Aktuelle Informationen zu Spruchverfahren bei Squeeze-out-Fällen, Organverträgen und Fusionen sowie zu Übernahmeangeboten, StaRUG-Enteignungen und Delisting-Fällen
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Die beiden Blogs "SpruchZ: Spruchverfahren Recht & Praxis" und "SpruchZ: Shareholders in Germany" (ausgewählte Beitr...
Freitag, 20. Oktober 2023
Fernheizwerk Neukölln AG: Exklusive Verhandlungen über den Verkauf der Mehrheitsaktionärin der Fernheizwerk Neukölln AG an das Land Berlin
übermittelt an die Medien am 20.10.2023, 17:45 Uhr
Die Fernheizwerk Neukölln AG ("Gesellschaft") wurde heute von ihrem Mutterunternehmen, der Vattenfall Wärme Berlin AG, darüber informiert, dass dessen Mutterunternehmen, die Vattenfall GmbH, in einer heute geschlossenen Absichtserklärung vereinbart hat, mit dem Land Berlin exklusive Verhandlungen über den möglichen Verkauf der von der Vattenfall GmbH gehaltenen Aktien an der Vattenfall Wärme Berlin AG zu führen. Eine Entscheidung seitens der Vattenfall GmbH über den Verkauf wird noch in diesem Jahr erwartet. Die Vattenfall Wärme Berlin AG hält 80,8 Prozent der Aktien an der Gesellschaft.
Berlin, den 20.10.2023
FERNHEIZWERK NEUKÖLLN AKTIENGESELLSCHAFT
Die Vorständin
Weigandufer 49 - 12059 Berlin
FRIWO AG: FRIWO muss Jahresprognose für 2023 aufgrund rückläufiger Auftragslage erneut anpassen
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung
(EU) Nr. 596/2014
Ostbevern, 20. Oktober 2023 - FRIWO - ein internationaler Hersteller von
technisch führenden Ladegeräten und E-Antriebslösungen - muss angesichts
einer sich weiter verschärfenden Nachfragesituation in Europa in den
Segmenten E-Mobility, Industrial und Tools seine Jahresprognose für 2023
erneut nach unten anpassen. Einzig der Bereich Medical entwickelt sich
solide. Nachdem die operative Entwicklung auch im dritten Quartal deutlich
unter Vorjahresniveau lag und sich die Auftragslage nicht wie erwartet
belebt hat, rechnet der Vorstand nunmehr mit einem Gesamtjahresumsatz von
rund 110 Mio. Euro. Dies steht unter der Prämisse, dass es im 4. Quartal von
Kundenseite nicht zu weiteren Stornierungen bzw. Verschiebungen von
bestehenden Aufträgen kommt, so wie dies im bisherigen Verlauf des Jahres
2023 geschehen ist. Zuvor lagen die Erwartungen hier bei 120 - 130 Mio.
Euro. Die fehlenden Umsätze werden sich auch auf das Ergebnis spürbar
negativ auswirken. So wird statt des bislang prognostizierten ausgeglichenen
EBIT (Ergebnis vor Zinsen und Steuern) nun mit einem EBIT-Verlust im
mittleren einstelligen Millionen-Euro-Bereich gerechnet. Hierin enthalten
sind substanzielle Anlaufkosten für das Indien-Joint-Venture und negative
Währungseffekte. Angesichts der schwachen operativen Entwicklung behält sich
der Vorstand Maßnahmen zur Verbesserung der Kosteneffizienz vor. Hieraus
resultierende Belastungen sind in der genannten Prognose nicht enthalten.
FRIWO sieht weiterhin einen grundsätzlich positiven Trend zu Antriebslösungen der Elektromobilität und eine Rückkehr zu nachhaltig profitablem Wachstum ab 2024. Grundlage hierfür sind eine Belebung der Geschäftstätigkeit in Europa, steigende Beiträge aus dem Nordamerikageschäft und substanzielle Lizenzeinnahmen aus dem unverändert dynamisch wachsenden E-Mobility-Geschäft in Indien. Das gemeinsam mit der indischen UNO MINDA betriebene Joint-Venture (FRIWO hält 49,9 %) produziert bereits seit Juni 2023 erfolgreich in der neuen Produktionsstätte in der Nähe Neu-Delhis und beliefert indische Zwei- und Dreiradhersteller wie geplant mit Lösungen im Bereich E-Drive. Die Zukunftsaussichten sind angesichts von Auftragseingängen und Absichtserklärungen im mittleren dreistelligen Millionen-Euro-Bereich von regionalen und japanischen Kunden sehr vielversprechend. Für die nächsten Quartale wird mit weiteren Vertragsabschlüssen, erstmals auch aus den Nachbarländern Indiens, gerechnet.
Den Bericht über die ersten neun Monate des Geschäftsjahres 2023 veröffentlicht FRIWO wie geplant am 9. November 2023.
DSW-HV-Report 2023: Mehr als ein Drittel der virtuellen Hauptversammlungen mit Problemen
Düsseldorf, 18. Oktober 2023 – In immerhin 35 Prozent der virtuellen Hauptversammlungen im Jahr 2023 fühlten sich Aktionäre und Aktionärsvertreter in Deutschland alles andere als angemessen informiert und gehört. Insbesondere mit Blick auf das Frage- und Auskunftsrecht beklagten sie deutliche Nachteile im Vergleich zu Präsenz-Hauptversammlungen. Bei fast einem Drittel der virtuellen Hauptversammlungen traten (teils eklatante) technisch bedingte Störungen auf. Dies deckt sich mit Erfahrungen im europäischen Ausland.
Insgesamt hielten nach wie vor deutlich mehr Unternehmen ihre Hauptversammlung auch 2023 im Präsenzformat ab. Lediglich die DAX-Unternehmen waren mehrheitlich virtuell unterwegs (28:10), während die Gesellschaften im MDAX (24:25) und SDAX (26:40) weiter mehrheitlich auf den persönlichen Austausch vor Ort setzten. Insgesamt wurde im virtuellen Format die Verlagerung von Fragen in das Vorfeld der Hauptversammlung nur sporadisch, in den drei Auswahlindizes von acht Gesellschaften genutzt. Dies wurde von den Aktionären nicht begrüßt, ebenso wie die Einreichung von Stellungnahmen im Vorfeld während der Saison ein ebenfalls kaum genutztes Instrument blieb.
Die virtuelle Hauptversammlung hat zudem nicht zu einer Steigerung der Präsenzen geführt. Im Langfristvergleich zeigt sich mit Blick auf den DAX seit dem Beginn der COVID-19-Pandemie ein rückläufiges Bild der Präsenzen.
Dies sind Kernergebnisse des „HV-Report 2023“, für den die DSW ihre eigenen Vertreter und Aktionäre in Deutschland sowie Aktionärsvereinigungen in Europa auf den Hauptversammlungen 2023 befragt hat.
„Die Bundesregierung hat sich im Koalitionsvertrag darauf verständigt, auch im virtuellen Format die Aktionärsrechte uneingeschränkt zu wahren. Nach der ersten HV-Saison unter der neuen Gesetzgebung ist aus Sicht der Anleger klar, dass dieses wichtige Ziel in der Umsetzung nicht erreicht worden ist. Bei der Erstellung unseres Reports haben wir größtmöglichen Wert auf Neutralität der Daten und Auswertung gelegt. Die Ergebnisse sind kein Meinungsbild der DSW, sondern eine sachliche Grundlage für weitere Diskussionen und Verbesserungen in der Zukunft“, sagt Marc Tüngler, Hauptgeschäftsführer der DSW.
Technik mit erheblichen Herausforderungen
Im Rahmen von Präsenzhauptversammlungen ist der sogenannte Wortmeldetisch gemeinhin bereits vor Beginn der Veranstaltung geöffnet, sodass sich Aktionäre frühzeitig zu Wort melden können. Bei 85 Prozent der virtuellen Hauptversammlungen 2023 wurde der Wortmeldetisch erst mit tatsächlichem Veranstaltungsbeginn freigeschaltet, in 9 Prozent der Fälle sogar erst später. Die Mehrzahl der Unternehmen sahen einen Techniktest mit den Aktionären vor, die in der virtuellen Hauptversammlung einen Redebeitrag leisten wollten. Dieser wurde in den allermeisten Fällen erst mit oder nach Veranstaltungsbeginn durchgeführt (70 Prozent). In der weit überwiegenden Zahl der Hauptversammlungen (75 Prozent) dauerte dieser Test 1-5 Minuten, bei rund 19 Prozent immerhin 6-10 Minuten und bei 5 Prozent sogar mehr als 10 Minuten. Da unter anderem unterschiedliche Portale für den Techniktest und die eigentliche Veranstaltung genutzt wurden, konnten bei immerhin 21 Prozent aller Techniktests die Aktionäre für die Dauer des Tests der Hauptversammlung nicht mehr folgen.
