Aktuelle Informationen zu Spruchverfahren bei Squeeze-out-Fällen, Organverträgen und Fusionen sowie zu Übernahmeangeboten, StaRUG-Enteignungen und Delisting-Fällen
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Sonntag, 9. Januar 2022
Biotest AG: Bei Vollzug des Übernahmeangebots wird Grifols, S.A. mehr als 95,5498 % der Stimmrechte halten
Dreieich, 7. Januar 2022. Die Grifiols, S.A. hat heute gemäß §§ 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 2, Nr. 4 WpÜG auf ihrer Internetseite unter https://www.grifols.com/en/biotest-voluntary-takeover-offer veröffentlicht, dass sie ein Instrument gemäß § 38 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 bezogen auf 17.783.776 Stammaktien hält, das einem Anteil von rund 89,88 % der Stimmrechte an der Biotest AG entspricht. Außerdem gibt die Grifols, S.A. in der Veröffentlichung an, dass die Gesamtzahl der Aktien der Biotest AG, für die das Übernahmeangebot der Grifols, S.A. vom 26. Oktober 2021 bis zum Ablauf der Annahmefrist (4. Januar 2022, 24:00 Uhr Ortszeit Frankfurt am Main) angenommen wurde, zuzüglich der aus dem obengenannten Instrument folgenden Stimmrechte, rund 95,5498 % der Stimmrechte und rund 47,7749 % des Grundkapitals der Biotest AG entspricht. Der Vollzug des Übernahmeangebots hängt noch vom Eintritt mehrerer Angebotsbedingungen ab.
Laut der heutigen Veröffentlichung wird die Grifols, S.A. nach Vollzug des Übernahmeangebots berechtigt sein, einen Antrag nach § 39a Abs. 1 Satz 1 WpÜG zu stellen, die übrigen Stammaktien der Biotest AG gegen Gewährung einer angemessenen Abfindung durch Gerichtsbeschluss auf sie zu übertragen (sog. "Squeeze-out"). Für die Vorzugsaktien der Biotest AG gilt dies nicht. Die Grifols, S.A. gab in Ziffer 9.4 der am 26. Oktober 2021 veröffentlichten Angebotsunterlage die Absicht an, im Falle der Erreichung der hierfür maßgeblichen Schwellenwerte die verschiedenen gesetzlichen Möglichkeiten zu prüfen, nach Vollzug einen sog. "Squeeze-out" durchzuführen.
Biotest Aktiengesellschaft
Der Vorstand
Freitag, 7. Januar 2022
Anstehende Spruchverfahren und Maßnahmen
Die Rechtsanwaltskanzlei ARENDTS ANWÄLTE vertritt voraussichtlich Minderheitsaktionäre in folgenden anstehenden aktienrechtlichen Spruchverfahren bzw. Strukturmaßnahmen:
- Aareal Bank AG: Übernahmeangebot
- ADLER Real Estate AG
- ADVA Optical Networking SE: Zusammenschlussvereinbarung
- AGROB Immobilien AG: Übernahmeangebot
- AKASOL AG: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out, ao. Hauptversammlung am 17. Dezember 2021
- Aves One AG: Delisting-Erwerbsangebot, Abschluss eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags angekündigt, ggf. Squeeze-out
- Biotest AG: Übernahmeangebot, ggf. Delisting und Squeeze-out
- Deutsche Industrie REIT-AG: Delisting-Erwerbsangebot, grenzüberschreitende Verschmelzung geplant
- Deutsche Wohnen AG: Übernahme
- FPB Holding Aktiengesellschaft: Squeeze-out, ao. Hauptversammlung am 2. Februar 2022
- GxP German Properties AG: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out, Hauptversammlung voraussichtlich im Q2/2022
- HELLA GmbH & Co. KGaA: Übernahmeangebot
- HolidayCheck Group AG: Delisting-Erwerbsangebot
- HORNBACH Baumarkt AG: Delisting-Erwerbsangebot
- HumanOptics AG: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out, Eintragung am 12. November 2021 und Bekanntmachung am 13. November 2021 (Fristende: 14. Februar 2022)
- KUKA AG: Squeeze-out, Hauptversammlung voraussichtlich im Mai 2022
- MyHammer Holding AG: Verschmelzung oder Squeeze-out
- RIB Software SE: Squeeze-out, Eintragung am 14. Dezember 2021 (Fristende am 14. März 2022)
- Rocket Internet SE: Rückkaufangebot
- Sachsenmilch Aktiengesellschaft: Squeeze-out, Eintragung am 4. November 2021 (Fristende am 4. Februar 2022)
- Schaltbau Holding AG: Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag, ao. Hauptversammlung am 3. Februar 2022
- Sinner Aktiengesellschaft: Squeeze-out, Eintragung und Bekanntmachung am 27. Dezember 2021
- SinnerSchrader Aktiengesellschaft: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out
- Sport1 Medien AG (früher: Constantin Medien AG): Squeeze-out zugunsten der Highlight Communications AG, Hauptversammlung am 14. Dezember 2021
- Tele Columbus AG
- VTG AG: Squeeze-out zugunsten der Warwick Holding GmbH, Eintragung und Bekanntmachung am 18. November 2021 (Fristende am 18. Februar 2022)
- wallstreet:online capital AG (Betreiber von Smartbroker): Squeeze-out, ao. Hauptversammlung am 26. Januar 2022
- WESTGRUND Aktiengesellschaft: Squeeze-out, Eintragung am 3. November 2021 und Bekanntmachung am 4. November 2021 (Fristende am 4. Februar 2022)
- Wild Bunch AG (früher: SENATOR Entertainment AG): Squeeze-out
- Your Family Entertainment AG: Übernahmeangebot
- zooplus AG: erfolgreiches Übernahmeangebot, Delisting-Erwerbsangebot
Weitere Informationen: kanzlei@anlageanwalt.de
Spruchverfahren zum Beherrschungsvertrag mit der Design Hotels AG geht in die Verlängerung
von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
In dem Spruchverfahren zu dem Beherrschungsvertrag der Starwood Hotels & Resorts Worldwide, Inc. mit der Design Hotels AG hat das LG Berlin kürzlich die Barabfindung auf EUR 3,10 je Stückaktie und den Ausgleich auf EUR 0,15 brutto bzw. EUR 0,12 netto festgelegt. Die Antragsgegnerin Starwood Hotels & Resorts Worldwide, Inc. hatte lediglich einen Abfindungsbetrag von EUR 2,25 angeboten. Die Anhebung durch das LG Berlin entspricht damit einer Erhöhung der Abfindung um 37,8 %.Wie das Gericht mitgeteilt hat, hat die Antragsgegnerin gegen diese erstinstanzliche Entscheidung Beschwerde eingelegt. Über diese entscheidet das Kammergericht (das Oberlandesgericht für Berlin).
