbieter in Deutschland“, kommentiert Andrea Behrendt, CFO der LOTTO24 AG. „Unsere starke Umsatz- und Ergebnisentwicklung sowie unser auf 41,4 Prozent gewachsener Marktanteil zeigen, dass wir auf dem richtigen Weg sind. Zudem wurden unsere eigenen Produktinnovationen im vergangenen Geschäftsjahr gut von unseren Kund:innen aufgenommen. Durch die positive Geschäftsentwicklung blicken wir optimistisch auf die kommenden Geschäftsjahre.“
Starkes EBITDA-Wachstum trotz Investition und Ausbau des Produktportfolios
Die LOTTO24 AG hat im abgelaufenen Geschäftsjahr 597 Tausend Kund:innen gewonnen (2022: 703 Tausend). Der Rückgang im Vergleich zum Vorjahr lässt sich auf die im Vergleich deutlich schlechtere Jackpotsituation zurückführen. Aufgrund der strategischen Entscheidung des Unternehmens, durch verstärkte TV-Werbung in den Markenaufbau zu investieren, waren die Marketingaufwendungen mit € 34,8 Millionen (2022: € 33,0 Millionen) um 5,5 Prozent höher als im Vorjahr.
Trotz der erhöhten Investitionen in Markenaufbau und den Start der Online-Games konnte das Unternehmen ein sehr starkes Wachstum des EBITDA um 28,8 Prozent auf € 33,0 Millionen verzeichnen (2022: € 25,6 Millionen).
Erfolgreicher Start für Online-Games
Im Juni 2023 hat die LOTTO24 AG das Angebot virtueller Automatenspiele über die Webshops seiner Marken LOTTO24 und Tipp24 veröffentlicht und konnte hiermit bereits im Startjahr ein Transaktionsvolumen von € 41,6 Millionen erreichen. Die mit Online-Games erzielten Umsatzerlöse lagen bei € 39,6 Millionen.
Ausblick 2024
Für das Geschäftsjahr 2024 plant die LOTTO24 AG, ihre Marktführerschaft als Online-Anbieter von Lotterieprodukten in Deutschland weiter auszubauen. Das Unternehmen rechnet damit, dass die Umsatzerlöse im Geschäftsjahr 2024 in einer Bandbreite von € 267 Millionen bis € 277 Millionen und das EBITDA in einer Bandbreite von € 40 Millionen bis € 45 Millionen liegen werden.
Squeeze-out der LOTTO24 AG
Die LOTTO24 AG hat heute zu ihrer ordentlichen Hauptversammlung eingeladen. Diese findet am 27. August 2024 als Präsenzversammlung in Hamburg statt. Der Vorstand und Aufsichtsrat werden der Hauptversammlung die Zahlung einer Dividende von € 0,04 pro Aktie (2022: € 17,00) vorschlagen.
Auf der Agenda steht auch der Beschluss über den Ausschluss der Minderheitsaktionäre der Gesellschaft (Squeeze-out). Die Hauptaktionärin der LOTTO24 AG, die ZEAL Network SE, hat ihr Übertragungsverlangen vom März 2024 konkretisiert und dem Vorstand der LOTTO24 AG mitgeteilt, dass sie die Barabfindung für die beabsichtigte Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der LOTTO24 AG auf € 479,25 je Stückaktie festgelegt hat. Die Höhe der Barabfindung wurde von der ZEAL Network SE auf Grundlage einer Unternehmensbewertung festgelegt, die von der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft durchgeführt wurde. Die Angemessenheit der Barabfindung wurde durch den gerichtlich bestellten sachverständigen Prüfer ADKL AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft bestätigt. Die Hauptaktionärin hält rund 95,45 Prozent am Grundkapital und den Stimmrechten der LOTTO24 AG.
