Aktuelle Informationen zu Spruchverfahren bei Squeeze-out-Fällen, Organverträgen und Fusionen sowie zu Übernahmeangeboten, StaRUG-Enteignungen und Delisting-Fällen
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Freitag, 24. Dezember 2021
Außerordentliche Hauptversammlung der Schaltbau Holding AG zum Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag am 3. Februar 2022
Donnerstag, 23. Dezember 2021
Ralph Dommermuth GmbH & Co. KG Beteiligungsgesellschaft schließt Kaufverträge über den Erwerb von ca. 7,84 % der Aktien an der United Internet AG; Ralph Dommermuth nimmt Abstand von Aufstockungsangebot an die Aktionäre der United Internet AG
Montabaur, 22. Dezember 2021. Herr Ralph Dommermuth hat die Gesellschaft heute darüber informiert, dass die von ihm kontrollierte Ralph Dommermuth GmbH & Co. KG Beteiligungsgesellschaft heute Kaufverträge über den Erwerb von 15,2 Mio. Aktien an der United Internet AG abgeschlossen hat, was einem Anteil von ca. 7,84 % der Aktien an der United Internet AG entspricht ("Paketerwerbe"). Mit Vollzug dieser Paketerwerbe erhöht sich der von Herrn Dommermuth kontrollierte Anteil an der United Internet AG auf ca. 50,10 %.
Herr Dommermuth hat die Gesellschaft heute außerdem darüber informiert, dass er aufgrund der Paketerwerbe von dem erwogenen freiwilligen Erwerbsangebot für 17 Mio. Aktien an der United Internet AG zur Aufstockung seiner Beteiligung an der United Internet AG Abstand nimmt. Herr Dommermuth erwägt jedoch weitere opportunistische Zukäufe von Aktien an der United Internet AG im nächsten Jahr.
Beendigung des Spruchverfahrens zum Squeeze-out bei der ANZAG
Antragsteller
Antragsgegnerin
Der angemessene Abfindungsbetrag gem. § 327a AktG für die ausgeschlossenen Minderheitsaktionäre der Andreae Noris Zahn AG wird auf EUR 32,72 je Aktie der Andreae Noris Zahn AG festgesetzt.Die gerichtlichen Kosten des Verfahrens einschließlich der Vergütung des Vertreters der außenstehenden Aktionäre sowie ihre außergerichtlichen Kosten hat die Antragsgegnerin zu tragen.Die Antragsgegnerin hat den Antragstellern jeweils die notwendigen außergerichtlichen Kosten des Verfahrens zu erstatten.Der Geschäftswert für die Gerichtskosten und der Wert für die Vergütung des Vertreters der außenstehenden Aktionäre werden auf insgesamt EUR 1.579.049,-- festgesetzt.Die Beschwerde wird nicht zugelassen, wenn die Beschwer EUR 600,-- nicht übersteigt.
Antragsteller,
Antragsgegnerin und Beschwerdeführerin,
Die Beschwerde der Antragsgegnerin, die Beschwerden der Antragsteller zu 37) und 38), zu 40) und 41), zu 90) und 92), zu 94) und 97) und die Anschlussbeschwerden der Antragsteller zu 3) bis 11), zu 25) und 26) sowie zu 84) bis 88) werden zurückgewiesen.Die gerichtlichen Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der Vergütung des gemeinsamen Vertreters hat die Antragsgegnerin zu tragen. Darüberhinaus hat die Antragsgegnerin die außergerichtlichen Kosten der Antragsteller zu tragen mit Ausnahme der beschwerdeführenden Antragsteller zu 3) bis 11), zu 25) und 26), zu 37) und 38), zu 40) und 41), zu 84) bis 88) zu 90) und 92) und zu 94) und 97).Der Geschäftswert des Beschwerdeverfahrens wird auf 1.579.049,- € festgesetzt.
Quelle: Bundesanzeiger vom 17. Dezember 2021
Beendigung des Spruchverfahrens zum Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der Frogster Interactive Pictures AG
1. Die den außenstehenden Aktionären der Gameforge Berlin AG (früher Frogster Interactive Pictures AG) aus dem am 13. Mai 2011 abgeschlossenen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag auf Verlangen zustehende angemessene Abfindung (§ 305 Abs. 1 AktG) wird auf 28,73 Euro je Aktie festgesetzt.2. Der den außenstehenden Aktionären zustehende angemessene Ausgleich (§ 304 Abs. 1 Aktig) wird auf 2,38 Euro Brutto abzüglich etwaiger Körperschaftssteuer und etwaigem Solidaritätszuschlag nach dem jeweils für diese Steuern für das betreffende Geschäftsjahr geltenden Steuersatz festgesetzt.
Mittwoch, 22. Dezember 2021
Anstehende Spruchverfahren und Maßnahmen
Die Rechtsanwaltskanzlei ARENDTS ANWÄLTE vertritt voraussichtlich Minderheitsaktionäre in folgenden anstehenden aktienrechtlichen Spruchverfahren bzw. Strukturmaßnahmen:
- Aareal Bank AG: Übernahmeangebot
- ADLER Real Estate AG
- ADVA Optical Networking SE: Zusammenschlussvereinbarung
- AGROB Immobilien AG: Übernahmeangebot
- AKASOL AG: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out, ao. Hauptversammlung am 17. Dezember 2021
- Aves One AG: Delisting-Erwerbsangebot, Abschluss eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags angekündigt, ggf. Squeeze-out
- Biotest AG: Übernahmeangebot, ggf. Delisting und Squeeze-out
- Deutsche Industrie REIT-AG: Delisting-Erwerbsangebot, grenzüberschreitende Verschmelzung geplant
- Deutsche Wohnen AG: Übernahme
- GxP German Properties AG: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out, Hauptversammlung voraussichtlich im Q2/2022
- HELLA GmbH & Co. KGaA: Übernahmeangebot
- HolidayCheck Group AG: Delisting-Erwerbsangebot
- HumanOptics AG: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out, Eintragung am 12. November 2021 und Bekanntmachung am 13. November 2021 (Fristende: 14. Februar 2022)
- KUKA AG: Squeeze-out, Hauptversammlung voraussichtlich im Mai 2022
- MyHammer Holding AG: Verschmelzung oder Squeeze-out
- RIB Software SE: Squeeze-out, Eintragung am 14. Dezember 2021 (Fristende am 14. März 2022)
- Sachsenmilch Aktiengesellschaft: Squeeze-out, Eintragung am 4. November 2021 (Fristende am 4. Februar 2022)
- Schaltbau Holding AG: Investorenvereinbarung, Delisting-Erwerbsangebot, Abschluss eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags
- Sinner Aktiengesellschaft: Squeeze-out, Hauptversammlung am 11. November 2021
- SinnerSchrader Aktiengesellschaft: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out
- Sport1 Medien AG (früher: Constantin Medien AG): Squeeze-out zugunsten der Highlight Communications AG, Hauptversammlung am 14. Dezember 2021
- Tele Columbus AG
- VTG AG: Squeeze-out zugunsten der Warwick Holding GmbH, Eintragung und Bekanntmachung am 18. November 2021 (Fristende am 18. Februar 2022)
- wallstreet:online capital AG (Betreiber von Smartbroker): Squeeze-out, ao. Hauptversammlung am 26. Januar 2022
- WESTGRUND Aktiengesellschaft: Squeeze-out, Eintragung am 3. November 2021 und Bekanntmachung am 4. November 2021 (Fristende am 4. Februar 2022)