Bei der Design Hotels AG hat kürzlich ein verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten des Marriott-Konzern (der Starwood übernommen hatte) stattgefunden: https://spruchverfahren.blogspot.com/2021/02/bekanntmachung-des-verschmelzungsrechtl.html
LG Berlin, Beschluss vom 3. Dezember 2021, Az. 102 O 46/14.SpruchG
Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. u.a. ./. Starwood Hotels & Resorts Worldwide, LLC. (zuvor: Starwood Hotels & Resorts Worldwide, Inc.)
gemeinsamer Vertreter: RA Dr. Christoph Regierer, c/o Röver BrönnerSusat (jetzt: Mazars Rechtsanwaltsgesellschaft mbH), Berlin
zooplus AG: Delisting-Angebot für zooplus von Hellman & Friedman mit EQT als Partner endet am 12. Januar 2022
Das Delisting-Angebot unterliegt keinen (Vollzugs-)Bedingungen. Auf Grundlage des Angebots hat zooplus den Widerruf der Zulassung aller zooplus-Aktien zum Handel im regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse beantragt (Delisting). Das Delisting kann sich nachteilig auf die Handelbarkeit sowie den Börsenkurs der zooplus-Aktien auswirken. Das Delisting wird voraussichtlich mit Ablauf der Annahmefrist am 12. Januar 2022, 24:00 Uhr MEZ, wirksam werden.
Vorstand und Aufsichtsrat von zooplus unterstützen Delisting-Angebot
Wie in ihrer gemeinsamen begründeten Stellungnahme vom 1. Dezember 2021 bekannt gegeben, sind Vorstand und Aufsichtsrat von zooplus überzeugt, dass das Delisting-Angebot im besten Interesse des Unternehmens, seiner Mitarbeiter und Stakeholder liegt und für die Aktionäre sehr attraktiv ist. Vorstand und Aufsichtsrat empfehlen daher allen verbleibenden zooplus-Aktionären, das Delisting-Angebot von H&F mit Unterstützung ihres Partners EQT anzunehmen.
Unternehmensprofil:
Die zooplus AG ist gemessen am Umsatz die führende Online-Plattform für Heimtierbedarf in Europa. Im Jahr 1999 als deutsches Start-up gegründet, wurde das Geschäftsmodell des Unternehmens international erfolgreich eingeführt und hat sich der Mission verschrieben, Glücksmomente zwischen Haustieren und Tierhaltern in mittlerweile 30 europäischen Ländern zu schaffen. Mit einem großen und relevanten Produktangebot in den Bereichen Tiernahrung sowie Tierpflege und -zubehör beliefert zooplus mehr als 8 Millionen Tierhalter in Europa, von denen mehr als 5 Millionen mehr als zwei Bestellungen im Jahr 2020 getätigt haben. Das Sortiment umfasst renommierte internationale Marken, beliebte lokale Marken sowie hochwertige, exklusive Eigenmarkenlinien für Tiernahrung, Zubehör, Pflegeprodukte, Spielzeug und vieles mehr für Hunde, Katzen, Vögel, Hamster, Pferde und viele andere bepelzte und nicht-bepelzte Freunde. Darüber hinaus profitieren zooplus-Kunden von exklusiven Treueprogrammen, dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis, einer schnellen und zuverlässigen Lieferung sowie einem nahtlosen digitalen Einkaufserlebnis, kombiniert mit einer Vielzahl von interaktiven Inhalten und Community-Angeboten. Der Umsatz von zooplus belief sich im Geschäftsjahr 2020 auf mehr als 1,8 Mrd. EUR und erreichte damit einen Anteil von rund 7% am europäischen Markt für Heimtierbedarf, dessen Volumen sich auf etwa 28 Mrd. EUR bis 29 Mrd. EUR netto beläuft (Offline- und Online-Handel zusammengenommen).
Weitere Informationen zu zooplus finden Sie unter investors.zooplus.com oder auf unserer internationalen Shop-Seite unter zooplus.com.
Donnerstag, 6. Januar 2022
KUKA erwartet positives Geschäftsjahr 2021 und definiert gemeinsam mit Midea langfristigen Wachstumsplan außerhalb der Börse – Squeeze-Out-Prozess eingeleitet
- KUKA CEO Peter Mohnen: „KUKA hat den Turnaround geschafft und einen klaren Wachstumsweg eingeschlagen. Das zeigen auch unsere Finanzzahlen: Für 2021 erwarten wir einen Umsatz von rund 3,1 Mrd. € sowie ein EBIT von rund 60 Mio. €.“
- Das KUKA Management und Midea haben dazu eine gemeinsame Wachstumsstrategie für die kommenden Jahre ausgearbeitet. Ziel ist es, die Führungsrolle von KUKA in der roboterbasierten Automatisierung bis 2025 deutlich zu schärfen.
- Dazu ist geplant, die Investitionen in Forschung und Entwicklung in Augsburg bis 2025 um mindestens 15% gegenüber 2021 zu erhöhen.
- Midea plant, im Zuge eines Squeeze-Out KUKA von der Börse zu nehmen, für einen effektiveren Wachstumsweg und einen klaren Fokus auf das operative Geschäft.
- Die Punkte der 2016 abgeschlossenen Investorenvereinbarung sowie das Ringfencing-Agreement werden weiterhin unverändert respektiert und gewahrt.
- Dr. Andy Gu, Vorsitzender des Aufsichtsrats der KUKA AG und Vizepräsident der Midea Group: „Das ‚A‘ in KUKA wird auch weiterhin für Augsburg stehen.“
Augsburg/Foshan, 23. November 2021 – KUKA und sein Mehrheitseigentümer Midea Group haben einen gemeinsamen Wachstumsplan definiert. So legen beide Unternehmen den Grundstein für eine Führungsrolle in der globalen roboterbasierten Automatisierung bis 2025 und darüber hinaus.
