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Dienstag, 23. Januar 2024

Telefónica-Konzern hält mehr als 93 % der Telefónica-Deutschland-Aktien: Squeeze-out möglich

Telefónica Local Services GmbH
Ismaning

Bekanntmachung gemäß § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG)

Die Telefónica Services GmbH, Ismaning, Bundesrepublik Deutschland (die „Bieterin“) hat am 5. Dezember 2023 die Angebotsunterlage für ihr öffentliches Erwerbsangebot in Form eines Teilangebots an die Aktionäre der Telefónica Deutschland Holding AG, München, Bundesrepublik Deutschland („Telefónica Deutschland“) zum Erwerb von bis zu 550.882.742 (dies entspricht bis zu 18,52 % der Aktien der Telefónica Deutschland) nicht unmittelbar von der Bieterin gehaltenen auf den Namen lautenden nennwertlosen Stückaktien der Telefónica Deutschland (ISIN DE000A1J5RX9), einschließlich sämtlicher zum Zeitpunkt der Abwicklung bestehender Nebenrechte, insbesondere des Dividendenbezugsrechts (jeweils mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von Telefónica Deutschland in Höhe von EUR 1,00 zusammen die „Telefónica Deutschland-Aktien“) gegen Zahlung einer Bargegenleistung in Höhe von EUR 2,35 je Telefónica Deutschland-Aktie (das „Angebot“) veröffentlicht. Die Frist für die Annahme des Angebots begann am 5. Dezember 2023 und endete am 17. Januar 2024, 24:00 Uhr (Mitteleuropäische Zeit, d.h. Ortszeit in Frankfurt am Main, Bundesrepublik Deutschland).

1. Bis zum Ablauf der Annahmefrist am 17. Januar 2024, 24:00 Uhr (Mitteleuropäische Zeit, d.h. Ortszeit in Frankfurt am Main, Bundesrepublik Deutschland) („Meldestichtag“) wurde das Angebot für 233.732.773 Telefónica Deutschland-Aktien angenommen. Dies entspricht einem Anteil von ca. 7,86 % des Grundkapitals und der Stimmrechte von Telefónica Deutschland.

2. Die Bieterin hielt zum Meldestichtag unmittelbar keine Telefónica Deutschland-Aktien und keine nach §§ 38, 39 WpHG mitzuteilenden Stimmrechtsanteile in Bezug auf Telefónica Deutschland.

3. Zum Meldestichtag hielt die Telefónica S.A., Madrid, Spanien („Telefónica S.A.“), eine mit der Bieterin gemeinsam handelnde Personen im Sinne des § 2 Abs. 5 Satz 1 und Satz 3 WpÜG, unmittelbar 476.563.263 Telefónica Deutschland-Aktien. Dies entspricht einem Anteil von ca. 16,02 % des Grundkapitals und der Stimmrechte von Telefónica Deutschland. Darüber hinaus hielt die Telefónica Germany Holdings Limited, Worthing, Vereinigtes Königreich („UK HoldCo“), eine mit der Bieterin gemeinsam handelnde Person im Sinne des § 2 Abs. 5 Satz 3 WpÜG, unmittelbar 2.059.117.075 Telefónica Deutschland-Aktien, was einem Anteil von ca. 69,22 % des Grundkapitals und der Stimmrechte von Telefónica Deutschland entspricht. Die UK HoldCo ist eine hundertprozentige Tochtergesellschaft der O2 (Europe) Limited, Worthing, Vereinigtes Königreich. Die O2 (Europe) Limited ist wiederum eine hundertprozentige Tochtergesellschaft der Telefónica S.A. Die von der UK HoldCo gehaltenen 2.059.117.075 Telefónica Deutschland-Aktien (was einem Anteil von ca. 69,22 % des Grundkapitals und der Stimmrechte von Telefónica Deutschland entspricht) werden der O2 (Europe) Limited und der Telefónica S.A. gem. § 30 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 3 WpÜG zugerechnet.

4. Darüber hinaus hielten zum Meldestichtag weder die Bieterin noch mit ihr gemeinsam handelnde Personen im Sinne des § 2 Abs. 5 WpÜG oder deren Tochterunternehmen Telefónica Deutschland-Aktien oder nach §§ 38, 39 WpHG mitzuteilende Stimmrechtsanteile in Bezug auf Telefónica Deutschland. Ihnen wurden zum Meldestichtag auch keine weiteren Stimmrechte aus Telefónica Deutschland-Aktien nach § 30 WpÜG zugerechnet.

5. Die Gesamtzahl der Telefónica Deutschland-Aktien, für die das Angebot bis zum Meldestichtag angenommen wurde, zuzüglich der Telefónica Deutschland-Aktien und der nach §§ 38, 39 WpHG mitzuteilenden Stimmrechtsanteile in Bezug auf Telefónica Deutschland, die die Bieterin oder mit der Bieterin gemeinsam handelnde Personen im Sinne von § 2 Abs. 5 WpÜG zum Meldestichtag hielten, beläuft sich zum Meldestichtag auf 2.769.413.111 Telefónica Deutschland-Aktien. Dies entspricht einem Anteil von ca. 93,10% des Grundkapitals und der Stimmrechte von Telefónica Deutschland.

Die Veröffentlichung steht zur Verfügung
im Internet unter: https://www.td-offer.com
im Internet am: 22.01.2024. 

Ismaning, den 22. Januar 2024

Telefónica Local Services GmbH

Quelle: Bundesanzeiger vom 22. Januar 2024

______________________

Anmerkung der Redaktion:

Die Aktien der Telefónica Deutschland fallen aus den Indices MDax und TecDax heraus, da die für die Aufnahme notwendige Bedingung eines Streubesitzanteils von mindestens zehn Prozent nicht mehr erreicht wird. Ab einer Beteiligung über 90 % ist ein verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out möglich, bei über 95 % ein aktienrechtlicher Squeeze-out.

Spruchverfahren zu dem verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out bei der Nikon SLM Solutions AG (vormals: SLM Solutions Group AG)

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

In dem Spruchverfahren zu dem verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out bei der Nikon SLM Solutions AG (vormals: SLM Solutions Group AG) hat das LG Lübeck - Kammer für Handelssachen III - mit Beschluss vom 28. Dezember 2023 die eingegangenen Spruchanträge zu dem führenden Verfahren mit dem Aktenzeichen 13 HKO 44/23 verbunden und Herrn RA Dr. Peter Dreier zum gemeinsamen Vertreter bestellt. 

Nach dem Übertragungsbeschluss erhielten die ausgeschiedenen SLM-Minderheitsaktionäre eine von der Hauptaktionärin zu zahlende Barabfindung in Höhe von EUR 18,89 je auf den Inhaber lautende Stückaktie der SLM.

LG Lübeck, Az. 13 HKO 44/23
Jaeckel, J. u.a. ./. Nikon SLM Solutions AG (vormals: Nikon AM. AG)
23 Spruchanträge/38 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: RA Dr. Peter Dreier, 40213 Düsseldorf
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin:
Rechtsanwälte Morrison & Foerster LLP, 10785 Berlin
(RA´in Dr. Juli Schwalm)

ADLER Group S.A.: Adler Group setzt laufende Restrukturierung planmäßig weiter um

Corporate News

Die Entscheidung des Court of Appeal zur Aufhebung der Sanction Order hat keinen Einfluss auf die zuvor implementierte finanzielle Restrukturierung, da die geänderten Anleihebedingungen nach deutschem Recht unverändert in Kraft bleiben

Luxemburg, 23. Januar 2024 - Die Adler Group S.A. („Adler Group“) wird ihre laufende Restrukturierung planmäßig fortsetzen. Das erklärt die Adler Group nach der heutigen Entscheidung des Court of Appeal of England and Wales („Court of Appeal“), die vom High Court of Justice of England and Wales am 12. April 2023 verfügte Sanction Order aufzuheben.

Gemäß der Sanction Order waren die von der AGPS BondCo plc, einer hundertprozentigen Tochtergesellschaft der Adler Group, begebenen Anleihen per 17. April 2023 geändert worden. Die geänderten Anleihebedingungen bilden seitdem die Grundlage der laufenden Verbindlichkeiten der Adler Group. Da die Berufungskläger im April für die Sanction Order keine aufschiebende Wirkung beantragt hatten, konnte die Restrukturierung wie geplant umgesetzt werden. Die Umsetzung erfolgte nach deutschem Recht.

Der heutigen Entscheidung des Court of Appeal war ein mehrtägiges Anhörungsverfahren Ende Oktober 2023 vorangegangen. Unabhängig vom Urteil des Court of Appeal behalten die Anleihebedingungen nach deutschem Recht in vollen Umfang ihre Gültigkeit. Die Adler Group respektiert die Entscheidung des Court of Appeal, diese hat jedoch daher keinen Einfluss auf die Gesellschaft oder die wirksam geänderten Anleihebedingungen.

Die Adler Group ist allen Stakeholdern für die kontinuierliche Unterstützung dankbar.

KONTRON AG hält bereits fast 60 % an der KATEK SE

Nach einer Stimmrechtsmitteilung vom 22. Januar 2024 hält die KONTRON AG per 18. Januar 2024 bereits 59,44 % an der KATEK SE (derzeit alle über "Instrumente"). Es dürfte sich um die bisher von der PRIMEPULSE SE gehaltenen Aktien handeln.

Wie letzte Woche gemeldet, steht der Vollzug des Aktienkaufvertrags noch unter aufschiebenden Bedingungen, insbesondere der Erteilung der erforderlichen kartellrechtlichen Freigaben, und wird bis März 2024 erwartet. Nach dem Vollzug des Erwerbs der Aktien und der Kontrollerlangung über die KATEK SE wird die Kontron Acquisition GmbH entsprechend den Vorschriften des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes ein Pflichtangebot an die Aktionäre der KATEK SE veröffentlichen. Das Pflichtangebot soll gleichzeitig als Delisting-Erwerbsangebot ausgestaltet werden.

Montag, 22. Januar 2024

windeln.de SE: Übertragung sämtlicher Stückaktien der windeln.de SE

windeln.de SE
München


(ISIN: DE000WNDL300, ISIN DE000WNDL318)

Übertragung sämtlicher Stückaktien der windeln.de SE

Der Insolvenzverwalter der windeln.de SE (Stefan-George-Ring 23, 81929 München) hat einen Insolvenzplan im Insolvenzverfahren der windeln.de SE vorgelegt, der von den Gläubigern angenommen und durch Beschluss des Amtsgerichts München vom 11.12.2023 bestätigt wurde. Dieser Beschluss ist nunmehr rechtskräftig.

Entsprechend den Regelungen des Insolvenzplans werden sämtliche Aktien mit dem Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Mitteilung wie folgt auf die nachfolgend bezeichneten fünf Gesellschaften (im Folgenden: „Erwerber“) übertragen:

1. Meridiana Capital Group GmbH, Johnsallee 30, 20148 Hamburg, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter der Registernummer HRB 40774: 1.325.399 Stückaktien

2. Meridiana Blockchain Ventures SE, Johnsallee 30, 20148 Hamburg, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter der Registernummer HRB 182976: 1.325.399 Stückaktien

3. Seaside Capital Markets GmbH, Johnsallee 30, 20148 Hamburg, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter der Registernummer HRB 133111: 1.325.399 Stückaktien

4. NEKO Securities Ltd., Unity House, Suite 888, Westwood Park, Wigan WN3 4HE, United Kingdom, eingetragen im Registered Office England and Wales Company unter No.12352907: 1.325.399 Stückaktien

5. Anlagenwert Hamburg GmbH, Johnsallee 30, 20148 Hamburg, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter der Registernummer HRB 95837: 220.899 Stückaktien

In Summe werden die Erwerber Inhaber sämtlicher Stückaktien an der windeln.de SE. Die Erwerber werden zur Abgabe aller erforderlichen Erklärungen in Bezug auf die Übertragung von Aktien auf sich selbst oder von ihnen benannte Gesellschaften nach Maßgabe des vorstehend bezeichneten Verteilungsschlüssels bevollmächtigt. 

München, 04.01.2023

Ivo-Meinert Willrodt als Insolvenzverwalter der windeln.de SE

Quelle: Bundesanzeiger vom 9. Januar 2024

windeln.de SE: Vornahme von gesellschaftsrechtlichen Maßnahmen in Umsetzung des Insolvenzplans

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

Die windeln.de SE teilt mit, dass entsprechend des rechtskräftigen Insolvenzplans vom 07.12.2023, der von den Gläubigern angenommen und durch Beschluss des Amtsgerichts München vom 11.12.2023 bestätigt wurde, folgende Maßnahmen nunmehr umgesetzt werden:

Die Gesellschaft wird in NAKIKI SE umfirmiert.