Bei 27 Prozent der virtuellen Hauptversammlungen zeigten sich beim Techniktest und/oder der Übertragung des Redebeitrags (teils massive) Probleme. Insgesamt hat die DSW in der Hauptversammlungssaison 2023 bei 32 Prozent der virtuellen Hauptversammlungen technisch bedingte Störungen bei der Übertragung protokolliert – bei Unternehmen aller Größen. Es dominierten die Bild- und/oder Tonstörungen, wobei fast 30 Prozent aller Störungen nicht nur zu kurzfristigen Unterbrechungen führten, sondern die Hauptversammlung teilweise um Stunden in die Länge zogen.
Die digitale Hauptversammlung der Covestro AG hatte beispielsweise eine Dauer von 9 Stunden und 31 Minuten. Eine zunächst für fünf Minuten angesetzte Pause für den Techniktest dauerte aufgrund einer technischen Störung deutlich länger als eine Stunde. Insgesamt summierten sich die Unterbrechungen auf rund drei Stunden.
Im Ausland lieber hybrid
Die Mehrheit der Hauptversammlungen in Luxemburg, Österreich, Schweden und Slowenien fanden in Präsenz statt. In Dänemark, Finnland, Frankreich, Großbritannien und Portugal dominierte das hybride Format. Während die Rechte der Aktionäre auf virtuellen Hauptversammlungen in Finnland, Luxemburg, Portugal, Slowenien und Schweden nach Einschätzung der dortigen Aktionärsvertreter als gleichwertig zu Präsenzveranstaltungen bewertet werden, sehen die Aktionärsvereinigungen in Österreich, Dänemark, Frankreich, Lettland und Großbritannien die Aktionärsrechte im virtuellen Format als eingeschränkt an. Im Zentrum der Kritik stehen dabei das Frage- und Rederecht im Vergleich zum Präsenzformat. Technische Probleme wurden vor allem in Österreich, Frankreich und Portugal dokumentiert.
Eine deutliche Mehrheit der europäischen Aktionärsvereinigungen sowie Anleger präferiert die hybride Hauptversammlung. Die Vereinigungen aus Luxemburg und Österreich ziehen die Präsenzveranstaltung vor. Die virtuelle Hauptversammlung wird hingegen von keiner der befragten Aktionärsvereinigungen präferiert.
„Der konstruktive Austausch der Aktionäre mit der Verwaltung aber auch der Dialog untereinander sind die wichtigen Elemente einer Hauptversammlung. Die hybride Hauptversammlung eröffnet Aktionären diese Möglichkeit und erweitert den Zugang für diejenigen Aktionäre, die das virtuelle Format bevorzugen. Sie bleibt daher das richtige und wichtige Format, da sie den Eigentümern des Unternehmens die Wahlfreiheit lässt, sich für ihr präferiertes Format zu entscheiden“, konstatiert Christiane Hölz, Geschäftsführerin der DSW und verantwortlich für die Untersuchung. „Wir sind nicht grundsätzlich gegen die virtuelle Hauptversammlung – in klar begründeten Ausnahmesituationen. Eine technisch einwandfreie Umsetzung ist allerdings eine zwingende Grundvoraussetzung“, so Hölz weiter.
DSW (Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz e.V.)
Erik Bethkenhagen (Pressesprecher)
Tel.: 0211 / 6697-61
e-mail: erik.bethkenhagen@dsw-info.de
Atlantic BidCo GmbH: Atlantic BidCo startet Delisting-Angebot für Aareal Bank - Aktionäre können ab heute ihre Aktien andienen
NICHT ZUR VOLLSTÄNDIGEN ODER TEILWEISEN VERÖFFENTLICHUNG, VERBREITUNG ODER WEITERGABE IN, INNERHALB ODER AUS LÄNDERN, WO EINE SOLCHE VERÖFFENTLICHUNG, VERBREITUNG ODER WEITERGABE EINE VERLETZUNG DER RELEVANTEN RECHTLICHEN BESTIMMUNGEN DIESER LÄNDER DARSTELLEN WÜRDE.
- Aktionäre können ihre Aktien bis zum 21. November 2023 um Mitternacht (MEZ) andienen
- Nach dem Delisting werden die Aktionäre der Aareal Bank keinen Zugang mehr zu einem regulierten Markt für Aareal Bank-Aktien haben
Frankfurt, 19. Oktober 2023 - Die Atlantic BidCo GmbH ("Atlantic BidCo" oder die "Bieterin") hat heute ein öffentliches Delisting-Erwerbsangebot (das "Delisting-Angebot") für alle noch ausstehenden Aktien der Aareal Bank AG ("Aareal Bank") veröffentlicht. Der Angebotspreis wurde auf EUR 33,20 je Aareal Bank-Aktie in bar festgelegt. Die Annahmefrist für das Delisting-Angebot hat heute begonnen und endet am 21. November 2023 um Mitternacht (MEZ). Während dieser Zeit können die Aktionäre der Aareal Bank das Delisting-Angebot annehmen und ihre Aktien zum Verkauf einreichen. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat die Veröffentlichung der Angebotsunterlage heute gestattet.
Mit dem Delisting haben die Aktionäre der Aareal Bank keinen Zugang mehr zu einem regulierten Markt für Aareal Bank-Aktien. Der Antrag für ein Delisting sowie das Delisting selbst kann zu Kursverlusten sowie zu einer eingeschränkten Liquidität und Kursverfügbarkeit der Aareal Bank-Aktie führen.
Die Atlantic BidCo und die Aareal Bank haben eine Delisting-Vereinbarung geschlossen, in der sich die Aareal Bank unter üblichen Vorbehalten verpflichtet hat, durch Beantragung des Widerrufs der Zulassung der Aareal Bank-Aktien zum Handel im regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse vor Ablauf der Annahmefrist des Delisting-Angebots ein Delisting der Aareal Bank zu unterstützen. Das Delisting-Angebot ist nicht von Vollzugsbedingungen abhängig, und das Delisting der Aareal Bank vom regulierten Markt erfolgt unabhängig von der Annahmequote des Delisting-Angebots.
Die Atlantic BidCo ist eine nicht kontrollierte Gesellschaft, an der jeweils von Advent International, L.P. ("Advent") und Centerbridge Partners, L.P. ("Centerbridge") beratene, verwaltete oder kontrollierte Fonds sowie CPP Investment Board Europe S.à r.l, eine hundertprozentige Tochtergesellschaft des Canada Pension Plan Investment Board ("CPP Investments") und andere Minderheitsaktionäre mittelbar beteiligt sind. Nach Vollzug des öffentlichen Übernahmeangebots im Juni dieses Jahres hält die Atlantic BidCo derzeit rund 90 Prozent des Grundkapitals und der Stimmrechte der Aareal Bank.
Das Delisting unterstützt nach Ansicht der Bieterin die strategischen Ambitionen der Aareal Bank, unabhängig vom Kapitalmarkt ihre Position als führender internationaler Anbieter von Immobilien- und anderen immobilienbasierten Finanzierungen sowie von Software, digitalen Lösungen und Zahlungsverkehrsdienstleistungen insbesondere für die Immobilienwirtschaft und damit vebundene Branchen zu stärken.
Die Angebotsunterlage für das Delisting-Angebot ist unter der folgenden Website verfügbar: www.atlantic-offer.com.
Bieterin und "Familien-Aktionäre" halten nunmehr 87,32 % der OHB-Aktien - weitere Annahmefrist von zwei Wochen
In dem Übernahmeangebot für Aktien der OHB SE hat die Bieterin Orchid Lux HoldCo S.à r.l.heute eine WpÜG-Mitteilung zum Meldestichtag 17. Oktober 2023 veröffentlicht:
"Zum Meldestichtag betrug die Gesamtzahl der OHB-Aktien für die das Angebot angenommen wurde zuzüglich der von der Bieterin und von mit der Bieterin gemeinsam handelnden Personen im Sinne des § 2 Abs. 5 WpÜG unmittelbar gehaltenen OHB-Aktien 15.252.834 OHB-Aktien. Dies entspricht einem Anteil von etwa 87,32% des am Meldestichtag bestehenden Grundkapitals und der am Meldestichtag bestehenden Stimmrechte der OHB."