Über die LOTTO24 AG:
Die LOTTO24 AG ist ein Unternehmen der ZEAL-Gruppe und der führende deutsche Online-Anbieter von Lotterieprodukten. LOTTO24 bietet Kund:innen die Online-Teilnahme an einer Vielzahl von in Deutschland zugelassenen Lotterieprodukten an. Zum Angebot zählen unter anderem LOTTO 6aus49, Eurojackpot, Spiel 77, Super 6, GlücksSpirale, Spielgemeinschaften, Rubbellose, Keno, die Deutsche Fernsehlotterie, die Deutsche Traumhauslotterie und die Lotterie freiheit+. Als stark wachsendes und zugleich service- und kundenorientiertes Unternehmen hat LOTTO24 den Anspruch, Kunden sowohl online als auch mobil ein besonders bequemes, sicheres und zeitgemäßes Spielerlebnis zu bieten.
Ergebnis des Delisting-Erwerbsangebots für SYNLAB-Aktien
Quelle: Bundesanzeiger vom 17. Juli 2024
niiio finance group AG: Bekanntmachung einer Mehrheitsbeteiligung
Quelle: Bundesanzeiger vom 15. Juli 2024
ACCENTRO Real Estate AG informiert über geplante Stundung der im August fälligen Zinsen aus der Anleihe 2020/2026 sowie über den Stand der laufenden Verhandlungen mit Anleihegläubigern
Berlin, 16. Juli 2024 – Die ACCENTRO Real Estate AG (die „Gesellschaft“) gibt bekannt, dass die Verhandlungen über eine Restrukturierungslösung zur Sicherung des Fortbestands der Gesellschaft mit einer Gruppe wesentlicher Anleihegläubiger der Anleihe 2020/2026 (ISIN DE000A254YS5 / WKN A254YS, „Anleihe 2020/2026“) und dem Anleihegläubiger der Anleihe 2021/2029 (ISIN DE000A3H3D51 / WKN A3H3D5, „Anleihe 2021/2029“) andauern. Um diese Verhandlungen nicht zu präjudizieren, beabsichtigt die Gesellschaft rein vorsorglich ein Verfahren zur Einholung der Zustimmung gemäß dem deutschen Schuldverschreibungsgesetz hinsichtlich einer Stundung der im August fälligen Zinsen aus der Anleihe 2020/2026 bis zum 13. Dezember 2024 einzuleiten. Aus demselben Grund wird die Gesellschaft parallel hierzu die Zustimmung hinsichtlich einer Stundung der im September fälligen Zinsen aus der Anleihe 2021/2029 bis zum 20. Dezember 2024 beim Gläubiger dieser Anleihe einholen unter der Maßgabe, dass die Zustimmung der Gläubiger der Anleihe 2020/2026 wie beantragt gewährt wird. Entsprechende Ankündigungen werden den Gläubigern der Anleihe 2020/2026 zu gegebener Zeit zur Verfügung gestellt.
NanoFocus AG : Kapitalherabsetzung durch die Zusammenlegung von Aktien
Quelle: Bundesanzeiger vom 16. Juli 2024
GLASAUER INVESTMENT TRUST KGaA: Anfechtungsklage gegen Hauptversammlungsbeschlüsse
― den Eintritt von Herrn Gerald Glasauer anstelle der ausscheidenden GUB Management GmbH in die Komplementärsfunktion nebst entsprechender Änderung von § 6 der Satzung;― die damit einhergehende Umfirmierung der Gesellschaft in GLASAUER INVESTMENT TRUST KGaA nebst entsprechender Änderung von § 1 der Satzung;― die satzungsmäßige Konzentration von Gesellschaftsbekanntmachungen auf den Bundesanzeiger in § 3 der Satzung;― die Erweiterung der Liste möglicher Hauptversammlungsorte um die Städte Cuxhaven, Westerland/Sylt, Warnemünde, Luxemburg (Luxemburg), Straßburg (Frankreich) und Salzburg (Österreich) bei gleichzeitiger Streichung eines deutschen Börsenplatzes in § 12 Abs. 2 der Satzung,― die Verlängerung der Ermächtigung zur Abhaltung der Hauptversammlung im rein virtuellen Format nach § 12a der Satzung bis zum 30. April 2029;― die Neufassung des Stimmrechtsausübung durch Bevollmächtigte in § 14 Abs. 2 der Satzung; sowie― die Ernennung aller persönlich haftenden Gesellschafter zu Abwicklern im Falle der Liquidation nach § 15 Abs. 2 der Satzung.