- Wild Bunch AG (früher: SENATOR Entertainment AG): Squeeze-out
- Your Family Entertainment AG: Übernahmeangebot
- zooplus AG: erfolgreiches Übernahmeangebot, Delisting-Erwerbsangebot
Weitere Informationen: kanzlei@anlageanwalt.de
Abfindungsangebot für Aktien der Deutsche Industrie REIT-AG
Anlegervereinigung SdK zum Rocket-Internet-Rückkaufangebot
https://www.youtube.com/watch?v=wx4OzIwaeZA
Rocket Internet Aktie: Dreckiger Deal mit Elliott Hedgefonds? | SdK Talk
Zu der Meldung zum Rückkaufangebot: https://spruchverfahren.blogspot.com/2021/12/rocket-internet-se-erwagt-unbedingtes.html
Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der AUDI AG: Geplanter Verhandlungstermin 19./20. Januar 2022 pandemiebedingt aufgehoben
von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
Das Landgericht München I hat in dem Spruchverfahren zu dem Squeeze-out bei der AUDI AG den geplanten Termin 19./20. Januar 2022 pandemiebedingt aufgehoben. Die gerichtlich bestellten Abfindungsprüfer, Herr WP/StB Jochen Breithaupt und Frau WP/StB Sylvia Fischer, c/o Baker Tilly GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, die bei der Termin angehört werden sollten, sollen nunmehr zunächst gem. § 8 Abs. 2 SpruchG schriftlich befragt werden. Dadurch sei zu erwarten, dass sich die Anhörung der Prüfer weitgehend auf die zentralen Aspekte der Unternehmensbewertung beschränken lasse.LG München I, Az. 5 HK O 15162/20
Moritz, P. u.a. ./. Volkswagen AG
Spruchverfahren zum verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out bei der MAN SE
Die Hauptversammlung der früheren MAN SE, München, vom 29. Juni 2021 hatte eine Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre der MAN SE auf die zum VW-Konzern gehörende Hauptaktionärin TRATON SE gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung im Rahmen einer Verschmelzung beschlossen (sog. verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out). Das von mehreren ausgeschlossenen MAN-Minderheitsaktionären zur Überprüfung der angebotenen Barabfindung angerufene LG München I hat die eingegangenen Spruchverfahren zu dem führenden Aktenzeichen 5 HK O 12085/21 verbunden.
Rocket Internet SE erwägt unbedingtes, öffentliches Aktienrückerwerbsangebot und beruft dafür außerordentliche Hauptversammlung ein; Rocket Internet SE und Elliott unterzeichnen Annahmevereinbarung
- Die Gesellschaft erwägt ein unbedingtes, öffentliches Aktienrückerwerbsangebot für bis zu 27.664.079 auf den Inhaber lautenden Stückaktien der Gesellschaft zu begeben
- Der Erwerbspreis in bar wird EUR 35,00 je Rocket Internet Aktie betragen
- Aus Sicht von Rocket Internet dient der Aktienrückerwerb von Rocket Internet Aktien bei gleichzeitiger Übertragbarkeit der Andienungsrechte der langfristigen Strategie und der langfristigen Ziele der Gesellschaft und wird die Verteilung überschüssiger liquider Barmittel an ihre Aktionäre zur Anpassung des Aktienkapitals und der Finanzierungsstruktur ermöglichen
- Eine außerordentliche Hauptversammlung am 31. Januar 2022 soll die Einziehung der Rocket Internet Aktien, die von der Gesellschaft im Zusammenhang mit dem Rückerwerbsangebot an die Aktionäre erworben werden, beschließen.
- Rocket Internet und Elliott haben eine Annahmevereinbarung unterzeichnet
Berlin, 21. Dezember 2021 - Der Vorstand der Rocket Internet SE ("Rocket Internet" oder die "Gesellschaft") (ISIN DE000A12UKK6 / WKN A12UKK) erwägt, den Aktionären der Gesellschaft anzubieten, bis zu 27.664.079 auf den Inhaber lautende Stückaktien der Gesellschaft (die "Rocket Internet Aktien"), die nicht unmittelbar von der Gesellschaft als eigene Aktien der Gesellschaft gehalten werden, durch ein öffentliches Aktienrückerwerbsangebot (das "Angebot") zu erwerben. Unter dem Angebot wird die Gesellschaft einen Preis von EUR 35,00 in bar als Gegenleistung je Rocket Internet Aktie, für die das Rückerwerbsangebot angenommen wird, anbieten (der "Erwerbspreis").
Die Gesellschaft geht davon aus, dass der Aktienrückerwerb durch das Angebot bei gleichzeitiger Übertragbarkeit der Andienungsrechte der Unterstützung der langfristigen Strategie und der langfristigen Ziele der Gesellschaft dienen sowie die Verteilung überschüssiger liquider Barmittel an ihre Aktionäre zur Anpassung des Aktienkapitals und der Finanzierungsstruktur unter Berücksichtigung der Entwicklungen des Kapitalmarkts und der gesamtwirtschaftlichen Bedingungen ermöglichen wird.
Um den Rückerwerb und die anschließende Einziehung der Rocket Internet Aktien, für die das Angebot angenommen wird, durchzuführen, haben Vorstand und Aufsichtsrat beschlossen, eine außerordentliche Hauptversammlung für den 31. Januar 2022 als virtuelle Hauptversammlung auf Grundlage des Gesetzes über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie vom 27. März 2020, das zuletzt durch Artikel 15 des Gesetzes vom 10. September 2021 geändert wurde, einzuberufen. Vorstand und Aufsichtsrat werden der außerordentlichen Hauptversammlung vorschlagen, eine Kapitalherabsetzung durch Einziehung von bis zu 27.664.079 eigenen Aktien und den Erwerb dieser Rocket Internet Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 6 AktG in Verbindung mit dem Angebot ("Kapitalherabsetzungsbeschluss") zu beschließen. Der Beschluss über die Kapitalherabsetzung und den Erwerb eigener Aktien durch das Angebot bedarf der einfachen Mehrheit der abgegebenen Stimmen.
Vor diesem Hintergrund hat die Gesellschaft mit der Elliott International Ltd. und von dieser kontrollierten Gesellschaften ("Elliott"), die 21.859.962 Rocket Internet Aktien (ca. 20,22% des Grundkapitals) halten, eine Annahmevereinbarung abgeschlossen. Global Founders GmbH, die Hauptaktionärin der Gesellschaft ("Global Founders"), die 67.359.150 Rocket Internet Aktien (ca. 62,32% des Grundkapitals) hält, ist ebenfalls Partei dieser Vereinbarung. Global Founders und Elliott haben sich gegenseitig verpflichtet, für den Kapitalherabsetzungsbeschluss zu stimmen. Zudem hat sich Global Founders unwiderruflich gegenüber Elliott verpflichtet, den Großteil ihrer unter dem Angebot entstehenden Andienungsrechte kostenfrei zu übertragen. Im Gegenzug hat sich Elliott unwiderruflich gegenüber der Gesellschaft und Global Founders verpflichtet, nach Erhalt der vorgenannten Andienungsrechte von Global Founders ihre Rocket Internet Aktien unter dem Angebot einzuliefern und an die Gesellschaft zu übertragen.