Im Rahmen der Strategie wird sich KUKA vor allem darauf konzentrieren, Robotik-Expertise und Applikations-Know-how weltweit und über alle Geschäftsbereiche hinweg zu bündeln, um seine Produkte und Marktposition weiter zu verbessern. Dazu zählt ein übergreifendes Portfolio mit regional angepassten Produkten und Lösungen für Wachstumsbranchen in der Robotik und Logistik, wie E-Commerce und Retail. Schnell wachsende Märkte für KUKA und Swisslog sollen so gezielt gestärkt und die Koordination zwischen den Ländern noch enger abgestimmt werden.
Zu diesem Zweck sollen zudem die Investitionen für Forschung und Entwicklung in Augsburg bis 2025 um mindestens 15% erhöht werden. Im Rahmen der Strategie plant Midea zudem, KUKA im Rahmen eines sogenannten „Squeeze-Out“-Prozesses von der Börse zu nehmen. Midea hält derzeit bereits einen Anteil von über 95% aller KUKA Aktien.
Eine gemeinsame Vision für KUKA und Augsburg
Nach einem wirtschaftlich schwierigen Umfeld in den vergangenen Jahren und den massiven Auswirkungen der Coronakrise verzeichnet KUKA wieder starke Zahlen und profitiert von der zunehmenden globalen Nachfrage nach Automatisierung.
„KUKA hat den Turnaround geschafft und einen klaren Wachstumsweg eingeschlagen. So erwarten wir für 2021 einen Umsatz von rund 3,1 Mrd. € sowie ein EBIT von rund 60 Mio. €. Erste Anzeichen lassen uns auch für die Geschäftsentwicklung über 2021 hinaus optimistisch sein. Für 2022 sind wir optimistisch, dass sich dieser positive Trend fortsetzen wird“, sagte Peter Mohnen, CEO der KUKA AG.
„Unser Ziel ist eine führende Rolle in der roboterbasierten Automatisierung bis 2025“, so Peter Mohnen. „Dafür brauchen wir einen klaren Fokus auf Technologieentwicklung und Innovation sowie die volle Unterstützung von Midea. Deshalb verfolgen wir gemeinsam eine langfristige Strategie für KUKA und haben die Rahmenbedingungen dafür festgelegt, mit einem klaren Fokus auf das operative Geschäft. Ich begrüße Mideas Zusage, unsere F&E-Ausgaben in Augsburg erheblich zu erhöhen, um das Wachstum von KUKA noch effektiver voranzutreiben. Diese Entscheidung ermöglicht KUKA, auch an unserem Heimatstandort zu wachsen und als attraktiver und zukunftsorientierter Arbeitgeber Talente zu gewinnen und zu fördern. Mit dem Wachstumsplan 2025 haben wir eine gemeinsame Vision für die Zukunft – deutlich über das Ende der bestehenden Investorenvereinbarung hinaus.“
Der Wachstumsplan steht außerdem in Einklang mit KUKAs Ziel, Automatisierung bis 2030 einfacher und intuitiver und damit für alle zugänglich zu machen. Die Programmierung eines Roboters wird dann so einfach sein wie heute die Arbeit an einem Laptop oder Smartphone. Hier arbeitet KUKA an einem Betriebssystem der Zukunft, bei dem die einfache Bedienung und intuitive Handhabung von Automatisierungslösungen im Vordergrund steht.
Agilität und Effizienz für die nächste Wachstumsphase
„Robotik und Automatisierung sind dynamische, globale Wachstumsbranchen, insbesondere in China und Asien. Produkte und Services für roboterbasierte Automatisierung und Logistik sind gefragter denn je. Mit unserem gemeinsamen Wachstumsplan nutzen wir diese Möglichkeiten. Eine einheitliche Aktionärsstruktur ist für diesen langfristigen Wachstumsplan wichtig. Indem wir die Partnerschaft zwischen KUKA und Midea auf eine neue Ebene heben, beschleunigen wir nachhaltiges Wachstum und steigern die Wettbewerbsfähigkeit von KUKA erheblich“, so Dr. Andy Gu, Aufsichtsratsvorsitzender der KUKA AG und Vice President der Midea Group.
Die derzeitige Börsennotierung von KUKA bringt keine wesentlichen Vorteile für KUKA mit sich, da das durchschnittliche tägliche Handelsvolumen gering ist. Außerdem ist KUKA aufgrund seines geringen Streubesitzes nicht mehr in wichtigen Indizes vertreten. Als Unternehmen ohne Börsennotierung werde KUKA von administrativen Anforderungen befreit, könne agiler handeln und sich besser auf die Umsetzung der Strategie und das operative Geschäft konzentrieren.
„Mit dieser gemeinsamen Entscheidung ebnen wir den Weg für mehr Geschwindigkeit, Effizienz und Wettbewerbsfähigkeit, um KUKAs Wachstumsziele in Europa, Amerika und insbesondere in der Wachstumsregion China zu erreichen. Wir werden weiterhin die Punkte der 2016 geschlossenen Investoren- und Ringfencing-Vereinbarungen respektieren und wahren. Das ‚A‘ in KUKA wird weiterhin für Augsburg stehen – das erkennen wir als verantwortungsbewusster und langfristig orientierter Eigentümer an“, sagte Dr. Andy Gu.
Gemäß den Bestimmungen der zwischen Midea und KUKA im Jahr 2016 unterzeichneten Vereinbarung wird kein Beherrschungsvertrag abgeschlossen und der Hauptsitz von KUKA bleibt in Augsburg.
Augsburg als Produktions-, Forschungs- und Entwicklungs-Zentrum
Augsburg bleibt zudem Forschungs- und Entwicklungs-Zentrum für Spitzentechnologien mit zentralen Innovationsprojekten wie der Entwicklung des Betriebs- und Ecosystems iiQKA. Auch der Produktionsstandort Augsburg wird als integraler Bestandteil der KUKA Fertigungsbasis für EMEA und andere Regionen beibehalten.