Aktionäre der OHB, die das Übernahmeangebot bisher noch nicht angenommen haben, können das Übernahmeangebot gemäß § 16 Abs. 2 S. 1 WpÜG noch innerhalb von zwei Wochen nach der heute erfolgten Bekanntmachung annehmen. Die Zahl der OHB-Aktien, für die das Angebot nach Ablauf der Weiteren Annahmefrist angenommen wurde, wird bekannt gegeben, sobald diese feststeht, voraussichtlich am 8. November 2023.
Quelle: Bundesanzeiger vom 20. Oktober 2023
Donnerstag, 19. Oktober 2023
Bekanntmachung des verschmelzungsrechtlichen Squeeze-outs bei der Kabel Deutschland Holding AG
Düsseldorf
Bekanntmachung über die Barabfindung der ausgeschlossenen Minderheitsaktionäre
der Kabel Deutschland Holding AG
Unterföhring
WKN KD8888, ISIN DE000KD88880
Die Hauptversammlung der Kabel Deutschland Holding AG hat am 8. September 2023 auf Verlangen der Vodafone Vierte Verwaltungs AG gemäß § 62 Abs. 5 UmwG in Verbindung mit §§ 327a ff. AktG im Rahmen eines verschmelzungsrechtlichen Squeeze-outs die Übertragung der auf den Inhaber lautenden Stückaktien der übrigen Aktionäre der Kabel Deutschland Holding AG („Minderheitsaktionäre“) auf die Vodafone Vierte Verwaltungs AG als Hauptaktionärin gegen Gewährung einer von der Vodafone Vierte Verwaltungs AG zu zahlenden angemessenen Barabfindung in Höhe von EUR 93,00 je auf den Inhaber lautende Stückaktie der Kabel Deutschland Holding AG beschlossen („Übertragungsbeschluss“). Die Kabel Deutschland Holding AG als übertragender Rechtsträger und die Vodafone Vierte Verwaltungs AG als übernehmender Rechtsträger hatten zuvor am 24. Juli 2023 einen Verschmelzungsvertrag geschlossen, mit dem die Kabel Deutschland Holding AG ihr Vermögen als Ganzes mit allen Rechten und Pflichten unter Auflösung ohne Abwicklung nach §§ 2 Nr. 1, 60 ff. UmwG auf die Vodafone Vierte Verwaltungs AG überträgt.
Der Übertragungsbeschluss wurde am 11.10.2023 in das Handelsregister der Kabel Deutschland Holding AG beim Amtsgericht München unter HRB 184452 eingetragen. Mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der Vodafone Vierte Verwaltungs AG beim Amtsgericht Düsseldorf unter HRB 70886 am 16.10.2023 sind der Übertragungsbeschluss und die Verschmelzung wirksam geworden. Damit sind kraft Gesetzes alle Aktien der Minderheitsaktionäre der Kabel Deutschland Holding AG auf die Vodafone Vierte Verwaltungs AG übergegangen.
Mit dem Wirksamwerden des Übertragungsbeschlusses entsteht für die Minderheitsaktionäre ein Anspruch auf Zahlung der festgelegten Barabfindung. Gemäß § 62 Abs. 5 Satz 8 UmwG i.V.m. § 327e Abs. 3 Satz 2 AktG verbriefen die Aktien ab diesem Zeitpunkt nur noch den Anspruch der Minderheitsaktionäre auf Barabfindung.
Gemäß Übertragungsbeschluss erhalten die ausgeschiedenen Minderheitsaktionäre der Kabel Deutschland Holding AG eine von der Vodafone Vierte Verwaltungs AG zu zahlende Barabfindung in Höhe von EUR 93,00 je auf den Inhaber lautende Stückaktie der Kabel Deutschland Holding AG. Die Barabfindung ist von der gerichtlichen Bekanntmachung der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister am Sitz der Kabel Deutschland Holding AG an - frühestens jedoch ab Wirksamkeit des Übertragungsbeschlusses und der Verschmelzung durch Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der Vodafone Vierte Verwaltungs AG - mit jährlich fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz nach § 247 BGB zu verzinsen.
Die banktechnische Abwicklung des Ausschlusses der Minderheitsaktionäre sowie die Auszahlung der Barabfindung werden von der
vorgenommen.
Die ausgeschiedenen Minderheitsaktionäre der Kabel Deutschland Holding AG brauchen hinsichtlich der Entgegennahme der Barabfindung nichts zu veranlassen. Die Auszahlung der Barabfindung an die ausgeschiedenen Minderheitsaktionäre erfolgt Zug um Zug gegen Ausbuchung der Aktien der Kabel Deutschland Holding AG aus dem Wertpapierdepot des jeweiligen Aktionärs über seine Depotbank. Die wertpapiertechnische Umsetzung des Übertragungsbeschlusses ist für die ausgeschiedenen Minderheitsaktionäre der Kabel Deutschland Holding AG provisions- und kostenfrei.
Die Preisfeststellung der Aktien der Kabel Deutschland Holding AG im Freiverkehr der Börse Hamburg wurde zwischenzeitlich eingestellt.
Für den Fall, dass in einem etwaigen gerichtlichen Spruchverfahren gemäß § 327f AktG, §§ 1 ff. SpruchG rechtskräftig eine höhere als die festgelegte Barabfindung festgesetzt werden sollte, wird diese höhere Barabfindung allen gemäß § 62 Abs. 5 UmwG in Verbindung mit i.V.m. §§ 327a ff. AktG ausgeschlossenen Minderheitsaktionären der Kabel Deutschland Holding AG gewährt werden.
Düsseldorf, den 16. Oktober 2023
Quelle: Bundesanzeiger vom 19. Oktober 2023
______________
Anmerkung der Redaktion:
Die Angemessenheit der den Kabel-Deutschland-Minderheitsaktionären
angebotenen Barabfindung wird in einem Spruchverfahren gerichtlich
überprüft werden. Weitere Informationen: kanzlei@anlageanwalt.de
Anstehende Spruchverfahren und Strukturmaßnahmen
Die Rechtsanwaltskanzlei ARENDTS ANWÄLTE vertritt und berät voraussichtlich Minderheitsaktionäre insbesondere bei folgenden anstehenden aktienrechtlichen Spruchverfahren bzw. Strukturmaßnahmen:
- Aareal Bank AG: Delisting-Erwerbsangebot zu EUR 33,20
- ADLER Real Estate AG:
Squeeze-out zu EUR 8,76 je Aktie zugunsten der Adler Group S.A.,
Hauptversammlung am 28. April 2023, Eintragung am 18. Oktober 2023 (nach Verzögerungen durch
Anfechtungsklagen)
- Aves One AG: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out, HV wohl im November 2023
- Biotest AG: erfolgreiches Übernahmeangebot, übernahmerechtlicher Squeeze-out der Stammaktien beantragt, erstinstanzlich vom LG Frankfurt am Main mit Beschluss vom 27. Oktober 2022 gebilligt, nach Beschwerden bevorstehende abschließende Entscheidung durch das OLG Frankfurt am Main (Az. 20 WPüG 1/23)
- DISO Verwaltungs AG (zuvor: Matica Technologies AG, früher: Digital Identification Solutions AG): Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der Matica Technologies Group SA
- Halloren Schokoladenfabrik AG: Rechtsformwechsel in GmbH angekündigt, HV soll über Vorbereitung beschließen
- Hamburger Hafen und Logistik AG (HHLA): Übernahmeangebot zu EUR 16,75
- Heliad Equity Partners GmbH & Co. KGaA: Verschmelzung auf die FinLab AG (Umtauschverhältnis: Für 12 Heliad-Aktien 5 FinLab-Aktien), Eintragung am 12. Oktober 2023 und Umfirmierung der verschmolzenen Gesellschaft in Heliad AG
- Kabel Deutschland Holding AG: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Vodafone Vierte Verwaltungs AG, Eintragung am 11. Oktober 2023 in das Handelsregister der Kabel Deutschland Holding AG und am 16. Oktober 2023 in das Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft (Fristende: 16. Januar 2024)
- MISTRAL Media AG: Squeeze-out, Hauptversammlung am 22. September 2023
- OHB SE: Übernahmeangebot zu EUR 44,-, geplantes Delisting
- onoff AG: Squeeze-out zugunsten der SpiraTec AG zu EUR 2,25 je Aktie, Eintragung am 23. August 2023
- Petro Welt Technologies AG: Squeeze-out zu EUR 2,20 je Aktie, Eintragung am 4. August 2023
- POLIS Immobilien AG: Squeeze-out, Hauptversammlung am 30. August 2023
- SLM Solutions AG (jetzt: Nikon SLM Solutions AG): verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out, Eintragung am 1. September 2023 (Fristablauf am 1. Dezember 2023)
- Software AG: erfolgreiches Übernahmeangebot der Mosel Bidco SE/Silver Lake, bevorstehender Squeeze-out?