Sofern die außerordentliche Hauptversammlung die vorgeschlagenen Beschlüsse fasst, geht der Vorstand davon aus, dass die Annahmefrist ab Ende Januar 2022 etwa vier Wochen (20 Werktage) betragen wird.
Dienstag, 21. Dezember 2021
Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der IC Immobilien Holding AG: Erstinstanzlich keine Erhöhung der Barabfindung
von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
In dem Spruchverfahren zum Ausschluss der Minderheitsaktionäre bei der IC Immobilien Holding AG, Frankfurt am Main, hat das LG Frankfurt am Main die Sache am 25. November 2021 verhandelt und mit Beschluss vom gleichen Tag die Spruchanträge zurückgewiesen. Erstinstanzlich gibt es damit keine Erhöhung der Barabfindung. Gegen diese Entscheidung kann innerhalb von einem Monat ab Zustellung Beschwerde eingelegt werden, wobei die Beschwer EUR 600,- übersteigen muss.Tobias Rolle u.a. ./. DEVINA Elfte Beteiligungs GmbH (zuvor: E.L.A. Vermögensverwaltung GmbH)
48 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: RA Dr. Alexander Hess, c/o Reitmaier Rechtsanwälte, 97070 Würzburg
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin, E.L.A. Vermögensverwaltung GmbH, im Jahr 2020 verschmolzen auf die DEVINA Elfte Beteiligungs GmbH:
Rechtsanwälte Allen & Overy LLP, 20457 Hamburg
Aareal Bank AG: Veröffentlichung gemäß § 40 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung
Atlantic BidCo GmbH: Aareal Bank-Aktionäre können ihre Aktien ab heute andienen - Angebotsunterlage veröffentlicht
NICHT ZUR VOLLSTÄNDIGEN ODER TEILWEISEN VERÖFFENTLICHUNG, VERBREITUNG ODERWEITERGABE IN, INNERHALB ODER AUS LÄNDERN, WO EINE SOLCHE VERÖFFENTLICHUNG, VERBREITUNG ODER WEITERGABE EINE VERLETZUNG DER RELEVANTEN RECHTLICHEN BESTIMMUNGEN DIESER LÄNDER DARSTELLEN WÜRDE.
- Freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot der Aareal Bank beginnt heute - Angebotsunterlage nach Gestattung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) veröffentlicht
- Die Annahmefrist endet voraussichtlich um Mitternacht (MEZ) am 19. Januar 2022
- Der Angebotspreis von EUR 29,00 in bar entspricht einer Prämie von 35 % auf den gewichteten Durchschnittskurs der Aareal Bank-Aktie in den drei Monaten bis zum 6. Oktober 2021 und einer Prämie von 23 % auf den letzten unbeeinflussten Schlusskurs der Aktie am 6. Oktober 2021
- Vorstand und Aufsichtsrat der Aareal Bank unterstützen das Angebot und beabsichtigen, vorbehaltlich der abschließenden Prüfung der Angebotsunterlage, den Aktionären der Aareal Bank die Annahme des Angebots zu empfehlen
Frankfurt am Main, 17. Dezember, 2021 - Die Atlantic BidCo GmbH (die "Bieterin"), eine nicht kontrollierte Gesellschaft, an der jeweils von Advent International Corporation ("Advent") und Centerbridge Partners, L.P. ("Centerbridge") verwaltete und beratene Fonds sowie weitere Minderheitsgesellschafter beteiligt sind, hat heute die Angebotsunterlage für ihr freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot für alle Aktien der Aareal Bank ("Aareal Bank" oder die "Gesellschaft"; ISIN: DE0005408116) nach Gestattung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) veröffentlicht.
Den Aktionären der Aareal Bank wird eine Geldleistung von 29,00 EUR je Aktie angeboten. Dies entspricht einer Prämie von 35 % auf Basis des gewichteten Durchschnittskurses der Aareal Bank-Aktie in dem Drei-Monats-Zeitraum vor dem 6. Oktober 2021 und einer Prämie von 23 % auf den letzten unbeeinflussten Schlusskurs der Aktie am 6. Oktober 2021. Die Annahmefrist für das Angebot beginnt heute und endet voraussichtlich um Mitternacht (MEZ) am 19. Januar 2022. Während dieser Zeit können die Aktionäre der Aareal Bank das Angebot annehmen und ihre Aktien der Bieterin andienen. Vorstand und Aufsichtsrat der Aareal Bank unterstützen das Angebot und beabsichtigen - vorbehaltlich der abschließenden Prüfung der Angebotsunterlage - den Aktionären der Aareal Bank die Annahme des Angebots zu empfehlen.
Das Angebot unterliegt einer Mindestannahmeschwelle von 70 % und - wie in der Angebotsunterlage näher ausgeführt - der Genehmigung durch die zuständigen Bankaufsichts-, Kartell- und Außenwirtschaftsbehörden sowie weiteren Angebotsbedingungen. Nach einem erfolgreichen Übernahmeangebot wird der Abschluss der Transaktion, vorbehaltlich der regulatorischen Verfahren, in der zweiten Jahreshälfte 2022 erwartet. In der mit der Aareal Bank geschlossenen Investitionsvereinbarung hat sich die Bieterin entsprechend der üblichen Erwartungen der Aufsichtsbehörden verpflichtet, die Aareal Bank nicht zum Abschluss eines Beherrschungs- und/oder Gewinnabführungsvertrages mit der Bieterin oder einem mit der Bieterin verbundenen Unternehmen zu veranlassen.
Ziel der Transaktion ist, die bestehende Strategie der Aareal Bank zu unterstützen. Nach Ansicht der Bieterin wird die Aareal Bank mit einer stabilen Aktionärsbasis besser in der Lage sein, sich auf ihre längerfristigen Ziele zu konzentrieren und die "Next Level"-Strategie des Managements entsprechend zu beschleunigen. Als Teil dieses Programms unterstützt die Bieterin Pläne zur Stärkung aller drei Segmente der Aareal Gruppe durch verstärkte Investitionen in den Bereichen Finanzdienstleistungen, Immobilien, Software und Zahlungsverkehr, die hauptsächlich durch einbehaltene Gewinne finanziert werden sollen.
Die Angebotsunterlage für das Angebot ist ab sofort im Internet unter https://atlantic-offer.com/ verfügbar. Neben der deutschen Fassung der Angebotsunterlage ist auch eine unverbindliche englische Fassung der Angebotsunterlage unter dieser Internetadresse abrufbar. Die Angebotsunterlage wird zudem bei der Morgan Stanley Europe SE, New Issues Operations, Große Gallusstraße 18, 60312 Frankfurt am Main, Deutschland (Bestellung per Telefax an +49 69 21667676 oder per E-Mail an newissues_germany@morganstanley.com) zur kostenlosen Ausgabe bereitgehalten.