Michael Leppek, Stellvertretender Vorsitzender des KUKA Aufsichtsrates und Aufsichtsratsmitglied der Arbeitnehmer, sagte: „Mit der neuen Strategie wurde ein Kompromiss erzielt. Wir geben eine wenig effektive Börsennotierung auf gegen einen gemeinsamen Wachstumsplan und eine Geschäftsvision sowie langfristige Zusagen für KUKA mit dem Schwerpunkt auf Produktion und Technologien. Diese Fokussierung hat Priorität, um die Zukunft von KUKA zu sichern. Ziel der Vereinbarung ist es, den Standort Augsburg und damit die Arbeitsplätze in der Region über das Jahr 2023 hinaus zu schützen.“
Mittwoch, 5. Januar 2022
IMMOFINANZ AG: S IMMO AG beabsichtigt die Legung eines Teilangebots
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014
- Von Seiten der S IMMO AG ("S IMMO") ist heute die Absicht bekannt gegeben worden, ein Teilangebot an die Aktionäre der IMMOFINANZ AG ("IMMOFINANZ") zu erstatten.
- IMMOFINANZ nimmt diese Ankündigung von S IMMO zur Kenntnis. Vorstand und Aufsichtsrat werden ein Angebot prüfen und zu gegebener Zeit gemäß den Bestimmungen des Übernahmegesetzes dazu Stellung nehmen.
Die S IMMO hat heute bekannt geben:
Der Vorstand und der Aufsichtsrat der S IMMO haben beschlossen, ihre Beteiligung an der IMMOFINANZ von derzeit 14,2 % der ausstehenden Aktien um rund 10 % auf circa 25 % der ausstehenden Aktien der IMMOFINANZ im Wege eines freiwilligen Teilangebots gemäß §§ 4 ff ÜbG ("Teilangebot") zu erhöhen. Die S IMMO setzt den Angebotspreis mit EUR 23,00 cum Dividende in bar je IMMOFINANZ-Aktie fest, was - basierend auf einer Prämie von 7,7 % auf den letzten Schlusskurs der IMMOFINANZ-Aktie am Freitag, den 03.12.2021, und einer Prämie von 12,7 % auf den 6-Monats-VWAP - ein attraktives Angebot für die IMMOFINANZ-Aktionäre darstellt. Die Ankündigung der Absicht, das Teilangebot zu lancieren, erfolgt unter anderem vorbehaltlich der übernahmerechtlichen Zulässigkeit, allfälliger kartellrechtlicher Genehmigungen und sonstiger üblicher Vollzugsbedingungen, die der Wahrung der Interessen der S IMMO und ihrer Aktionäre dienen. S IMMO behält sich vor, das Volumen des Teilangebots zu erweitern und ihren Anteil an der IMMOFINANZ auf bis zu 30 % der ausstehenden Aktien weiter zu erhöhen, auch durch weitere Erwerbe an oder außerhalb der Börse.
Die Entscheidung zur Abgabe des Teilangebots erfolgt nach dem von CPI PROPERTY GROUP am 03.12.2021 angekündigten antizipatorischen Pflichtangebot ("Pflichtangebot"). Die S IMMO hält den im Pflichtangebot angebotenen Preis für nicht attraktiv und wird es daher nicht annehmen.
IMMOFINANZ nimmt diese Ankündigung der S IMMO zur Kenntnis. Vorstand und Aufsichtsrat werden ein Angebot prüfen und zu gegebener Zeit gemäß den Bestimmungen des Übernahmegesetzes dazu Stellung nehmen.
Über die IMMOFINANZ
Die IMMOFINANZ ist ein gewerblicher Immobilienkonzern und fokussiert ihre Aktivitäten auf die Segmente Büro und Einzelhandel in acht Kernmärkten in Europa: Österreich, Deutschland, Polen, Tschechien, Slowakei, Ungarn, Rumänien und die Adriatic-Region. Zum Kerngeschäft zählen die Bewirtschaftung und die Entwicklung von Immobilien. Dabei setzt die IMMOFINANZ stark auf ihre Marken STOP SHOP (Einzelhandel), VIVO! (Einzelhandel) und myhive (Büro), die ein Qualitäts- und Serviceversprechen darstellen. Das Unternehmen besitzt ein Immobilienvermögen von rund EUR 5,0 Mrd., das sich auf rund 210 Objekte verteilt. Das Unternehmen ist an den Börsen Wien (Leitindex ATX) und Warschau gelistet. Weitere Information: http://www.immofinanz.com
Laut Beteiligungsmeldung vom 17. Dezember 2021 hält Klaus Umek (Petrus Advisers) 2.070.089 Stimmrechte aus Aktien und weitere 4.125.000 Call-Optionen.
IMMOFINANZ AG: CPI Property Group beabsichtigt die Legung eines Antizipatorischen Pflichtangebots
- Von Seiten der CPI PROPERTY GROUP ("CPIPG") ist heute die Absicht bekannt gegeben worden, ein antizipatorisches Pflichtangebot an die Aktionäre der IMMOFINANZ AG zu erstatten.
- IMMOFINANZ AG nimmt diese Ankündigung von CPIPG zur Kenntnis. Vorstand und Aufsichtsrat werden ein Angebot prüfen und zu gegebener Zeit gemäß den Bestimmungen des Übernahmegesetzes dazu Stellung nehmen.
Die CPI PROPERTY GROUP (société anonyme), 40, rue de la Vallée, L-2661 Luxemburg, R.C.S. Luxemburg: B 102 254h, hat heute bekannt geben:
CPIPG (direkt und indirekt) besitzt mit Stichtag 03. Dezember 2021 insgesamt 26.387.094 IMMOFINANZ-Aktien, was einer Beteiligung von ca. 21,4% entspricht, wobei weitere 13.029.155 IMMOFINANZ-Aktien, die einer Beteiligung von 10,6% entsprechen, unter Vorbehalt erworben wurden. Dies entspricht einer Gesamtbeteiligung von 39.416.249 IMMOFINANZ-Aktien, was einer Beteiligung von ca. 32,0% entspricht.
Auf dieser Basis beabsichtigt CPIPG, ein antizipatorisches Pflichtangebot für alle ausgegeben Aktien der IMMOFINANZ AG abzugeben. Den Aktionären sollen EUR 21,20 in bar je IMMOFINANZ-Aktie (ISIN AT0000A21KS2) auf einer cum-Dividenden-Basis angeboten werden. Dies entspricht dem Schlusskurs der IMMOFINANZ-Aktie an der Wiener Börse von Donnerstag, 02. Dezember 2021, und einer Prämie von 4,2% gegenüber dem volumengewichteten 6-Monats-Durchschnittskurs je Aktie. Die Angebotsunterlage soll gemäß den Bestimmungen des Übernahmegesetzes veröffentlicht werden.