Die Gesellschaft wird fortgesetzt.

Die Organe wurden wie folgt neu besetzt:

Vorstand: Hendric Groth

Aufsichtsrat: Dr. Wilhelm Hegenbart, Peter Hufnagel, Barbara Klosterhalfen

Die zuvor bestellten Organmitglieder üben kein Mandat mehr für die Gesellschaft aus. Es wird eine Kapitalerhöhung in Höhe von 200.000 EUR nominal gegen Ausgabe von 200.000 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von jeweils EUR 1,00 gegen Zahlung einer Einlage in Höhe von EUR 1,00 je Aktie unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre durchgeführt.

Der Sitz der Gesellschaft wird nach Hamburg verlegt. Die neue Geschäftsanschrift lautet wie folgt: Johnsallee 30, 20148 Hamburg.

Die Aktien der Altaktionäre werden entschädigungslos eingezogen. Die entsprechende Benachrichtigung des Insolvenzverwalters wurde am 09.01.2024 im Bundesanzeiger veröffentlicht.

Außerdem teilt die Gesellschaft mit:

Die Gesellschaft ist nach Abschluss des Insolvenzverfahrens schuldenfrei.
Die Börsennotierung der Gesellschaft bleibt unter der WKN WNDL30 erhalten.
Die Internetseite der Gesellschaft lautet: https://nakikifinance.com/

Aurubis AG: Gespräche zur personellen Neuaufstellung des Vorstands der Aurubis AG

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

Hamburg, 22.01.2024: Vertreter des Aufsichtsrats führen, unter dem Vorbehalt der für den 23. Januar 2024 geplanten Diskussion und Beschlussfassung im Gesamtaufsichtsrat, weit fortgeschrittene Gespräche mit drei Vorstandsmitgliedern über die Beendigung ihrer Vorstandstätigkeit. Danach würden Roland Harings (CEO) zum 30. September 2024, Rainer Verhoeven (CFO) zum 30. Juni 2024 und Dr. Heiko Arnold (COO) zum 29. Februar 2024 aus dem Vorstand ausscheiden. Bis zu ihrem vorzeitigen Ausscheiden würden diese Vorstandsmitglieder ihre jeweiligen Aufgaben weiterhin wahrnehmen.

Es wird außerdem erwogen, ebenfalls unter Vorbehalt eines Gesamtaufsichtsratsbeschlusses, zum 1. März 2024 Dr. Markus Kramer bis voraussichtlich 30. September 2024 aus dem Aufsichtsrat in den Vorstand zu entsenden.

Circus SE startet erfolgreich Handelsaufnahme an der Frankfurter Wertpapierbörse und XETRA-Listing

Corporate News

– Handelsaufnahme am führenden deutschen Finanzplatz erweitert Wachstumsperspektiven und Anlegerkreis

– Ausbau der Vorreiterrolle bei KI-Lösungen und innovativer Robotik im Foodtech-Markt


Hamburg – 22. Januar 2024 – Die Circus SE (ISIN: DE000A2YN355 / WKN A2YN35) hat am 22. Januar 2024 erfolgreich das Listing auf Xetra und in Verbindung damit die Handelsaufnahme an der Frankfurter Wertpapierbörse vollzogen.

Die in Hamburg ansässige Circus Gruppe ist ein auf proprietäre Technologie Lösungen spezialisiertes Unternehmen in den Bereichen Robotik, Software-Engineering und Künstliche Intelligenz (KI). Ziel ist es, den globalen Food-Service-Markt mit einem jährlichen Umsatz von 2,6 Billionen US-Dollar zu revolutionieren.

In Partnerschaft mit branchenführenden Partnern hat Circus seit seiner Gründung im Jahr 2021 seine Robotik- und Softwarelösungen in verschiedenen deutschen Städten erfolgreich getestet und implementiert. Das Technologieunternehmen ist Wegbereiter für den weltweiten Übergang zur Automatisierung im Foodtech-Bereich und disruptiert eine gesamte Branche mittels technologischer Lösungen.

Nikolas Bullwinkel, Gründer und CEO von Circus: „Mit dem Xetra-Listing und der Handelsaufnahme in Frankfurt vollziehen wir begleitend zum schnell wachsenden Foodtech-Sektor nun auch einen entscheidenden Schritt auf dem Kapitalmarkt. Durch unser einzigartiges Zusammenspiel von Robotik, KI und Softwarelösungen haben wir die Möglichkeit, bahnbrechende Veränderungen in einer Branche herbeizuführen, der es seit Jahrzehnten an Innovationen mangelt. Indem wir uns den lang überfälligen operativen Herausforderungen im Lebensmittel-Service stellen und uns an neue Anforderungen anpassen, bringen wir Verbrauchern genau das, wonach sie verlangen: Hochwertige Mahlzeiten zu einem erschwinglichen Preis.“

Circus wird sich in den nächsten Jahren darauf konzentrieren, seine Position als weltweiter Vorreiter im Bereich KI-Lösungen und innovativer Robotik auszubauen und neue Entwicklungen im Foodtech-Bereich voranzutreiben.

Die Handelsaufnahme am führenden Finanzplatz in Deutschland ermöglicht es der Gesellschaft, ihr Geschäftsmodell sowie dessen Wachstumsperspektiven einem größeren Anlegerkreis vorzustellen und zugänglich zu machen.

Über die Circus Gruppe:

Die Circus Gruppe (ISIN: DE000A2YN355) transformiert die Food-Service-Branche mit Hilfe intelligenter Automatisierung und Digitalisierung. Von der Rezepterstellung bis zur Qualitätskontrolle deckt Circus die gesamte Wertschöpfungskette ab. Bislang sind insgesamt rund 40 Millionen Euro Wachstumskapital in die Circus Gruppe geflossen, um die patentierte Circus-Technologie, die einen autonomen Kochprozess mit Robotik, Sensorik und künstlicher Intelligenz ermöglicht, zur Marktreife zu entwickeln. Circus beschäftigt über 100 Mitarbeitende aus 34 Nationalitäten an vier Standorten. Hauptsitz der Gesellschaft ist Hamburg. Weitere Informationen unter circus-group.com.

DEMIRE Deutsche Mittelstand Real Estate AG: DEMIRE nimmt Neubewertung des Portfolios zum 31. Dezember 2023 vor

Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Art. 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 (MMVO)

Langen, den 22. Januar 2024. Die DEMIRE Deutsche Mittelstand Real EstateAG (ISIN: DE000A0XFSF0) („DEMIRE“ oder „Gesellschaft“) lässt derzeit durch den externen Gutachter Savills eine Bewertung der als Finanzinvestitionen gehaltenen Immobilien zum Stichtag 31. Dezember 2023 durchführen.

Auf Grundlage eines Bewertungsentwurfs geht die Gesellschaft gegenwärtig davon aus, dass der Verkehrswert der als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien (like-for-like) zum 31. Dezember 2023 im Vergleich zum Jahresende 2022 voraussichtlich um 12,0 % bis 14,5 % bzw. EUR 127 Mio. bis EUR 154 Mio. zurückgehen wird.

Die Veröffentlichung des Jahresfinanzberichts der DEMIRE ist für den 25. April 2024 geplant.

Samstag, 20. Januar 2024

Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der KROMI Logistik AG

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

In dem Spruchverfahren zu dem Squeeze-out bei der KROMI Logistik AG hat das LG Hamburg mit Beschluss vom 10. Januar 2024 die eingegangenen Spruchanträge verbunden und Herrn RA Dr. Johannes Deiß zum gemeinsamen Vertreter bestellt. Der Antragsgegnerin Investmentaktiengesellschaft für langfristige Investoren TGV wurde aufgegeben, innerhalb von zwei Monaten zu den Anträgen Stellung zu nehmen.

LG Hamburg, Az. 415 HKO 42/23
Götz, K. u.a. ./. Investmentaktiengesellschaft für langfristige Investoren TGV
29 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: RA Dr. Johannes Deiß, c/o NEUWERK Partnerschaft von Rechtsanwält:innen mbH

Scherzer & Co. AG: Vorläufiges Ergebnis des Geschäftsjahres 2023

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

Die Scherzer & Co. AG hat das Geschäftsjahr 2023 mit einem Verlust abgeschlossen. Nach den vorläufigen Zahlen, die noch u.a. dem Vorbehalt abweichender Bewertungsansätze und dem Vorbehalt der Abschlussprüfung unterliegen, wurde ein Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) von -0,6 Mio. EUR und ein Ergebnis vor Steuern (EBT) von -0,9 Mio. EUR ermittelt.

Net Asset Value: Der Wert des Portfolios unter Berücksichtigung der Verbindlichkeiten (ohne Berücksichtigung der Nachbesserungsrechte und evtl. anfallender Steuern) je Scherzer-Aktie hat sich im Geschäftsjahr 2023 um 4,43 % verringert.

Der Tageswert der Portfoliopositionen der Scherzer & Co. AG unter Berücksichtigung der Verbindlichkeiten der Gesellschaft beträgt per 18.01.2024 3,00 EUR je Aktie. Auf Basis eines Kursniveaus von 2,26 EUR notiert die Scherzer & Co. AG damit etwa 24,67 % unter dem Inventarwert vom 18.01.2024. Es wird darauf hingewiesen, dass der hier ermittelte Wert nicht auf geprüften Abschlusszahlen basiert. Nachbesserungsrechte und evtl. anfallende Steuern werden in der Portfoliobewertung nicht berücksichtigt.

Köln, 19. Januar 2024

Der Vorstand

Software AG: Der Vorstand der Software AG erhält förmliches Verlangen der Mosel Bidco SE nach umwandlungsrechtlichem Squeeze-out

Veröffentlichung von Insiderinformationen gemäß Artikel 17 MAR

Darmstadt (19.01.2024/09:10) - Die Mosel Bidco SE, München (" Mosel Bidco"), eine von Fonds kontrollierte Holdinggesellschaft, die von Silver Lake verwaltet oder beraten werden, hat dem Vorstand der Software Aktiengesellschaft, Darmstadt (Frankfurt: ISIN DE000A2GS401) (" SAG"), heute das förmliche Verlangen nach § 62 Abs. 1 und Abs. 5 Satz 1 UmwG i.V.m. § 327a ff. AktG, Art. 9 Abs. 1 lit. c) SE-VO übermittelt, das Verfahren zur Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der SAG gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung im Zusammenhang mit einer Verschmelzung der SAG auf die Mosel Bidco durch Aufnahme (sog. umwandlungsrechtlicher Squeeze-Out) durchzuführen und zu diesem Zweck innerhalb von drei Monaten nach Abschluss des Verschmelzungsvertrags die Hauptversammlung der SAG über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der SAG beschließen zu lassen. Der Verschmelzungsvertrag wird eine Angabe nach § 62 Abs. 5 Satz 2 UmwG enthalten, wonach im Zusammenhang mit der Verschmelzung ein Ausschluss der Minderheitsaktionäre der SAG als übertragendem Rechtsträger erfolgen soll. Die Höhe der angemessenen Barabfindung, die die Mosel Bidco den übrigen Aktionären der SAG für die Übertragung der Aktien gewähren wird, wird die Mosel Bidco zu einem späteren Zeitpunkt mitteilen.

Die Mosel Bidco hat bestätigt, dass sie eine Beteiligung von rund 93,33 % am Grundkapital der SAG hält und damit Hauptaktionärin i.S.d. § 62 Abs. 5 Satz 1 UmwG ist.

Das Wirksamwerden des umwandlungsrechtlichen Squeeze-out hängt unter anderem von dem zustimmenden Beschluss der Hauptversammlung der SAG und der Eintragung des Übertragungsbeschlusses und der Verschmelzung in das Handelsregister des Sitzes der Mosel Bidco bzw. der SAG ab. Die SAG wird den Zeitpunkt der Hauptversammlung, die über den Squeeze-out beschließt, gesondert bekannt geben.

Software AG

Donnerstag, 18. Januar 2024

Spruchverfahren zum verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out bei der ISRA VISION AG: OLG Frankfurt am Main verkündet Entscheidung am 9. Februar 2024

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

In dem Spruchverfahren zu dem verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out bei der ISRA VISION AG hat das OLG Frankfurt am Main die Sache am 11. Januar 2024 verhandelt. Dabei wurde Herr WP Andreas Creutzmann von der sachverständigen Prüferin IVA angehört.