Medienkontakte der Bieterin
Olaf Zapke, Finsbury Glover Hering, Tel +49 170 764 1971, olaf.zapke@fgh.com
Markus Stoker, Finsbury Glover Hering, Tel +49 162 245 3946, markus.stoker@fgh.com
Roland Klein, Kekst CNC, Tel +44 7776 162 997, roland.klein@kekstcnc.com
Isabel Henninger, Kekst CNC, Tel +49 174 940 9955, isabel.henninger@kekstcnc.com
Informationen zu den Gesellschaftern der Bieterin
Über Advent International
Advent International wurde 1984 gegründet und ist einer der größten und erfahrensten globalen Private-Equity-Investoren. Das Unternehmen hat in über 380 Private-Equity-Beteiligungen in 42 Ländern investiert und verwaltete zum 30. Juni 2021 ein Vermögen von USD 81 Milliarden. Mit 15 Niederlassungen in 12 Ländern hat Advent ein global integriertes Team von über 245 Private-Equity-Investmentexperten in Nordamerika, Europa, Lateinamerika und Asien aufgebaut. Das Unternehmen konzentriert sich auf Investitionen in fünf Kernsektoren, darunter Unternehmens- und Finanzdienstleistungen, Gesundheitswesen, Industrie, Einzelhandel, Konsumgüter und Freizeit sowie Technologie. Nach 35 Jahren im internationalen Investmentgeschäft verfolgt Advent weiterhin den Ansatz, gemeinsam mit den Managementteams ein nachhaltiges Umsatz- und Ertragswachstum für seine Portfoliounternehmen zu erzielen.
Weitere Informationen finden Sie unter:
Website: www.adventinternational.com
LinkedIn: www.linkedin.com/company/advent-international
Über Centerbridge
Centerbridge Partners, L.P. ist ein privates Investment-Management-Unternehmen, das einen flexiblen Ansatz in verschiedenen Bereichen - Private Equity, Private Credit und Real Estate - verfolgt, um die attraktivsten Möglichkeiten für unsere Investoren zu entwickeln. Das Unternehmen wurde 2005 gegründet und verwaltete zum 31. August 2021 ein Kapital von rund USD 32 Milliarden mit Niederlassungen in New York und London. Centerbridge geht Partnerschaften mit erstklassigen Managementteams in bestimmten Branchen und Regionen ein.
Übernahmeangebot für Aktien der Aareal Bank AG
Als Aktionär der AAREAL BANK AG macht die Atlantic BidCo GmbH Ihnen ein Übernahme- und Abfindungsangebot für Ihre Aktien zu den folgenden Konditionen:
(...)
Diese und alle weiteren Details des Angebots können Sie im Internet unter www.atlantic-offer.com nachlesen.
Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der net mobile AG: OLG Düsseldorf will Sachverständigengutachten zur Aussagekraft des Börsenkurses
von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
In dem Spruchverfahren zu dem am 30. Juni 2016 beschlossenen Squeeze-out bei der net mobile AG hatte das LG Düsseldorf mit Beschluss vom 27. Mai 2020 die Spruchanträge zurückgewiesen. Das Gericht stellte dabei ausschließlich auf den Börsenkurs ab und folgte damit der umstrittenen und noch nicht obergerichtlich geklärten neueren Rechtsprechung des LG Frankfurt am Main und des LG Stuttgart, siehe: https://spruchverfahren.blogspot.com/2020/08/spruchverfahren-zum-squeeze-out-bei-der_5.htmlHelfrich u.a. ./. DOCOMO Digital Limited (als Rechtsnachfolgerin der DOCOMO Digital GmbH)
67 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: RA Dr. Peter Dreier, 40213 Düsseldorf
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin, DOCOMO Digital Limited:
Rechtsanwälte Gleiss Lutz, 40211 Düsseldorf
Spruchverfahren zum Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der Kabel Deutschland Holding AG: OLG München weist die Beschwerden der Antragsteller zurück
von Rechtsanwalt Martin Arendts, ARENDTS ANWÄLTE
In dem Spruchverfahren zu dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag der zum Vodafone-Konzern gehörenden Vodafone Vierte Verwaltungs AG mit der Kabel Deutschland Holding AG (als beherrschtem Unternehmen) hatte das Landgericht München I mit Beschluss vom 27. November 2019 eine gerichtliche Erhöhung des angebotenen Abfindungsbetrags und der Ausgleichszahlung (sog. "Garantiedividende") abgelehnt, siehe: https://spruchverfahren.blogspot.com/2019/11/spruchverfahren-zum-beherrschungs-und_27.htmlHintergrund für diese Antragsrücknahme ist die im letzten Jahr erreichte Einigung zwischen dem Telekommunikationskonzern Vodafone einerseits und dem Hedgefonds Elliott sowie den beiden weiteren Kabel-Deutschland-Aktionären D. E. Shaw und UBS O'Connor LLC andererseits. Die von diesen drei bisherigen Aktionären gehaltenen ca. 17,1 % Kabel-Deutschland-Aktien wurden für EUR 103,- je Aktie von Vodafone übernommen. Als weiterer Schritt wäre nunmehr ein verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten des Vodafone-Konzerns möglich, siehe: https://spruchverfahren.blogspot.com/2020/12/vodafone-kauft-die-kabel-deutschland.html
Vogel, E. u.a. ./. Vodafone Vierte Verwaltungs AG
80 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: Rechtsanwalt Dr. Franz L. Heiss, 80801 München
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin, Vodafone Vierte Verwaltungs AG:
Rechtsanwälte Linklaters LLP, 40212 Düsseldorf
(Rechtsanwalt Stephan Oppenhoff, Rechtsanwalt Dr. Kay-Uwe Neumann)
Bekanntmachung des Squeeze-outs bei der RIB Software SE
Düsseldorf
Bekanntmachung über die Abfindung der ausgeschlossenen Minderheitsaktionäre
der RIB Software SE, Stuttgart
– ISIN DE000A0Z2XN6 / WKN A0Z 2XN –
Die außerordentliche Hauptversammlung der RIB Software SE vom 3. November 2021 hat die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der RIB Software SE auf die Hauptaktionärin, die Schneider Electric Investment AG, Düsseldorf, gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß Art. 9 Abs. 1 lit. c) ii) SE-VO i.V.m. §§ 327a ff. AktG beschlossen.
Der Übertragungsbeschluss wurde am 14. Dezember 2021 in das Handelsregister der RIB Software SE beim Amtsgericht Stuttgart (HRB 760459) eingetragen. Dadurch sind kraft Gesetzes alle Aktien der Minderheitsaktionäre der RIB Software SE auf die Schneider Electric Investment AG übergegangen.
Gemäß Übertragungsbeschluss erhalten die ausgeschiedenen Minderheitsaktionäre eine von der Schneider Electric Investment AG zu zahlende Barabfindung i.H. von € 41,72 je auf den Namen lautende Nennbetragsaktie der RIB Software SE. Die Angemessenheit der Barabfindung wurde durch die Ebner Stolz GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Stuttgart – Zweigniederlassung Köln – als dem mit Beschluss vom 1. August 2021 vom Landgericht Stuttgart ausgewählten und bestellten sachverständigen Prüfer, geprüft und bestätigt.
Die Barabfindung ist von der gerichtlichen Bekanntmachung der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister der RIB Software SE an mit jährlich fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz gemäß § 247 BGB zu verzinsen.