Das Angebot der CPIPG soll sich auch an die Inhaber der IMMOFINANZ-Wandelschuldverschreibungen richten, zu einem Angebotspreis, abgeleitet vom Angebotspreis für die Aktie. Details werden in der Angebotsunterlage dargelegt.
Es werde keine Mindestannahmeschwelle gelten.
CPIPG sieht das Immobilienportfolio der IMMOFINANZ als komplementär zum regionalen und sektoralen Engagement der Gruppe. Durch die Aufstockung des Anteils will CPIPG eine aktivere Rolle in der zukünftigen Geschäftsentwicklung der IMMOFINANZ spielen.
Am 01. Dezember 2021 haben CPIPG und Mountfort Investments S.à r.l. einen Aktienkaufvertrag über den Erwerb aller Anteile der WXZ1 a.s. abgeschlossen, die 14.071.483 IMMOFINANZ-Aktien direkt hält, was einer Beteiligung von ca. 11,4% des Grundkapitals der IMMOFINANZ AG entspricht. Zusammen mit den bisher von CPIPG gehaltenen bzw. parallel am Markt erworbenen IMMOFINANZ-Aktien hält CPIPG (direkt und indirekt) insgesamt 26.387.094 IMMOFINANZ-Aktien, was einer Beteiligung von rund 21,4% am Grundkapital der IMMOFINANZ entspricht.
Heute haben CPIPG und RPPK Immo GmbH einen (bedingten) Aktienkaufvertrag über den Erwerb von (weiteren) 13.029.155 IMMOFINANZ-Aktien durch CPIPG abgeschlossen, was einer Beteiligung von 10,6% des Grundkapitals der IMMOFINANZ entspricht.
Der Vollzug des Aktienkaufvertrags zwischen CPIPG und RPPK Immo GmbH sowie das Übernahmeangebot steht unter dem Vorbehalt der fusionskontrollrechtlichen Freigabe in Deutschland, Österreich, Polen, Rumänien, Serbien, der Slowakei, der Tschechischen Republik und Ungarn. Die Einzelheiten werden von CPIG in der Angebotsunterlage dargelegt.
Das Angebot werde durch Kapitalressourcen von CPIPG finanziert, einschließlich einer Überbrückungsfinanzierung (Bridge Loan Facility) in Höhe von 2,5 Mrd. EUR durch ein Konsortium folgender Banken: Banco Santander, Credit Suisse, Erste Group Bank, Goldman Sachs Bank, HSBC, Raiffeisen Bank International, Societe Generale / Komerní Banka, und UniCredit Bank.
IMMOFINANZ AG nimmt diese Ankündigung der CPIPG zur Kenntnis. Vorstand und Aufsichtsrat werden ein Angebot prüfen und zu gegebener Zeit gemäß den Bestimmungen des Übernahmegesetzes dazu Stellung nehmen.
Über die IMMOFINANZ
Die IMMOFINANZ ist ein gewerblicher Immobilienkonzern und fokussiert ihre Aktivitäten auf die Segmente Büro und Einzelhandel in acht Kernmärkten in Europa: Österreich, Deutschland, Polen, Tschechien, Slowakei, Ungarn, Rumänien und die Adriatic-Region. Zum Kerngeschäft zählen die Bewirtschaftung und die Entwicklung von Immobilien. Dabei setzt die IMMOFINANZ stark auf ihre Marken STOP SHOP (Einzelhandel), VIVO! (Einzelhandel) und myhive (Büro), die ein Qualitäts- und Serviceversprechen darstellen. Das Unternehmen besitzt ein Immobilienvermögen von rund EUR 5,0 Mrd., das sich auf rund 210 Objekte verteilt. Das Unternehmen ist an den Börsen Wien (Leitindex ATX) und Warschau gelistet. Weitere Information: http://www.immofinanz.com
LG München I: Äußerungen und aktienrechtliche Treuepflicht
Die auf aktienrechtliche Fragestellungen spezialisierte 5. Kammer für Handelssachen des Landgerichts München I unter ihrem Vorsitzenden Dr. Helmut Krenek hat heute eine Klage der Syntellix AG gegen eine Aktionärin, deren Komplementär Dr. h.c. Carsten Maschmeyer ist, gegen Herrn Dr. h.c. Maschmeyer persönlich sowie ein ehemaliges Aufsichtsratsmitglied der Klägerin abgewiesen (5 HK O 19057/18).
Die Klägerin verlangte von den Beklagten vor allem Schadensersatz in Höhe von etwas mehr als € 6,3 Mio., weil Herr Dr. h.c. Maschmeyer eine Marodierungskampagne gegen die Klägerin gestartet und damit unter anderem auch aktienrechtliche Treuepflichten verletzt habe. Daher hätte die Klägerin eine Kapitalerhöhung nur zu einem sehr viel niedrigeren Ausgabepreis durchführen können; zudem seien ihr infolge von aktienrechtlichen Gerichtsverfahren Anwaltskosten in erheblichem Umfang entstanden.
Die Kammer hat in ihrer Entscheidung zu allen erhobenen Vorwürfen Stellung genommen, im Ergebnis aber eine Schadensersatzpflicht der Beklagten verneint. So sah sie beispielsweise in der auf einer Hauptversammlung gefallenen Äußerung, der Aufsichtsratsvorsitzende der Klägerin, Herr Prof. Dr. Utz Claassen und/oder ihr Vorstand spiele „Prinz Karneval“, keinen Verstoß gegen die einen Aktionär treffende Treuepflicht, weil dies vom Grundrecht der Meinungsfreiheit gedeckt sei.
Auch soweit die Aktionärin in Hauptversammlungen die Beschlussfassung über die Durchführung einer Sonderprüfung verlangen wollte und Verfahren auf Bestellung eines neutralen Versammlungsleiters anstelle des Aufsichtsratsvorsitzenden führte, könne dies keine Treuepflichtverletzung darstellen, weil es sich dabei um ein vom Aktienrecht zulässiges Vorgehen im Interesse des Minderheitenschutzes handele und in dem Antrag auch keine falschen Tatsachenbehauptungen zu den Abläufen auf früheren Hauptversammlungen aufgestellt worden seien.