- Studio Babelsberg AG: Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der Kino BidCo GmbH (TPG Real Estate Partners/Cinespace Studios) als herrschender Gesellschaft, Eintragung des Beschlusses zunächst durch Anfechtungsklagen verzögert, Eintragung am 24. August 2023 (Fristablauf am 24. November 2023)
- SYNLAB AG: Übernahmeangebot zu EUR 10,-
- va-Q-tec AG:
Zusammenschlussvereinbarung und erfolgreiches Übernahmeangebot,
Delisting-Erwerbsangebot, Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag,
Hauptversammlung am 29. August 2023
- Vitesco Technologies Group AG: Übernahmeangebot der Schaeffler AG, Verschmelzung geplant
- vOffice SE: Squeeze-out, Hauptversammlung am 31. August 2023, Eintragung am 23. Oktober 2023
- Zapf Creation AG: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der MGAE Deutschland Holding AG
fashionette AG veröffentlicht die pro-forma Prognose für das neu entstehende Unternehmen The Platform Group AG
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014
Düsseldorf, 19. Oktober 2023. Der Vorstand der fashionette AG (ISIN DE000A2QEFA1, „fashionette“) veröffentlicht die pro-forma Prognose des Geschäftsjahres 2023 für das neu entstehende Unternehmen The Platform Group AG.
Am 06. September 2023 wurde auf der außerordentlichen Hauptversammlung beschlossen, The Platform Group GmbH & Co. KG („TPG“) mittels einer Sachkapitalerhöhung unter Ausschluss des Bezugsrechts in die fashionette AG einzubringen sowie die fashionette und TPG zusammenzuführen. Zudem hat die Hauptversammlung der Umbenennung der fashionette AG in The Platform Group AG zugestimmt. Die Einbringung der TPG in die fashionette ist zum Zeitpunkt dieser Veröffentlichung noch nicht im Handelsregister eingetragen.
Für die künftig zusammengeführte Gesellschaft The Platform Group AG prognostiziert der Vorstand der fashionette AG im Geschäftsjahr 2023 einen kombinierten pro-forma GMV (Gross Merchandise Volume) von EUR 700 Mio., einen pro-forma Umsatz in Höhe von EUR 440 Mio. sowie ein pro-forma bereinigtes EBITDA in Höhe von EUR 20 Mio. Gegenüber dem Geschäftsjahr 2022 entspricht die Prognose einem zu erwartenden Wachstum des pro-forma GMV von 14 % sowie des pro-forma Umsatzes von 32 %. Das erwartete pro-forma bereinigte EBITDA von EUR 20 Mio. liegt 92 % über dem Vergleichswert des Geschäftsjahres 2022. In den Wachstumsraten sind sowohl das organische als auch das anorganische Wachstum berücksichtigt.
Die pro-forma Prognose beinhaltet dabei die Erwartungen für fashionette und TPG für jeweils 12 Monate des Geschäftsjahres 2023. Die Zahlen wurden so ermittelt, als wenn die Einbringung der TPG in die fashionette bereits zum 1. Januar 2023 erfolgt wäre, bzw. in Bezug auf die Vorjahresvergleichszahlen, als wenn die Einbringung bereits zum 1. Januar 2022 erfolgt wäre.
Mittelfristig erwartet der Vorstand der fashionette AG, einen GMV von EUR 1 Mrd. sowie eine bereinigte EBITDA-Marge zwischen 7 % und 10 % erreichen zu können. Zudem ist mittelfristig ein Verschuldungsgrad zwischen 1,5 und 2,3 angestrebt. Der Verschuldungsgrad wird dabei definiert als das bereinigte EBITDA im Verhältnis zur Netto-Finanzverschuldung (ohne Leasingverbindlichkeiten).
Zudem hat fashionette die konsolidierten, geprüften Zahlen der neu entstehenden The Platform Group AG für die Jahre 2021, 2022 sowie für das erste Halbjahr 2023 veröffentlicht. Diese stehen im Bereich Investor Relations https://corporate.fashionette.com/de/ zum Download bereit.
Adler Group S.A.: Squeeze-Out bei ADLER Real Estate AG erfolgreich
Corporate News
- Beschluss zur Übertragung der Aktien ins Handelsregister eingetragen
- Minderheitsaktionäre der ADLER Real Estate AG erhalten EUR 8,76 je Aktie
- Delisting der ADLER Real Estate AG erwartet
Luxemburg/Berlin, 19. Oktober 2023 – Das zuständige Amtsgericht in Berlin hat den Beschluss über die Übertragung der Aktien der verbliebenen Minderheitsaktionäre der ADLER Real Estate AG auf die Adler Group S.A. („Adler Group“) als Hauptaktionärin in das Handelsregister eingetragen. Damit ist der entsprechende Beschluss der Hauptversammlung der ADLER Real Estate AG vom 28. April 2023 wirksam geworden. Die Eintragung wurde möglich, nachdem das zuständige Kammergericht in Berlin in einem Freigabeverfahren festgestellt hatte, dass die anhängigen Anfechtungsklagen der Eintragung nicht entgegenstehen.
Den Minderheitsaktionären steht für die Übertragung ihrer Anteile eine angemessene Barabfindung zu, die auf EUR 8,76 je Aktie der ADLER Real Estate AG festgesetzt und von der Hauptversammlung beschlossen wurde. Die Auszahlung der Barabfindung gegen Ausbuchung der Aktien erfolgt zeitnah. Dafür hat die Quirin Privatbank AG, Berlin, die Gewährleistung übernommen.
Die Adler Group erwartet, dass der Widerruf der Zulassung der Aktien der ADLER Real Estate AG zum Handel im regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse zeitnah erfolgt. Damit erfolgt ein weiterer Schritt der im Frühjahr 2022 angekündigten Vereinfachung der Konzernstruktur der Adler Group.
______________
Anmerkung der Redaktion:
Mittwoch, 18. Oktober 2023
Adler Group S.A. leitet Bestellung von Abschlussprüfer ein
Corporate News
- Verwaltungsrat beruft Hauptversammlung für den 27. November ein
- AVEGA soll zum Prüfer des Konzernabschlusses für die Jahre 2022 und 2023 gewählt werden
- Insgesamt vier Prüfungsgesellschaften in die Prüfung der Adler Group involviert
Luxemburg, 16. Oktober 2023 – Die Adler Group S.A. („Adler Group“) hat ihre Suche nach einem Abschlussprüfer für die Geschäftsjahre 2022 und 2023 erfolgreich beendet und umgehend die Bestellung des Abschlussprüfers durch die Hauptversammlung eingeleitet. Der Verwaltungsrat der Adler Group hat heute die Erklärung der Annahme einer entsprechenden Beauftragung der AVEGA Revision S.à.r.l. („AVEGA“) erhalten und die Einberufung einer Hauptversammlung für die Bestellung des Abschlussprüfers voraussichtlich am 27. November 2023 auf den Weg gebracht. Die Einladung zur Hauptversammlung wird voraussichtlich am 27. Oktober veröffentlicht.
Vorbehaltlich der Bestellung durch die Hauptversammlung wird AVEGA für die Prüfung des Jahres- und Konzernabschlusses der Adler Group für die Geschäftsjahre 2022 und 2023 verantwortlich sein. Die Prüfung der konzernrelevanten Teilbereiche („component audit“) werden drei weitere Wirtschaftsprüfungsgesellschaften übernehmen: Rödl & Partner ist bereits für die Prüfung des Jahres- und Konzernabschlusses 2022 der ADLER Real Estate AG gerichtlich bestellt worden. Die Morison Köln AG wurde mit der Teilbereichsprüfung des Teilkonzerns der Consus Real Estate AG beauftragt. Die DOMUS Steuerberatungs-AG · Wirtschaftsprüfungsgesellschaft wird die individuellen Abschlüsse der deutschen Objektgesellschaften der Adler Group prüfen.
