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Montag, 16. Oktober 2023

Verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out bei der Kabel Deutschland Holding AG: Verschmelzung eingetragen - Angemessenheit der Barabfindung wird überprüft

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

Die Verschmelzung der Kabel Deutschland Holding AG ist am 11. Oktober 2023 im Handelsregister (AG München) eingetragen worden: 

"Die Hauptversammlung vom 08.09.2023 hat im Zusammenhang mit der Verschmelzung der Gesellschaft als übertragendem Rechtsträger mit der Vodafone Vierte Verwaltungs AG mit dem Sitz in Düsseldorf (Amtsgericht Düsseldorf HRB 70886) als übernehmendem Rechtsträger auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 24.07.2023 die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre auf die Hauptaktionärin, die Vodafone Vierte Verwaltungs AG mit dem Sitz in Düsseldorf (Amtsgericht Düsseldorf HRB 70886), gegen Barabfindung beschlossen. Der Beschluss wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers.

Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 24.07.2023 mit der Vodafone Vierte Verwaltungs AG mit dem Sitz in Düsseldorf (Amtsgericht Düsseldorf HRB 70886) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister des übernehmenden Rechtsträgers."

Die Verschmelzung ist nunmehr auch am 16. Oktober 2023 im Handelsregister der Vodafone Vierte Verwaltungs AG eingetragen worden, so dass der verschmelzungsrechtliche Squeeze-out wirksam geworden ist. Aus dem Handelsregisterauszug des AG Düsseldorf:

"Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 24.07.2023 mit der Kabel Deutschland Holding AG mit Sitz in Unterföhring (Amtsgericht München HRB 184452) verschmolzen."

Die Angemessenheit der den Kabel-Deutschland-Minderheitsaktionären angebotenen Barabfindung wird in einem Spruchverfahren gerichtlich überprüft werden. Weitere Informationen: kanzlei@anlageanwalt.de

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