Schließlich verneinte die Kammer eine Haftung des Beklagten zu 3) – einem früheren Aufsichtsratsmitglied - wegen des Vorwurfs, er hätte in einer E-Mail an einen Wettbewerber Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse verraten.
Der Inhalt der streitgegenständlichen E-Mail sei bei deren Versenden kein Geheimnis mehr gewesen, weil er schon zu diesem Zeitpunkt für die Öffentlichkeit bekannt gewesen sei.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Die sehr umfangreichen Urteilsgründe werden auf Anfrage an interessierte Vertreterinnen und Vertreter der Presse versandt.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Verfasserin der Pressemitteilung:
Richterin am Landgericht München I Dr. Anne-Kristin Fricke – Pressesprecherin -
Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der IC Immobilien Holding AG geht in die Verlängerung
von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
In dem Spruchverfahren zum Ausschluss der Minderheitsaktionäre bei der IC Immobilien Holding AG, Frankfurt am Main, hatte das LG Frankfurt am Main die Sache am 25. November 2021 verhandelt und mit Beschluss vom gleichen Tag die Spruchanträge zurückgewiesen. Mehrere Antragsteller haben gegen diese erstinstanzliche Entscheidung Beschwerde eingelegt, über die das OLG Frankfurt am Main entscheiden wird.Tobias Rolle u.a. ./. DEVINA Elfte Beteiligungs GmbH (zuvor: E.L.A. Vermögensverwaltung GmbH)
48 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: RA Dr. Alexander Hess, c/o Reitmaier Rechtsanwälte, 97070 Würzburg
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin, E.L.A. Vermögensverwaltung GmbH, im Jahr 2020 verschmolzen auf die DEVINA Elfte Beteiligungs GmbH:
Rechtsanwälte Allen & Overy LLP, 20457 Hamburg
Noerr berät Deutsche Bank bei Finanzierung von Hornbach-Delisting-Erwerbsangebot
Unter Leitung von Andreas Naujoks und Dr. Torsten Wehrhahn hat unsere Kanzlei die Deutsche Bank AG bei der Finanzierung der HORNBACH Holding AG & Co. KGaA im Zusammenhang mit dem öffentlichen Delisting-Erwerbsangebot für die Aktien der HORNBACH Baumarkt AG beraten.
Das Darlehensvolumen beträgt 400 Mio. Euro.
Die HORNBACH Holding AG & Co. KGaA hält derzeit 24.285.062 Aktien (rund 76,4 Prozent des Grundkapitals) an der HORNBACH Baumarkt AG. Die Hornbach Baumarkt Gruppe betreibt 163 großflächige Bau- und Gartenmärkte und Onlineshops in neun Ländern Europas und erwirtschaftet mit rund 22.000 Mitarbeitern einen Umsatz von mehr als fünf Mrd. Euro.
Berater Deutsche Bank AG: Noerr Partnerschaftsgesellschaft mbB
Andreas Naujoks, Torsten Wehrhahn, Patrick Geist (Bank- und Finanzrecht, Frankfurt)
Spruchverfahren zum verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out bei der Ehlebracht AG: Verhandlungstermin 26. Januar 2022 pandemiebedingt aufgehoben
von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
In dem Spruchverfahren zu dem Ausschluss der Minderheitsaktionäre bei der Ehlebracht AG (verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out) hat das Landgericht Dortmund nunmehr auch den auf den 26. Januar 2022 verschobenen Termin pandemiebedingt aufgehoben.In seinem Gutachten vom 16. April 2020 kam der gerichtlich bestellte Sachverständige WP Dr. Tim Laas, Alvarez & Marsal, 60311 Frankfurt am Main, auf einen Wert von EUR 4,08 je Ehlebracht-Aktie. Dies entspricht einer Anhebung um EUR 0,26 der gezahlten, auf den durchschnittlichen Börsenkurs basierenden Barabfindung in Höhe von EUR 3,82 bzw. einer Erhöhung um 6,81 %. Im Vergleich zu dem im Auftragsgutachten der TAP ermittelten Ertragswert ergibt sich eine Werterhöhung von EUR 0,77 je Aktie (23,4 %).
LG Dortmund, Az. 20 O 17/15 (AktE)
Neumann u.a. ./. Ehlebracht Holding AG
71 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: Rechtsanwalt Dr. Peter Dreier, 40213 Düsseldorf
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin, Ehlebracht Holding AG:
Rechtsanwälte Osborne Clarke, 50823 Köln
Montag, 3. Januar 2022
Aareal Bank AG: Vorstand und Aufsichtsrat der Aareal Bank empfehlen Annahme des Übernahmeangebots von Atlantic BidCo GmbH
- Begründete Stellungnahme zum Angebot veröffentlicht
- Vorstand und Aufsichtsrat der Aareal Bank halten Angebot für strategisch vorteilhaft und Angebotspreis von 29,00 EUR in bar je Aktie für angemessen
Wiesbaden, 27. Dezember 2021 - Vorstand und Aufsichtsrat der Aareal Bank AG haben heute eine gesetzlich vorgesehene gemeinsame begründete Stellungnahme zum freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebot der Atlantic BidCo GmbH veröffentlicht. Die Atlantic BidCo GmbH ist eine Bietergesellschaft, die indirekt von den Finanzinvestoren Advent International Corporation, Centerbridge Partners, L.P. sowie weiteren Co-Investoren gehalten wird, darunter Canada Pension Plan Investment Board (CPPIB) mit einer signifikanten Minderheitsbeteiligung.
Ihre grundsätzliche Unterstützung des Angebots hatten Vorstand und Aufsichtsrat bereits bei dessen Ankündigung am 23. November 2021 zum Ausdruck gebracht. Grundlage dieser Unterstützung ist eine mit der Atlantic BidCo GmbH geschlossene Investmentvereinbarung. Diese zielt im Kern darauf, das Wachstum der Aareal Bank Gruppe in allen ihren drei Segmenten auf der Basis der Strategie "Aareal Next Level" in den kommenden Jahren weiter zu forcieren. Alle wesentlichen Punkte der Investmentvereinbarung sind in der Angebotsunterlage reflektiert. Vor diesem Hintergrund liegt das Angebot nach Auffassung von Vorstand und Aufsichtsrat aus strategischer Sicht im besten Interesse der Gesellschaft und ihrer Stakeholder.