„Wir im Verwaltungsrat der Adler Group sind außerordentlich froh, dass wir nach einer Suche von rund 15 Monaten und mehr als hundert Gesprächen endlich eine Lösung zur Prüfung unserer Jahres- und Konzernabschlüsse präsentieren können. Wir danken den beteiligten Gesellschaften, dass sie sich dieser Aufgabe und diesem komplexen Mandat stellen“, sagt Prof. Dr. A. Stefan Kirsten, Vorsitzender des Verwaltungsrats der Adler Group. „Damit haben wir erst einmal das im Februar 2022 begonnene Programm zur Aufarbeitung der Vorwürfe eines Leerverkäufers bewältigt. Ich bin zuversichtlich, dass wir nun unsere ‚neue Normalität‘ trotz aller Herausforderungen aus dem politischen und wirtschaftlichen Umfeld leben können“, so Kirsten weiter.
Adler Group S.A.: Wirtschaftsprüfungsgesellschaft erklärt sich zur Prüfung des Einzel- und Konzernjahresabschlusses der Adler Group S.A. für das Geschäftsjahr 2022 bereit
Luxemburg, 16. Oktober 2023 – Die Adler Group S.A. („Adler Group”) teilt mit, dass die AVEGA Revision S.à r.l. sich heute bereit erklärt hat, eine Bestellung zum Abschlussprüfer für den Einzel- und Konzernjahresabschluss der Adler Group für das Geschäftsjahr 2022 sowie 2023 anzunehmen.
Die Bestellung von AVEGA Revision S.à r.l. soll auf der Hauptversammlung der Adler Group am 27. November 2023 beschlossen werden. Zu dieser Hauptversammlung wird fristgerecht eingeladen.
Elliott verlangt Sonderprüfung bei der Deutschen Wohnen SE
Nach einem heutigen Bloomberg-Bericht hat Elliott Investment Management, ein Fonds des aktivistischen Investors Paul E. Singer, beim Landgericht Berlin eine Sonderprüfung bezüglich eines Milliardenkredits beantragt, den die Deutsche Wohnen SE ihrem Hauptaktionär Vonovia SE gewährt hat.
Der Aufsichtsrat hätte dem Kreditrahmen von bis zu zwei Milliarden Euro im Januar 2022 kein grünes Licht geben dürfen, da er nicht im besten Interesse der Aktionäre der Deutsche Wohnen sei, behauptet Elliott. Vonovia habe das Geld bei der Rückzahlung einiger Überbrückungskredite geholfen, die der Wohnungskonzern aufgenommen hatte, um die Übernahme der Deutsche Wohnen im Jahre 2021 zu stemmen. Daher sei das Darlehen eine unerlaubte Finanzhilfe gewesen, so Elliott.
Auf der Hauptversammlung im Juni hatte die Deutsche Wohnen erklärt, dass Vonovia bereits über eine ausreichende Finanzierung für die Übernahme verfügte und keine zusätzliche Hilfe benötigte. Das Management der Deutschen Wohnen gab an, Vonovia habe nur 1,45 Milliarden Euro des maximal vereinbarten Kreditrahmens tatsächlich in Anspruch genommen.Der Kredit wurde von drei Aufsichtsratsmitgliedern der Deutsche Wohnen genehmigt. Drei weitere enthielten sich der Stimme, da sie der Geschäftsführung von Vonovia angehörten. Elliott behauptet in seiner Darstellung jedoch, dass zwei der drei Aufsichtsratsmitglieder, die zugestimmt haben - Simone Schumacher und Peter Hohlbein - ebenfalls mit Vonovia verbunden seien. So fungierte Schumacher zum Zeitpunkt der Abstimmung als Mitglied des Aufsichtsrats der Vonovia Finance B.V., wie aus ihrem LinkedIn-Profil und einer Mitteilung der Deutsche Wohnen hervorgeht. Hohlbein gehörte zu jenen Aufsichtsräten des schwedischen Vermieters Victoria Park, die Vonovia nach der Übernahme von Victoria im Jahr 2019 gewählt hat. Hohlbein verließ den Aufsichtsrat laut Deutsche Wohnen im Jahr 2020 wieder.
Paul E. Singer/Elliott hält nunmehr 14,51 % an der HELLA GmbH & Co. KGaA
Nach einer heutigen Stimmrechtsmitteilung hält Paul E. Singer/Elliott nunmehr 14,51 % an der HELLA GmbH & Co. KGaA, davon 9,92 % in Aktien und den Rest über "Instrumente".
Spruchverfahren zu dem Squeeze-out bei der Vattenfall Europe AG: Sachverständiger legt 3. Ergänzungsgutachten vor
von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
In dem Spruchverfahren zu dem 2008 eingetragenen Ausschluss der Minderheitsaktionäre bei der Vattenfall Europe AG kam der gerichtlich bestellte Sachverständige WP Dr. Jörn Schulte, IVC Independent Valuation & Consulting Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, in seinem 2017 vorgelegten Gutachten auf einen Wert von EUR 60,55 je Vattenfall-Europe-Aktie, siehe: https://spruchverfahren.blogspot.com/2017/08/spruchverfahren-zu-dem-squeeze-out-bei.html.Nach Anhörung des Sachverständige Dr. Schulte und Übersendung des von ihm vorgelegten "2. Ergänzungsgutachten" sah das Gericht noch weiten Klärungsbedarf. In seinem nunmehr vorgelegten, 54 Seiten plus Anlagen umfassenden 3. Ergänzungsgutachten geht der Sachverständige auf die Fragen des Gerichts und die Kritikpunkte der Antragsgegnerin ein.
Verbraucherzentrale für Kapitalanleger e.V. u.a. ./. Vattenfall Aktiebolag
146 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: RA Christoph Regierer, c/o Mazars Rechtsanwälte, 10557 Berlin
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin:
Rechtsanwälte Sammler Usinger, 10623 Berlin
Uniper SE: Uniper SE beschließt Einberufung einer außerordentlichen Hauptversammlung zwecks Kapitalherabsetzung nach dem EnSiG und schließt Ergänzungsvereinbarung zum Rahmenvertrag mit dem Bund
Düsseldorf, 18. Oktober 2023. Vorstand und Aufsichtsrat der Uniper SE („Gesellschaft“; ISIN DE000UNSE018 / DE000UNSE1N3) haben heute entschieden, am 8. Dezember 2023 eine außerordentliche (virtuelle) Hauptversammlung der Gesellschaft einzuberufen und der Hauptversammlung vorzuschlagen, eine Herabsetzung des Grundkapitals von derzeit EUR 14.160.161.306,70 um EUR 13.743.685.974,70 auf künftig EUR 416.475.332,00 in mehreren Schritten zu beschließen. Die Kapitalherabsetzung dient zusammen mit einem etwaigen Jahresüberschuss 2023 sowie – soweit notwendig – der vollen oder teilweisen Auflösung der bestehenden Kapitalrücklagen der Beseitigung des handelsrechtlichen Bilanzverlustes der Gesellschaft aus dem Geschäftsjahr 2022 und damit der Wiederherstellung der bilanztechnischen Ausschüttungsfähigkeit.
Die Kapitalherabsetzung soll nach den Vorschriften des Gesetzes zur Sicherung der Energieversorgung („EnSiG“) erfolgen. Die Kapitalherabsetzung würde insbesondere durch (1) Herabsetzung der Grundkapitalziffer der Gesellschaft erfolgen, sodass sich der anteilige Betrag am Grundkapital je Stückaktie von EUR 1,70 um EUR 0,70 auf EUR 1,00 reduziert, sowie (2) durch Zusammenlegung von je zwanzig Stückaktien der Gesellschaft zu einer Stückaktie („EnSiG-Kapitalherabsetzung“).
In diesem Zusammenhang hat der Vorstand der Gesellschaft heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats der Gesellschaft mit dem Bund, vertreten durch das Bundesministerium der Finanzen, in Ergänzung zum Rahmenvertrag über Stabilisierungsmaßnahmen nach dem EnSiG vom 19. Dezember 2022 („Rahmenvertrag“) eine Vereinbarung betreffend die Durchführung der EnSiG-Kapitalherabsetzung abgeschlossen („Ergänzungsvereinbarung“).
Die Gesellschaft ist aufgrund dieser Ergänzungsvereinbarung verpflichtet, der Hauptversammlung die oben beschriebene EnSiG-Kapitalherabsetzung zum Zwecke der Einstellung des Herabsetzungsbetrags in die Kapitalrücklage nach § 29 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 EnSiG i.V.m. § 7 Abs. 6 WStBG vorzuschlagen. Die Gesellschaft ist verpflichtet, diese Kapitalrücklage (zusammen mit einem etwaigen Jahresüberschuss 2023 und – soweit notwendig – Entnahmen aus bestehenden Kapitalrücklagen) zur Beseitigung des vorgetragenen Bilanzverlustes aus dem Geschäftsjahr 2022 zu nutzen. Hierdurch würde die bilanztechnische Ausschüttungsfähigkeit der Gesellschaft wieder hergestellt.