Quelle: Bundesanzeiger vom 16. Juli 2024
Dienstag, 16. Juli 2024
Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der Tion Renewables AG (zuvor: Pacifico Renewables Yield AG)
Das LG München I hat die eingegangenen Spruchanträge zu dem Squeeze-out bei der Tion Renewables AG, Grünwald, zugunsten der Boè AcquiCo GmbH (zuvor: Hopper BidCo GmbH) zu dem führenden Verfahren mit dem Aktenzeichen 5 HK O 6127/24 verbunden.
LG München I, Az. 5 HK O 6127/24
Spruchverfahren zum Rechtsformwechsel der früheren REII-Development AG: LG Düsseldorf bestellt gemeinsamen Vertreter
In dem Spruchverfahren zur Nachprüfung der angebotenen Barabfindung im Zusammenhang mit dem Rechtsformwechsel der früheren REII-Development AG in eine GmbH hat das LG Düsseldorf mit Beschluss vom 16. Juli 2024 Herrn Rechtsanwalt Toni Riedel, 40213 Düsseldorf, zum gemeinsamen Vertreter bestellt.
LG Düsseldorf, Az. 35 O 26/23 (AktE)
Endor AG: Amtsgericht Landshut ermächtigt Aktionäre der Endor AG zur Einberufung einer außerordentlichen Hauptversammlung
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014
Landshut, 16. Juli 2024 – Die Endor AG (WKN 549166 / ISIN: DE0005491666) gibt bekannt, dass das Amtsgericht Landshut zwei Aktionäre der Endor AG ermächtigt hat, eine außerordentliche Hauptversammlung einzuberufen. Die gerichtliche Ermächtigung umfasst folgende Tagesordnungspunkte:
- Bericht des Vorstands über die aktuelle wirtschaftliche Lage der Endor AG sowie den Stand von Angeboten, Gesprächen, Verhandlungen und Vereinbarungen, betreffend die Restrukturierung/Beseitigung der (drohenden) Zahlungsunfähigkeit der Endor AG
- Entzug des Vertrauens gegenüber den Vorstandsmitgliedern Andres Ruff, Matthias Kosch, Daniel Meyberg und Belma Nadarevic durch die Hauptversammlung
- Beschlussfassung über die Abberufung von Aufsichtsratsmitgliedern gemäß § 103 AktG
- Beschlussfassung über die Wahl zum Aufsichtsrat
- Beschlussfassung über die Bestellung eines Sonderprüfers zur Prüfung des Verhaltens von Vorstand und Aufsichtsrat im Zusammenhang mit der Restrukturierung der Endor AG
- Beschlussfassung über die Durchführung einer Kapitalerhöhung gegen Bareinlage unter Gewährung des Bezugsrechts an die Aktionäre.
Die antragstellenden Aktionäre beabsichtigen der Hauptversammlung der Gesellschaft nach Informationen des Vorstands, eine Bezugsrechtskapitalerhöhung um bis zu EUR 70 Mio. vorzuschlagen. Die neuen Aktien sollen nach Informationen des Vorstands zu einem Ausgabebetrag von EUR 1,00 ausgegeben werden.
Die Gesellschaft geht davon aus, dass die Aktionäre von der Ermächtigung Gebrauch machen und durch Bekanntmachung im Bundesanzeiger die außerordentliche Hauptversammlung einberufen werden.
Die Einberufung und Durchführung der außerordentlichen Hauptversammlung gefährdet nach Ansicht des Vorstands der Endor AG die Restrukturierung der Gesellschaft im Rahmen des laufenden Verfahrens nach dem Unternehmensstabilisierungs- und restrukturierungsgesetzes (StaRUG) mit dem Einstieg des Investors Corsair, weil insbesondere Wechsel im Aufsichtsrat oder Vorstand sowie Kapitalmaßnahmen dem Investor Corsair ein Recht zur Kündigung der Zwischenfinanzierung geben und/oder zur Beendigung der Restrukturierung gemäß dem mit Corsair vereinbarten Term Sheet berechtigen.
Scheitert das laufende StaRUG-Verfahren, sind auch die kreditgebenden Banken zur Kündigung der Standstillvereinbarungen berechtigt.