Die wertpapiertechnische Abwicklung und die Auszahlung der Barabfindung sind bei der
Deutsche Bank AG
zentralisiert. Die Auszahlung der Barabfindung an, die aufgrund der Eintragung des Übertragungsbeschlusses ausgeschiedenen Minderheitsaktionäre ist unverzüglich nach der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister der RIB Software SE eingeleitet worden und erfolgt voraussichtlich am 21. Dezember 2021 Zug um Zug gegen Ausbuchung ihrer Aktien über die jeweilige Depotbank. Von den ausgeschiedenen Minderheitsaktionären ist hinsichtlich der Ausbuchung der Aktien und der Entgegennahme der Barabfindung nichts zu veranlassen.
Die Entgegennahme der Barabfindung soll für die ausgeschiedenen Minderheitsaktionäre der RIB Software SE provisions- und spesenfrei sein.
Düsseldorf, im Dezember 2021
Schneider Electric Investment AG
Quelle: Bundesanzeiger vom 17. Dezember 2021
Montag, 20. Dezember 2021
Erwerbsangebot für Aktien der HORNBACH Baumarkt AG
Bieterin:
Angaben der Bieterin:
Die HORNBACH Holding AG & Co. KGaA (die "Bieterin") hat heute entschieden, ein öffentliches Delisting-Erwerbsangebot gemäß § 39 Abs. 2 Satz 3 Nr. 1 BörsG in Form eines Barangebots an die Aktionäre der HORNBACH Baumarkt AG (die "Gesellschaft") zum Erwerb sämtlicher nicht bereits von der Bieterin gehaltenen auf den Inhaber lautenden nennwertlosen Stammaktien (Stückaktien) der Gesellschaft mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital der Gesellschaft von je EUR 3,00 (ISIN DE0006084403) (die "HBM-Aktien") abzugeben (das "Delisting-Erwerbsangebot").
Die Bieterin hält derzeit 24.285.062 HBM-Aktien entsprechend rund 76,4% des Grundkapitals der Gesellschaft.
Für jede in das Delisting-Erwerbsangebot eingereichte HBM-Aktie wird die Bieterin, vorbehaltlich der endgültigen Bestimmungen des Mindestpreises und der endgültigen Festlegung in der Angebotsunterlage, eine Gegenleistung in bar in Höhe von EUR 47,50 anbieten.
Die Bieterin hat mit der Gesellschaft heute unter üblichen Vorbehalten vereinbart, dass die Gesellschaft den Widerruf der Zulassung der HBM-Aktien zum Handel im regulierten Markt noch vor Ablauf der Annahmefrist des Delisting-Erwerbsangebots beantragt.
Die Angebotsunterlage für das Delisting-Erwerbsangebot (auf Deutsch und als eine unverbindliche englischsprachige Übersetzung), die die detaillierten Bestimmungen des Delisting-Erwerbsangebots enthält, wird nach der Gestattung ihrer Veröffentlichung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) im Internet unter www.pluto-offer.com zusammen mit weiteren damit in Zusammenhang stehenden Informationen veröffentlicht.
Wichtige Hinweise:
Diese Bekanntmachung dient lediglich Informationszwecken und ist weder ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von Aktien der Gesellschaft. Die endgültigen Bedingungen des Delisting-Erwerbsangebots sowie weitere das Delisting-Erwerbsangebot betreffende Bestimmungen werden nach Gestattung der Veröffentlichung der Angebotsunterlage durch die BaFin in der Angebotsunterlage mitgeteilt. Die Bieterin behält sich vor, in den endgültigen Bedingungen und Bestimmungen des Delisting-Erwerbsangebots, soweit rechtlich zulässig, von den hier dargestellten Eckdaten abzuweichen. Investoren und Aktionären der Gesellschaft wird dringend empfohlen, die Angebotsunterlage sowie alle sonstigen im Zusammenhang mit dem Delisting-Erwerbsangebot stehenden Dokumente zu lesen, sobald diese bekannt gemacht worden sind, da sie wichtige Informationen enthalten werden. Außerdem wird empfohlen, gegebenenfalls unabhängigen Rat einzuholen, um eine fachkundige Beurteilung des Inhalts der Angebotsunterlage und des Delisting-Erwerbsangebots zu erhalten.
Das Delisting-Erwerbsangebot bezieht sich auf Aktien einer deutschen Gesellschaft und wird ausschließlich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland und bestimmten, auf grenzüberschreitende Übernahmeangebote anwendbaren Vorschriften der Wertpapiergesetze der Vereinigten Staaten von Amerika und Kanadas durchgeführt. Die auf Grund des Delisting-Erwerbsangebots geschlossenen Verträge unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland und sind nach diesem auszulegen.
Soweit es nach anwendbarem Recht zulässig ist und in Übereinstimmung mit deutscher Marktpraxis erfolgt, können die Bieterin, mit ihr verbundene Unternehmen oder für sie tätige Broker außerhalb des Delisting-Erwerbsangebots vor, während oder nach Ablauf der Annahmefrist unmittelbar oder mittelbar Aktien der Gesellschaft erwerben bzw. entsprechende Vereinbarungen abschließen. Dies gilt in gleicher Weise für andere Wertpapiere, die ein unmittelbares Wandlungs- oder Umtauschrecht in bzw. ein Optionsrecht auf Aktien der Gesellschaft gewähren. Diese Erwerbe können über die Börse zu Marktpreisen oder außerhalb der Börse zu ausgehandelten Konditionen erfolgen. Falls solche Erwerbe oder Erwerbsvereinbarungen erfolgen, werden sie außerhalb der Vereinigten Staaten von Amerika stattfinden und anwendbaren Rechtsvorschriften entsprechen. Alle Informationen über diese Erwerbe werden veröffentlicht, soweit dies nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland oder einer anderen einschlägigen Rechtsordnung erforderlich ist.
Bornheim, den 20. Dezember 2021
HORNBACH Holding AG & Co. KGaA
Delisting der Aktien der HORNBACH Baumarkt AG beabsichtigt; öffentliches Delisting-Erwerbsangebot durch Hauptaktionärin für EUR 47,50 je Aktie angekündigt; Unterstützung des öffentlichen Delisting-Erwerbsangebots durch die HORNBACH Baumarkt AG
NICHT ZUR (VOLLSTÄNDIGEN ODER TEILWEISEN) VERBREITUNG, VERÖFFENTLICHUNG ODER WEITERGABE IN, INNERHALB ODER AUS EINEM ANDEREN LAND, IN DEM DIES GEGEN DIE GESETZLICHEN BESTIMMUNGEN DES JEWEILIGEN LANDES VERSTOSSEN WÜRDE
Zu diesem Zweck hat die Gesellschaft heute, mit Zustimmung des Aufsichtsrats, mit der HORNBACH Holding eine Delisting-Vereinbarung abgeschlossen. Im Rahmen der Delisting-Vereinbarung hat sich die HORNBACH Holding verpflichtet, den Aktionären der Gesellschaft anzubieten, ihre Aktien gegen eine Geldleistung in Höhe von EUR 47,50 je Aktie der HORNBACH Baumarkt AG zu erwerben.