Eine Entscheidung soll am 9. Februar 2024, 10:00 Uhr, verkündet werden.

OLG Frankfurt am Main, Az. 21 W 129/22
LG Frankfurt a. M., Beschluss vom 21. Juli 2022, Az. 3-05 O 57/21
SCI AG u.a. ./. ISRA VISION GmbH (zuvor: ISRA VISION AG, vormals: Atlas Copco Germany Holding AG)
70 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: RA Dr. Alexander Hess, c/o Reitmaier Rechtsanwälte, 97070 Würzburg
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin:
Rechtsanwälte Gibson Dunn & Crutcher LLP, 60310 Frankfurt am Main

OHB SE: Kapitalerhöhung in Höhe von EUR 77 Mio. erfolgreich abgeschlossen

Corporate News

- Zulassung der neuen Aktien zum Handel heute erfolgt

- Investitionen in zentrale Wachstumsfelder

- Steigende Nachfrage nach kosteneffizienten, flexiblen Raumfahrtlösungen

- KKR neuer Minderheitsinvestor; Familie Fuchs behält dauerhaft Kontrolle

Die OHB SE (ISIN: DE0005936124, Prime Standard, „OHB”), ein führendes europäisches Raumfahrt- und Technologieunternehmen, hat die geplante Stärkung ihrer Kapitalbasis für die Umsetzung ihrer Wachstumsstrategie erfolgreich durchgeführt. Der neue Minderheitsinvestor Orchid Lux HoldCo S.à r.l., eine von durch verschiedene Tochtergesellschaften von Kohlberg Kravis Roberts & Co L.P. beratenen und verwalteten Investmentfonds, Vehikeln und/oder Accounts kontrollierte Holdinggesellschaft (KKR), hat im Einklang mit den im August 2023 unterzeichneten Vereinbarungen eine Kapitalerhöhung der Gesellschaft gezeichnet. Das Grundkapital der OHB SE wurde unter teilweiser Ausnutzung des Genehmigten Kapitals 2020 und Ausschluss des gesetzlichen Bezugsrechts der Aktionäre um 10 % gegen Bareinlagen erhöht. Der Bezugspreis entspricht dem Angebotspreis des freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots der Orchid Lux HoldCo S.à r.l. in Höhe von EUR 44,00 je neuer Aktie.

Insgesamt wurden im Rahmen der Kapitalerhöhung 1.746.809 neue Aktien zu einem Brutto-Emissionserlös in Höhe von rund EUR 77 Mio. ausgegeben. Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt somit EUR 19.214.905,00, eingeteilt in 19.214.905 auf den Inhaber lautende Stammaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von jeweils EUR 1,00. Die neuen Aktien wurden am heutigen Tag zum Handel zugelassen.

Marco Fuchs, Vorstandsvorsitzender der OHB: „Mit der jetzt erfolgten Kapitalerhöhung sind wir unserem Ziel, der führende Anbieter von Raumfahrtlösungen in Europa zu werden, einen weiteren Schritt nähergekommen. Wir freuen uns auf die neuen Perspektiven und Chancen, die wir gemeinsam mit KKR nutzen werden.“

Die von der Familie Fuchs weiterhin dauerhaft kontrollierte und als eigenständiges Familienunternehmen agierende OHB wird das zusätzliche Kapital in den drei Segmenten SPACE SYSTEMS, AEROSPACE und DIGITAL einsetzen, um sich für die steigende Nachfrage nach privat finanzierten, kosteneffizienten und flexiblen Raumfahrtlösungen aufzustellen.

KKR investiert zudem insgesamt EUR 30 Mio. über Wandelschuldverschreibungen in die weitere Entwicklung der Rocket Factory Augsburg AG, um die Entwicklung des Microlaunchers RFA ONE bis hin zum erfolgreichen Erstflug voranzutreiben.

KATEK SE: KATEK und KONTRON gehen Wachstumsweg künftig gemeinsam und bauen ihre Führungspositionen in den Bereichen IoT und GreenTec aus

Corporate News

München, 18. Januar 2024 - Die börsennotierten Unternehmen KATEK SE und KONTRON AG wollen ihre erfolgreiche Entwicklung in Zukunft gemeinsam vorantreiben und beschleunigen. Dazu hat die KONTRON AG mit der PRIMEPULSE SE einen Aktienkaufvertrag über den Erwerb ihrer Beteiligung an der KATEK SE in Höhe von circa 59,4 Prozent abgeschlossen.

KATEK hat besonders in den letzten fünf Jahren Erfolgsgeschichte geschrieben. Dabei war und ist der Anspruch, in der europäischen Elektronikindustrie den Unterschied zu machen und einen Beitrag zur Unabhängigkeit der Schlüsselindustrien in Europa wie  Medizintechnik, Elektromobilität, Erneuerbare Energien/Solar, Maschinenbau/Robotik oder Luftfahrt zu leisten - und zwar vor allem in den wichtigen Bereichen der Entwicklung, des Prototyping und der Fertigung der Elektronik.

Vision und Treiber zugleich ist der ungebrochene Trend der „Elektronifizierung der Welt“, in der nahezu alle Geräte durch Elektronik intelligent werden, mittels Sensoren Informationen aufnehmen, diese verarbeiten, speichern und mit anderen Geräten und Menschen über das sogenannte IoT (Internet-of-Things) kommunizieren. Gleichzeitig steigt der Wertschöpfungsanteil der Elektronik, Hardware und Software von Jahr zu Jahr weiter an. Elektronik ist IoT und umgekehrt: Das ist im Kern der Treiber für das KATEK Geschäftsmodell.

Mit dieser Strategie konnte KATEK in den letzten Jahren ein überdurchschnittliches Wachstum in der europäischen Elektronikindustrie erzielen und sich von einem regionalen Anbieter zu einem global tätigen Unternehmen mit Standorten auch in den USA, Canada, Malaysia und Singapur entwickeln. Heute ist KATEK Elektronikpartner der Wahl für führende deutsche und europäische Mittelständler und Konzerne und mit einem Jahresumsatz von mehr als einer Dreiviertelmilliarde Euro und mehr als 3.200 Mitarbeitenden einer der bedeutendsten mittelständischen Player in der Elektronikindustrie in Europa. „Diese Entwicklung ist umso bemerkenswerter im Umfeld der Krisen der letzten Jahre, die zu Lieferengpässen und Preissteigerungen geführt haben. Wir konnten die Situation sogar gezielt nutzen, um unsere Marktanteile weiter auszubauen“, sagt KATEK CEO und Co-Founder Rainer Koppitz. Neben dem Segment „Electronics“ hat KATEK zudem erfolgreich ein zweites Segment „Systems & Products“ aufgebaut und belegt damit im Wesentlichen in den Bereichen Solar/Renewables und Charging für Elektromobilität eine Spitzenposition im europäischen Markt für grüne Technologien.

Vor diesem Hintergrund wurde im Q3 2023 die zweite Phase der Effizienzstrategie definiert und kommuniziert: KATEK will die erreichten Größenvorteile nun in eine nachhaltige Profitabilität überführen. In der Folge sind alle Beteiligten zu dem Schluss gekommen, dass der schnellste und aussichtsreichste Weg für die Umsetzung dieser Strategie im Verbund mit KONTRON ist, einem Marktführer im Bereich IoT. Beide Unternehmen ergänzen sich sehr gut. Zudem besteht zwischen beiden Unternehmen seit vielen Jahren eine intensive und partnerschaftliche Verbindung. KONTRON ist aktuell einer der drei größten Kunden der KATEK und kann bereits im laufenden Jahr der größte Kunde werden. Schon heute verzeichnet KATEK mit KONTRON signifikantes Geschäft in Nordamerika und Europa unter anderem in Branchen wie Aerospace/Defense, Medical und Robotik. Mit KATEK als Teil der KONTRON Gruppe ergeben sich für beide Unternehmen Synergien in vielerlei Hinsicht, beispielsweise durch den Zugriff auf dediziertes Know-how für den Ausbau des besonders werthaltigen System- und Produktgeschäfts (High Value Electronics) in vielversprechenden Zielmärkten, die sich durch besondere Wachstumsraten und -perspektiven auszeichnen.

Die neue strategische Partnerin KONTRON ermöglicht KATEK die Fortschreibung der Wachstumsstory sowohl organisch als auch durch gezielte Akquisitionen. Vor dem Hintergrund der erfolgreichen Track Rekords bei M&A-Projekten beider Unternehmen möchten KATEK und KONTRON diesen Pfad gemeinsam weiter verfolgen, um die Chancen im Markt zu nutzen. Die bisherige Ankeraktionärin PRIMEPULSE SE unterstützt diesen Schritt, denn er bietet für KATEK, deren Mitarbeiter, Aktionäre und Geschäftspartner die Chance, die Wachstumsstory fortzuschreiben, erfolgreich in die Zukunft zu gehen und die nächste Stufe beim nachhaltigen profitablen Wachstum zu erreichen.

Dazu Rainer Koppitz: „KATEK und KONTRON sind zwei Firmen mit denselben Überzeugungen, derselben Sprache, derselben DNA und derselben unternehmerischen Kultur. Ich bin überzeugt, dass Hannes Niederhauser, der CEO der KONTRON AG, persönlich eine reibungslose Integration der beiden Unternehmen sicherstellen wird.“ Rainer Koppitz wird zum 29. Februar 2024 aus dem Vorstand ausscheiden und das Unternehmen verlassen, jedoch weiterhin beratend zur Verfügung stehen, insbesondere in Fragen der Post-Merger-Integration und künftiger M&A-Projekte.

Der KATEK CFO Dr. Johannes Fues soll künftig den neuen Bereich „GreenTec“ der KONTRON verantworten, dem unter anderem die Geschäfte im Bereich eMobility/Charging und Renewables/Solar des KATEK Segments „Systems & Products“ zugeordnet werden.

niiio finance group AG: Ad-hoc Meldung gemäß Art. 17 MAR

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 

Bislang kein Abschluss einer Finanzierungsvereinbarung mit der zukünftigen Mehrheitsaktionärin Neptune BidCo AG, derzeit keine vorzeitige Kündigung und Rückzahlung der Wandelanleihe 2021/2026; Inhaber der Wandelanleihe 2021/2026 können dennoch im Zuge des erfolgten Kontrollwechsels die Rückzahlung beantragen

Görlitz, 18.01.2024

Die niiio finance group AG (ISIN: DE000A2G8332) („Gesellschaft“) teilt mit, dass der beabsichtigte Abschluss einer Finanzierungsvereinbarung zwischen der Gesellschaft und der Neptune BidCo AG (vgl. Ad-hoc Meldung der Gesellschaft v. 15.12.2023) bis zum heutigen Tag nicht erfolgt ist. Der Vorstand hat daher entschieden, die von der Gesellschaft ausgegebene Wandelanleihe 2021/2026 („Wandelanleihe“) bis auf Weiteres nicht zu kündigen und nicht vorzeitig zurückzuzahlen („Kündigung der Wandelanleihe“).

Die Kündigung der Wandelanleihe soll zu einem späteren, noch nicht festgelegten Zeitpunkt erfolgen.

Die Inhaber der Wandelanleihe haben das Recht, die Rückzahlung der Wandelanleihe auf Grundlage des am 11.01.2024 im Bundesanzeiger bekanntgemachten Kontrollwechsels, im Rahmen dessen die Neptune TopCo GmbH und die Neptune BidCo AG die Mehrheit der Stimmrechte und des Grundkapitals der Gesellschaft erworben haben, zu beantragen. Nähere Informationen hierzu finden sich in der Bekanntmachung im Bundesanzeiger sowie in den online unter https://www.niiio.finance/investor-relations einsehbaren Anleihebedingungen.

CropEnergies AG: Annahmefrist für öffentliches Delisting-Erwerbsangebot beginnt / Angebotsunterlage veröffentlicht - Aktionäre können bis zum 16.02.2024 ihre Aktien zu 11,50 EUR je Aktie der Südzucker AG andienen

Unternehmensmitteilung für den Kapitalmarkt

Mannheim, 17. Januar 2024 - Die Hauptaktionärin der CropEnergies AG, Mannheim, die Südzucker AG, Mannheim, ("Südzucker") hat heute die Angebotsunterlage für das öffentliche Delisting-Erwerbsangebot an alle Aktionärinnen und Aktionäre der CropEnergies AG ("CropEnergies") zum Erwerb der ausstehenden Aktien, die nicht bereits unmittelbar von der Südzucker gehalten werden, veröffentlicht. Die Angebotsunterlage wurde zuvor von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ("BaFin") gestattet.