Die antragstellenden Aktionäre haben dem Vorstand nach wie vor kein belastbares Finanzierungskonzept vorgelegt. Der Vorstand geht nicht davon aus, dass die beabsichtigte Kapitalerhöhung der Gesellschaft rechtzeitig und in ausreichendem Umfang liquide Mittel zur Verfügung stellt.
Insbesondere liegen dem Vorstand keine belastbaren Anhaltspunkte dafür vor, dass ausreichend Investoren zur Zeichnung der neuen Aktien gegen Leistung des Ausgabebetrags bereit sind. Selbst eine Zuführung von Eigenkapital in Höhe von EUR 70 Mio. genügt nach Ansicht des Vorstands derzeit nicht für eine nachhaltige Sanierung, weil mit diesem Betrag lediglich die Kredite gegenüber den finanzierenden Banken zurückgeführt werden können, nicht aber die Zwischenfinanzierung durch Corsair und auch der weitere Liquiditätsbedarf der Gesellschaft nicht abgedeckt wäre. Auch bei vollständiger Durchführung der Kapitalerhöhung hätte die Gesellschaft daher in diesem Fall keine positive Fortführungsprognose.
Eine Beendigung des laufenden StaRUG-Verfahrens ohne belastbares Refinanzierungskonzept würde zur Insolvenz der Gesellschaft führen und den Fortbestand des Unternehmens und die Arbeitsplätze erheblich gefährden.
Da die Gesellschaft die laufenden Finanzierungen ohne rechtzeitige Zufuhr neuer liquider Mittel nicht zurückzahlen kann, würde eine Kündigung von Finanzierungen dazu führen, dass das StaRUG-Verfahren abgebrochen und die Gesellschaft einen Insolvenzantrag stellen muss.
Eine Beendigung des laufenden StaRUG-Verfahrens ohne belastbares Refinanzierungskonzept würde zur Insolvenz der Gesellschaft führen und den Fortbestand des Unternehmens und die Arbeitsplätze erheblich gefährden.
Da die Gesellschaft die laufenden Finanzierungen ohne rechtzeitige Zufuhr neuer liquider Mittel nicht zurückzahlen kann, würde eine Kündigung von Finanzierungen dazu führen, dass das StaRUG-Verfahren abgebrochen und die Gesellschaft einen Insolvenzantrag stellen muss.
Die Gesellschaft beabsichtigt, die Restrukturierung nach dem StaRUG fortzusetzen. Derzeit geht die Gesellschaft davon aus, dass Corsair und die kreditgebenden Banken die geplante Restrukturierung mit dem Investor Corsair weiterhin unterstützen. Der Vorstand der Endor AG nimmt daher zum jetzigen Zeitpunkt weiterhin eine positive Fortführungsprognose an.
Die Endor AG prüft die Einlegung von Rechtsmitteln gegen die Entscheidung des Amtsgerichts.
Über den weiteren Verlauf wird Endor entsprechend den rechtlichen Anforderungen informieren.
Montag, 15. Juli 2024
Vectron Systems AG: Vectron überarbeitet Prognose für die Jahre 2024 und 2025
Münster, 15. Juli 2024. Die Vectron Systems AG (Vectron) und Shift4 Unternehmensgruppe (Shift4) haben am 01. Juni 2024 ein Business Combination Agreement vereinbart. Ziel der Zusammenarbeit ist die Umstellung der Vectron-Kundschaft auf Shift4 Payment-Dienstleistungen sowie eine deutliche Ausweitung der bisherigen Vectron-Marktanteile.
Aktuell befinden sich beide Partner in enger Abstimmung. Resultierend aus den ersten Gesprächen ist absehbar, dass die bisherigen Preis – und Angebotsmodelle von Vectron grundlegend geändert werden sollen. Dies führt dazu, dass die aktuelle Vectron-Prognose für die Jahre 2024 und 2025 nicht mehr zutreffend ist und überarbeitet werden muss.
Sobald die neuen Preismodelle feststehen und auf dieser Basis neu geplant werden kann, wird Vectron eine neue Prognose veröffentlichen.