Mit der beihilferechtlichen Genehmigung der Europäischen Kommission zu den Stabilisierungsmaßnahmen vom 20. Dezember 2022 ging die Zusage des Bundes einher, dass der Bund seine Beteiligung an der Gesellschaft bis Ende des Jahres 2028 unter Einhaltung bestimmter weiterer Bedingungen auf höchstens 25 % plus eine Aktie verringert und auf diese Weise die gewährte Stabilisierungsmaßnahme entsprechend im Sinne des § 29 Abs. 1a Satz 8 EnSiG zurückführt („Exit-Zusage“). Die Wiederherstellung der bilanztechnischen Ausschüttungsfähigkeit dient der Vorbereitung und Erleichterung der Erfüllung der Exit-Zusage. Die angestrebte EnSiG-Kapitalherabsetzung präjudiziert in keiner Weise Zeitpunkt und Form der Erfüllung der Exit-Zusage.
Die Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung am 8. Dezember 2023 einschließlich der vollständigen Tagesordnung und den entsprechenden Beschlussvorschlägen der Verwaltung wird voraussichtlich am 30. Oktober 2023 im Bundesanzeiger und auf der Internetseite der Gesellschaft veröffentlicht.
MATICA TECHNOLOGIES GROUP SA: Beabsichtigter Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen der Matica Technologies Group SA, Zug, Schweiz und der DISO Verwaltungs AG, Esslingen am Neckar
Pressemitteilung
Nur zur Veröffentlichung, Versendung, Verteilung oder Verbreitung in der Bundesrepublik Deutschland bestimmt. Nicht zur Veröffentlichung, Versendung, Verteilung, oder Verbreitung in, innerhalb oder aus Ländern bestimmt, in denen dies rechtswidrig wäre.
Zug (Schweiz), Esslingen am Neckar, 18. Oktober 2023
Die Matica Technologies Group SA mit Sitz in Zug (Schweiz) und die DISO Verwaltungs AG (ISIN DE000A0JELZ5 / WKN: A0JELZ) mit Sitz in Esslingen am Neckar (Deutschland) beabsichtigen, einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zu schließen, bei dem die DISO Verwaltungs AG das beherrschte Unternehmen ist, welches einen etwaigen Gewinn an die Matica Technologies Group SA abzuführen hat. Den außenstehenden Aktionären soll dabei ein Angebot auf Erwerb ihrer Aktien gegen Zahlung einer Barabfindung gemacht werden. Die Hauptversammlung der DISO Verwaltungs AG soll hierzu voraussichtlich gegen Ende dieses Jahres oder zu Beginn des nächsten Jahres entscheiden. Eine Einberufung der Hauptversammlung wird noch erfolgen.
Der Entwurf des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages mit den dort enthaltenen Regelungen zur Barabfindung und zum Ausgleich der außenstehenden Aktionäre wird durch einen gerichtlich bestellten Vertragsprüfer geprüft. Eine Entscheidung über die Höhe und die weiteren Bedingungen der nach §§ 304 und 305 AktG anzubietenden Abfindung und Ausgleichsleistung ist noch nicht gefallen.
WICHTIGER HINWEIS: Die vorstehende Mitteilung ist eine freiwillige Mitteilung der DISO Verwaltungs AG. Diese hatte die frühere Einbeziehung ihrer Aktien in den damaligen Entry Standard der Deutsche Börse AG bereits im Jahre 2016 gekündigt. Seitdem besteht keine von der Gesellschaft beantragte oder genehmigte Zulassung ihrer Aktien zum Handel an einem geregelten Markt. Insbesondere die Einbeziehung der Aktien in den Handel im Freiverkehr der Börse Hamburg erfolgte (und erfolgt weiterhin) gegen den Willen der Gesellschaft. Art 17 der Marktmissbrauchsverordnung (Verordnung (EU) Nr. 596/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über Marktmissbrauch) ist damit ebenso wenig wie andere Zulassungsfolgepflichten auf die DISO Verwaltungs AG anzuwenden. Weitere Informationen der Öffentlichkeit werden weiterhin ausschließlich freiwillig erfolgen und sind nicht als Billigung oder Genehmigung eines öffentlichen Handels zu verstehen.
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Anmerkung der Redaktion:
Bei der DISO Verwaltungs AG handelt es sich um die ehemalige Matica Technologies AG (früher: Digital Identification Solutions AG), einem führenden Anbieter hochentwickelter und sicherer Identifikationslösungen.
Die Angemessenheit von Abfindung und Ausgleich wird voraussichtlich in einem Spruchverfahren überprüft werden.
Neue Endspiel-Studie der Solventis zu Abfindungswerten
Mitteilung der Solventis AG
Mainz, im Oktober 2023
Während die einschlägigen Indizes seit Veröffentlichung unserer letztjährigen Endspiel-Studie teilweise im zweistelligen Prozentbereich zulegten, boten unsere Endspiel-Favoriten mit + 1,8 % nur Magerkost. Unsere Favoriten litten unter der Flucht in liquide Werte in Verbindung mit einer höheren Marktkapitalisierung. Zudem belasteten Rückflüsse aus Fonds, die auf Strukturmaßnahmen spezialisiert sind, die Kurse.
Bei zwei unserer Favoriten sind Endspiele eingetreten: Bei Kabel Deutschland wurde der Squeeze-Out (SO) am 16.10.2023 ins Handelsregister (HR) eingetragen. Der SO-Preis entsprach mit 93,00 € dem Dreimonatsdurchschnittskurs und lag damit deutlich unter den Erwartungen. Bei HolidayCheck wurde der Beherrschungsvertrag am 29.06.2023 ins HR eingetragen. Burda dürfte letztlich einen SO anstreben.
Unter „Endspielen“ verstehen wir Situationen, in denen Strukturmaßnahmen wie Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträge oder Squeeze-Outs anstehen könnten, angekündigt sind oder bereits laufen. Strukturmaßnahmen folgen häufig auf Übernahmeangebote. Endspiele haben oft ein günstigeres Chance-Risiko-Profil als Aktien von Unternehmen ohne (potenzielle) Strukturmaßnahme.
Im Rahmen der abgeschlossenen Spruchverfahren beliefen sich die durchschnittlichen Aufbesserungen seit der letzten Endspiel-Studie auf 19,7 % (Vj. 13,5 %) inklusive Zinsen. Darin enthalten sind die Fälle ohne Aufbesserung („Nuller“). Ohne Nuller kommen wir auf ein Plus von 32,9 % (Vj. 21,0 %) inklusive Zinsen. In 60% (Vj. 64%) der Spruchverfahren wurde eine Aufbesserung erreicht.
Die Anforderungen an unser Endspiel-Universum: Einen durchschnittlichen täglichen Börsenumsatz >20.000 € und eine Freefloat Marktkapitalisierung >50 Mio. €. Es verbleibt ein finales Endspiel-Universum von 137 (Vj. 144) Unternehmen, die nach verschiedenen Kriterien wie Veränderungen in der Aktionärsstruktur, kritischen Schwellen bei Stimmrechts- und Grundkapitalanteilen aufbereitet und übersichtlich zusammengefasst sind.
Für die 18. Ausgabe der Endspiel-Studie haben wir wieder ein interessantes Portfolio zusammengestellt. Zu jedem Favoriten gibt es eine Kurzanalyse inklusive Modell. Ein Endspiel-Favorit sollte unter fundamentalen Gesichtspunkten Kurspotenzial aufweisen und zusätzlich die Chance auf ein Endspiel bieten.
Die einzigartige Endspiel-Studie können Sie zum Preis von 1.250 € zzgl. USt. erwerben.
Bei Interesse nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf oder senden Sie uns das beiliegende Bestellformular. Sie erhalten die Studie dann umgehend per Post.
Solventis AG
Am Rosengarten 4
55131 Mainz
Tel.: 06131 - 4860 - 500
Fax: 06131 - 4860 - 519
E-Mail: sekretariat@solventis.de
Internet: https://www.solventis.de
Dienstag, 17. Oktober 2023
Marcel LUX III S.à r.l. hält nunmehr 98,18 % an der SUSE S.A. - Verschmelzung und damit Delisting folgt
Entsprechend der heutigen Stimmrechtsmitteilung (Mandatory Ownership Notification) hält die Marcel LUX III S.à r.l., ein Transaktionsvehikel der EQT Private Equity, nach Abschluss des Kaufangebots nunmehr 98,18 % an der SUSE S.A. Die Gesellschaft soll nunmehr mit der (nicht börsennotierten) Marcel New Lux IV S.A. verschmolzen werden (was ein "kaltes" Delisting bedeutet).