Die Annahmefrist beginnt heute und endet am 16. Februar 2024 um 24:00 Uhr (MEZ). Beide Unternehmen hatten am 19. Dezember 2023 eine Delisting-Vereinbarung unterzeichnet. Südzucker hält derzeit rund 79,8 Prozent des Grundkapitals der CropEnergies.

Der Angebotspreis beträgt 11,50 Euro je CropEnergies-Aktie und entspricht einer Prämie von 36,9 Prozent auf den volumengewichteten Durchschnittskurs der letzten sechs Monate vor Veröffentlichung der Entscheidung zur Abgabe dieses Delisting-Erwerbsangebots und einer Prämie von rund 69,4 Prozent auf den Xetra®-Schlusskurs vom 18. Dezember 2023, d.h. auf den Schlusskurs am Tag vor Veröffentlichung der Entscheidung zur Abgabe des Delisting-Erwerbsangebots.

Der Vorstand von CropEnergies hat sich vorbehaltlich der Erfüllung marktüblicher Bedingungen verpflichtet, das Delisting zu unterstützen und während der Annahmefrist des Delisting-Erwerbsangebots einen Antrag auf Widerruf der Zulassung sämtlicher CropEnergies-Aktien zum Handel im regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse zu stellen. Darüber hinaus wird der Vorstand von CropEnergies nach Einreichung des Delisting-Antrags alle Maßnahmen ergreifen, um die Einbeziehung der CropEnergies-Aktien in den Handel im Freiverkehr einer Börse oder eines multilateralen Handelssystems ("MTF") oder organisierten Handelssystems ("OTF") zu beenden, soweit diese Einbeziehung ursprünglich von der CropEnergies veranlasst wurde. Der Vorstand und der Aufsichtsrat von CropEnergies werden während der Annahmefrist eine gemeinsame begründete Stellungnahme zu dem Delisting-Erwerbsangebot veröffentlichen.

Mit der Beendigung der Börsennotierung wird der Handel der CropEnergies-Aktien im regulierten Markt eingestellt. Dies kann zu einer sehr begrenzten Liquidität und Verfügbarkeit von Marktpreisen für die CropEnergies-Aktien führen. Die Aktionärinnen und Aktionäre von CropEnergies haben daher die Möglichkeit, ihre Aktien vor Beendigung der Börsennotierung im regulierten Markt im Rahmen des Delisting-Erwerbsangebots zu verkaufen. Mit der Beendigung der Börsennotierung im regulierten Markt enden zudem einige der umfangreichen finanziellen Berichtspflichten und Kapitalmarktveröffentlichungspflichten von CropEnergies.

Eine Aussage, ob und in welcher Höhe Dividenden für zukünftige Geschäftsjahre gezahlt werden, kann heute nicht getroffen werden. Diese Entscheidung ist abhängig von der Beschlussfassung künftiger Hauptversammlungen.

Das Delisting-Angebot ist an keinerlei Bedingungen geknüpft. Die Beendigung der Zulassung der CropEnergies-Aktien zum Handel im regulierten Markt wird voraussichtlich Ende Februar 2024 wirksam werden. Die Angebotsunterlage und eine unverbindliche englische Übersetzung sind zusammen mit weiteren Informationen zum Angebot unter http:// www.powerofplants-offer.com verfügbar. Darüber hinaus wurde eine Aktionärs-Hotline eingerichtet, an die sich Aktionärinnen und Aktionäre unter 008000 8 25 09 41 (gebührenfrei in Deutschland) oder +44 207 8 71 86 88 (für Anrufe in deutscher Sprache außerhalb Deutschlands) oder +44 207 2 93 04 34 (für Anrufe in englischer Sprache außerhalb Deutschlands) bei Rückfragen wenden können.

Exemplare der Angebotsunterlage erhalten Sie zudem kostenlos bei der Abwicklungsstelle für das Delisting-Erwerbsangebot: Deutsche Bank Aktiengesellschaft, TAS, Post-IPO Services, Taunusanlage 12, 60325 Frankfurt am Main, Deutschland (Bestellung zur Versendung der Angebotsunterlage unter Angabe einer vollständigen Postadresse auch per Telefax an +49 69 91 03 87 94 oder E-Mail an dct.tender-offers@db.com).

Die CropEnergies AG

Nachhaltige Produkte aus nachwachsender Biomasse sind das Geschäft von CropEnergies. Im Jahr 2006 in Mannheim gegründet, ist das Mitglied der Südzucker-Gruppe der führende europäische Hersteller von nachhaltig erzeugtem, erneuerbarem Ethanol. Mit einer Produktionskapazität von 1,3 Millionen Kubikmeter Ethanol pro Jahr erzeugt CropEnergies an Standorten in Deutschland, Belgien, Großbritannien und Frankreich Neutral- sowie technischen Alkohol (Ethanol) für eine breite Palette von Anwendungen: von klimaschonendem Kraftstoff, über die Getränkeherstellung oder Kosmetikprodukte bis hin zu pharmazeutischen Anwendungen, beispielsweise als Grundlage für Desinfektionsmittel oder als Ausgangsstoff innovativer Biochemikalien.

Dank hocheffizienter Produktionsanlagen reduziert Ethanol für Kraftstoffanwendungen den CO2-Ausstoß über die gesamte Wertschöpfungskette um durchschnittlich über 70 Prozent im Vergleich zu fossilem Kraftstoff. Aus der Biomassenutzung werden darüber hinaus jährlich über 1 Million Tonnen hochwertige, eiweißhaltige Lebens- und Futtermittel sowie biogenes Kohlendioxid, das unter anderem in der Getränkeherstellung genutzt wird, gewonnen.

Die CropEnergies AG (ISIN DE000A0LAUP1) ist an der Frankfurter Börse im regulierten Markt (Prime Standard) notiert.

Anstehende Spruchverfahren und Strukturmaßnahmen

Die Rechtsanwaltskanzlei ARENDTS ANWÄLTE vertritt und berät voraussichtlich Minderheitsaktionäre insbesondere bei folgenden anstehenden aktienrechtlichen Spruchverfahren bzw. Strukturmaßnahmen:

  • Aareal Bank AG: aktienrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Atlantic BidCo GmbH

  • ADLER Real Estate AG: Squeeze-out zu EUR 8,76 je Aktie zugunsten der Adler Group S.A., Hauptversammlung am 28. April 2023, Eintragung am 18. Oktober 2023 (Fristende: 18. Januar 2024)
  • Aves One AG: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zu EUR 14,- je Aktie, ao. Hauptversammlung am 28. November 2023
  • Biotest AG: erfolgreiches Übernahmeangebot, übernahmerechtlicher Squeeze-out der Stammaktien beantragt, erstinstanzlich vom LG Frankfurt am Main mit Beschluss vom 27. Oktober 2022 gebilligt, nach Beschwerden bevorstehende abschließende Entscheidung durch das OLG Frankfurt am Main (Az. 20 WPüG 1/23)
  • CropEnergies AG: Delisting-Erwerbsangebot der Hauptaktionärin Südzucker AG, danach Squeeze-out?

  • DISO Verwaltungs AG (zuvor: Matica Technologies AG, früher: Digital Identification Solutions AG): Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der Matica Technologies Group SA, Hauptversammlung am 26. Januar 2024

  • EQS Group AG: Übernahmeangebot zu EUR 40,- 

  • Halloren Schokoladenfabrik AG: Rechtsformwechsel in GmbH angekündigt

  • Hamburger Hafen und Logistik AG (HHLA): erfolgreiches Übernahmeangebot, Squeeze-out?

  • InVision Aktiengesellschaft: Delisting-Erwerbsangebot
  • KATEK SE: Delisting-Erwerbsangebot geplant

  • MISTRAL Media AG: Squeeze-out, Hauptversammlung am 22. September 2023

  • OHB SE: Übernahmeangebot zu EUR 44,-, geplantes Delisting
  • Ottakringer Holding AG: Squeeze-out, ao. Hauptversammlung am 22. Januar 2024
  • POLIS Immobilien AG: Squeeze-out, Eintragung am 22. November 2023 (Fristende: 22. Februar 2024)

  • Schumag Aktiengesellschaft: Squeeze-out in Aussicht gestellt

  • Software AG: erfolgreiches Übernahmeangebot der Mosel Bidco SE/Silver Lake, Delisting-Erwerbsangebot, Verkauf wesentlicher Unternehmensteile, bevorstehender Squeeze-out?

  • SYNLAB AG: Übernahmeangebot zu EUR 10,-, Paul E. Singer/Elliott hält inzwischen 6,5 % an der SYNLAB AG 

  • Tele Columbus AG: Einbringung der Beteiligungen in eine luxemburgische Gesellschaft ("Double-LuxCo-Struktur"), ao. Hauptversammlung am 22. Februar 2024

  • Telefónica Deutschland Holding AG: öffentliches Erwerbsangebot der Telefónica Local Services GmbH, danach Squeeze-out?
  • Tion Renewables AG (zuvor: Pacifico Renewables Yield AG) : Squeeze-out zugunsten der Hopper BidCo GmbH (EQT) zu EUR 29,19, ao. Hauptversammlung am 22. Februar 2024
  • va-Q-tec AG: Zusammenschlussvereinbarung und erfolgreiches Übernahmeangebot, Delisting-Erwerbsangebot, Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag, Hauptversammlung am 29. August 2023
  • Vitesco Technologies Group AG: Übernahmeangebot der Schaeffler AG, Business Combination Agreement, Verschmelzung geplant
  • vOffice SE: Squeeze-out, Hauptversammlung am 31. August 2023, Eintragung am 23. Oktober 2023 (Fristende 23. Januar 2024)
  • Zapf Creation AG: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der MGAE Deutschland Holding AG (MGA/The Amended and Restated Larian Living Trust)

(Angaben ohne Gewähr) 
Weitere Informationen: kanzlei@anlageanwalt.de

DEAG Deutsche Entertainment Aktiengesellschaft: DEAG gibt ihre Absicht bekannt, einen Re-IPO im Regulierten Markt (Prime Standard) der Frankfurter Wertpapierbörse durchzuführen

Corporate News

- DEAG ist einer der führenden Live-Entertainment-Dienstleister in Europa mit 45 Jahren Erfahrung in der Live-Entertainment-Branche und betreibt 20 europäische Standorte in den Kernmärkten Deutschland, Großbritannien, Schweiz, Irland, Dänemark und Spanien.

- DEAG plant eine Notierung und ein Angebot im Regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse (Prime Standard), bestehend aus einer Kapitalerhöhung in Höhe von ca. 40-50 Mio. EUR sowie einem zusätzlichen Angebot von bestehenden Aktien aus dem Bestand der bisherigen Aktionäre.

- Im Jahr 2022 erzielte die DEAG einen Umsatz von 324,8 Mio. EUR und ein EBITDA von 30,9 Mio. EUR (9,5% EBITDA-Marge), wobei etwa 50% des Umsatzes im deutschsprachigen Raum und 50% international, vor allem in Großbritannien, erzielt wurden.

- Der Erlös aus dem Re-IPO wird in erster Linie dazu verwendet, das Wachstum der DEAG im Rahmen ihrer Buy & Build-Akquisitionsstrategie weiter zu beschleunigen, wobei der Fokus auf margenstarken Ticketing-Geschäften und anderen margenstarken Opportunitäten im Bereich Live Entertainment liegt.

- DEAG beabsichtigt, das Geschäft in die neuen Segmente Live-Entertainment sowie Ticketing und Services neu zu segmentieren, um die wachsende Bedeutung und den Fokus auf das Ticketing widerzuspiegeln, nachdem der Umsatz nahezu verdreifacht wurde, bei einer erzielten EBITDA-Marge von 40%.

- Die Gesellschaft hat den Anteil der über seine eigenen Plattformen verkauften eigenen Veranstaltungstickets von 1 Mio. der insgesamt 5,3 Mio. Tickets (19%) im Jahr 2019 auf 3 Mio. der insgesamt 10 Mio. Tickets im Jahr 2023 (30%) erhöht und strebt mittelfristig eine weitere Steigerung dieses Anteils an.

