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Donnerstag, 18. Januar 2024

niiio finance group AG: Ad-hoc Meldung gemäß Art. 17 MAR

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 

Bislang kein Abschluss einer Finanzierungsvereinbarung mit der zukünftigen Mehrheitsaktionärin Neptune BidCo AG, derzeit keine vorzeitige Kündigung und Rückzahlung der Wandelanleihe 2021/2026; Inhaber der Wandelanleihe 2021/2026 können dennoch im Zuge des erfolgten Kontrollwechsels die Rückzahlung beantragen

Görlitz, 18.01.2024

Die niiio finance group AG (ISIN: DE000A2G8332) („Gesellschaft“) teilt mit, dass der beabsichtigte Abschluss einer Finanzierungsvereinbarung zwischen der Gesellschaft und der Neptune BidCo AG (vgl. Ad-hoc Meldung der Gesellschaft v. 15.12.2023) bis zum heutigen Tag nicht erfolgt ist. Der Vorstand hat daher entschieden, die von der Gesellschaft ausgegebene Wandelanleihe 2021/2026 („Wandelanleihe“) bis auf Weiteres nicht zu kündigen und nicht vorzeitig zurückzuzahlen („Kündigung der Wandelanleihe“).

Die Kündigung der Wandelanleihe soll zu einem späteren, noch nicht festgelegten Zeitpunkt erfolgen.

Die Inhaber der Wandelanleihe haben das Recht, die Rückzahlung der Wandelanleihe auf Grundlage des am 11.01.2024 im Bundesanzeiger bekanntgemachten Kontrollwechsels, im Rahmen dessen die Neptune TopCo GmbH und die Neptune BidCo AG die Mehrheit der Stimmrechte und des Grundkapitals der Gesellschaft erworben haben, zu beantragen. Nähere Informationen hierzu finden sich in der Bekanntmachung im Bundesanzeiger sowie in den online unter https://www.niiio.finance/investor-relations einsehbaren Anleihebedingungen.

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