Spruchverfahren zum verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out bei der innogy SE: Vorlage des Gutachtens des gerichtlichen Sachverständigen voraussichtlich in den nächsten Wochen
von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
In dem
Spruchverfahren zu dem am 4. März 2020 beschlossenen verschmelzungsrechtlichen
Squeeze-out bei der innogy SE hat der gerichtlich bestellte Sachverständige Tönnes von der
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft HLB Schumacher mit Schreiben vom 4. Juli 2024 mitgeteilt, alle aufgeworfenen Fragen und Probleme geklärt zu haben. Die Arbeiten könnten in den nächsten vier bis sechs Wochen abgeschlossen werden. Die von dem Sachverständigen "sicherheitshalber" angeforderte weitere Vorschusszahlung von EUR 30.000,- zzgl. USt. ist vom Gericht bewilligt worden.
LG Dortmund, Az. 18 O 25/20 AktE
Coriolix Capital GmbH u.a.. ./. innogy SE (jetzt: E.ON Verwaltungs GmbH)
111 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: RA Dr. Martin Weimann, 10405 Berlin
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin:
Rechtsanwälte Linklaters LLP, 40212 Düsseldorf
Sonntag, 14. Juli 2024
Salzgitter plant angeblich Übernahme und Delisting von Aurubis
Freitag, 12. Juli 2024
MorphoSys AG: MorphoSys kündigt freiwilliges Delisting vom Nasdaq Global Market an
Planegg/München, Deutschland, 12. Juli 2024
Die MorphoSys AG (FSE: MOR; NASDAQ: MOR) gab heute bekannt, dass sie die Nasdaq Stock Market formell über ihre Absicht informiert hat, ihre American Depositary Shares („ADSs“) freiwillig vom Nasdaq Global Market zu nehmen und die ADSs gemäß Abschnitt 12(b) des Securities Exchange Act von 1934 (der „Exchange Act“) abzumelden.
MorphoSys geht derzeit davon aus, dass es bei der Securities and Exchange Commission (die „SEC“) das Formular 25, Benachrichtigung über die Entfernung der Börsennotierung und/oder Registrierung gemäß Abschnitt 12(b) des Exchange Act in Bezug auf das Delisting und die Deregistrierung am oder um den 25. Juli 2024 einreichen wird, wobei das Delisting der ADSs frühestens zehn Tage danach wirksam wird. Dementsprechend geht MorphoSys davon aus, dass der letzte Handelstag an der Nasdaq am oder um den 2. August 2024 sein wird.
Nach dem Delisting würde jeglicher Handel mit den ADSs von MorphoSys nur noch in privat ausgehandelten Verkäufen und möglicherweise auf einem außerbörslichen Markt stattfinden, sofern ein Börsenmakler einen Markt für die ADSs schafft. Es gibt jedoch keine Garantie dafür, dass ein Börsenmakler einen solchen Markt schafft oder dass der Handel mit den ADSs auf einem außerbörslichen Markt oder anderweitig fortgesetzt wird.
Der Aufsichtsrat von MorphoSys hat das Delisting der ADSs gemäß der von MorphoSys, der Novartis BidCo AG und der Novartis AG (im Folgenden zusammenfassend als „Novartis“ bezeichnet) unterzeichneten Delisting-Vereinbarung genehmigt. Am 4. Juli 2024 hat Novartis ihr öffentliches Delisting-Erwerbsangebot für alle ausstehenden Inhaberaktien von MorphoSys unterbreitet.
Darüber hinaus hat Novartis MorphoSys über ihre Absicht informiert, MorphoSys mit Novartis zu verschmelzen („verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out“). Der Abschluss und die notarielle Beurkundung des Verschmelzungsvertrags zwischen der MorphoSys AG und der Novartis BidCo Germany AG wird in Kürze stattfinden. Das Wirksamwerden des verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out hängt noch von dem zustimmenden Beschluss der Hauptversammlung der MorphoSys AG und der Eintragung des Übertragungsbeschlusses und der Verschmelzung in das Handelsregister am Sitz der MorphoSys AG sowie von der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister am Sitz der Novartis BidCo Germany AG ab.