- Die Gesellschaft strebt ein jährliches organisches Umsatzwachstum an, das über dem Marktniveau liegt, sowie eine kontinuierliche Ausweitung der unbereinigten EBITDA-Marge aufgrund des hochprofitablen neuen Ticketing und Services Segments.


Berlin, 18. Januar 2024 - Die DEAG Deutsche Entertainment Aktiengesellschaft (die "Gesellschaft" und zusammen mit ihren Tochtergesellschaften "DEAG"), einer der umsatzstärksten Live-Entertainment-Dienstleister Europas, gibt ihre Absicht bekannt, ihre Aktien im ersten Quartal 2024 im Regulierten Markt (Prime Standard) der Frankfurter Wertpapierbörse zu notieren, vorbehaltlich der Marktbedingungen.

Die Transaktion ("Re-IPO") wird voraussichtlich aus einer Zulassung zum Prime Standard im Regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse zusammen mit einem Angebot neuer Aktien und einer zusätzlichen Anzahl bestehender Aktien aus dem Bestand der derzeitigen Aktionäre (das "Angebot") bestehen. Das Angebot wird aus einer Privatplatzierung und einem anschließenden öffentlichen Zeichnungsangebot bestehen und voraussichtlich im ersten Quartal 2024 abgeschlossen sein.

Die Gesellschaft ging 1998 erstmals an die Börse und wurde im Januar 2021 im Zuge der Coronavirus-Pandemie und den damit verbundenen massiven negativen Auswirkungen auf die Live-Entertainment-Branche von der Börse genommen. Mit Hilfe ihrer Großaktionäre hat die DEAG die Zeit während der Pandemie genutzt, um wichtige strategische Entscheidungen zu treffen und umzusetzen. Kern der erfolgreichen Wachstumsstrategie ist neben dem starken Veranstaltungsportfolio der DEAG und einer Vielzahl erfolgreicher Eigenformate ein dynamisch wachsendes Ticketing und eine erfolgreiche Buy & Build-Strategie.

“Wir glauben, dass unser Geschäft ein enormes Wachstumspotenzial hat. Von der Steigerung der Ticketverkäufe über unsere eigenen Ticketing-Plattformen bis hin zur Übernahme von Unternehmen, die Synergien innerhalb unserer Gruppe erhöhen und unsere Strategie des erweiterten Wachstums sowohl in unserem Live-Entertainment- als auch in unserem Ticketing und Services-Geschäft stärken - der Weg, der vor uns liegt, ist mit Möglichkeiten gepflastert. Die Grundlage unseres Geschäfts ist unser starkes historisches Wachstum, wie die stetig wachsende Anzahl von Veranstaltungen, die wir seit 2019 anbieten, zeigt - wiederkehrende Umsätze aus über 30 Festivals, geistiges Eigentum, das von Kindermusicals bis hin zu Lichtspielen und unserem Markenzeichen, dem Silvester-Event am Brandenburger Tor, reicht. Wir bauen unsere bestehenden und neuen Geschäftsmöglichkeiten weiter aus und entwickeln Strategien, um dieses Geschäftswachstum in unseren bestehenden und neuen Märkten zu ergänzen. Wie wir in der Vergangenheit bewiesen haben, blicken wir mit voller Zuversicht in die Zukunft, was die Aussichten für unser Geschäft betrifft.” erklärt Detlef Kornett, Co-CEO.

Die DEAG verzeichnete ein starkes Geschäftsjahr 2022 mit deutlichen Steigerungen bei Umsatz und EBITDA im Vergleich zum Vorjahr und zu den 2019 erreichten Zahlen. Die Umsatzerlöse stiegen im Vergleich zum Vorjahr um 258,2% auf 324,8 Mio. EUR und das Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen "EBITDA") auf 30,9 Mio. EUR (+ 39,8% im Vergleich zum Vorjahr). Dies entspricht einer EBITDA-Marge von 9,5%. Umsatz und EBITDA liegen auch deutlich über dem Niveau vor COVID-19 im Jahr 2019, als die DEAG einen Umsatz von 185,2 Mio. EUR und ein EBITDA von 14,1 Mio. EUR erzielte.

DEAG ist einer der umsatzstärksten Live-Entertainment-Dienstleister Europas mit 45 Jahren Erfahrung in der Live-Entertainment-Branche, die derzeit mehr als 5.000 Live-Events pro Jahr, dank langjähriger Beziehungen zu mehr als 1.200 bekannten Künstlern, vermarktet und mehr als 10 Mio. Tickets pro Jahr (für das Jahr 2023), davon 3 Millionen Tickets über die eigenen Online-Ticketing-Plattformen, in Deutschland, Österreich und Großbritannien vertreibt: myticket.de, myticket.at, gigantic.com, myticket.co.uk und tickets.ie. DEAG verfügt über 20 europäische Standorte in den Kernmärkten Deutschland, Großbritannien, Schweiz, Irland, Dänemark und Spanien. Als Live-Entertainment-Dienstleister mit integriertem Geschäftsmodell verfügt die DEAG über umfassende Expertise in der Konzeption, Organisation, Promotion, Vermarktung und Durchführung von Veranstaltungen sowie im Ticketverkauf über die DEAG-eigenen Ticketing-Plattformen. Durch organische Expansion und strategische Akquisitionen hat sich die DEAG zu einem unabhängigen Powerhouse in der Live-Entertainment-Branche entwickelt.

Zurück zu einem Frankfurt Prime Listing


Als privates Unternehmen hat sich die DEAG zu einem größeren Konzern mit einem Umsatz von über 325 Mio. EUR und einem EBITDA von über 31 Mio. EUR im Jahr 2022 entwickelt und beschäftigt heute über 600 Mitarbeiter an 20 verschiedenen europäischen Standorten. In den Jahren als privates Unternehmen hat die DEAG mehr als 12 Akquisitionen getätigt und ihren Schwerpunkt auf das hochprofitable Ticketing-Geschäft verlagert und somit ihre EBITDA-Marge erhöht. So hat sich das Ticketing-Geschäft in Bezug auf den Umsatz verdreifacht und ist bereits jetzt ein integraler Treiber des Konzern-EBITDA. Als Teil dieser Transformation wird die Gesellschaft das Geschäft in zwei neue Segmente „Live-Entertainment“ und „Ticketing und Services“ neu segmentieren. Das profitable Live-Entertainment-Geschäft der DEAG wird weiterhin ein wichtiger Bestandteil der neuen Strategie sein, die darauf abzielt, einen größeren Teil des Ticketverkaufs über die eigenen Ticketing-Plattformen der DEAG abzuwickeln. Die Gesellschaft beabsichtigt, die Grundzüge des Deutschen Corporate Governance Kodex einzuhalten und beabsichtigt daher auch, innerhalb von 6 Monaten nach der Börsennotierung die Bestellung eines weiteren unabhängigen Aufsichtsratsmitglieds bekannt zu machen.

Das margenstarke Ticketing-Geschäft hat eine bedeutende Größe erreicht und verzeichnet einen beeindruckenden Wachstumskurs


Das Ticketing-Geschäft der DEAG wird durch fünf wachsende Marken repräsentiert: myticket.de, myticket.at, gigantic.com, myticket.co.uk und Tickets.ie, die einen 360-Grad -Service, dynamische Preisgestaltung und Datennutzung für Veranstaltungspartner, die Tickets über die Plattform verkaufen, darstellt. Gleichzeitig stellen diese Plattformen eine vertrauenswürdige Ticketquelle mit vielfältigen, qualitativ hochwertigen Inhalten für Verbraucher dar. Der Bereich Ticketing und Services hat derzeit über 1 Mio. monatliche Nutzer und über 820 Content-Partner. Im Jahr 2022 hat sich der erwirtschaftete Umsatz im Bereich Ticketing und Services im Vergleich zu den 2019 Zahlen (vor COVID-19) verdreifacht. Die Gesellschaft hat den Anteil der über seine eigenen Plattformen verkauften Veranstaltungstickets von 1 Mio. der insgesamt 5,3 Mio. Tickets (19%) im Jahr 2019 auf 3 Mio. der insgesamt 10 Mio. im Jahr 2023 (30%) gesteigert und strebt mittelfristig eine weitere Erhöhung dieses Anteils an. Der Bereich Ticketing und Services erwirtschaftet hohe EBITDA-Margen. 2022 lag diese EBITDA-Marge bei 40%.

Starke Erfolgsbilanz bei M&A-Aktivitäten mit erheblichen organischen und anorganischen Wachstumsmöglichkeiten, welche weiterhin die internationale Expansion vorantreiben


DEAG hat eine erfolgreiche „Buy & Build“-M&A-Strategie umgesetzt und seit 1999 rund 37 Add-on-Akquisitionen erfolgreich abgeschlossen. Die DEAG plant, weiterhin eine aktive Rolle bei der Konsolidierung der Live-Entertainment-Branche in Europa zu spielen und deren Wachstum auch durch ihre „Buy & Build“-Strategie voranzutreiben. Der Fokus liegt dabei auf ergänzenden Akquisitionen im Ticketing sowie der Expansion in andere europäische Märkte und in zusätzliche Geschäftsfelder. Die strategischen Akquisitionen verschaffen der DEAG Zugang zu hochwertigen Veranstaltungsformaten und -orten sowie zu modernsten Technologien. Es ist beabsichtigt, nach dem Börsengang 5 bis 8 Akquisitionen pro Jahr durchzuführen.

Attraktives und vielfältiges Content-Portfolio in den wichtigsten Genres und langjährige Beziehungen zu renommierten Künstlern


Die DEAG ist davon überzeugt, über ein breites, stark diversifiziertes Produktportfolio in den vier Schlüsselgenres zu verfügen: Rock & Pop (z. B. Ed Sheeran, Iron Maiden, Foo Fighters), einschließlich elektronischer Tanzmusik (Nature One Festival, Mayday Festival oder Airbeat One), Klassik & Jazz (z. B. Berliner Philharmoniker, Wiener Philharmoniker und Anna Netrebko), Family Entertainment (z. B. Riverdance, Disney on Ice) und Arts and Exhibitions (z. B. Christmas Gardens). Der Umsatz der DEAG ist daher breit diversifiziert, mit einer begrenzten Abhängigkeit von einem einzelnen Künstler, einer Veranstaltung (Größe) oder einer Region. Darüber hinaus ist die DEAG davon überzeugt, eine hohe Bandbreite von Künstlern und Familienunterhaltungsveranstaltungen aufgebaut zu haben. Die DEAG verfügt über Jahrzehnte gewachsene Beziehungen zu namhaften Künstlern und Content-Produzenten, sowie deren Management. Die DEAG ist ständig bestrebt, dieses Netzwerk weiter auszubauen, indem sie den Ruf als vertrauenswürdiger Partner und bevorzugter Promoter für viele Künstler im Markt aufrechterhält. Diese Künstlerbeziehungen in den Bereichen Rock/Pop sowie Klassik & Jazz bilden das Fundament der DEAG-Aktivitäten und haben die DEAG in ihren Kernmärkten zu einem führenden Unternehmen der Live-Entertainment-Branche gemacht.

Kurz- und mittelfristige Ziele der DEAG


Die Gesellschaft strebt ein jährliches organisches Umsatzwachstum über dem Marktniveau und eine kontinuierliche Ausweitung der unbereinigten EBITDA-Marge, vor allem getrieben durch das hochprofitable neue Segment Ticketing und Services, an. Die Gesellschaft plant, weiterhin Akquisitionen im ein- und zweistelligen Umsatz Millionenbereich, insgesamt 5 bis 8 Akquisitionen pro Jahr, anzustreben und den Gesamterlös innerhalb von 12 bis 18 Monaten einzusetzen. Des Weiteren strebt die DEAG an, nach bereits erfolgreicher Erhöhung in 2023, die eigenen Veranstaltungstickets verstärkt über eigene Ticketing-Plattformen zu vertreiben. Mittelfristig beabsichtigt die Gesellschaft eine weitere Erhöhung dieses Anteils. Im Einklang mit der Strategie des Managements, Minderheitsbeteiligungen zu reduzieren, hat die DEAG das klare Ziel, im Jahr 2024 70–75% des Konzernergebnisses der DEAG zuzurechnen und bis 2027 über 90% zu erreichen.

Weitere Details zum Re-IPO


Die Transaktion ("Re-IPO") wird voraussichtlich aus einer Zulassung zum Prime Standard im Regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse sowie einem Angebot neuer Aktien zusammen mit einer Anzahl bestehender Aktien aus dem Bestand der derzeitigen Aktionäre (das "Angebot") bestehen. Das Angebot wird eine Privatplatzierung und ein öffentliches Zeichnungsangebot beinhalten. Der insgesamt angestrebte Streubesitz wird voraussichtlich einen liquiden Markt für die Aktien schaffen.