Die SUSE S.A. ist ein weltweit führender Anbieter von Open-Source-Lösungen für Unternehmen.
Weitere Informationen: https://ir.suse.com/websites/suse/English/4900/eqt-purchase-offer.html
Vitesco Technologies Group AG: Vitesco Technologies Group AG bezieht Interessen aller Stakeholder in Prüfung des Angebots der Schaeffler AG ein
Corporate News
- Aufsichtsrat bildet unabhängigen Sonderausschuss zum öffentlichen Erwerbsangebotes der Schaeffler AG
- Vorstand und Sonderausschuss werden das freiwillige nicht abgestimmte Erwerbsangebot der Schaeffler AG und dessen Vorteile für die Stakeholder von Vitesco Technologies prüfen
- Sichtweise von Aktionären, Mitarbeitenden und weiteren Interessensgruppen im Fokus
Regensburg, 17. Oktober 2023. Der Vorstand und Aufsichtsrat der Vitesco Technologies Group AG („Vitesco Technologies”) werden gemäß ihrer treuhänderischen Pflicht das freiwillige öffentliche Erwerbsangebot für alle ausstehenden Aktien von Vitesco Technologies und den von der Schaeffler AG („Schaeffler“) beabsichtigten Zusammenschluss im Interesse aller Stakeholder von Vitesco Technologies, einschließlich aller Aktionäre, dem Unternehmen und seiner Mitarbeitenden, prüfen. Die Gremien nehmen die Bedenken von Aktionären und Arbeitnehmervertretern von Vitesco Technologies zur Kenntnis, die seit der Ankündigung des nicht abgestimmten Angebots von Schaeffler am vergangenen Montag geäußert wurden. Dabei geht es vor allem um den angebotenen Preis und die Perspektiven von Vitesco Technologies als Teil eines möglichen Unternehmenszusammenschlusses.
Seit seiner Börsennotierung im Jahr 2021 hat sich Vitesco Technologies zu einer treibenden Kraft der Elektrifizierung entwickelt und konsequent die Strategie einer eigenfinanzierten Transformation verfolgt. Dabei ist das Unternehmen voll auf Kurs, seine kurz-, mittel- und langfristigen Ziele zu erreichen.
Vitesco Technologies ist ein international führender Anbieter von Antriebsstrangtechnologien und hat seine Profitabilität trotz der großen Herausforderungen der Branche kontinuierlich verbessert. Das Unternehmen hat das Geschäft mit Elektrifizierungsprodukten erfolgreich ausgebaut und konnte im Jahr 2022 einen Umsatz von mehr als 1 Milliarde Euro erreichen.
Der Auftragseingang im Elektrifizierungsgeschäft von mehr als 10 Milliarden Euro im Jahr 2022 unterstreicht den profitablen Wachstumskurs des Unternehmens. Im vergangenen Quartal entfielen bereits 90 Prozent des Auftragseingangs auf Elektrifizierungsprodukte. Das zeigt, dass der Übergang zur Elektromobilität an Dynamik gewinnt und sich dieser Geschäftsbereich in den kommenden Jahren zum wichtigsten Wachstumstreiber entwickeln wird. Es wird erwartet, dass das Elektrifizierungsgeschäft im Jahr 2024 den Break-Even erreichen wird. Für 2026 plant Vitesco Technologies einen Elektrifizierungsumsatz von 5 Milliarden Euro. Davon sind bereits 100 Prozent im Auftragsbestand gebucht.
Seit der Börsennotierung im Jahr 2021 konnten die Vitesco-Technologies-Aktionäre von einem erfolgreichen Kurszuwachs profitieren, die Aktie entwickelte sich dabei besser als die relevanten Indizes und vergleichbare Branchenunternehmen. Allein im Jahr 2023 ist der Kurs der Vitesco-Technologies-Aktie um 39 Prozent[1] gestiegen, bevor Schaeffler sein Angebot angekündigt hat. Vitesco Technologies ist damit bestens aufgestellt, um langfristige Wertschöpfung für seine Aktionäre zu erzielen.
Der Aufsichtsrat von Vitesco Technologies hat einen unabhängigen Sonderausschuss zur Prüfung des öffentlichen Erwerbsangebots von Schaeffler eingerichtet. Dieser Sonderausschuss besteht ausschließlich aus Mitgliedern des Aufsichtsrats ohne Doppelmandat bei Schaeffler.
Bei der Bewertung des Angebots werden Vorstand und der Sonderausschuss des Aufsichtsrats prüfen, ob die Prämie, die Schaeffler den Aktionären von Vitesco Technologies anbietet, finanziell für alle Aktionäre angemessen ist und besonders den Wert des Unternehmens und die Perspektiven für profitables Wachstum in einem Markt mit enormen Chancen ausreichend berücksichtigt. Neben den finanziellen Auswirkungen für die Aktionäre von Vitesco Technologies werden die Gremien auch prüfen, welchen Einfluss der von Schaeffler geplante Unternehmenszusammenschluss auf die Fähigkeit des Unternehmens, seine strategischen Ziele zu erreichen sowie auf die Mitarbeitenden haben wird.
Entsprechend ihrer gesetzlichen Verpflichtung werden die Gremien eine begründete Stellungnahme zu dem Angebot einschließlich einer Empfehlung an die Aktionäre gemäß § 27 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG) nach umfassender und sorgfältiger Prüfung abgeben, sobald das von Schaeffler veröffentlichte Angebot vorliegt.
[1] Aktienkurs zum 06. Oktober 2023
Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der KUKA Aktiengesellschaft: Verhandlung am 5. Juni 2024
von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
Insgesamt 103 ausgeschlossene Minderheitsaktionäre haben um eine gerichtliche Überprüfung der angebotenen Barabfindung in Höhe von EUR 80,77 je Stückaktie der KUKA Aktiengesellschaft gebeten. Nach Auffassung der Antragsteller berücksichtigt dieser Betrag nicht hinreichend die Stellung von KUKA als führender Anbieter von intelligenter Robotik, Anlagen- und Systemtechnik und die zuletzt deutlich besseren Zahlen. Auch verstoße der Squeeze-out gegen die nach dem Einstieg von Midea 2016 abgeschlossene Investorenvereinbarung.LG München I, Az. 5 HK O 13305/22
Coriolix Capital GmbH u.a. ./. Guangdong Midea Electric Co., Ltd.
104 Antragsteller
gemeinsame Vertreterin: Rechtsanwältin Daniela A. Bergdolt, München
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin:
Rechtsanwälte Hengeler Mueller, 40231 Düsseldorf
Mosel Bidco SE kauft weitere 5 % der Software-Aktien: Kommt ein Squeeze-out?
München
Bekanntmachung gemäß § 23 Abs. 2 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG)
DIE IN DIESEM DOKUMENT ENTHALTENEN INFORMATIONEN SIND NICHT ZUR VOLLSTÄNDIGEN ODER TEILWEISEN VERÖFFENTLICHUNG, VERBREITUNG ODER WEITERGABE IN, INNERHALB VON ODER AUS LÄNDERN BESTIMMT, WO EINE SOLCHE VERÖFFENTLICHUNG, VERBREITUNG ODER WEITERGABE EINE VERLETZUNG DER RELEVANTEN RECHTLICHEN BESTIMMUNGEN DIESER LÄNDER DARSTELLEN WÜRDE.
Die Mosel Bidco SE ("Bieterin"), Elbestraße 31-33, 45478 Mülheim an der Ruhr, Deutschland, hat am 17. Mai 2023 die Angebotsunterlage ("Angebotsunterlage") für ihr freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot ("Übernahmeangebot") an die Aktionäre der Software Aktiengesellschaft ("SAG"), Darmstadt, Deutschland, zum Erwerb ihrer auf den Namen lautenden Stückaktien der SAG mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 1,00 je Aktie (ISIN: DE000A2GS401) ("SAG-Aktien") gegen Zahlung einer Geldleistung in Höhe von EUR 32,00 je SAG-Aktie veröffentlicht. Am 13. Juni 2023 hat die Bieterin eine Angebotsänderung veröffentlicht mit der die Bieterin auf die in Ziffer 12.1.1 (Mindestannahmeschwelle) der Angebotsunterlage beschriebene Angebotsbedingung verzichtet hat. Die verlängerte Frist für die Annahme dieses Übernahmeangebots endete am 28. Juni 2023, 24:00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main). Die weitere Annahmefrist gemäß § 16 Abs. 2 WpÜG begann am 4. Juli 2023 und endete am 17. Juli 2023, 24:00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main). Das Übernahmeangebot wurde am 28. September 2023 vollzogen.