Daneben halten Vorstand und Aufsichtsrat der Aareal Bank nach sorgfältiger Prüfung der am 17. Dezember 2021 von der Bieterin veröffentlichten Angebotsunterlage die Höhe des Angebotspreises von 29,00 EUR in bar je Aareal-Bank-Aktie für angemessen im Sinne von § 31 Abs. 1 WpÜG. Die Prüfung haben die jeweiligen Gremien eigenständig und unabhängig voneinander vorgenommen. Sie empfehlen den Aktionären, das Angebot anzunehmen. Unabhängig von dieser Empfehlung weisen Vorstand und Aufsichtsrat darauf hin, dass alle Aktionäre der Aareal Bank AG unter Berücksichtigung der Gesamtumstände sowie ihrer persönlichen Situation und Einschätzung bezüglich der möglichen künftigen Entwicklung in jedem Einzelfall selbst entscheiden müssen, ob sie das Angebot annehmen oder nicht.
Bei der Prüfung der finanziellen Angemessenheit des Angebotspreises wurde der Vorstand von Perella Weinberg Partners beraten, der Aufsichtsrat von der Deutschen Bank. Von beiden Häusern liegt jeweils eine Fairness Opinion vor, die die Angemessenheit bestätigt. Der Angebotspreis enthält eine Prämie von rund 35 Prozent auf den volumengewichteten XETRA-Durchschnittskurs der Aareal-Bank-Aktie der vergangenen drei Monate vor dem 7. Oktober 2021, als per Ad-hoc-Mitteilung Gespräche mit den Finanzinvestoren über eine mögliche Mehrheitsbeteiligung bestätigt wurden. Die Aareal Bank Gruppe wird auf Basis des Angebotspreises mit 1,736 Mrd. EUR bewertet.
Die Frist für die Annahme des Angebots hat mit der Veröffentlichung der Angebotsunterlage am 17. Dezember 2021 begonnen und endet voraussichtlich am 19. Januar 2022, 24:00 Uhr (MEZ). Das Übernahmeangebot sieht, neben weiteren üblichen Bedingungen, eine Mindestannahmeschwelle von 70 Prozent vor. Ein Vollzug des Übernahmeangebotes steht unter dem Vorbehalt der Erteilung fusionskontrollrechtlicher und sonstiger regulatorischer Freigaben. Die Details des Angebots können der Angebotsunterlage der Bieterin entnommen werden, die auf der Internetseite zu finden ist: www.atlantic-offer.com.
Die gemeinsame begründete Stellungnahme des Vorstands und des Aufsichtsrats der Aareal Bank AG kann auf der Internetseite der Gesellschaft unter
www.aareal-bank.com/investorenportal/aktieninvestoren/investorenvereinbarung-und-uebernahmeangebot
in deutscher Sprache und als unverbindliche englische Übersetzung abgerufen werden. Exemplare der Stellungnahme werden zudem bei Aareal Bank AG, Investor Relations, Paulinenstraße 15, 65189 Wiesbaden, Telefon: +49 (0)611 348 3009, Fax: +49 (0) 611 348 2637, E-Mail: IR@Aareal-Bank.com (unter Angabe einer vollständigen Postadresse) zur kostenlosen Ausgabe bereitgehalten.
Squeeze-out bei der Sinner Aktiengesellschaft am 27. Dezember 2021 eingetragen
27.12.2021
HRB 100022: Sinner Aktiengesellschaft, Karlsruhe, Durmersheimer Straße 59, 76185 Karlsruhe. Die Hauptversammlung vom 11.11.2021 hat die Änderung der Satzung in § 11 (Beschlussfähigkeit und Abstimmung) beschlossen. Die Hauptversammlung vom 11.11.2021 hat die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf den Hauptaktionär gegen Barabfindung beschlossen. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen.
Squeeze-out bei der FPB Holding Aktiengesellschaft zu EUR 13,26
"Beschlussfassung über die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) der FPB Holding Aktiengesellschaft auf die Stora Enso Paper GmbH mit Sitz in Düsseldorf (Hauptaktionärin) gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß §§ 327a ff. AktG
Donnerstag, 30. Dezember 2021
Anstehende Spruchverfahren und Maßnahmen
Die Rechtsanwaltskanzlei ARENDTS ANWÄLTE vertritt voraussichtlich Minderheitsaktionäre in folgenden anstehenden aktienrechtlichen Spruchverfahren bzw. Strukturmaßnahmen:
- Aareal Bank AG: Übernahmeangebot
- ADLER Real Estate AG
- ADVA Optical Networking SE: Zusammenschlussvereinbarung
- AGROB Immobilien AG: Übernahmeangebot
- AKASOL AG: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out, ao. Hauptversammlung am 17. Dezember 2021
- Aves One AG: Delisting-Erwerbsangebot, Abschluss eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags angekündigt, ggf. Squeeze-out
- Biotest AG: Übernahmeangebot, ggf. Delisting und Squeeze-out
- Deutsche Industrie REIT-AG: Delisting-Erwerbsangebot, grenzüberschreitende Verschmelzung geplant
- Deutsche Wohnen AG: Übernahme
- GxP German Properties AG: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out, Hauptversammlung voraussichtlich im Q2/2022
- HELLA GmbH & Co. KGaA: Übernahmeangebot
- HolidayCheck Group AG: Delisting-Erwerbsangebot
- HumanOptics AG: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out, Eintragung am 12. November 2021 und Bekanntmachung am 13. November 2021 (Fristende: 14. Februar 2022)
- KUKA AG: Squeeze-out, Hauptversammlung voraussichtlich im Mai 2022
- MyHammer Holding AG: Verschmelzung oder Squeeze-out
- RIB Software SE: Squeeze-out, Eintragung am 14. Dezember 2021 (Fristende am 14. März 2022)
- Rocket Internet SE: Rückkaufangebot
- Sachsenmilch Aktiengesellschaft: Squeeze-out, Eintragung am 4. November 2021 (Fristende am 4. Februar 2022)
- Schaltbau Holding AG: Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag, ao. Hauptversammlung am 3. Februar 2022
- Sinner Aktiengesellschaft: Squeeze-out, Hauptversammlung am 11. November 2021
- SinnerSchrader Aktiengesellschaft: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out
- Sport1 Medien AG (früher: Constantin Medien AG): Squeeze-out zugunsten der Highlight Communications AG, Hauptversammlung am 14. Dezember 2021
- Tele Columbus AG
- VTG AG: Squeeze-out zugunsten der Warwick Holding GmbH, Eintragung und Bekanntmachung am 18. November 2021 (Fristende am 18. Februar 2022)
- wallstreet:online capital AG (Betreiber von Smartbroker): Squeeze-out, ao. Hauptversammlung am 26. Januar 2022
- WESTGRUND Aktiengesellschaft: Squeeze-out, Eintragung am 3. November 2021 und Bekanntmachung am 4. November 2021 (Fristende am 4. Februar 2022)
- Wild Bunch AG (früher: SENATOR Entertainment AG): Squeeze-out
- Your Family Entertainment AG: Übernahmeangebot
- zooplus AG: erfolgreiches Übernahmeangebot, Delisting-Erwerbsangebot
Weitere Informationen: kanzlei@anlageanwalt.de
Mittwoch, 29. Dezember 2021
Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der Nymphenburg Immobilien AG
von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
Das Landgericht München I hat die eingegangenen Spruchanträge zu dem verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out bei der Nymphenburg Immobilien AG (Verschmelzung der Gesellschaft auf die nunmehr als Nymphenburg Immobilien SE firmierenden Hauptaktionärin) zu dem führenden Verfahren mit dem Aktenzeichen 5 HK O 13397/21 verbunden. Ein gemeinsamer Vertreter ist bislang noch nicht bestellt worden.