Die Gesellschaft strebt einen Bruttoemissionserlös von ca. 40 bis 50 Mio. EUR an, der in erster Linie dazu verwendet werden soll, den Wachstumskurs der DEAG im Rahmen ihrer Buy & Build-Akquisitionsstrategie weiter zu beschleunigen, wobei der Schwerpunkt auf dem margenstarken Ticketing-Geschäft und anderen margenstarken Opportunitäten liegt. Ein kleinerer Teil des Erlöses wird auch für die Rückzahlung bestimmter Bankdarlehen und für allgemeine Unternehmenszwecke verwendet werden.

Hauck Aufhäuser Lampe fungiert als Sole Global Coordinator und Joint Bookrunner. Die Baader Bank agiert als Joint Bookrunner und Pareto Securities als Co-Lead Manager bei dieser Transaktion.

Über DEAG


Die DEAG Deutsche Entertainment Aktiengesellschaft (DEAG), ein führender Entertainment-Dienstleister und Live-Entertainment-Anbieter, produziert und vermarktet Live-Events aller Genres und Größen in Europa. Mit ihren Konzerngesellschaften ist die DEAG an 20 Standorten in ihren Kernmärkten Deutschland, Großbritannien, Schweiz, Irland und Dänemark präsent. Als Live-Entertainment-Dienstleister mit integriertem Geschäftsmodell verfügt die DEAG über umfassende Expertise in der Konzeption, Organisation, Promotion und Durchführung von Veranstaltungen.

1978 von Prof. Peter Schwenkow in Berlin gegründet, gehören heute zu den Kerngeschäftsfeldern der DEAG die Bereiche Rock/Pop, Klassik & Jazz, Family Entertainment, Spoken Word & Literary Events, Arts and Exhibitions und Entertainment Services. Live-Entertainment für alle Generationen, sowie Arts and Exhibitions sind wichtige Bausteine für die Weiterentwicklung der DEAG-eigenen Inhalte.

Jährlich werden über 10 Millionen Tickets für rund 5.000 Veranstaltungen mit eigenem und fremdem Inhalt verkauft – ein stetig wachsender Anteil davon über die konzerneigenen E-Commerce-Plattformen myticket.de, myticket.at, myticket.co.uk, gigantic.com und tickets.ie.

Damit ist die DEAG für weiteres Wachstum hervorragend aufgestellt.

KATEK SE: Kontron wird neuer Hauptaktionär; Wechsel im Vorstand der KATEK SE

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

Kontron wird neuer Hauptaktionär; Pflichtangebot erwartet; Kontron strebt zusätzlich Delisting der Aktien der KATEK SE an; Wechsel im Vorstand der KATEK SE; beabsichtigtes Ausscheiden des Aufsichtsratsvorsitzenden nach Kontrollerlangung durch Kontron


München, 18. Januar 2024 – Der Vorstand der KATEK SE wurde heute darüber informiert, dass der bisherige Hauptaktionär der KATEK SE, die PRIMEPULSE SE mit Sitz in München, heute eine Vereinbarung über den Verkauf sämtlicher von ihr gehaltener Aktien an der KATEK SE (entsprechend ca. 59,4 % des Grundkapitals der KATEK SE) an die Kontron Acquisition GmbH, Ismaning, einer 100%-igen Tochtergesellschaft der börsennotierten Kontron AG, Linz (Österreich) abgeschlossen hat. Der Kaufpreis beträgt EUR 15,00 je KATEK-Aktie. Der Vollzug dieser Vereinbarung stehe noch unter aufschiebenden Bedingungen, insbesondere der Erteilung der erforderlichen kartellrechtlichen Freigaben, und wird für März 2024 erwartet.

Mit Vollzug wird die Kontron Acquisition GmbH die Kontrolle über die KATEK SE erlangen und daher verpflichtet sein, den Aktionären der KATEK SE ein Pflichtangebot zum Erwerb sämtlicher ausstehender Aktien der KATEK SE zu unterbreiten. Nach den dem Vorstand der KATEK SE vorliegenden Informationen beabsichtigt die Kontron Acquisition GmbH, vorbehaltlich der weiteren Abstimmungen mit der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), den Aktionären der KATEK SE im Rahmen dieses Pflichtangebot anzubieten, ihre Aktien gegen eine Barzahlung in Höhe von EUR 15,00 je KATEK-Aktie anzudienen. Ausweislich der erhaltenen Informationen prüft die Kontron Acquisition GmbH derzeit in Abstimmung mit der BaFin, im Rahmen dieses Pflichtangebots, als freiwillige alternative Gegenleistung zur Barzahlung, Aktien der Kontron AG, ihrer börsennotierten Muttergesellschaft, die durch bisherige Aktienrückkaufprogramme durch die Kontron AG erworben wurden, anzubieten. Zudem strebt die Kontron Acquisition GmbH nach der Kontrollerlangung ausweislich der heutigen Mitteilung ein Delisting der Aktien der KATEK SE aus dem regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse an, so dass geplant sei, das Pflichtangebot gleichzeitig als Delisting-Erwerbsangebot auszugestalten. Die KATEK SE wird dieses Bestreben nunmehr ihrerseits prüfen.

Die Angebotsunterlage wird nach Gestattung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht veröffentlicht werden. Der Vorstand und der Aufsichtsrat der KATEK SE werden die Angebotsunterlage sorgfältig prüfen und eine begründete Stellungnahme zu dem Pflichtangebot abgeben. Vorbehaltlich der Prüfung der Angebotsunterlage und seiner Sorgfalts- und Treuepflichten begrüßt der Vorstand der KATEK SE grundsätzlich den Einstieg der Kontron Acquisition GmbH und damit mittelbar der Kontron AG als strategischer Hauptaktionär der KATEK SE. Nach Auffassung des Vorstands der KATEK SE bietet eine enge Zusammenarbeit mit der Kontron-Gruppe die Möglichkeit, die Strategie der KATEK SE noch zügiger umzusetzen, insbesondere durch eine gemeinsame Entwicklung von Produkten sowie die Bündelung von Einkaufs- und Vertriebsaktivitäten. Bereits heute unterhält die KATEK-Gruppe mit der Kontron-Gruppe enge Geschäftsbeziehungen. So ist die Kontron-Gruppe bereits ein Schlüsselkunde der KATEK-Gruppe insbesondere in Nordamerika und Europa in den Branchen Luftfahrt und Verteidigung, Medizintechnik und Robotik.

Der Aufsichtsrat der KATEK SE und der Vorstandsvorsitzende Rainer Koppitz sind zudem heute übereingekommen, dass Herr Koppitz mit Wirkung zum Ablauf des 29. Februar 2024 im besten Einvernehmen aus dem Vorstand der KATEK SE ausscheiden wird. Der Aufsichtsrat dankt Herrn Koppitz für die hervorragende Arbeit in den letzten Jahren und wünscht ihm persönlich wie auch beruflich für die Zukunft viel Glück und Erfolg. Herr Koppitz wird der gemeinsamen Unternehmensgruppe weiterhin beratend zur Seite stehen, insbesondere für die Integration der beiden Unternehmensgruppen sowie für M&A-Aktivitäten. Es ist derzeit geplant, dass nach dem Ausscheiden von Herrn Koppitz aus dem Vorstand Herr Hannes Niederhauser, Vorstandsvorsitzender der Kontron AG, zugleich in den Vorstand der KATEK SE berufen und dort an Stelle von Herrn Koppitz die Rolle als Vorstandsvorsitzender übernehmen wird.

Darüber hinaus ist der Aufsichtsrat mit dem Finanzvorstand Herrn Dr. Johannes Fues heute übereingekommen, dass dieser noch für die Übergangszeit bis zum 30. April 2024 im Vorstand verbleiben und sodann ebenso im besten Einvernehmen ausscheiden wird. Auch ihm dankt der Aufsichtsrat für die hervorragende Arbeit in den letzten Jahren und wünscht ihm persönlich wie auch beruflich für die Zukunft viel Glück und Erfolg. Nach Kenntnis der KATEK SE ist geplant, dass Herr Dr. Fues nach seinem Ausscheiden als Vorstand der KATEK SE in den Vorstand der Kontron AG einziehen wird, um dort insbesondere den Bereich „GreenTec“, in dem insbesondere die Geschäftsaktivitäten „Solar“ und „Smart Charging“ gebündelt sind, zu verantworten.

Schließlich wurde die KATEK SE heute darüber informiert, dass sich im Zusammenhang mit der heutigen Vereinbarung mit der PRIMEPULSE SE über den Verkauf sämtlicher von ihr gehaltener Aktien an der KATEK SE an die Kontron Acquisition GmbH der Aufsichtsratsvorsitzende Klaus Weinmann sowie das weitere Aufsichtsratsmitglied Markus Saller dazu bereit erklärt haben, zeitnah nach dem Vollzug der Vereinbarung und damit der Kontrollerlangung durch die Kontron Acquisition GmbH, die für März 2024 erwartet wird, aus dem Aufsichtsrat der KATEK SE auszuscheiden.

Kontron AG: Kontron AG, Linz/Österreich, erwirbt über eine 100%ige deutsche Tochtergesellschaft rund 59 % der Aktien der KATEK SE, München – Pflichtangebot an ausstehende Aktionäre folgt

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 

- Erwerb von rund 59,4 % der Aktien des KATEK-Großaktionärs PRIMEPULSE SE

- Durchführung des Kaufs durch deutsche Tochtergesellschaft Kontron Acquisition GmbH

- Delisting der KATEK SE geplant

- Ausbau des Geschäfts der KATEK durch Upgrading der Produkte mit Kontron IoT-Technologie und -Software

- Kontron AG stellt laufendes Aktienrückkaufprogramm ein 

Linz, 18. Jänner 2024 – Kontron AG hat heute über ihre 100%-ige Tochtergesellschaft Kontron Acquisition GmbH mit PRIMEPULSE SE einen Aktienkaufvertrag über den Erwerb von 8.587.138 Aktien (das entspricht ca. 59,4%) der im Prime Standard der Frankfurter Wertpapierbörse notierten KATEK SE geschlossen. Der Kaufpreis pro Aktie beträgt EUR 15,00.

Der Vollzug des Aktienkaufvertrags steht noch unter aufschiebenden Bedingungen, insbesondere der Erteilung der erforderlichen kartellrechtlichen Freigaben, und wird bis März 2024 erwartet. Nach dem Vollzug des Erwerbs der Aktien und der Kontrollerlangung über die KATEK SE wird die Kontron Acquisition GmbH entsprechend den Vorschriften des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes ein Pflichtangebot an die Aktionäre der KATEK SE veröffentlichen.

Zudem strebt die Kontron Acquisition GmbH nach der Kontrollerlangung ein Delisting der KATEK SE aus dem Regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse an, so dass geplant ist, das Pflichtangebot gleichzeitig als Delisting-Erwerbsangebot auszugestalten. Die Kontron Acquisition GmbH prüft derzeit mit der Bafin im Rahmen des Angebots auch eigene Aktien der börsennotierten Kontron AG, die durch bisherige Aktienrückkaufprogramme erworben wurden, als freiwillige alternative Gegenleistung anzubieten. Das Aktienrückkaufprogramm wird heute beendet. Eine Kapitalerhöhung bei Kontron ist nicht vorgesehen. Der Aufsichtsratsvorsitzende Klaus Weinmann und das weitere Aufsichtsratsmitglied Markus Saller werden zeitnah nach dem mit Closing des Aktienkaufvertrags ihre Ämter niederlegen.

Mit Vollzug des Aktienkaufvertrags wird die bisherige von Kontron kommunizierte Guidance für 2024 auf EUR über 1,9 Mrd. Umsatz (je nach Konsolidierungszeitpunkt) und EUR 100 Mio. Nettoergebnis erhöht.

Über Kontron

Die Kontron AG (www.kontron.com, ISIN AT0000A0E9W5, WKN A0X9EJ, KTN) ist ein führendes IoT-Technologieunternehmen. Seit mehr als 20 Jahren unterstützt Kontron Unternehmen aus den unterschiedlichsten Branchen dabei, mit intelligenten Lösungen wirtschaftliche Ziele zu erreichen. Von automatisierten industriellen Abläufen, intelligenterem und sicherem Transportwesen bis hin zu fortschrittlichen Kommunikations-, Medizin- und Energielösungen bietet das Unternehmen seinen Kunden wertschöpfende Technologien. Kontron ist im SDAX® sowie TecDAX® der Deutschen Börse gelistet und beschäftigt rund 4.700 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in mehr als 20 Ländern weltweit.

