Pressemitteilung
- Abfindungsangebot an die Aktionäre der Colonia Real Estate AG (WKN 633800) zum Erwerb der Aktien gegen Barabfindung befristet bis 14. November 2016
- Einbeziehung der Colonia Aktie in den Entry Standard ("Freiverkehr") endet voraussichtlich am 28. Oktober 2016 ("Delisting")
Hamburg, den 15. September 2016 - Der Vorstand der zum Konzern der TAG Immobilien AG gehörenden Colonia Real Estate AG (nachstehend auch "Colonia" genannt) und die Geschäftsführung der TAG Beteiligungs- und Immobilienverwaltungs GmbH (nachstehend auch "TAG BI" genannt) haben bereits im Juli 2016 einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag (nachstehend auch "BGAV") zwischen der TAG BI als herrschendem Unternehmen und der Colonia als beherrschtes Unternehmen abgeschlossen. Die TAG BI ist eine Tochtergesellschaft der TAG Immobilien AG. Die Gesellschafterversammlung der TAG BI und die Hauptversammlung der Colonia haben dem BGAV am 29. August 2016 zugestimmt. Der Vertrag ist mit seiner Eintragung in das Handelsregister der Colonia beim Amtsgericht Hamburg am 13. September 2016 wirksam geworden.
Entsprechend den Regelungen im BGAV unterbreitet die TAG BI den außenstehenden Aktionären der Colonia ein Angebot auf Erwerb der Aktien gegen Zahlung einer Barabfindung in Höhe von EUR 7,19 je Aktie. Dieses Angebot der TAG BI ist bis zum 14. November 2016 befristet.
Alternativ wird den Aktionären, die dieses Erwerbsangebot bis zum 14. November 2016 nicht annehmen, für die Dauer des BGAVs eine Ausgleichszahlung in Form einer jährlichen Garantiedividende in Höhe von EUR 0,20 (Nettoausgleichsbetrag) je Aktie zugesagt.
Die außenstehenden Aktionäre der Colonia, die das Abfindungsangebot annehmen wollen, werden gebeten, ihre Depotbank zu beauftragen, die von ihnen gehaltenen Colonia Aktien in der gewünschten Anzahl zum Zwecke der Entgegennahme der Abfindung in Höhe von EUR 7,19 je Colonia Aktie ab sofort in die Interimsgattung unter der ISIN DE000A2BPMU3 umbuchen zu lassen. Ein Formular für die entsprechende Anweisung erhalten die außenstehenden Aktionäre bei ihrer Depotbank. Die Veräußerung der Colonia Aktien an die TAG BI im Rahmen des Abfindungsangebots ist für die Aktionäre kostenfrei.
Parallel hat die Colonia die angekündigte Beendigung der Einbeziehung der Colonia Aktien in das Handelssegment "Entry Standard" des Freiverkehrs ("Open Market") der Frankfurter Wertpapierbörse eingeleitet und die Notierung der Aktie im "Entry Standard" gegenüber der Frankfurter Wertpapierbörse voraussichtlich mit Wirkung zum 28. Oktober 2016 gekündigt. Das auf diese Weise eingeleitete "Delisting" der Colonia Aktie führt dazu, dass nach dem 28. Oktober 2016 keine aktuelle Kursfeststellung der Colonia Aktie mehr erfolgen wird und die Handelbarkeit der Aktie aus diesem Grunde nur noch eingeschränkt möglich ist.
Weitere Details sind dem heute im Bundesanzeiger veröffentlichten Abfindungsangebot zu entnehmen oder auf der Homepage der Colonia Real Estate unter: http://www.colonia.ag/investor-relations
___________
Anmerkung der Redaktion:
Die Angemessenheit von Abfindung und Ausgleich wird in einem Spruchverfahren gerichtlich überprüft werden. Insoweit kann das Abfindungsangebot nicht lediglich bis zum 14. November 2016 angenommen werden, sondern auch auch noch lange danach bis zum Abschluss dieses voraussichtlich mehrere Jahre dauernden Spruchverfahrens.