Am 13. Oktober 2023 hat die Bieterin einen Aktienkaufvertrag über den Erwerb von 3.700.000 SAG-Aktien, was einem Anteil von 5,00 % des Grundkapitals und der Stimmrechte der SAG entspricht, abgeschlossen. Die vereinbarte Gegenleistung je SAG-Aktie beträgt EUR 32,00. Der Aktienkaufvertrag wird voraussichtlich am 23. Oktober 2023 vollzogen werden.
Mülheim an der Ruhr, 16. Oktober 2023
Mosel Bidco SE
Wichtiger Hinweis:
Diese Bekanntmachung erfolgt gemäß § 23 Abs. 2 WpÜG und stellt weder ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von SAG-Aktien dar. Die endgültigen Bedingungen des Übernahmeangebots sowie weitere das Übernahmeangebot betreffende Bestimmungen sind in der von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht zur Veröffentlichung gestatteten Angebotsunterlage mitgeteilt. (...)
Die Veröffentlichung steht zur Verfügung
im Internet unter: https://offer-2023.com
im Internet am: 16.10.2023.
Mülheim an der Ruhr, den 16. Oktober 2023
Quelle: Bundesanzeiger vom 16. Oktober 2023
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Montag, 16. Oktober 2023
Scherzer & Co. AG: Scherzer & Co. AG beschließt Aktienrückkauf
Der Erwerb soll über die Börse erfolgen. Der Erwerbspreis (ohne Erwerbsnebenkosten) darf den Durchschnittskurs der Aktien vor dem Stichtag um nicht mehr als 10 % überschreiten und um nicht mehr als 20 % unterschreiten. Der Durchschnittskurs ist der umsatzgewichtete Mittelwert der Kurse der Stückaktien der Gesellschaft im Xetra-Handel (oder einem entsprechenden Nachfolgesystem) an der Frankfurter Wertpapierbörse während der letzten drei Börsenhandelstage vor dem Stichtag. Stichtag ist der Tag des Abschlusses des Verpflichtungsgeschäfts zum Erwerb.
Der Rückkauf soll unter Führung einer Bank nach Maßgabe der Safe-Harbour-Regelungen des Artikels 5 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 des Europäischen Parlaments und Rates vom 16. April 2014 in Verbindung mit den Bestimmungen der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission vom 8. März 2016 erfolgen. Die beauftragte Bank trifft ihre Entscheidungen über den Zeitpunkt des Aktienerwerbs unabhängig und unbeeinflusst von der Scherzer & Co. AG.
Die auf diesem Wege erworbenen eigenen Aktien der Gesellschaft sollen für die nach der Ermächtigung durch die Hauptversammlung vom 27. Mai 2021 zulässigen Zwecke verwendet werden.
Alle Transaktionen werden nach ihrer Ausführung wöchentlich auf der Website der Gesellschaft unter https://www.scherzer-ag.de/aktienrueckkaufprogramm-2023.aspx unter der Rubrik "Fortschritt Aktienrückkauf 2023" bekannt gegeben.
Köln, 16. Oktober 2023
Der Vorstand
Verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out bei der Kabel Deutschland Holding AG: Verschmelzung eingetragen - Angemessenheit der Barabfindung wird überprüft
von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
Die Verschmelzung der Kabel Deutschland Holding AG ist am 11. Oktober 2023 im Handelsregister (AG München) eingetragen worden:
"Die Hauptversammlung vom 08.09.2023 hat im Zusammenhang mit der Verschmelzung der Gesellschaft als übertragendem Rechtsträger mit der Vodafone Vierte Verwaltungs AG mit dem Sitz in Düsseldorf (Amtsgericht Düsseldorf HRB 70886) als übernehmendem Rechtsträger auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 24.07.2023 die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre auf die Hauptaktionärin, die Vodafone Vierte Verwaltungs AG mit dem Sitz in Düsseldorf (Amtsgericht Düsseldorf HRB 70886), gegen Barabfindung beschlossen. Der Beschluss wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers.
Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 24.07.2023 mit der Vodafone Vierte Verwaltungs AG mit dem Sitz in Düsseldorf (Amtsgericht Düsseldorf HRB 70886) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister des übernehmenden Rechtsträgers."
Die Verschmelzung ist nunmehr auch am 16. Oktober 2023 im Handelsregister der Vodafone Vierte Verwaltungs AG eingetragen worden, so dass der verschmelzungsrechtliche Squeeze-out wirksam geworden ist. Aus dem Handelsregisterauszug des AG Düsseldorf:
"Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 24.07.2023 mit der Kabel Deutschland Holding AG mit Sitz in Unterföhring (Amtsgericht München HRB 184452) verschmolzen."
Die Angemessenheit der den Kabel-Deutschland-Minderheitsaktionären angebotenen Barabfindung wird in einem Spruchverfahren gerichtlich überprüft werden. Weitere Informationen: kanzlei@anlageanwalt.de
Freitag, 13. Oktober 2023
Cannabis.de Media AG: Aktionärswechsel und Amtsniederlegung des Vorstands
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014
München, 13.Oktober 2023
Der Vorstand der Cannabis.de Media AG (ISIN DE000A3E5A18, die "Gesellschaft") wurde heute von den Großaktionären AKD Private Equity GmbH, Synatix Group GmbH und AH-Holding GmbH darüber in Kenntnis gesetzt, dass diese die beabsichtigte operative Ausrichtung des Geschäftsbetriebs (siehe Adhoc-Mitteilung vom 3. Februar 2022) nicht weiterverfolgen.
Vielmehr beabsichtigen die drei Großaktionäre, ihre Beteiligungen von insgesamt 92,50 % zu veräußern.
Herr Holger Klumpen wird sein Amt als Vorstand mit Wirkung zum 31.10.2023 niederlegen.
Mitteilende Person: Holger Klumpen, Vorstandsmitglied
alstria office REIT-AG: Außerordentliche Hauptversammlung zur Ausschüttung einer Sonderdividende in Höhe von EUR 250 Mio. und Erhöhung der FFO Prognose 2023
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014
- Außerordentliche Hauptversammlung soll bis Ende 2023 über Sonderdividende entscheiden
- FFO-Prognose für 2023 von EUR 79 Mio. auf EUR 84 Mio. angehoben
Hamburg, 13. Oktober 2023 – Heute haben Vorstand und Aufsichtsrat der alstria office REIT-AG (Symbol: AOX, ISIN: DE000A0LD2U1 (Aktien), ISIN: XS2191013171 (Anleihe 2020), ISIN: XS2053346297 (Anleihe 2019), ISIN: XS1717584913 (Anleihe 2017)) beschlossen, eine außerordentliche Hauptversammlung vorzubereiten, um bis zum Jahresende ca. EUR 250 Mio. an Kapital an die Aktionäre zurückzugeben.
Am 8. April 2022 hatte die Gesellschaft bereits ihre Absicht bekannt gegeben, ca. EUR 1 Mrd. an Kapital an die Aktionäre in Form eines Aktienrückkaufs oder - vorbehaltlich eines Beschlusses der Hauptversammlung der Gesellschaft - in Form einer Sonderdividende zurückzugeben. Dementsprechend hat die Gesellschaft bisher ca. EUR 750 Mio. Sonderdividende auf der Grundlage eines entsprechenden Beschlusses der außerordentlichen Hauptversammlung im August 2022 ausgeschüttet.
Die Rückzahlung von weiteren ca. EUR 250 Mio. soll - vorbehaltlich eines Beschlusses einer außerordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft am 1. Dezember 2023 - in Form einer Sonderdividende erfolgen.
Basierend auf den vorläufigen Zahlen für die ersten 9 Monate 2023 bestätigt alstria die Prognose für die Umsatzerlöse in Höhe von EUR 190 Mio. für das Gesamtjahr 2023. Bedingt durch eine im bisherigen Jahresverlauf günstig verlaufene Kostenentwicklung wird die Prognose hinsichtlich des operativen Ergebnisses (FFO) für das Gesamtjahr 2023 von bisher EUR 79 Mio. auf EUR 84 Mio. angehoben.