Kontron AG: Kontron erwirbt Mehrheit an der Katek SE und baut Führungsposition im IoT-Markt aus

- Erwerb von 59,4 % der Aktien des KATEK-Großaktionärs PRIMEPULSE

- Wachstumsstarke Bereiche Photovoltaik und eMobility Smart Charging ergänzen Kontrons Produktportfolio

- Upgrading der Katek Produkte mit Kontrons IoT-Technologie und -Software wird mittelfristig die Katek Gross Marge um 5% steigern

- Beendigung des Aktienrückkaufprogramms

- Prognose für das Geschäftsjahr 2024: Konzernumsatz auf über EUR 1,9 Mrd. und Nettogewinn auf rund EUR 100 Mio. angehoben


Linz, 18. Jänner 2024 – Die Kontron AG hat heute den Erwerb von rund 60 % der Aktien an der börsennotierten KATEK SE vereinbart. Käufer ist die 100%-ige deutsche Tochtergesellschaft Kontron Acquisition GmbH, die die Anteile vom bisherigen Katek Mehrheitsaktionär PRIMEPULSE SE erwirbt. Der Kaufpreis pro Aktie beträgt EUR 15,00 für die insgesamt 8.587.138 Aktien. Vorbehaltlich der aufschiebenden Bedingungen (Kartellrecht) soll die Transaktion bis März 2024 abgeschlossen werden. Kontron erwartet von der Übernahme eine deutliche Stärkung des eigenen Angebots für Lösungen rund um regenerative „grüne“ Energien sowie des Bereichs Aerospace.

Katek – Pionier bei Technologie für regenerative Energien

Der Katek-Konzern ist ein führendes europäisches Elektronikunternehmen, das hochwertige Elektronik und Produkte im Bereich Solarenergie und Emobility anbietet. Katek erwartet mit seinen mehr als 3.200 Mitarbeitern Umsatzerlöse von voraussichtlich über EUR 750 Mio. im Geschäftsjahr 2023 und ist mit Standorten in Europa, Asien und Nordamerika vertreten. Ein wichtiger Teil des Produktangebots sind Steuerelektronik für Photovoltaik Anlagen sowie der schnell wachsende Bereich an intelligenten Ladelösungen für Elektrofahrzeuge. Mit seinen Tochtergesellschaften gehört Katek zu den Pionieren für Technologie rund um regenerative Energien.

Ausbau des hochwertigen Angebotes mit IoT- und Software-Schwerpunkt

Ziel der Übernahme ist der Ausbau des Angebots von Kontron mit intelligenten Lösungen für regenerative Energien und andere Branchen. Dazu sollen die Produkte der Katek mit Software-Kompetenz und IoT-Konnektivität von Kontron aufgrüstet werden (upgrading). Damit wird mittelfristig eine Verbesserung der Gross Marge bei Katek von etwa 5% erwartet. Auf Basis des Kontron Betriebssytems (K-OS) werden die Produkte wesentlich sicherer, sie erhalten Firewall Funktionalität, können zu komplexen Grids verbunden und auch remote gewartet werden. Ziel ist die zeitnahe Transformation von Katek-Lösungen in die IoT-Welt. Zusätzliche Synergie-Effekte entstehen sowohl aus dem sich ergänzenden Produktportfolio als auch in der globalen Marktabdeckung. Durch den Zusammenschluss erweitert die Kontron ihr „Software + Solutions“ Segment um die zukunftsstarke Division „GreenTec“.

Hannes Niederhauser, CEO der Kontron AG: „Mit der Übernahme der Katek SE bauen wir unsere Präsenz im wachstumsstarken Bereich der Clean Energy Solutions gezielt aus und stärken darüber hinaus mit der Katek Tochter NexTek den Bereich Aerospace bei Kontron. Der Bereich Clean Energy birgt erhebliches Zukunftspotential. Upgrading mit Kontron Software wird die Brutto Margen mittelfristig um etwa 5% steigern und damit auch den Profitabilität in Katek deutlich erhöhen.“

Pflichtangebot geplant


Der Vollzug des Aktienkaufvertrags steht noch unter aufschiebenden Bedingungen, insbesondere der Erteilung der erforderlichen kartellrechtlichen Freigaben, und wird bis März 2024 erwartet. Nach dem Vollzug des Erwerbs der Aktien und der Kontrollerlangung über die Katek SE wird die Kontron Acquisition GmbH entsprechend den Vorschriften des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes ein Pflichtangebot an die Aktionäre der Katek SE veröffentlichen.

Nach der Erlangung der Kontrolle strebt die Kontron Acquisition GmbH ein Delisting der Katek SE aus dem Regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse an, so dass geplant ist, das Pflichtangebot gleichzeitig als Delisting-Erwerbsangebot auszugestalten. Die Kontron Acquisition GmbH prüft derzeit gemeinsam mit der Bafin, ob im Rahmen des Angebots auch eigene Aktien der börsennotierten Kontron AG, die durch bisherige Aktienrückkaufprogramme erworben wurden, als freiwillige alternative Gegenleistung angeboten werden können. Nach einem Delisting ist vorgesehen, dass Vorstand und Aufsichtsrat der Katek ihre Ämter niederlegen. Zudem ist geplant, dass Dr. Johannes Fues derzeit Vorstandsmitglied der Katek SE, als Chief Operating Officer (COO) mit dem Verantwortungsbereich GreenTec den Vorstand der Kontron ergänzen wird.

Beendigung des Aktienrückkaufprogramms

Mit Bekanntgabe der geplanten Übernahme hat der Vorstand der Kontron AG beschlossen, das Aktienrückkaufprogramm II 2023 zu beenden. Seit dem 2. Oktober 2023 wurden insgesamt 1.783.841 Aktien durch die Gesellschaft erworben.

Prognose 2024 und 2025 erhöht

Mit der geplanten Übernahme von Katek schliesst Kontron die im Jahr 2022 nach dem Verkauf der IT Sparte angekündigte M&A-Strategie vorerst ab. Nach vier abgeschlossenen Übernahmen im Jahr 2023 ist die jetzt erfolgte Ankündigung die größte Transaktion der Unternehmensgeschichte und soll maßgeblich zum Wachstum der Gruppe und dem Ausbau der Position als führender IoT-Anbieter beitragen.

Ausgehend von einer zeitnahen Freigabe durch die zuständigen Behörden erhöht Kontron daher den Ausblick des Konzerns für das Gesamtjahr 2024. Einschließlich des übernommenen Katek-Geschäfts wird nun ein Konzernumsatz von zumindest EUR 1,9 Mrd (je nach Konsolidierungszeitpunkt) und ein Nettoergebnis in Höhe von rund EUR 100 Mio. erwartet.

Hannes Niederhauser weiter: „Die Übernahme von Katek ist für Kontron ein echter Game-Changer. Wir stoßen damit in eine neue Dimension in jeglicher Hinsicht vor. Mit rund 8.000 Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen und auf Basis von kumulierten geschätzten Umsatzerlösen von rund EUR 1,9 Mrd. erreicht Kontron im Markt eine neue Größe. Hinzu kommt die gewonnene Kompetenz im Zukunftsmarkt regenerative Energie.

Dementsprechend können wir auch bereits zu Jahresbeginn unsere jüngst abgegebene Prognose für das Geschäftsjahr 2024 erhöhen. Mit dem verstärkten technologischen Upgrade der Katek-Produkte, erwarten wir mittelfristig deutlich steigende Nettoergebnisse bei Kontron.“

Über Kontron

Die Kontron AG (www.kontron.com, ISIN AT0000A0E9W5, WKN A0X9EJ, KTN) ist ein führendes IoT-Technologieunternehmen. Seit mehr als 20 Jahren unterstützt Kontron Unternehmen aus den unterschiedlichsten Branchen dabei, mit intelligenten Lösungen wirtschaftliche Ziele zu erreichen. Von automatisierten industriellen Abläufen, intelligenterem und sicherem Transportwesen bis hin zu fortschrittlichen Kommunikations-, Medizin- und Energielösungen bietet das Unternehmen seinen Kunden wertschöpfende Technologien. Kontron ist im SDAX® sowie TecDAX® der Deutschen Börse gelistet und beschäftigt rund 4.700 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in mehr als 20 Ländern weltweit.

Acme 42 GmbH verkündet die Veröffentlichung der Angebotsunterlage zum öffentlichen Delisting-Erwerbsangebot an die Aktionäre der InVision Aktiengesellschaft

Corporate News

DIE IN DIESEM DOKUMENT ENTHALTENEN INFORMATIONEN SIND NICHT ZUR VOLLSTÄNDIGEN ODER TEILWEISEN VERÖFFENTLICHUNG, VERBREITUNG ODER WEITERGABE IN, INNERHALB ODER AUS LÄNDERN BESTIMMT, WO EINE SOLCHE VERÖFFENTLICHUNG, VERBREITUNG ODER WEITERGABE EINE VERLETZUNG DER RELEVANTEN RECHTLICHEN BESTIMMUNGEN DIESER LÄNDER DARSTELLEN WÜRDE.

Düsseldorf, 18. Januar 2024. Die Acme 42 GmbH („Acme 42“) verkündet heute die Veröffentlichung der Angebotsunterlage zum öffentlichen Delisting-Erwerbsangebot (Barangebot) an die Aktionäre der InVision Aktiengesellschaft („InVision“), zum Erwerb ihrer auf den Inhaber lautenden Stückaktien an der InVision (ISIN DE0005859698). Das Dokument wird ab dem heutigen Tag bei der M.M.Warburg & CO (AG & Co.) Kommanditgesellschaft auf Aktien, Ferdinandstraße 75, 20095 Hamburg, Deutschland, zur kostenlosen Ausgabe bereitgehalten (Anfragen unter Angabe der vollständigen Adresse per E-Mail an Equity-Capital-Markets@mmwarburg.com) und ist auch im Internet unter der Adresse https://www.acme-42.de/offer abrufbar.

Wichtiger Hinweis:

Diese Bekanntmachung dient ausschließlich Informationszwecken und stellt weder eine Aufforderung zum Verkauf noch ein Angebot zum Kauf von Wertpapieren der InVision dar, sondern enthält eine gesetzliche Pflichtmitteilung nach dem Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz („WpÜG“) in Verbindung mit dem Börsengesetz („BörsG“) im Zusammenhang mit einem öffentlichen Delisting-Erwerbsangebot (das „Angebot“). Die endgültigen Bedingungen und weitere das Angebot betreffende Bestimmungen sind in der von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht zur Veröffentlichung gestatteten Angebotsunterlage mitgeteilt. Investoren und Inhabern von Wertpapieren der InVision wird dringend empfohlen, die Angebotsunterlage sowie alle sonstigen im Zusammenhang mit dem Angebot stehenden Bekanntmachungen zu lesen, da sie wichtige Informationen enthalten oder enthalten werden.

Das Angebot wird ausschließlich auf Basis der anwendbaren Bestimmungen des deutschen Rechts, insbesondere des WpÜG und des BörsG, sowie bestimmten wertpapierrechtlichen Bestimmungen der Vereinigten Staaten von Amerika zu grenzüberschreitenden Erwerbsangeboten, durchgeführt. Das Angebot wird nicht nach den rechtlichen Vorgaben anderer Rechtsordnungen als der Bundesrepublik Deutschland oder der Vereinigten Staaten von Amerika (soweit anwendbar) durchgeführt werden. Dementsprechend wurden keine Bekanntmachungen, Anmeldungen, Zulassungen oder Genehmigungen für das Angebot außerhalb der Bundesrepublik Deutschland eingereicht, veranlasst oder gewährt. Investoren und Inhaber von Wertpapieren der InVision können nicht darauf vertrauen, durch die Anlegerschutzvorschriften irgendeiner anderen Rechtsordnung als der Bundesrepublik Deutschland geschützt zu werden.

Vorbehaltlich der in der Angebotsunterlage beschriebenen Ausnahmen sowie gegebenenfalls von den jeweiligen Aufsichtsbehörden zu erteilenden Ausnahmegenehmigungen wird weder mittelbar noch unmittelbar ein öffentliches Erwerbsangebot in jenen Rechtsordnungen unterbreitet werden, in der dies einen Verstoß gegen das jeweilige nationale Recht darstellen würde.