Die Gesellschaft hat sich - vorbehaltlich einer Prüfung der Angebotsunterlage und im Rahmen der gesetzlichen Pflichten - verpflichtet, während der Annahmefrist des Delisting-Erwerbsangebots einen Antrag auf Widerruf der Zulassung der Aktien der Gesellschaft zum Handel im Regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse zu stellen und das Delisting-Erwerbsangebot zu unterstützen. Die Gesellschaft wird im Rahmen der gesetzlichen Erfordernisse des § 27 WpÜG zum Delisting-Erwerbsangebot Stellung nehmen.
Über den Antrag auf Widerruf der Zulassung der Aktien wird die Geschäftsführung der Frankfurter Wertpapierbörse entscheiden. Der Vorstand geht davon aus, dass der Widerruf gemäß den Bestimmungen der Börsenordnung der Frankfurter Wertpapierbörse drei Börsentage nach der Veröffentlichung des Widerrufs, die unverzüglich nach der Entscheidung der Geschäftsführung der Frankfurter Wertpapierbörse erfolgen soll, wirksam werden wird. Nach Wirksamwerden des Widerrufs werden die Aktien der Gesellschaft nicht mehr an einem inländischen regulierten Markt oder einem vergleichbaren Markt im Ausland zum Handel zugelassen sein oder gehandelt werden.
Wichtige Hinweise
Diese Bekanntmachung ist weder ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von Aktien der HORNBACH Baumarkt AG. Die endgültigen Bestimmungen des Delisting-Erwerbsangebots sowie weitere das Delisting-Erwerbsangebot betreffende Regelungen werden in einer von der HORNBACH Holding AG & Co. KGaA nach Gestattung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zu veröffentlichenden Angebotsunterlage aufgeführt sein. Investoren und Inhabern von Aktien der HORNBACH Baumarkt AG wird dringend empfohlen, die Angebotsunterlage sowie alle sonstigen im Zusammenhang mit dem Delisting-Erwerbsangebot stehenden Unterlagen zu lesen, sobald diese bekannt gemacht worden sind, da sie wichtige Informationen enthalten werden.
Laut LTO wurde die Hornbach Holding im Hinblick auf den Abschluss der Delisting-Vereinbarung und dem Erwerbsangebot an die Aktionäre von Hornbach Baumarkt von einem Team der Kanzlei Gleiss Lutz beraten. Die Federführung liegt bei Dr. Stephan Aubel und Dr. Dirk Wasmann.
Hogan Lovells berät Hornbach Baumarkt im Kontext des Delisting-Angebots mit einem Team um Prof. Dr. Michael Schlitt und Dr. Tim Oliver Brandi.
Erwerbsangebot für Aktien der Nucletron Electronic Aktiengesellschaft
Bieterin:
Bernd Luft Familien-Vermögensverwaltung GmbH
Zielgesellschaft:
Die Veröffentlichung der Angebotsunterlage im Internet wird nach der Gestattung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht erfolgen unter:
Angaben der Bieterin:
Die Bernd Luft Familien-Vermögensverwaltung GmbH ("Bieterin") hat am 20. Dezember 2021 entschieden, den Aktionären der Nucletron Electronic Aktiengesellschaft ("Zielgesellschaft") mit Sitz in München anzubieten, ihre sämtlichen nennwertlosen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien der Zielgesellschaft mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von je EUR 1,00 (ISIN: DE0006789605) ("Nucletron-Aktien") im Wege eines freiwilligen öffentlichen Delisting-Erwerbsangebots (in der Form eines Barangebots) zu erwerben.
Die Bieterin hält derzeit 2.402.854 Aktien der Zielgesellschaft und damit 85,68 % des Grundkapitals und der Stimmrechte der Zielgesellschaft.
Im Rahmen des Delisting-Erwerbsangebots wird die Bieterin für jede zur Annahme eingereichte Nucletron-Aktie, vorbehaltlich der Bestimmung des Mindestpreises und der endgültigen Festlegung in der Angebotsunterlage, EUR 7,67 in bar als Gegenleistung anbieten. Das öffentliche Delisting-Erwerbsangebot wird im Übrigen zu den in der Angebotsunterlage enthaltenen Konditionen durchgeführt werden. Die Zielgesellschaft hat sich gegenüber der Bieterin verpflichtet im Rahmen des gesetzlich Zulässigen vor Ablauf der Annahmefrist den Widerruf der Zulassung der Nucletron-Aktien zum Handel im Regulierten Markt der Börse München gemäß § 39 Abs. 2 BörsG zu beantragen.
Wichtige Informationen:
Diese Bekanntmachung ist weder ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von Aktien der Zielgesellschaft. Inhabern von Aktien der Zielgesellschaft wird dringend empfohlen, die Angebotsunterlage sowie alle sonstigen im Zusammenhang mit dem Angebot stehenden Dokumente zu lesen, sobald diese bekannt gemacht worden sind, da sie wichtige Informationen enthalten werden. Das öffentliche Delisting-Erwerbsangebot wird ausschließlich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland, insbesondere nach dem WpÜG, dem Börsengesetz (BörsG) und der Verordnung über den Inhalt der Angebotsunterlage, die Gegenleistung bei Übernahmeangeboten und Pflichtangeboten und die Befreiung von der Verpflichtung zur Veröffentlichung und zur Abgabe eines Angebots (WpÜG-AngebV) durchgeführt.
Dreieich, den 20. Dezember 2021
Bernd Luft Familien-Vermögensverwaltung GmbH
Die Geschäftsführer
Nucletron Electronic AG: Nucletron Electronic Aktiengesellschaft plant Delisting / Einbeziehung der Aktien in den Freiverkehr soll fortbestehen
München, 20. Dezember 2021 - Der Vorstand der Nucletron Electronic Aktiengesellschaft (ISIN DE0006789605) hat heute beschlossen, den Widerruf der Zulassung der Aktien der Gesellschaft zum Handel im regulierten Markt der Börse München nach § 39 Abs. 2 BörsG anzustreben (sog. Delisting). Der Handel der Aktien im Freiverkehr der Börse München soll möglich bleiben.
Der Vorstand der Nucletron Electronic Aktiengesellschaft ("Gesellschaft") hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats mit der Bernd Luft Familien-Vermögensverwaltung GmbH ("Bieterin"), Dreieich, die mit 85,68 % an der Gesellschaft beteiligt ist, eine Vereinbarung über die Durchführung des Delisting abgeschlossen. In dieser Vereinbarung verpflichtet sich die Bieterin, den Aktionären der Gesellschaft ein Angebot zum Erwerb ihrer Aktien gegen eine Geldleistung gemäß §§ 39 Abs. 2 Satz 3 Nr. 1, Abs. 3 BörsG, 14 Abs. 2 WpÜG zu unterbreiten. Die Bieterin hat vorbehaltlich der Bestimmung des Mindestpreises und der endgültigen Festlegung in der Angebotsunterlage einen Angebotspreis von EUR 7,67 angekündigt. Die Konditionen des Barangebots werden im Übrigen in der von der Bieterin noch zu veröffentlichenden Angebotsunterlage mitgeteilt. Als Delisting-Erwerbsangebot wird das Angebot nicht unter Bedingungen stehen.