LG München I, Az. 5 HK O 13397/21
Schubert, S. u.a. ./. Nymphenburg Immobilien SE (zuvor: NIAG SE)
35 Antragsteller
Aves One AG: Vorzeitige Kündigung der Inhaberschuldverschreibungen
XING-Gruppe "Unternehmensbewertung & Spruchverfahren"
Sie sind gerne zum Beitritt eingeladen:
https://www.xing.com/communities/groups/unternehmensbewertung-and-spruchverfahren-1799-1077308
Diese XING-Gruppe bietet eine Möglichkeit, sich über anstehende, laufende und abgeschlossene Spruchverfahren sowie Bewertungsmethoden zu informieren und diese zu diskutieren.Bekanntmachung des Squeeze-outs bei der Neusser Bauverein AG
Dienstag, 28. Dezember 2021
Eyemaxx Real Estate AG: Konkursantrag der Eyemaxx International Holding & Consulting GmbH
Aschaffenburg, den 20. Dezember 2021 - Die Eyemaxx International Holding & Consulting GmbH. Eine Tochtergesellschaft der Eyemaxx Real Estate AG (ISIN DE000A0V9L94) mit Sitz in Leopoldsdorf bei Wien/Österreich hat heute einen Konkursantrag am Landesgericht Korneuburg gestellt. Das Insolvenzverfahren der Konzernmutter wird als Konkursverfahren weitergeführt. Die Abstimmung über den Sanierungsplan am 26.1.2022 entfällt.
Kontakt:
Als Insolvenzverwalter
Dr. Ulla Reisch
Landstraßer Hauptstraße 1a
Ebene 07, Top 09
Eyemaxx Real Estate AG: Rückziehung des Sanierungsplans
Aschaffenburg, den 17. Dezember 2021 - Der Sanierungsplan in Österreich über das Vermögen der Eyemaxx Real Estate AG (ISIN DE000A0V9L94) ist gescheitert. Der Sanierungsplanvorschlag wird somit zurückgezogen.
Kontakt:
Als Insolvenzverwalter
Verlängertes Übernahmeangebot der Vonovia SE für Aktien der GSW Imobilien AG zu EUR 114,81
Mitteilung meiner Depotbank:
Als Aktionär der GSW IMMOBILIEN AG macht die Vonovia SE Ihnen ein Übernahme- und Abfindungsangebot für Ihre Aktien zu den folgenden Konditionen:Montag, 27. Dezember 2021
Spruchverfahren zum verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out bei der Dürkopp Adler AG: Auch Verhandlungstermin 12. Januar 2022 pandemiebedingt aufgehoben
von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
In dem Spruchverfahren zu dem verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out bei der Dürkopp Adler AG hat das LG Dortmund nunmehr auch den bereits einmal verschobenen, für den 12. Januar 2022 anberaumten Verhandlungstermin aufgehoben. Ein neuer Termin wurde noch nicht bestimmt.Verbraucherzentrale für Kapitalanleger e.V. u.a. ./. Dürkopp Adler GmbH (rechtsformwechselnd umgewandelt aus der Dürkopp Adler AG)
113 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: RA Dr. Peter Dreier, 40213 Düsseldorf
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin: Rechtsanwälte Noerr LLP, 80333 München (RA Dr. Philipp Göz)
Auftragsgutachterin: BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main
Prüferin: ADKL AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf
Freitag, 24. Dezember 2021
Außerordentliche Hauptversammlung der Schaltbau Holding AG zum Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag am 3. Februar 2022
Donnerstag, 23. Dezember 2021
Ralph Dommermuth GmbH & Co. KG Beteiligungsgesellschaft schließt Kaufverträge über den Erwerb von ca. 7,84 % der Aktien an der United Internet AG; Ralph Dommermuth nimmt Abstand von Aufstockungsangebot an die Aktionäre der United Internet AG
Montabaur, 22. Dezember 2021. Herr Ralph Dommermuth hat die Gesellschaft heute darüber informiert, dass die von ihm kontrollierte Ralph Dommermuth GmbH & Co. KG Beteiligungsgesellschaft heute Kaufverträge über den Erwerb von 15,2 Mio. Aktien an der United Internet AG abgeschlossen hat, was einem Anteil von ca. 7,84 % der Aktien an der United Internet AG entspricht ("Paketerwerbe"). Mit Vollzug dieser Paketerwerbe erhöht sich der von Herrn Dommermuth kontrollierte Anteil an der United Internet AG auf ca. 50,10 %.
Herr Dommermuth hat die Gesellschaft heute außerdem darüber informiert, dass er aufgrund der Paketerwerbe von dem erwogenen freiwilligen Erwerbsangebot für 17 Mio. Aktien an der United Internet AG zur Aufstockung seiner Beteiligung an der United Internet AG Abstand nimmt. Herr Dommermuth erwägt jedoch weitere opportunistische Zukäufe von Aktien an der United Internet AG im nächsten Jahr.