Die Acme 42 behält sich das Recht vor, soweit gesetzlich zulässig, unmittelbar oder mittelbar weitere Aktien der InVision außerhalb des Angebots börslich oder außerbörslich zu erwerben. Finden solche Erwerbe statt, werden Angaben über diese Erwerbe unter Mitteilung der Anzahl der erworbenen oder zu erwerbenden Aktien der InVision und der gezahlten oder vereinbarten Gegenleistung unverzüglich veröffentlicht, wenn und soweit dies nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland oder einer anderen einschlägigen Rechtsordnung erforderlich ist.

Soweit in diesem Dokument in die Zukunft gerichtete Aussagen enthalten sind, stellen diese keine Tatsachen dar und sind durch die Worte „erwarten“, „glauben“, „schätzen“, „beabsichtigen“, „anstreben“, „davon ausgehen“ und ähnliche Wendungen gekennzeichnet. Diese Aussagen bringen Absichten, Ansichten oder gegenwärtige Erwartungen und Annahmen der Acme 42 und der mit ihr gemeinsam handelnden Personen zum Ausdruck. (...)

Mittwoch, 17. Januar 2024

Übernahmeangebot erfolgreich: Thoma Bravo sichert sich rund 98 % des Grundkapitals von EQS

Corporate News

- Thoma Bravo hat sich einen Anteil von 98 % an der EQS Group AG gesichert

- Alle Angebotsbedingungen sind eingetreten

- Vollzug der Transaktion voraussichtlich am 2. Februar 2024

- Freiverkehrsnotiz der EQS-Aktien wird unmittelbar nach Vollzug des Angebots beendet


MÜNCHEN, Deutschland, und LONDON, Großbritannien - 17. Januar 2024 - Die Annahmefrist für das öffentliche Übernahmeangebot (das „Angebot“) der Pineapple German Bidco GmbH („Bidco“), eine Holdinggesellschaft, die von Fonds kontrolliert wird, die von Thoma Bravo, L.P. verwaltet und/oder beraten werden (zusammen „Thoma Bravo“), an die Aktionäre der EQS Group AG („EQS“) ist am 12. Januar 2024 um 24:00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main) abgelaufen. Im Zusammenhang mit dem Angebot hat sich Thoma Bravo eine Beteiligung von insgesamt ca. 98% des Grundkapitals von EQS gesichert. Dieser Anteil umfasst alle Aktien, für die das Angebot angenommen wurde, am Markt erwor- bene Aktien und die Aktien der teilweisen Rückbeteiligung von Achim Weick, CEO und Gründer von EQS. Darüber hinaus wird Thoma Bravo nach Vollzug des Angebots eine 10-prozentige Kapitalerhöhung von EQS zeichnen.

„Wir freuen uns über den nächsten Meilenstein in unserer Partnerschaft mit EQS und darauf, nun offiziell partnerschaftlich zusammenzuarbeiten. Die hohe Annahmequote ist ein enormer Erfolg für unsere erste Übernahme in Deutschland“, sagte Irina Hemmers, Partnerin bei Thoma Bravo. „Gemeinsam mit Achim Weick und dem gesamten Team von EQS wollen wir ihre Plattform zu einem pan- europäischen Compliance-Champion weiterentwickeln. Dazu arbeiten wir gemeinsam mit EQS daran, für die Megatrends Digitalisierung, Regulierung und Nachhaltigkeit hochmoderne Softwarelösungen zu entwickeln.“

„Wir beginnen ein neues Kapitel in unserer Unternehmensgeschichte. In den vergangenen Jahren sind wir gewachsen und haben EQS als ein führendes RegTech-Unternehmen etabliert – jetzt freuen wir uns auf die nächsten Schritte unserer Entwicklung. Die ausgewiesene Software-Expertise und die Leidenschaft für transformative Technologien macht Thoma Bravo für uns zum idealen Partner“, sagte Achim Weick. „Mit unseren Softwarelösung schaffen wir Transparenz und stärken die Integrität von Unternehmen. So ermöglichen wir es unseren Kunden, das Vertrauen aller Stakeholder an den Kapitalmärkten zu gewinnen und zu erhalten – ein unschätzbarer Wert für Unternehmen.“

Mit Ablauf der Annahmefrist sind alle Angebotsbedingungen, einschließlich behördlicher Genehmi- gungen, eingetreten. Es wird keine weitere Annahmefrist geben. Die Abwicklung des Angebots wird für den 2. Februar 2024 erwartet. EQS und Thoma Bravo haben vereinbart, dass der Vorstand von EQS unmittelbar danach die Beendigung der Einbeziehung der EQS-Aktien in den Handel im Freiverkehr veranlassen wird. Ein gesondertes Delisting-Angebot wird nicht erforderlich sein. Das Delisting wird voraussichtlich im 2. Quartal 2024 wirksam werden.

EQS-Aktionäre, die das Angebot bis zum Ende der Annahmefrist angenommen haben, werden voraussichtlich bis zum 2. Februar 2024 über ihre Depotbanken die Zahlung des Angebotspreises erhalten.

Über Thoma Bravo

Thoma Bravo ist einer der größten Softwareinvestoren der Welt mit einem verwalteten Vermögen von rund 134 Milliarden US-Dollar (Stand: 30. September 2023). Mit Private-Equity-, Growth-Equity-und Kreditstrategien investiert das Unternehmen in wachstumsorientierte, innovative Unternehmen, die in den Bereichen Software und Technologie tätig sind. Thoma Bravo nutzt seine fundierte Branchenkenntnis und bewährten strategischen und operativen Fähigkeiten, um gemeinsam mit seinen Portfoliounternehmen praxisbewährte Best-Practice-Methoden im operativen Geschäft zu implemen- tieren und Wachstumsinitiativen voranzutreiben. In den vergangenen 20 Jahren hat das Unternehmen mehr als 455 Unternehmen mit einem Unternehmenswert von über 255 Milliarden US-Dollar erworben oder in sie investiert – darunter Investitionen mit und ohne beherrschenden Einfluss. Das Unternehmen hat Niederlassungen in Chicago, London, Miami, New York und San Francisco. Weitere Informationen finden Sie unter www.thomabravo.com. 

Südzucker AG kündigt den Beginn der Annahmefrist für das öffentliche Delisting-Erwerbsangebot an die Aktionäre der CropEnergies AG an

Presse-Information

Mannheim, 17. Januar 2024

- Veröffentlichung der Angebotsunterlage nach Gestattung durch die BaFin.

- Annahmefrist beginnt heute und endet am 16. Februar 2024; keine weitere Annahmefrist vorgesehen.

- Möglichkeit für alle CropEnergies-Aktionäre, ihre Aktien gegen eine attraktive Barabfindung von 11,50 € je CropEnergies-Aktie anzudienen. Dies entspricht einer Prämie von 36,9 % auf den volumengewichteten Durchschnittskurs der letzten sechs Monate vor Veröffentlichung der Entscheidung zur Abgabe des Delisting-Erwerbsangebots.

- Delisting-Erwerbsangebot unterliegt keinen Vollzugbedingungen.

- Delisting birgt Potenzial für verbesserte Liquidität und Neubewertung der Südzucker-Aktie, von der auch CropEnergies-Aktionäre durch Re-Investment in Südzucker profitieren können.

- CropEnergies bleibt eigenständige starke Säule der Südzucker-Gruppe.

- CropEnergies-Vorstand unterstützt das Delisting.


Die Südzucker AG („Südzucker“) macht nach erfolgter Gestattung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) die Veröffentlichung der Angebotsunterlage für das öffentliche Delisting-Erwerbsangebot an alle Aktionäre der CropEnergies AG („CropEnergies“) zum Erwerb sämtlicher ausstehenden Aktien, die nicht bereits direkt von der Südzucker gehalten werden, bekannt. Beide Unternehmen hatten diesbezüglich am 19. Dezember 2023 eine Delisting-Vereinbarung unterzeichnet. Südzucker hält derzeit rund 79,8 % des Grundkapitals der CropEnergies.

Die Annahmefrist beginnt heute und endet am 16. Februar 2024 um Mitternacht (MEZ).
CropEnergies-Aktionäre können das Angebot annehmen, indem sie ihre Anteile zu einem Preis von 11,50 € in bar je CropEnergies-Aktie andienen. Der Angebotspreis entspricht einer Prämie von 36,9 % auf den volumengewichteten Durchschnittskurs der letzten sechs Monate vor Veröffentlichung der Entscheidung zur Abgabe dieses Delisting-Erwerbsangebots und einer Prämie von 69,4 % auf den Xetra®-Schlusskurs vom 18. Dezember 2023, d. h. auf den Schlusskurs am Tag vor Veröffentlichung der Entscheidung zur Abgabe des Delisting-Erwerbsangebots.

CropEnergies-Aktionäre, die das Angebot annehmen möchten, müssen sich zeitnah an ihre jeweilige Depotbank oder an ein entsprechendes anderes Wertpapierdienstleistungsunternehmen wenden, bei dem ihre CropEnergies-Aktien verwahrt werden.

Wie am 19. Dezember 2023 angekündigt, ist das Delisting ein logischer Schritt hin zu einem klareren Kapitalmarktprofil der Südzucker-Gruppe. Durch die Transaktion entsteht zusätzliches Potenzial für eine Verbesserung der Liquidität und eine Neubewertung der Südzucker-Aktie. CropEnergies kann durch das Delisting ihre strategischen Projekte innerhalb der Südzucker-Gruppe mit Schwerpunkt auf die biobasierten Chemikalien fokussierter entwickeln. CropEnergies bleibt eine eigenständige starke Säule der Südzucker-Gruppe.

Der Vorstand von CropEnergies hat sich vorbehaltlich der Erfüllung üblicher Bedingungen verpflichtet, ein Delisting zu unterstützen und während der Annahmefrist einen Antrag auf Widerruf der Zulassung sämtlicher CropEnergies-Aktien zum Handel im regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse zu stellen. Der Vorstand und der Aufsichtsrat von CropEnergies werden während der Annahmefrist eine gemeinsame begründete Stellungnahme zu dem Delisting-Erwerbsangebot veröffentlichen.

Dr. Niels Pörksen, CEO der Südzucker, sagt: „Wir möchten alle CropEnergies-Aktionäre darin bestärken, unser attraktives Angebot anzunehmen, bevor die Notierung ihrer Aktien am regulierten Markt eingestellt wird. CropEnergies-Aktionäre können zudem durch ein Re-Investment in Südzucker auch zukünftig vom dann gebündelten Wertpotenzial der gesamten Südzucker-Gruppe profitieren. Es ergeben sich durch das Delisting Freiräume, die wir nutzen werden, um unsere „Strategie 2026 PLUS“ weiter umzusetzen. CropEnergies wird sich dabei verstärkt auf das Wachstumsthema biobasierte Chemikalien konzentrieren.“

Das Delisting-Erwerbsangebot wird (vorbehaltlich der Fälle, in denen eine Verlängerung gesetzlich vorgeschrieben ist) nicht verlängert und ist an keinerlei Bedingungen geknüpft. Die Beendigung der Notierung der CropEnergies-Aktien am regulierten Markt wird voraussichtlich nach Ablauf der Annahmefrist des Delisting-Erwerbsangebots Ende Februar 2024 wirksam werden. Die Angebotsunterlage und eine unverbindliche englische Übersetzung sind zusammen mit weiteren Informationen zum Delisting-Erwerbsangebot unter www.powerofplants-offer.com verfügbar.

Darüber hinaus wurde eine Aktionärs-Hotline eingerichtet, an die sich Aktionärinnen und Aktionäre unter 0080008250941 (gebührenfrei in Deutschland) oder +44 207 8718688 (für Anrufe in deutscher Sprache außerhalb Deutschlands) oder +44 207 2930434 (für Anrufe in englischer Sprache außerhalb Deutschlands) bei Rückfragen wenden können.

Exemplare der Angebotsunterlage erhalten Sie zudem kostenlos bei der Abwicklungsstelle für das Delisting-Erwerbsangebot: Deutsche Bank Aktiengesellschaft, TAS, Post-IPO Services, Taunusanlage 12, 60325 Frankfurt am Main, Deutschland (Bestellung zur Versendung der Angebotsunterlage unter Angabe einer vollständigen Postadresse auch per Telefax an +49 69 910 38794 oder E-Mail an dct.tender-offers@db.com).