Die Gesellschaft hat sich verpflichtet, während der Annahmefrist des Delisting-Erwerbsangebots einen Antrag auf Widerruf der Zulassung der Aktien der Gesellschaft zum Handel im regulierten Markt der Börse München zu stellen und wird im Rahmen der gesetzlichen Erfordernisse des § 27 WpÜG zum Delisting-Erwerbsangebot Stellung nehmen.
Über den Antrag auf Widerruf der Zulassung der Aktien und über die Frist bis zum Wirksamwerden des Widerrufs wird die Geschäftsführung der Börse München nach pflichtgemäßem Ermessen entscheiden. Der Vorstand der Gesellschaft geht davon aus, dass der Widerruf voraussichtlich mit Ablauf des 30. Juni 2022 wirksam werden wird. Nach Wirksamwerden des Widerrufs werden die Aktien der Gesellschaft nicht mehr in einem regulierten Markt einer Börse im Inland oder einem vergleichbaren Markt im Ausland zum Handel zugelassen sein oder gehandelt werden.
Das Delisting erfolgt aus Kostengründen. Die Kosten der Zulassung zum regulierten Markt und der damit verbundenen Folgepflichten stehen nicht mehr in einem angemessenen Verhältnis zu dem daraus für die Gesellschaft entstehenden Nutzen. Die Gesellschaft möchte ihren Aktionären jedoch weiterhin ermöglichen, ihre Aktien im Freiverkehr der Börse zu handeln und wird deshalb beantragen, die Aktien der Gesellschaft zeitgleich mit dem Wirksamwerden des Widerrufs der Börsenzulassung in den Freiverkehr der Börse München einzubeziehen.
München, 20. Dezember 2021
Samstag, 18. Dezember 2021
Schaltbau Holding AG schließt Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit Voltage BidCo (Carlyle) ab
München, 17. Dezember 2021 - Die Schaltbau Holding AG ("Schaltbau") (ISIN DE000A2NBTL2) und die Voltage BidCo GmbH, eine hundertprozentige Tochtergesellschaft von Fonds, die von The Carlyle Group ("Carlyle") beraten werden, haben heute einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag (BGAV) abgeschlossen. Der Vertrag, dessen Wirksamkeit noch unter Zustimmungsvorbehalt der Hauptversammlung steht, sieht eine Abfindung nach § 305 AktG in Höhe von 50,33 EUR und eine Ausgleichszahlung nach § 304 AktG in Höhe von 2,16 EUR (Bruttogewinnanteil) je Aktie vor. Auf Basis des derzeitigen Körperschaftsteuersatzes (inklusive Solidaritätszuschlag) ergäbe sich damit eine Ausgleichszahlung von EUR 1,90 je Aktie.
Nach Abschluss des freiwilligen Delisting-Angebots am 14. Dezember 2021 hält die Voltage BidCo GmbH (Carlyle) aktuell 8.521.407 (78,24 %) der derzeit insgesamt 10.891.940 Aktien der Schaltbau Holding AG. Der beantragte Widerruf der Zulassung der Schaltbau-Aktien zum Handel im regulierten Markt wird an der Frankfurter Wertpapierbörse zum 20. Dezember 2021 wirksam, an der Börse München zum 30. Dezember 2021. Anschließend werden die Schaltbau-Aktien noch bis zum 31. März 2022 im Freiverkehr an der Börse München gehandelt. Die außerordentliche Hauptversammlung wird am 3. Februar 2022 stattfinden. Die Einberufung wird voraussichtlich am 23. Dezember 2021 im Bundesanzeiger veröffentlicht.
Vorstand und Aufsichtsrat der Schaltbau AG haben heute den Abschluss eines BGAV mit der Voltage BidCo GmbH zugestimmt, der eine Abfindung nach § 305 AktG in Höhe von 50,33 EUR und eine Ausgleichszahlung nach § 304 AktG in Höhe von 2,16 EUR (Bruttogewinnanteil) je Aktie vorsieht. Die Höhe des Abfindungsbetrags und der Ausgleichszahlung wurden auf Grundlage einer gutachtlichen Stellungnahme über die Ermittlung des Unternehmenswerts zum 3. Februar 2022 der Ebner Stolz GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Stuttgart ("Ebner Stolz"), ermittelt, die als unabhängiger Prüfer vom Vorstand der Schaltbau Holding AG und der Geschäftsführung der Voltage BidCo GmbH mit der Erstellung des Gutachtens beauftragt worden waren.
Die I-ADVISE Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, die vom Amtsgericht München zum gemeinsamen Vertragsprüfer des BGAV nach § 293b Abs. 1 AktG bestellt worden ist, ist im Rahmen ihrer Prüfung zu dem Schluss gekommen, dass der in der gutachterlichen Stellungnahme von Ebner Stolz ermittelte Unternehmenswert innerhalb der Wertbandbreite für den Marktwert des Eigenkapitals der Schaltbau-Gruppe liegt. Der Vertrag wurde im Anschluss vom Vorstand der Schaltbau Holding AG und der Geschäftsführung der Voltage BidCo GmbH unterzeichnet.
Sowohl der Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag als auch der gemeinsame Vertragsbericht (einschließlich der gutachtlichen Stellungnahme von Ebner Stolz) und der Prüfungsbericht des gerichtlich bestellten Prüfers werden im Rahmen der Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung auf der Internetseite der Schaltbau Holding AG im Bereich Investor Relations voraussichtlich ab dem 23. Dezember 2021 (nachmittags) zur Verfügung stehen. Die Einberufung der außerordentlichen Hauptversammlung wird voraussichtlich am gleichen Tag ebenfalls nachmittags im Bundesanzeiger veröffentlicht. Die außerordentliche Hauptversammlung wird am 3. Februar 2022 stattfinden - aufgrund der anhaltenden Pandemielage als virtuelle Hauptversammlung, d. h. ohne physische Präsenz der Aktionäre.
Carlyle hält rd. 78 % der Aktien - Wandelschuldverschreibung bereits größtenteils gewandelt
Nach Abschluss des freiwilligen Delisting-Angebots am 14. Dezember 2021 hält die Voltage BidCo GmbH aktuell 8.521.407 (78,24 %) der aktuell insgesamt 10.891.940 Aktien der Schaltbau Holding AG. Im Rahmen des freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots und des anschließenden Delisting-Angebots wurde bereits der überwiegende Anteil (98,6 %) der ausstehenden Pflichtwandelschuldverschreibung 2021/2022 in Aktien der Gesellschaft gewandelt. Die Anzahl der Aktien erhöhte sich so von 8.852.190 Aktien zum 31. Dezember 2020 auf 10.891.940 Aktien zum 17. Dezember 2021. Aktuell sind noch 845.000 EUR der 60 Mio. EUR Pflichtwandelschuldverschreibung ausstehend, die in maximal 29.137 neue Aktien gewandelt werden können.
Delisting erfolgt kurzfristig
Der von der Schaltbau Holding AG beantragte Widerruf der Zulassung der Schaltbau-Aktien zum Handel im regulierten Markt wird an der Frankfurter Wertpapierbörse bereits zum 20. Dezember 2021 wirksam und an der Börse München zum Ablauf des 30. Dezember 2021. Anschließend werden die Aktien der Schaltbau Holding AG auf Antrag der Gesellschaft noch bis zum 31. März 2022 im Freiverkehr an der Börse München gehandelt.