- Abfindungsangebot an die Aktionäre der Colonia Real Estate AG (WKN 633800) zum Erwerb der Aktien gegen Barabfindung befristet bis 14. November 2016
- Einbeziehung der Colonia Aktie in den Entry Standard ("Freiverkehr") endet voraussichtlich am 28. Oktober 2016 ("Delisting")
Hamburg, den 15. September 2016 - Der Vorstand der zum Konzern der TAG Immobilien AG gehörenden Colonia Real Estate AG (nachstehend auch "Colonia" genannt) und die Geschäftsführung der TAG Beteiligungs- und Immobilienverwaltungs GmbH (nachstehend auch "TAG BI" genannt) haben bereits im Juli 2016 einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag (nachstehend auch "BGAV") zwischen der TAG BI als herrschendem Unternehmen und der Colonia als beherrschtes Unternehmen abgeschlossen. Die TAG BI ist eine Tochtergesellschaft der TAG Immobilien AG. Die Gesellschafterversammlung der TAG BI und die Hauptversammlung der Colonia haben dem BGAV am 29. August 2016 zugestimmt. Der Vertrag ist mit seiner Eintragung in das Handelsregister der Colonia beim Amtsgericht Hamburg am 13. September 2016 wirksam geworden.
Entsprechend den Regelungen im BGAV unterbreitet die TAG BI den außenstehenden Aktionären der Colonia ein Angebot auf Erwerb der Aktien gegen Zahlung einer Barabfindung in Höhe von EUR 7,19 je Aktie. Dieses Angebot der TAG BI ist bis zum 14. November 2016 befristet.
Alternativ wird den Aktionären, die dieses Erwerbsangebot bis zum 14. November 2016 nicht annehmen, für die Dauer des BGAVs eine Ausgleichszahlung in Form einer jährlichen Garantiedividende in Höhe von EUR 0,20 (Nettoausgleichsbetrag) je Aktie zugesagt.
Die außenstehenden Aktionäre der Colonia, die das Abfindungsangebot annehmen wollen, werden gebeten, ihre Depotbank zu beauftragen, die von ihnen gehaltenen Colonia Aktien in der gewünschten Anzahl zum Zwecke der Entgegennahme der Abfindung in Höhe von EUR 7,19 je Colonia Aktie ab sofort in die Interimsgattung unter der ISIN DE000A2BPMU3 umbuchen zu lassen. Ein Formular für die entsprechende Anweisung erhalten die außenstehenden Aktionäre bei ihrer Depotbank. Die Veräußerung der Colonia Aktien an die TAG BI im Rahmen des Abfindungsangebots ist für die Aktionäre kostenfrei.
Parallel hat die Colonia die angekündigte Beendigung der Einbeziehung der Colonia Aktien in das Handelssegment "Entry Standard" des Freiverkehrs ("Open Market") der Frankfurter Wertpapierbörse eingeleitet und die Notierung der Aktie im "Entry Standard" gegenüber der Frankfurter Wertpapierbörse voraussichtlich mit Wirkung zum 28. Oktober 2016 gekündigt. Das auf diese Weise eingeleitete "Delisting" der Colonia Aktie führt dazu, dass nach dem 28. Oktober 2016 keine aktuelle Kursfeststellung der Colonia Aktie mehr erfolgen wird und die Handelbarkeit der Aktie aus diesem Grunde nur noch eingeschränkt möglich ist.
Weitere Details sind dem heute im Bundesanzeiger veröffentlichten Abfindungsangebot zu entnehmen oder auf der Homepage der Colonia Real Estate unter: http://www.colonia.ag/investor-relations
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Anmerkung der Redaktion:
Die Angemessenheit von Abfindung und Ausgleich wird in einem Spruchverfahren gerichtlich überprüft werden. Insoweit kann das Abfindungsangebot nicht lediglich bis zum 14. November 2016 angenommen werden, sondern auch auch noch lange danach bis zum Abschluss dieses voraussichtlich mehrere Jahre dauernden Spruchverfahrens.