Über MorphoSys
Zukunftsgerichtete Aussagen
BayWa AG beauftragt Sanierungsgutachten
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014
Die BayWa AG hat ein Sanierungsgutachten in Auftrag gegeben. Damit reagiert die BayWa auf eine angespannte Finanzierungslage. Der Vorstand geht aufgrund konstruktiver Gespräche mit Finanzierungspartnern und der eingeleiteten Maßnahmen davon aus, dass die Finanzsituation nachhaltig gestärkt werden kann. Damit verfolgt die BayWa weiterhin ihren Konsolidierungskurs.
MorphoSys AG: Barabfindung im Rahmen des verschmelzungsrechtlichen Squeeze-Outs auf EUR 68,00 festgelegt
Planegg/München, 12. Juli 2024
MorphoSys AG (FSE: MOR; NASDAQ: MOR) gibt bekannt, dass Novartis BidCo Germany AG dem Vorstand der MorphoSys AG heute ein konkretisiertes Verlangen nach § 62 Abs. 1 und Abs. 5 Satz 1 UmwG i.V.m. §§ 327a ff. AktG zur Einberufung der Hauptversammlung der MorphoSys AG zur Beschlussfassung über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der MorphoSys AG auf die Novartis BidCo Germany AG gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung übermittelt hat.
Die Novartis BidCo Germany AG hält derzeit rund 91,04 % und nach Abzug der eigenen Aktien gemäß § 62 Abs. 1 Satz 2 UmwG rund 91,17 % des Grundkapitals der MorphoSys AG und ist damit deren Hauptaktionärin im Sinne von § 62 Abs. 5 UmwG. Die Novartis BidCo Germany AG hat die Barabfindung auf einen Betrag in Höhe von EUR 68,00 je Aktie der MorphoSys AG festgelegt. Der gerichtlich bestellte sachverständige Prüfer hat bereits in Aussicht gestellt, dass er nach derzeitigem Stand die Angemessenheit der festgelegten Barabfindung bestätigen wird.
Der Abschluss und die notarielle Beurkundung des Verschmelzungsvertrags zwischen der MorphoSys AG und der Novartis BidCo Germany AG wird in Kürze stattfinden. Auf der Hauptversammlung der MorphoSys AG, die voraussichtlich am 27. August 2024 stattfinden wird, soll die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der MorphoSys AG auf die Novartis BidCo Germany AG gegen eine Barabfindung von EUR 68,00 je Aktie beschlossen werden.
Das Wirksamwerden des verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out hängt noch von dem zustimmenden Beschluss der Hauptversammlung der MorphoSys AG und der Eintragung des Übertragungsbeschlusses und der Verschmelzung in das Handelsregister am Sitz der MorphoSys AG sowie von der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister am Sitz der Novartis BidCo Germany AG ab.
Donnerstag, 11. Juli 2024
Squeeze-out bei der Effekta Beteiligungs-AG
Auf der ordentlichen Hauptversammlung der Effekta Beteiligungs-AG, Münster, am 23. August 2024 soll unter TOP 6 ein Beschluss zur Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre (Squeeze-out) der Effekta Beteiligungs-AG auf den Hauptaktionär, Herrn Johannes Jürgen vor dem Brocke-Mackenbrock, gefasst werden. Die Barabfindung wurde von dem Hauptaktionär auf EUR 17,44 je auf den Namen lautender Stückaktie festgesetzt.
Aus der Einladung zur Hauptversammlung:
"Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:
Die auf den Namen lautenden Stückaktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) der Effekta Beteiligungs-Aktiengesellschaft mit Sitz in Münster werden gemäß § 327a Absatz 1 Satz 1 Aktiengesetz gegen Gewährung einer von dem Hauptaktionär zu zahlenden angemessenen Barabfindung in Höhe von EUR 17,44 je auf den Namen lautender Stückaktie der Effekta Beteiligungs-Aktiengesellschaft auf den Hauptaktionär übertragen."