Über die Schaltbau-Gruppe
Die im Regulierten Markt (Prime Standard) der Deutsche Börse AG in Frankfurt a.M. notierte Schaltbau Holding AG (ISIN: DE000A2NBTL2) gehört mit einem Jahresumsatz von etwa 500 Mio. EUR und etwa 3.000 Mitarbeitern zu den international führenden Anbietern von Systemen und Komponenten für die Verkehrstechnik und die Investitionsgüterindustrie. Die Unternehmen der Schaltbau-Gruppe mit den Kernmarken Pintsch, Bode, Schaltbau und SBRS entwickeln hochwertige Technik und kundenspezifische technologische Lösungen für Bahninfrastruktur, Schienenfahrzeuge sowie Straßen- und Nutzfahrzeuge. Als einer der wenigen Spezialisten für intelligente Energiekonzepte auf Gleichstrombasis ist die Schaltbau-Gruppe darüber hinaus Innovationstreiber für schnell wachsende Zukunftsmärkte wie New Energy / New Industry und E-Mobility.
Mehr Informationen zur Schaltbau-Gruppe finden Sie unter: https://schaltbaugroup.com/de
Freitag, 17. Dezember 2021
SMT Scharf AG: Kernaktionäre erwägen Veräußerung ihrer Beteiligung an der SMT Scharf AG
Hamm, 15. Dezember 2021 - Die SMT Scharf AG (WKN 575198, ISIN DE0005751986)gibt bekannt, dass sie heute von ihren Kernaktionären, der Shareholder Value Beteiligungen AG und der Share Value Stiftung, sowie der Shareholder Value Management AG darüber informiert wurde, dass diese eine strategische Überprüfung der Beteiligung an der SMT Scharf AG durchführen, da sie der Auffassung sind, dass andere Ankeraktionäre die SMT Scharf AG bei ihrem weiteren Wachstumskurs, gerade auch in Bezug auf die internationalen Märkte, besser unterstützen könnten.
Daher wurde aus der Mitte der vorgenannten Aktionäre mit Lincoln International ein M&A Beratungshaus beauftragt, um die Suche nach einem möglichen Finanzinvestor oder strategischem Investor zu unterstützen, der an dem Erwerb einer deutlichen Mehrheitsbeteiligung interessiert ist. Dabei steht das skizzierte Verfahren aktuell in einem sehr frühen Stadium.
Der Vorstandsvorsitzende der SMT Scharf AG, Hans Joachim Theiß, erklärt: "Der Vorstand der SMT Scharf AG steht dem von den Kernaktionären angestoßenen Vorhaben offen gegenüber. Daneben unterstreicht er grundsätzlich die wirtschaftlichen Potenziale für die SMT Scharf Gruppe betreffend den Ausbau der Geschäftstätigkeit bei einer Übernahme insbesondere durch einen nationalen oder auch internationalen strategischen Investor. Dabei könnten Skalen- und Synergieeffekte zu einer noch positiveren Unternehmensentwicklung führen. Als Vorstand werden wir daher, unter sachgerechter Wahrnehmung der Interessen der Gesellschaft, einen etwaigen Prozess angemessen unterstützen."
Unternehmensprofil
Die SMT Scharf Gruppe entwickelt, baut und wartet Transportausrüstungen für den Bergbau unter Tage sowie für Tunnelbaustellen. Hauptprodukt sind entgleisungssichere Bahnsysteme, die weltweit vor allem in Steinkohlebergwerken sowie beim Abbau von Gold, Platin und anderen Erzen unter Tage eingesetzt werden. Sie transportieren dort Material und Personal bis zu einer Nutzlast von 48 Tonnen auf Strecken mit Steigungen bis zu 30 Grad. Daneben beliefert SMT Scharf den Bergbau mit Sesselliften. Zudem gehören seit 2018 gummibereifte Diesel- und Elektrofahrzeuge für den Berg- und Tunnelbau, darunter Fahrlader, Scherenarbeitsbühnen oder Untertage-LKWs, zum vielfältigen Portfolio von SMT Scharf. Im Zuge der weiteren Diversifizierung des Geschäfts wurde seit 2019 das Lieferspektrum erfolgreich um elektronische Komponenten und Steuerungen für den Bergbau und andere Industrien ergänzt. Insgesamt verfügt die SMT Scharf Gruppe über eigene Gesellschaften in acht Ländern sowie weltweite Handelsvertretungen. Einen Großteil der Umsätze erzielt SMT Scharf in den wachsenden Auslandsmärkten wie China, Russland, Polen und Südafrika.
SMT Scharf AG: Mögliche Veränderungen des Aktionärskreises / Kernaktionäre erwägen Veräußerung ihrer Beteiligung an der SMT Scharf AG
Hamm, 14. Dezember 2021 - Die SMT Scharf AG (WKN 575198, ISIN DE0005751986) gibt bekannt, dass sie heute von ihren Kernaktionären, der Shareholder Value Beteiligungen AG und der Share Value Stiftung, sowie der Shareholder Value Management AG darüber informiert wurde, dass diese eine strategische Überprüfung der Beteiligung an der SMT Scharf AG durchführen, da sie der Auffassung sind, dass andere Ankeraktionäre die SMT Scharf AG bei ihrem weiteren Wachstumskurs, gerade auch in Bezug auf die internationalen Märkte, besser unterstützen könnten.
Spruchverfahren zum Beherrschungsvertrag mit der Design Hotels AG: LG Berlin erhöht Barabfindung auf EUR 3,10 (+ 37,8 %) und Ausgleich auf EUR 0,15 brutto
von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
In dem Spruchverfahren zu dem Beherrschungsvertrag der Starwood Hotels & Resorts Worldwide, Inc. mit der Design Hotels AG als beherrschter Gesellschaft kam der gerichtlich bestellte Gutachter WP Dr. Jörn Schulte, c/o IVC Independent Valuation & Consulting Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, in seinem Gutachten vom 27. Juli 2018 auf eine angemessene Barabfindung in Höhe von EUR 3,13 und zu einem Nettoausgleich in Höhe von EUR 0,12. In seinem nunmehr vorgelegten Beschluss vom 3. Dezember 2021 folgt das LG Berlin im Wesentlichen dem Sachverständigen. Es hat die Barabfindung auf EUR 3,10 je Stückaktie und den Ausgleich auf EUR 0,15 brutto bzw. EUR 0,12 netto festgelegt.Die Antragsgegnerin Starwood Hotels & Resorts Worldwide, Inc. hatte lediglich einen Abfindungsbetrag von EUR 2,25 angeboten. Die Anhebung durch das LG Berlin entspricht damit einer Erhöhung der Abfindung um 37,8 %.
Bei der Design Hotels AG hat kürzlich ein verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten des Marriott-Konzern (der Starwood übernommen hatte) stattgefunden: https://spruchverfahren.blogspot.com/2021/02/bekanntmachung-des-verschmelzungsrechtl.html
LG Berlin, Beschluss vom 3. Dezember 2021, Az. 102 O 46/14.SpruchG
Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. u.a. ./. Starwood Hotels & Resorts Worldwide, LLC. (zuvor: Starwood Hotels & Resorts Worldwide, Inc.)