von Rechtsanwalt Martin Arendts, ARENDTS ANWÄLTE
Das Landgericht München I hat bei der Verhandlung des verschmelzungsrechtlichen Squeeze-outs bei der früheren DAB Bank AG am 1. September 2016 die gerichtlich bestellten Abfindungsprüfer, Herr Wirtschaftsprüfer Johannes Wedding und Frau Wirtschaftsprüferin Catherine Dentler, c/o Wedding & Coe. GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft einvernommen. Diese Einvernahme soll bei der auf den 9. Dezember 2016, 10:00 Uhr, vertagten mündlichen Verhandlung fortgesetzt werden.
Mit einem sechsseitigen Beschluss vom 2. September 2016 hat das Gericht die Abfindungsprüfer um Beantwortung zahlreicher detaillierter Fragen in einer ergänzenden schriftlichen Stellungnahme gebeten. Die Abfindungsprüfer sollen diese Stellungnahme zur Vorbereitung des Termins bis zum 25. Oktober 2016 einreichen.
Die (neue) DAB Bank AG ist zum 1. Januar 2016 mit der Muttergesellschaft BNP Paribas S.A. verschmolzen und somit in die deutsche Zweigniederlassung der BNP Paribas S.A. „überführt“ worden, siehe http://spruchverfahren.blogspot.de/2015/10/verschmelzung-der-dab-bank-ag-mit-der.html. Damit ist die DAB Bank – wie bereits vorher die Consorsbank (früher: Cortal Consors) – rechtlich gesehen nur noch eine Marke der BNP Paribas S.A. Die Marke DAB Bank soll nunmehr aufgegeben werden. Die DAB Bank-Kunden werden seit Kurzem auf den gemeinsamen zukünftigen Auftritt als Consorsbank hingewiesen (unter dem Slogan „Aus DAB Bank wird Consorsbank.“).
LG München I, Az. 5 HK O 13182/15
Coriolix Capital GmbH u.a. ./. DAB Bank AG (nunmehr: BNP Paribas S.A. Niederlassung Deutschland)
94 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: Rechtsanwalt Ernst Graßinger, München
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin: Rechtsanwälte Clifford Chance, 40215 Düsseldorf
Das Landgericht München I hat bei der Verhandlung des verschmelzungsrechtlichen Squeeze-outs bei der früheren DAB Bank AG am 1. September 2016 die gerichtlich bestellten Abfindungsprüfer, Herr Wirtschaftsprüfer Johannes Wedding und Frau Wirtschaftsprüferin Catherine Dentler, c/o Wedding & Coe. GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft einvernommen. Diese Einvernahme soll bei der auf den 9. Dezember 2016, 10:00 Uhr, vertagten mündlichen Verhandlung fortgesetzt werden.
Mit einem sechsseitigen Beschluss vom 2. September 2016 hat das Gericht die Abfindungsprüfer um Beantwortung zahlreicher detaillierter Fragen in einer ergänzenden schriftlichen Stellungnahme gebeten. Die Abfindungsprüfer sollen diese Stellungnahme zur Vorbereitung des Termins bis zum 25. Oktober 2016 einreichen.
Die (neue) DAB Bank AG ist zum 1. Januar 2016 mit der Muttergesellschaft BNP Paribas S.A. verschmolzen und somit in die deutsche Zweigniederlassung der BNP Paribas S.A. „überführt“ worden, siehe http://spruchverfahren.blogspot.de/2015/10/verschmelzung-der-dab-bank-ag-mit-der.html. Damit ist die DAB Bank – wie bereits vorher die Consorsbank (früher: Cortal Consors) – rechtlich gesehen nur noch eine Marke der BNP Paribas S.A. Die Marke DAB Bank soll nunmehr aufgegeben werden. Die DAB Bank-Kunden werden seit Kurzem auf den gemeinsamen zukünftigen Auftritt als Consorsbank hingewiesen (unter dem Slogan „Aus DAB Bank wird Consorsbank.“).
Coriolix Capital GmbH u.a. ./. DAB Bank AG (nunmehr: BNP Paribas S.A. Niederlassung Deutschland)
94 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: Rechtsanwalt Ernst Graßinger, München
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin: Rechtsanwälte Clifford Chance, 40215 Düsseldorf
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