Grundlage für die Festlegung der Barabfindung durch den Hauptaktionär war eine Gutachtliche Stellungnahme über die Ermittlung des Unternehmenswertes von der RSM Ebner Stolz GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Köln. Das Landgericht Dortmund hat auf Antrag des Hauptaktionärs die Baker Tilly GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, zur sachverständigen Prüferin der Angemessenheit der Barabfindung bestellt.
ENDOR Aktiengesellschaft: Bekanntmachung einer Schachtelbeteiligung
Quelle: Bundesanzeiger vom 11. Juli 2024
NanoRepro: NanoRepro strebt Mehrheitsbeteiligung an der Paedi Protect AG an und forciert die Aufstellung als innovatives Gesundheitsunternehmen
- Strategischer Erwerb einer Mehrheit an dem innovativen Produzenten für Kinder- und Babypflegeprodukte beabsichtigt
- Ausbau des Bereichs Hautpflegeprodukte von NanoRepro
- Umfassende Synergien beider Unternehmen auf mehreren Ebenen
- Bessere Wachstumsperspektiven für PAEDIPROTECT durch Engagement von NanoRepro
Marburg, 11. Juli 2024. Die NanoRepro AG (Symbol: NN6; ISIN: DE0006577109), Hersteller und Distributor von Schnelltests und Anbieter von Nahrungsergänzungsmitteln, strebt eine Mehrheitsbeteiligung an der nicht börsennotierten Paedi Protect AG mit Sitz in Marburg, einem innovativen Anbieter von Pflege- und Sonnenschutzprodukten im Baby- und Kinderbereich, an.
Die NanoRepro AG beabsichtigt daher, interessierten Aktionären der Paedi Protect AG kurzfristig ein verbindliches Erwerbsangebot zum Kauf ihrer Aktien zu unterbreiten und sich ggf. später an einer Kapitalerhöhung der Paedi Protect AG zu beteiligen. Kauf und Übertragung der Paedi-Protect-Anteile sollen bis Ende August 2024 abgeschlossen werden. Mit dem Erwerb einer Mehrheit an der Paedi Protect AG könnte eine Konsolidierung der Paedi Protect AG bei der NanoRepro erfolgen. Für den Erwerb einer Mehrheitsbeteiligung an der Paedi Protect AG rechnet die NanoRepro AG mit einem Gesamtinvestment im niedrigen zweistelligen Millionenbereich. NanoRepro wird den Erwerb aus eigenen Mitteln finanzieren.
„Mit der angestrebten Mehrheitsbeteiligung an der Paedi Protect AG können wir unsere geplante Wachstumsstrategie sehr viel schneller als bislang erwartet umsetzen. PAEDIPROTECT hat sich in den vergangenen Jahren durch hochwertige und innovative Produkte, ein starkes und kontinuierliches Wachstum sowie eine nachhaltig solide Profitabilität ausgezeichnet. Die Produktpalette stellt eine sinnvolle Erweiterung unseres Geschäftsmodells dar. Durch die beabsichtigte Transaktion sehen wir zahlreiche Synergien auf Seiten NanoRepro und PAEDIPROTECT und können dabei zum einen unsere anorganische Wachstumsstrategie mit dem Ziel, NanoRepro als innovatives Gesundheitsunternehmen nachhaltig aufzustellen, fortsetzen und zum anderen der Geschäftsentwicklung von PAEDIPROTECT im Bereich der Hautpflegeprodukte zusätzliche Dynamik verleihen“, erläutert Lisa Jüngst, CEO der NanoRepro AG.
Wachstumsstarkes Unternehmen mit Hautpflegeprodukten für Kinder und starker Social-Media-Präsenz
PAEDIPROTECT wurde im Jahr 2013 gegründet und fokussiert sich auf hochwertige Hautpflegeprodukte für Babys und Kinder mit Fokus auf natürliche und gesundheitlich verträgliche Inhaltsstoffe. Zahlreiche Auszeichnungen und Siegel wie „ÖKO TEST sehr gut“ bestätigen die hohe Qualität der Produkte mit Blick auf Nachhaltigkeit und Verträglichkeit. Mit seinen innovativen Produkten und dem engen Kontakt zu nahezu allen relevanten Handelsunternehmen in der DACH-Region ist das Unternehmen seit seiner Gründung stark gewachsen und hat maßgebliche Marktanteile gewinnen können.
