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Samstag, 17. Oktober 2020

Sonderprüfungsbericht auf der Tagesordnung der ordentlichen Hauptversammlung der Kabel Deutschland Holding AG

Auf der anstehenden (virtuellen) Hauptversammlung der Kabel Deutschland Holding AG am 6. November 2020 soll unter TOP 6 der Bericht der 2016 gerichtlich angeordneten Sonderprüfung zur Übernahme durch den Vodafone-Konzern diskutiert werden.

Auszug aus der Hauptversammlungseinladung: 

"6. Vorlage und Bekanntmachung des Berichts des Sonderprüfers Herrn Martin Schommer, c/o Constantin GmbH, Frankfurt am Main, über die gemäß Beschluss des Landgerichts München I (Aktenzeichen: 17 HK O 6754/15) vom 09. Juni 2016 durchgeführte aktienrechtliche Sonderprüfung gemäß §§ 142 ff. AktG bei der Kabel Deutschland Holding AG 

Der Antrag auf die Bestellung eines gerichtlichen Sonderprüfers nach § 142 Abs. 2 AktG wurde von einer qualifizierten Minderheit von Aktionären gestellt. Das Landgericht München I hat am 09. Juni 2016 beschlossen, eine Sonderprüfung anzuordnen (Az.: 17 HK O 6754/15). Im Rahmen der Sonderprüfung sollte ausweislich des Gerichtsbeschlusses der Sonderprüfer bei der Kabel Deutschland Holding AG die Handlungen und Maßnahmen von Vorstand und/oder Aufsichtsrats in Zusammenhang mit einer möglichen oder konkreten künftigen Übernahme der Gesellschaft durch einen Dritten und die Auswirkungen dieser Handlungen und Maßnahmen auf die tatsächlich erfolgte Übernahme durch die Vodafone Vierte Verwaltungs AG sowie sämtliche damit in Zusammenhang stehende interne sowie externe Kommunikation von Vorstand und/oder Aufsichtsrat sowie die Kommunikation der beiden Organe untereinander nach dem 31.03.2013 sowie Änderungen der Incentivierungsstruktur für Organmitglieder der Gesellschaft im zeitlichen Zusammenhang mit diesen Kontakten überprüfen. Zum Sonderprüfer hat das Landgericht München I Herrn Martin Schommer, Wirtschaftsprüfer/Steuerberater c/o Constantin GmbH, Neue Börsenstr. 6 in Frankfurt am Main, bestellt. Der Bericht des Sonderprüfers wurde der Gesellschaft am 25. August 2020 zugeleitet. Der Vorstand hat den Sonderprüfungsbericht dem Aufsichtsrat vorgelegt. Der Bericht wird hiermit gemäß § 145 Abs. 6 Satz 5 AktG als Gegenstand der Tagesordnung bekannt gemacht.

Die Gesellschaft hat den Bericht des Sonderprüfers nur wenige Tage vor der Verabschiedung der Unterlage zur Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung erhalten. Bis zu diesem Zeitpunkt war den Organen der Gesellschaft eine abschließende Aus- und Bewertung noch nicht möglich. Der Sonderprüfungsbericht wird umfassend geprüft, auch im Hinblick, ob und welche Konsequenzen aus etwaigen Prüfungs- und Berichtsmängeln zu ziehen sind. Eine eingehende Stellungnahme wird in der Hauptversammlung erfolgen."

Ergänzende Informationen:

Pressemitteilung von Elliott vom 6. September 2016 zu der Sonderprüfung: https://spruchverfahren.blogspot.com/2016/09/elliott-begrut-entscheidung-der-kabel.html

Anordnung der Sonderprüfung: https://spruchverfahren.blogspot.com/2016/06/elliott-begrut-entscheidung-des.html

Beantragung der Sonderprüfung: https://spruchverfahren.blogspot.com/2015/04/elliott-beantragt-beim-landgericht.html

1 Kommentar:

Jens hat gesagt…

Die Situation ist sehr spannend. Was waren die wesentlichen Feststellungen des Sonderprüfers?