Als führende Marke im Bereich „Hautpflege für Babys und Kinder" versteht es PAEDIPROTECT, die Macht des Storytellings zu nutzen, um sich mit seiner Zielgruppe auf einer emotionalen Ebene zu verbinden. Durch die Zusammenarbeit mit Influencern und Sportlern hat das Unternehmen in den vergangenen Jahren eine starke und engagierte Community mit mehr als 100.000 Newsletter-Abonnenten aufbauen können. Alle Produkte werden ausschließlich und vollständig in Deutschland entwickelt und hergestellt.
Mit 16 Mitarbeitern erwartet die Unternehmensführung der Paedi Protect AG im Geschäftsjahr 2024 weiteres Geschäftswachstum und einen Jahresumsatz im niedrigen zweistelligen Millionenbereich bei profitablem Ergebnis. Darüber hinaus ist die Paedi Protect AG als Mitgründerin mit 22,4 Prozent an der Deutsche Kosmetikwerke AG („DKW“) beteiligt, an der NanoRepro ebenfalls einen Anteil von 9,9 Prozent hält. Die DKW vertreibt unter der Marke „newkee“ hochwertige Produkte im Bereich der essentiellen Körperpflege, mit denen die Haut zuverlässig und auf natürliche Art und Weise geschützt wird. Die bekannten deutschen Sport-Profis Manuel Neuer und Angelique Kerber sind Mitgründer und Markenbotschafter der DKW.
Beschleunigte Umsetzung der Wachstumsstrategie von NanoRepro – Weitreichende Synergien
NanoRepro hatte von der hohen Nachfrage nach Corona-Schnelltests von der Sonderkonjunktur der Pandemiejahre profitiert. Mit dem Ende der Pandemie liegt der Fokus nun wieder auf dem Wachstum des Kerngeschäfts. Neben organischem Wachstum – im ersten Quartal 2024 konnte NanoRepro den Umsatz im Kerngeschäft mit Schnelltests und Nahrungsergänzungsmitteln im Vergleich zum Q1/2023 annähernd verdoppeln – ist dazu auch anorganisches Wachstum mittels strategischer Beteiligungen und Übernahmen geplant. Mit seiner Beteiligung an der Deutsche Kosmetikwerke AG hatte das Unternehmen den Einstieg in den Bereich „Hautpflege“ begonnen. Die geplante Mehrheitsbeteiligung an PAEDIPROTECT ist eine sinnvolle Erweiterung und würde die begonnene Expansion deutlich beschleunigen.
„Wir erwarten im Fall des Mehrheitserwerbs und einer anschließenden Konsolidierung stark positive Auswirkungen auf Umsatz und Ergebnis. Da beide Unternehmen eine Vielzahl von Synergien in Vertrieb, Produkten und Absatzmärkten aufweisen, ist mittel- bis langfristig mit weiteren deutlichen positiven Effekten zu rechnen“, sagt NanoRepro-CFO Stefan Pieh.
Über die NanoRepro AG
Die in Marburg an der Lahn ansässige NanoRepro AG ist als Schnelldiagnostik-Hersteller vorwiegend in der gesundheitlichen Planung und Vorsorge tätig. Das börsennotierte Unternehmen setzt auf einen schnellwachsenden Markt, der durch das zunehmende Gesundheitsbewusstsein der Bevölkerung geprägt ist und in den kommenden Jahren weiter an Bedeutung gewinnen wird. Das Unternehmen gehört zu den Innovationsführern im Bereich Selbstdiagnostika. NanoRepro hat mehr als 25 Schnelltests im Portfolio - darunter verschiedene Corona-Tests und fünf weitere Tests für den medizinischen Fachgebrauch. Daneben werden unter anderem Schwangerschaftstests, Tests zur Magengesundheit, Darmkrebsvorsorge und Fruchtbarkeitsbestimmung des Mannes sowie unterschiedliche Allergie-Tests im Sortiment geführt. Zudem vertreibt die NanoRepro AG unter der Marke "alphabiol" Komplementärprodukte im Bereich der Nahrungsergänzung.